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Watnu?

Mo24-Probefahrer

  • »Watnu?« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1

Registriert: 01.10.2010

Motorrad: CX500c

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1

Freitag, 1. Oktober 2010, 19:44

Prüfungs-Überraschung: A beschränkt statt A offen!!

Habe heute erfolgreich die Prüfung Klasse A bestanden :-)
Bis 5 Minuten vor der Prüfung war ich der Meinung, dass ich zur Prüfung "A offen" antrete, so wie ich auch den Ausbildungsvertrag geschlossen hatte.Mein Fahrlehrer war auch darüber informiert, dass ich für mein Motorrad (CX500c) den offenen Führerschein brauche. Bin allerdings in den Stunden immer auf einer kleineren Yamaha gefahren. Kurz vor der Prüfung sprach die Frau des Fahrlehrers zufällig an, dass es sich nicht um die offene Prüfung handelt und ich war total entsetzt, weil ich ja damit mein Motorrad nicht fahren darf. Im Anschluss erklärte mir der Fahrlehrer, dass er der Meinung gewesen sei, dass ich das wohl mit dem Motorradwechsel nicht geschafft hätte und er mich deshalb für die Prüfung A beschränkt angemeldet hat. Ich könnte mein altes Motorrad ja drosseln. - Ohne vorherige Absprache! Das drosseln, kostet die "Kleinigkeit" von 300 Euro . Habe beschlossen, die anfallenden Kosten von der Fahrschulrechnung abzuziehen. Das Drosseln finde ich gar nicht so wild, aber die Tatsache, dass ich in so eine Entscheidung gar nicht erst einbezogen werde hat mich tierisch geärgert. Der mit der Fahrschule geschlossene Vertrag über die ausbildung A offen ist ja schließlich nicht erfüllt worden. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder Tipps? Sollte ich mir da wohl besser vorher rechtlichen Beistand holen?
Danke für eure Tipps :-)

Pitter_Wuppertal

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 137

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Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: GSX 1100 EF

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2

Freitag, 1. Oktober 2010, 19:49

Guck mal nach 20 Kw Krümmern im Forum oder der Bucht ! 300 Eu fürs Drosseln ist zuviel .
Gruss Pitter

Wombi

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 510

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3

Freitag, 1. Oktober 2010, 20:25

sag deinem fahrlehrer das er mit dir die püfung offen nochmal machen soll.
ich mein er hat ja nicht das recht solche entscheidungen zu treffen ohne dich damit einzubeziehen, ist ja dein geld.
ich würd den aufs dach steigen wenn mir sowas passiert. mach ihm die hölle heiß, so eine unverschämtheit.

YamYam86

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 134

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Motorrad: Suzuki GS500F

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4

Freitag, 1. Oktober 2010, 20:47

da soll sich dein FL mal was Gutes ausdenken... finde auch, dass er dich die Prüfung noch mal machen lassen soll...natürlich kostenlos. Er kann ja nicht einfach beschließen, dass du nun dein Motorrad drosseln musst, damit du mit ihr fahren darfst.

Hast du ihn denn nie mal gefragt, wieso du nur auf der kleinen Maschine fahren darfst?
Ein Snob ist ein Mensch, der sich ohne eine Miene zu verziehen auf ein Stachelschwein setzt, weil man ihm gesagt hat, dass es ein von Picasso entworfener Stuhl ist! :]

H-Man

Mo24-Kultanhänger

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5

Freitag, 1. Oktober 2010, 20:48

Ich würde an Deiner Stelle ein ernstes Gespräch mit dem Fahrlehrer führen. Wie bei jedem Vertrag haben sowohl er als auch Du Ihre Teile zu leisten. Vertragsgrundlage ist die Ausbildung zu A-unbeschränkt, die Prüfung für A-beschränkt bringt Dir insofern wenig bis gar nichts. Sollte das Gespräch nicht zu Deiner Zufriedenheit verlaufen wäre es an der Zeit, ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt zu vereinbaren. Letztendlich wirst Du in dem Fall um einen Fahrschulwechsel nicht herumkommen, da das Vertrauensverhältnis zwischen Dir und Deinem Fahrlehrer angeschlagen sein dürfte.

