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[Führerschein] Erweiterung Ab auf Au

Lille

Café & Pension

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1

Montag, 18. Oktober 2010, 07:44

Erweiterung Ab auf Au

Hi,

es gibt doch die Möglichkeit, wenn man >25 ist, den Führerschein von Ab auf Au erweitern zu lassen, ohne die 2 Jahre Drosselzeit abzuwarten.

Leider habe ich im google nicht allzuviel gefunden (nach "Ab Au erweitern" zu suchen, ist wenig hilfreich...)

Weiß da jemand Bescheid?

Grüßle.

STan.X

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2

Montag, 18. Oktober 2010, 08:03

?( ?( ?(
Ich stehe gerade auf dem Schlauch??

GruHS
Richard

Schnute

Ich war's nicht

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3

Montag, 18. Oktober 2010, 08:09

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_15.php

Es ist nur eine erneute praktische Prüfung abzulegen. Dann natürlich nach den Vorgaben von A (u). Das Möp muss also mind. 44 kW haben.
Eine neue theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

Lille

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4

Montag, 18. Oktober 2010, 08:54

Danke Schnute - Genau DAS hab ich gesucht! :thumbup:

@Stan.X

Eine Möglichkeit, sowas zu machen, ist wenn man 24,5 ist und uuuuunbedingt den Führerschein haben will. Man bekommt dann, da <25, noch den A-beschränkt.
Nach einem halben Jahr stellt man fest, man will seine R1 nicht weiter mit 34PS fahren. Also kann man auf Antrag den A-unbeschränkt erwerben, obwohl man keine 2 Jahre Drosselzeit hinter sich gebracht hat.

Zweite Möglichkeit: Eine Frau ließ sich z.B. belabern, daß Au für sie viiiiiel zu schwierig, die Maschine zu hoch, zu schwer, ... sei. Sie hat sich breit schlagen lassen, und mit Mitte 40 den Ab gemacht. Nach der Prüfung merkt sie, daß das totaler Quatsch war. Also passende Maschine größer 44kW suchen, Antrag stellen, nocmal Prüfung ablegen. Ebenfalls ohne 2 Jahre beschränkt zu fahren.

STan.X

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5

Montag, 18. Oktober 2010, 08:58

Ja, ja…
Schnute hat mein Füßchen schon bei Seite gestellt……. ;)
Ist wohl noch was früh......

GruHS
Richard

Buckbeak

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6

Montag, 18. Oktober 2010, 12:59

Naja, mit Prüfung allein ist es nicht getan.
Sechs Fahrstunden mit entspr. leistungsfähigem Möp müssen zuerst absolviert werden..
s. hier:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/a-offen.php

Das habe ich hier schon öfter gepostet. Solch eine Erweiterung kostet richtig - und lohnt in der Regel wohl nicht.

liebe Grüße
Buckbeak

STan.X

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7

Montag, 18. Oktober 2010, 13:31

Da hat dann aber der Fahrlehrerverband döchtich Lobbyarbeit geleistet!! :durchgeknallt:
Das ist ja fast wie die Lizenz zum Gelddrucken. :smirk:

GruHS
Richard

Coyote

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8

Montag, 18. Oktober 2010, 16:40

Naja, etwas Zeit zum Umgewöhnen auf die neue Leistung sollte man dem Prüfling schon zugestehen, bevor er von seiner LS 650 absteigen und die Prüfung auf der völlig unbekannten und dreimal so starken CBR 600 machen muss... Das sollte aber wirklich im Ermessen des Fahrlehrers und -schülers liegen.


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9

Montag, 18. Oktober 2010, 17:04

Ich hab jetzt mittlerweile schon beides gelesen - daß man nur den Antrag & die Prüfung braucht. Oder eben wie in Buckbeaks's Link zusätzliche Stunden.

Mich betrifft's nicht - und die betroffene Dame wird es wohl bei ihrem Antrag selber rausfinden und berichten....

Naja, etwas Zeit zum Umgewöhnen auf die neue Leistung sollte man dem Prüfling schon zugestehen


Auf der andern Seite....

Wer einen Ab hat, und nach zwei Jahren entdrosselt, muß ja auch von jetzt auf gleich damit im Straßenverkehr klarkommen - oder?

Coyote

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10

Montag, 18. Oktober 2010, 17:59

Wer einen Ab hat, und nach zwei Jahren entdrosselt, muß ja auch von jetzt auf gleich damit im Straßenverkehr klarkommen - oder?


... fällt aber nicht durch eine kostenpflichtige Prüfung, weil er den langsamen Slalom auf einem völlig fremden Möp nicht hinbekommt.


