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Lille

Café & Pension

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1

Montag, 27. September 2010, 20:13

Auto: Parken auf dem Bürgersteig?

Hallo,

meine Freundin aus der CH wollte wissen, wie in D das Parken mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig (ohne entsprechendes Schild) geahndet wird.

Da ich es nicht weiß und auch nichts im www gefunden habe, frage ich mal Euch...

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Macht es übrigens einen Unterschied. wie breit der verbleibende Bürgersteig noch ist?

babyblue82

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2

Montag, 27. September 2010, 20:21

wenn man nicht behindernt parkt sagt da eigentlich keiner was. mein möp steht hier immer auf dem bürgersteig der is aber auch breit genung daß keiner dran hängen bleibt und auch kinderwägen rollstühle.... problemlos vorbei kommen. also ich wurde noch nie "bestraft" dafür.
vielleicht ist es keine liebe sondern jagdinstinkt??!!

sucram

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3

Montag, 27. September 2010, 20:33

mim mopped ok, da wird selten was gesagt, aber mim auto? da sieht die sache schon anders aus. ich denke mal sie meint mim auto, oder? steht ja auch in der überschrift.
ich würde sagen wenn sie da länger (über5min) parkt kann sie ihr auto in der sammelstelle abholen und muss genügend geld dabei haben um es wieder zu bekommen.

aber wissen tu ich das auch net :whistling:
MfG,
Marcus
:rocker:

Lille

Café & Pension

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4

Montag, 27. September 2010, 20:37

Sammelstelle muß nicht unbedingt sein. Wenn es nicht massiv behindert? dann reicht ja auch ein Ticket. Die Frage ist nur: Wie hoch fällt das Ticket aus?

babyblue82

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5

Montag, 27. September 2010, 20:45

UPS ich sollte nicht immer nur die hälfte lesen :-) ich denke wenn es kein behindert gibt es höchstens ein ticket. ich denke des is dann so ein normales falschparker ticket 10 oder 15€ sind des jetzt glaub
vielleicht ist es keine liebe sondern jagdinstinkt??!!

Benino

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6

Montag, 27. September 2010, 21:15

Normalerweise darf nur dort auf dem Gehweg geparkt werden, wo es gekennzeichnet ist, jedenfalls nur bis einem zul. Gesamtgewicht bis 2,8 Tonnen, da die Tragfähigkeit des Gehwegs dafür ausgelegt ist. Ob es in nicht gekennzeichneten Örtlichkeiten geduldet wird, ist wohl lokal unterschiedlich.

blahwas

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7

Dienstag, 28. September 2010, 08:26

Darf man nicht, wird i.A. nur geahndet, wenn man es an ausgefallenen Stellen macht, sprich, dort, wo es unüblich ist.

Ditto scheinbar sinnlose abgesenkte Bordsteinkanten.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

VXSteffen

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8

Dienstag, 28. September 2010, 08:51

Für sie als Schweizerin mit, wahrscheinlich, schweizer Kennzeichen kostet es garnichts, da kein Abkommen mit der Schweiz vorhanden ist.

Umgekehrt gilt dies genauso. In der Schweiz muss man direkt zahlen oder die Verjährungsfrist abwarten und solange die Schweiz meiden. Kann dann aber ein paar Jährchen dauern bis man wieder gefahrlos einreisen kann.

Grüssli
Steffen
Und im übrigen bin ich dafür, dass Deutschland überdacht und wohl temperiert wird

CHiP

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9

Dienstag, 28. September 2010, 09:51

Parken auf Gehwegen ist TB (Tatbestand)

ohne Behinderung TB 112050 = 15€
mit Behinderung TB 112051 = 25€


und wo wir gerade dabei sind und weil es mir immer wieder auffällt, weil es anscheinend niemand weiß oder wissen will:

Links Parken, also entgegen der Fahrtrichtung
ohne Behinderung = TB 112042 = 15€
mit Behinderung = TB 112043 = 25€
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

Dirk U.

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10

Dienstag, 28. September 2010, 09:56

Ich kann dir sagen wie es bei uns läuft.

