Naja, etwas Zeit zum Umgewöhnen auf die neue Leistung sollte man dem Prüfling schon zugestehen
Wer einen Ab hat, und nach zwei Jahren entdrosselt, muß ja auch von jetzt auf gleich damit im Straßenverkehr klarkommen - oder?
Auf dem Sozia-Sitz mit dem Partner zum Verkehrsübungsplatz fahren, Hütchen aufstellen, Übungen machen.
Zitat
Das sollte aber wirklich im Ermessen des Fahrlehrers und -schülers liegen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (18. Oktober 2010, 19:06)
Ist das nicht genau der im BGB geregelte Fall, wo der Fahrlehrer seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hat und demnach zur Nachbesserung (Kl. A) verpflichtet ist??In den Fällen, wo der FL Mist gebaut hat, sollte man aber zunächst dem FL vors Schienbein treten (kostenlose Ummeldung, Fahrstunden etc.), bevor man die Ausbildungsverordnung umbaut.
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