Negativ für Dich dürfte sein, daß Du die Prüfung für A-beschränkt abgelegt hast. Man könnte vielleicht annehmen, daß es eine mündliche Absprache gab, von dem ursprünglich angestrebtem Ausbildungsziel abzuweichen.
Second place is just the first loser.
~ Dale Earnhardt

6

Freitag, 1. Oktober 2010, 20:52

Ganz klar:

Fahrstd für offene Prüfung + Prüfung selbst usw. müssen von der Fahrschule übernommen werden, sofern du echt den A offen Vertrag vorliegen hast.

Ganz einfach. Da lässt man sich nicht von der Fahrschule rumschubsen, die neigen oft dazu, weil ja da meist Jüngere sind, die sich viel einreden lassen.

Nötigenfalls mit Anwalt drohen und auch durchsetzen, es geht schließlich um viele hunderte Euro.

Nicht auf Kompromisse einlassen

Sowas ist ne Frechheit! Klar das kann mal passieren, aber dann muss die Fahrschule auch dafür gerade stehen

Soweit wie ich weiß, is das nich nur die falsche Prüfung, sondern die Fahrstd wurde ja auch auf nem zu schwachen Motorrad gemacht.
Nicht umsonst haben Fahrschulen verschiedene Motorräder für beschränkt und unbeschränkt. für offen müssen die glaub ich min 70 ps haben oder sowas in dem Dreh

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bopper« (1. Oktober 2010, 20:57)


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7

Freitag, 1. Oktober 2010, 23:55

Mal ne Frage: Wie alt ist denn der TO?

Ich dachte, das wäre so:

A Beschränkt ist wenn man den Lappen vor dem 25 Lebensjahr macht, und dann muss man 2 Jahre ab erhalt gedrosselt fahren, und dann wird A beschränkt zu A offen (automatisch).

Ist man über 25, dann gibts automatisch den offenen A, und keinen A beschränkt mehr.

Unter 25 kann man garkeinen unbeschränkten A machen, und über 25 gibts automatisch den unbeschränkten. Bekommt man den A führerschein 1 Tag vor dem 25 Geburtstag, muss man trotzdem 2 Jahre beschränkt fahren. Bekommt man den Führerschein 1 Tag nach dem 25 Geburtstag, darf man sofort offen fahren.

Ist das nicht so?
Woran erkennt man einen Mofafahrer?
An den Fliegen auf dem Rücken!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HeiligsBlechle« (2. Oktober 2010, 00:03)


Lille

Café & Pension

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8

Samstag, 2. Oktober 2010, 00:06

@HeiligsBlechle:

Fast.... nur: Die Fahrstunden müssen für einen Führerschein A-Offen auf einer großen, ungedrosselten Maschine (>70PS ?) gemacht werden, und die Prüfung muß mit der großen Maschine gefahren werden.

Ansonsten bekommt man auch mit >25 Jahre den A-beschränkt.

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9

Samstag, 2. Oktober 2010, 00:13

Ahh, i see...

Also ist der TO älter als 25 Jahre, hat aber unwissend um die Folgen auf einer zu kleinen Maschine die Fahrschule gemacht, was jetzt bedeutet, dass er trotzdem das er älter als 25 jahre ist 2 Jahre gedrosselt fahren muss, ja?

...das bitter... Aber wenn Vetrag vorliegt, dann muss das der Anwalt machen, und das dürfte wahrscheinlich auch recht problemlos laufen...
Woran erkennt man einen Mofafahrer?
An den Fliegen auf dem Rücken!