Bei uns in der Straße darf man auf beiden Seiten parken. Würden jetzt aber auf jeder Seite Fahrzeuge stehen würden in der Mitte keine LKWs durch kommen. Deshalb parken eigentlich fast alle Anwohner mit 2 Reifen auf dem Bürgersteig. Meistens so das aber nur etwa die Reifenbreite dort drauf ist. Manche haben es aber nicht so mit dem parken und stellen sich auch mal halb auf den Bürgersteig.

Ab und zu kommt eine Dame vom Ordnungsamt mit einem Zollstock vorbei und geht an den Fahrzeugen vorbei um zu messen wieviel Abstand vom KFZ bis zur Hecke verbleibt. Ist dieser unter 50 cm gibt es ein Knöllchen. Ich hatte sie mal gefragt wieviel Platz man lassen müsse und sie meinte das es eben diese besagten 50 cm sein müssen.

Es gibt ja auch noch die Regel das man 3 m bis zur anderen Fahrbahnseite Platz lassen muss, aber die wird kaum angewandt da sich dieser ja im Falle eines anderen parkenden Fahrzeug sofort verringert. Und wer will sagen wer eher dort war?

Zitat

Links Parken, also entgegen der Fahrtrichtung

ohne Behinderung = TB 112042 = 15€

mit Behinderung = TB 112043 = 25€
Wird hier auch kaum angewandt da es sich bei uns um eine Gefällestraße handelt und wohl 80 % der Fahrzeuge im Gefälle verkehrt rum parken. Hier ist das noch nie geahndet worden.


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dirk U.« (28. September 2010, 09:58)


CHiP

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11

Dienstag, 28. September 2010, 10:19

Zitat

Dame vom Ordnungsamt

Ordnungsamt ist Ländersache. Die Länder könnten ihre Polizei auch in rosa Uniform stecken.

Grundsätzlich gilt das zwei sich begegnende Kinderwagen bzw. Rolli-Fahrer an einander vorbei kommen müssen. Deshalb heißt es, dass der Gehweg in gesamter Breite frei gehalten werden muß. Mindestens jedoch bis 120cm, sofern der Weg breit genug ist.

Wenn man also die 120cm beherzigt, liegt man auf der sicheren Seite. Man weiß ja nicht, wie das Bundesland, in dem man sich gerade befindet, die Regel auslegt.
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

Dirk U.

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12

Dienstag, 28. September 2010, 10:45

Zitat

Die Länder könnten ihre Polizei auch in rosa Uniform stecken.

Das wär doch mal was. Für die Damen nicht mal so unkleidsam.

Ist zwar nicht sauber gearbeitet aber für eine kleine Vorschau ... :)




Lille

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13

Dienstag, 28. September 2010, 12:09

Parken auf Gehwegen ist TB (Tatbestand)

ohne Behinderung TB 112050 = 15€
mit Behinderung TB 112051 = 25€


Danke CHiP - Genau DAS wollte ich wissen (nicht ob es in der Schweiz geahndet wird, oder ob man abgeschleppt wird... :whistling: )

Links Parken, also entgegen der Fahrtrichtung
ohne Behinderung = TB 112042 = 15€
mit Behinderung = TB 112043 = 25€


Hey - das ist teurer geworden.

Ich weiß es, weil ich vor 20 Jahren mal an der Berufsschule, in einer Seitenstraße, links geparkt hatte. Und da die Polizei nun mal Schulparkplätze immer besonders spannend findet.. war ich mit damals 15 DM mit dabei... :thumbdown:

x-stars

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14

Dienstag, 28. September 2010, 12:10

"wenn man nicht behindernt parkt sagt da eigentlich keiner was."

Es sei denn, das Stadtsäckel is mal wieder leer oder die Monatsquote noch nicht erfüllt. Aber soll man sich halt nicht beschweren, wenns 100x gut ging und dann doch mal was dran klebt, heißt das nicht 1x Pech, sondern 100x Glück gehabt. Rechtlich hat das Ordnungsamt an der Stelle halt das Recht, und nur weil se 100x die Augen zudrücken, machts das ganze halt noch nicht legal.

