Soweit ist das erstmal verständlich, allerdings sind beim genaueren Hinschauen ein paar Fragen und Missverständlichkeiten meinerseits aufgetaucht, wenn ich ein Motorrad künftig auf die oben genannten Leistungen drosseln möchte.
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Also: höchstens 25 kW bzw. 34 PS, und die auch nur, wenn kW-Zahl geteilt durch Möpgewicht höchstens 0,16 sind.


Zitat
einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Zitat
Das würde meiner Meinung nach überhaupt keinen Sinn ergeben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (14. Oktober 2010, 14:43)
Ich dachte der Gesetzgeber will mit dieser Regel verhindern, dass man während der Drosselzeit die ganz großen Maschinen fahren darf.
Weil? Wenn man sie dann auf 48PS drosselt - kapier ich jetzt gerad net...
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Gemoscht« (14. Oktober 2010, 15:25)
Weil? Wenn man sie dann auf 48PS drosselt - kapier ich jetzt gerad net...
Was für ein Scheiss - und vor allem wie sinnvoll soll eine solche Regelung sein. Ist doch total egal ob ich ein Motorrad von 180 oder 80 PS auf 48 drossle. 48 PS sind nunmal 48 PS. Fällt dann das Leistungsgewicht weg?
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Zitat
Fällt dann das Leistungsgewicht weg?
das hat aber den vorteil das die kids, falls sie die maschine öffnen nicht gleich 180ps hat sondern nur 90.
man kann sich auch mit 90ps gegen die wand ballern, aber die sind mehr beherschbarer als 180.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (15. Oktober 2010, 17:21)
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