BEINSTUMPF

unregistriert

10

Samstag, 2. Oktober 2010, 05:58

oh mann....dabei willst du doch nur aufs bike und am gas drehen ...... dann sone scheisse..... da diese farce in dland stattfindet wird am ende das rauskommen was auf dem papier steht und ich hoffe du hast dich da nicht verhumsen lassen..... :(

hatte 97 mal sonen verkackten neuro-cholerischen fahrlehrer der mich am liebsten zu brei geprügelt hätte zumindest tendenzierte es in die richtung was er verbal abliess. wenns mit dem fahrlehrer hapert zieht einem das den boden weg..... mein fl hat mich beim auto-fs durchgebracht :) schade das sowas passiert wie bei dir ! halt dich ans papier du bekommst für was du unterschrieben hast.

paulinchen

BulliIstin

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11

Samstag, 2. Oktober 2010, 06:14

Zitat

Der mit der Fahrschule geschlossene Vertrag über die ausbildung A offen ist ja schließlich nicht erfüllt worden. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder Tipps? Sollte ich mir da wohl besser vorher rechtlichen Beistand holen?



Yepp!
Das ist ja wohl der Oberhammer!


Kannst du mit ihm reden?
Hm...offensichtlich kann ers nicht, sonst hätte er das ja mit dir abgesprochen...

Du hast doch sicher eine 'Vertragskopie'?
Ab zum Anwalt damit...

Du hast ja jetzt nicht nur die Kosten um deine zu drosseln, die will ja auch irgendwann wieder entdrosselt werden.. kostet ja wieder....

....dass er der Meinung gewesen sei, du hättest den Motorradwechsel nicht geschafft....???
Mit welcher Begründung denn?
Bist du sehr klein?
Sehr unsicher?

Tz tz...Sachen gibts...
Kristin



Kate

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12

Samstag, 2. Oktober 2010, 19:47

Das ist ja wohl seitens Deines Fahrlerers der Oberhammer. Allerdings hättest Du auch ein bischen mitdenken sollen. Ist doch klar, dass Du, wenn du auf ner kleinen Maschine die Prüfung machst nicht offen fahren darfst.

Ich hatte das Problem auch, aber mir war bewußt, dass ich, wenn er mich nicht auf die Große lässt auch nicht den richtigen Führerschein bekomme. Er (der A****) war der Meinung (was sicher nicht an meinen Fahrkünsten lag) ich wäre noch nicht "reif" für den unbeschränkten FS. War kurz davor die FS zu wechseln, dann hat er doch noch Vernunft angenommen.

Du wirst wohl nochmal auf der großen Maschine die Prüfung machen müssen, wenn nicht mit dieser FS dann mit ner anderen. Die Prüfung auf der kleinen dauert auch nur 45 Min., der unbeschränkte wird 60 Min. geprüft.

Was sagt denn Dein Landratsamt dazu?
Musik ist der Soundtrack unseres Lebens.

paulinchen

BulliIstin

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13

Samstag, 2. Oktober 2010, 20:40

Zitat

Allerdings hättest Du auch ein bischen mitdenken sollen. Ist doch klar, dass Du, wenn du auf ner kleinen Maschine die Prüfung machst nicht offen fahren darfst.


Naja...das einzige woran ich das gemerkt habe war die Sitzprobe...hätte ich 'n Prob gehabt mit der großen Maschine, wärs auch 'n Beschränkter geworden...
Aber ich hatte mir davor überhaupt keine Gedanken um sowas gemacht..
Mir hätte man genausogut 'ne Kleene unterjubeln können, ich hätts wohl nich gemerkt... :O

Ich wusste daß so 'n Ding zwei und keine vier Räder hat...das wars dann aber auch schon... :O
Kristin



AoD666

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14

Samstag, 2. Oktober 2010, 21:28

Eine ähnliche Erfahrung hat meine Kollegin gemacht. Ihr wurde nichts davon erzählt, sondern später einfach der beschränkte A-Führerschein ausgegeben. Jetzt fährt sie eine 34 PS Honda CBF 600, was für eine Veräppelung, da sie über 25 ist. Ihr Fahrlehrer war so nett, es ihr auch nicht zu erzählen und es einfach dem Ausbildungsvertrag entgegen eigenmächtig entschieden zu haben. Sie hat es einfach hingenommen, da sie keine Lust hatte, sich darüber mit ihrem Fahrlehrer zu streiten.