Gruß
Micha,
der schon mal 15Euro für Parken mit dem Mop auf dem 3,50m breitem Gehweg ganz an der Hauswand, vor dem Mop ne Laterne, dahinter nen Stromkasten, nich mal im entferntesten ne Behinderung denkbar zahlen durfte (und dabei noch gut weggekommen ist, Freundin hatte mal am Ende einer Sackstraße beim Wendehammer hinten auf dem Gehweg geparkt: Ähnlich viel Patz, dazu null Fußgängerverkehr, nicht mal von Anwohnern und 3 Knöllchen in einer Woche bekommen - und da Mop zwischenzeitlich bewegt auch jedesmal "neue Tat", obwohl ihr gr nich bewusst war nen Fehler zu machen, weil die Bescheide erst 2 Wochen später kamen)

blahwas

Asphaltschinder

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15

Dienstag, 28. September 2010, 23:11

Das wär doch mal was. Für die Damen nicht mal so unkleidsam.

Guckma Russland - wo Frauen sich nicht wie Männer anziehen. :thumbup:
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

16

Mittwoch, 29. September 2010, 19:44

Seit mir mal mein Wagen "abhanden" gekommen ist - ich diesen danach eine Woche "vermisst" habe, die Polizei/Stadt hatte den auch "verloren" - ich den Wagen schon abgemeldet und als gestohlen gemeldet habe, einem guten Freund der Wagen abgeschleppt wurde, weil sich ein Fußgänger beschwert hatte (Der Fußweg war gefühlte 5m breit, der Wagen stand mit einem Rad nur ca. 20cm auf dem Fußweg drauf), die Stadt darauf antwortete "Solange sich keiner beschwert, passiert auch nichts, aber WENN sich einer beschwert, dann müssen wir was tun..." --> seitdem würde ich JEDEM empfehlen sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist, NICHT auf einem Bürgersteig zu parken ...

...die "Auslegungen" sind scheinbar überall verschieden. Dieses Statement bezieht sich auf das chronisch blanke Dortmunder Raubrittertum.

PS: Mein Wagen wurde von der Ordnungsamtstrulla falsch notiert und war somit weder für Stadt, Polizei noch irgendeinen anderen Heini später auffindbar... Deshalb konnte ich den auch als gestohlen melden (wird ja überprüft, ob evtl. abgeschleppt...) obwohl er auf dem teuersten Parkplatz der Stadt stand ... Den Kommentar vom Abschlepper habe ich auch Jahre später noch nicht vergessen: "Wir haben uns schon gewundert, warum keiner den abholen will...!"

Ende vom Lied? Eine Abmeldung ärmer, eine Anmeldung ärmer, viel Ärger mit der Stadt, der Polizei, der Versicherung ... Gnädigerweise wurde mir die Woche Standmiete vom Abschlepper erlassen ...
Und nu?

AnNica

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17

Donnerstag, 30. September 2010, 13:46

Also ich würd auch sagen sobald es nicht ausdrücklich da steht nicht auf dem Bürgersteig parken!
Denn ich bekam vor einem halben Jahr in einem Monat 3 Knöllchen, weil ich in der Nähe der Berufsschule stand und beim ersten Mal aufschreiben kein Zettel am Auto war, dann hab ich mich natürlich zwei Tage später nochmal dahin gestellt aber dann hatte ich einen schönen Zettel...
Und ein paar Tage später ist der Gaszug von meinem Auto gerissen, sodass ich mein Auto mithilfe zweier netter Arbeitskollege von der Kreuzung auf den Bürgersteig befördert habe und zack wieder ein Knöllchen und das obwohl ein Zettel drin lag, dass der Wagen gleich abgeschleppt wird (musste kurz zurück ins Büro "Hilfe"rufen).

Und so bekam ich dann dreimal Post wofür jedes mal 25 € zahlen sollte! Der dritte Brief wurde aber schön wieder zurück geschickt mit der Rechnung für den Gaszug ;-) und bei den anderen beiden war das ja auch angeblich Parken mit Behinderung wegen der 25 €, aber schaut euch mal meine skizze dazu an also unter Behinderung versteh ich bei weitem was anderes, denn wenn zwei rießige Bäume auf dem Brügersteig sich befinden und ich genau dazwischen parke ist das meiner Meinung nach keine Behinderung.... aber die Stadt braucht ja Geld (das allerbeste dabei genau bei der Stadt arbeite ich auch noch und es gibt keine Angestelltenparkplätze und überall Parkverbot -.-)
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