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11

Montag, 18. Oktober 2010, 18:34

Mmmhhh... wo ein Wille ist, ist auch ein Weg...

Auf dem Sozia-Sitz mit dem Partner zum Verkehrsübungsplatz fahren, Hütchen aufstellen, Übungen machen.

So würde ich das lösen. Vor allem, wenn die Ab-Prüfung noch nicht lange her ist und man den Ablauf noch gut im Kopf hat.

Coyote

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12

Montag, 18. Oktober 2010, 18:42

Auf dem Sozia-Sitz mit dem Partner zum Verkehrsübungsplatz fahren, Hütchen aufstellen, Übungen machen.


... was aber wiederum voraussetzt, dass du das passende Möp hast. Klar gibts Wege. Es geht auch komplett ohne Fahrstunden mit Fahrlehrern, der gesamte Führerschein.


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13

Montag, 18. Oktober 2010, 18:52

Wat bissu nur so verbohrt, daß man unbedingt Fahrstunden von Ab auf Au machen muß...?? :whistling:

Wenn man eben erst die Prüfung Ab gemacht hat, und dann bemerkt, der FL hat Mist gebaut (in dem Fall: Ausbildung mit dem eigenen Fahrzeug, das >25kW, aber dummerweise <44kW hat) - und dann möglichst bald mit einem vorhandenen passenden Fahrzeug die Prüfung Au nachmachen möchte - wozu dann zwangsläufig nochmal Fahrstunden nehmen (wenn es denn keine Pflicht gibt)?

Und bevor Du anfängst zu diskustieren: Ich hab die Infos nur aus dritter Hand, weiß nicht, wie das im einzelnen abgelaufen ist, warum dem FL das nicht aufgefallen ist usw. Es kam nur die Frage auf: Was ist nötig, um upzugraden? Es ging nur um's rechtliche.

Ansonsten: Nicht meine Baustelle. ;)

Coyote

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14

Montag, 18. Oktober 2010, 19:03

Ich bin doch gar nicht der Meinung, dass man die Dinger machen sollte:

Zitat

Das sollte aber wirklich im Ermessen des Fahrlehrers und -schülers liegen.


Wenn man meint, man ist aus dem Stegreif prüfungsreif: ab dafür.

Man (also der Gesetzgeber) geht hier doch von mehreren Annahmen aus. Dass er "könnte sein"-Fälle nicht betrachtet, ist halt so...

1) A(b) wird 2 Jahre lang gefahren, dann gilt die Erfahrung als für A(u) ausreichend
2) wer von A(b) auf A(u) öffnen will, hat die nötige Erfahrung nicht - siehe 1)
3) folglich muss man ihm etwas Erfahrung antrainieren, das macht man nunmal über Fahrstunden. Denn im dümmsten Fall hat der Probant mit A(b) exakt 0 km gefahren. (Klar, er kann auch die ganze A(b)-Zeit nicht gefahren sein um nun offen fahren zu dürfen. Da kann der Gesetzgeber aber nicht mehr eingreifen.)

Immerhin sollte der Prüfling sowohl die Grundübungen als auch ein paar Runden in freier Landschaft mit der neuen Leistung bewältigt haben (da er ja seine 2 Jahre Drosselung nicht voll auskostet). Das Feeling für die Maschine kommt ja auch noch dazu.

Das ist das, was sich die Fahrlehrer und der Staat wohl so denken. Ich würde als Diktator von Deutschland vermutlich sagen: "Prüfung mit FST-Auflage, davor Stunden nach eigenem Gutdünken".

In den Fällen, wo der FL Mist gebaut hat, sollte man aber zunächst dem FL vors Schienbein treten (kostenlose Ummeldung, Fahrstunden etc.), bevor man die Ausbildungsverordnung umbaut.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (18. Oktober 2010, 19:06)


STan.X

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Dienstag, 19. Oktober 2010, 09:02

In den Fällen, wo der FL Mist gebaut hat, sollte man aber zunächst dem FL vors Schienbein treten (kostenlose Ummeldung, Fahrstunden etc.), bevor man die Ausbildungsverordnung umbaut.
Ist das nicht genau der im BGB geregelte Fall, wo der Fahrlehrer seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hat und demnach zur Nachbesserung (Kl. A) verpflichtet ist?? ?( ?(

GruHS
Richard

Coyote

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16

Dienstag, 19. Oktober 2010, 10:39

Eben. Deswegen tritt man ihm ja mit den zivilrechtlichen Ansprüchen vors Schienbein. So war das gemeint. Ist also nichts, wo es Regelungsbedarf gäbe.


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