Als ich die Story hörte, war ich ziemlich perplex und habe mir schon ausgemalt, wie ich meinem Fahrlehrer eins mit meinen metallischen Handschuhen übergezogen hätte.

Meine Freundin hat es ihrem Fahrlehrer erzählt, als sie selbst ihren Motorradführerschein gemacht hat. Der war ganz außer sich und hat sich gefragt, wer denn als Fahrlehrer so dämlich sein kann. Darüber hinaus wunderte er sich, weshalb die Fahrschülerin das einfach so hingenommen hat. Für ihn kam so etwas nicht in Frage. Ihr Fahrlehrer sagte stattdessen, dass sie lieber eine große Maschine fahren soll, die mehr Bums hat. So muss das sein!

Benino

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15

Samstag, 2. Oktober 2010, 21:29

Das muß doch schon im Führerscheinantrag so gestanden haben, denn so wies dort steht, wird das Führerscheinkärtchen hergestellt. Das mit dem A beschränkt liegt nicht nur an der Anmeldung zur Prüfung.

Der Töff

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Motorrad: MG TT 650, Honda XL 200 R

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16

Samstag, 2. Oktober 2010, 22:31

Großer Gott!

Ich lese den Beitrag und d a n n den ersten "Tipp!"

Ne,...ich glaube, es hat wirklich keinen Zweck, hier was zu fragen!


*Anwalt!*

"Sofort und Ausschließlich!"


Der Töff.
*Flott mit Schrott!*

blahwas

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17

Sonntag, 3. Oktober 2010, 14:04

Sowas würde ich nicht auf mir sitzen lassen. Ich würde aber auch keine Prüfung auf einer gedrosselten Maschine fahren, wenn ich mich für den offenen Schein angemeldet hatte. Danach könnte es etwas spät sein.

Egal! Auf jedenfall Terz machen! Beim TÜV, Amt, IHK?, notfalls (Rechtsschutz?) Anwalt.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Lille

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18

Sonntag, 3. Oktober 2010, 17:29

Problem:

der TE ist VOR der Prüfungfahrt darüber informiert worden, daß er nur für A-beschränkt geprüft wird. Und hat es akzeptiert, ist gefahren.

Da wäre der Punkt gewesen, wo er sich schon hätte weigern müssen: "Nee - ich fahr nicht. War so nicht abgemacht -> Vertrag"

Ich denke, NACH der Prüfung auf die Barrikaden zu gehen, wird schwierig sein..... :thumbdown:

19

Sonntag, 3. Oktober 2010, 19:36

Denke ich nicht. Wenn einem das fünf Minuten vor der langfristig vereinbarten Prüfung mitgeteilt wird - womöglich war der Helm schon auf dem Kopf - dann ist es bestimmt keine gute Entscheidung, doch zu fahren, aber in jedem Fall eine nachvollziehbare. Stress machen!

Buckbeak

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20

Montag, 4. Oktober 2010, 11:27

Die Prüfung auf der kleinen dauert auch nur 45 Min., der unbeschränkte wird 60 Min. geprüft.


Das stimmt übrigens nicht: Die Prüfungen sind identisch und gleich lang.

Für Erweiterung auf Klasse A unbeschränkt muss man übrigens noch sechs Fahrstunden ablegen, dazu die Prüfung selbst - das sind ein paarhundert Euro.

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/a-offen.php

Der Fahrlehrer hat sich wirklich unfair benommen, aber Du hättest das selbst auch während der Ausbildung erkennen können, spätestens dann, wenn es auf die Prüfung zugeht ... darum denke ich, dass juristisch da nichts zu machen ist. Allenfalls könntest Du Dir die Pflichtstunden zur zweiten Prüfung zum Sonderpreis oder gar umsonst aushandeln - aber selbst denn musst Du Dir noch den Prüfungsstress antun und die Prüfungsgebühr bezahlen ... ich weiß nicht, ob sich das lohnt...aber sprich mal ein ernstes Wort mit der Fahrschule.

liebe Grüße
Buckbeak

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