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Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650
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Wird hier auch kaum angewandt da es sich bei uns um eine Gefällestraße handelt und wohl 80 % der Fahrzeuge im Gefälle verkehrt rum parken. Hier ist das noch nie geahndet worden.
Zitat
Links Parken, also entgegen der Fahrtrichtung
ohne Behinderung = TB 112042 = 15€
mit Behinderung = TB 112043 = 25€
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dirk U.« (28. September 2010, 09:58)
Zitat
Dame vom Ordnungsamt
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Parken auf Gehwegen ist TB (Tatbestand)
ohne Behinderung TB 112050 = 15€
mit Behinderung TB 112051 = 25€
)Links Parken, also entgegen der Fahrtrichtung
ohne Behinderung = TB 112042 = 15€
mit Behinderung = TB 112043 = 25€
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Das wär doch mal was. Für die Damen nicht mal so unkleidsam.
Auto: Parken auf dem Bürgersteig? © MOTORRAD online24