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Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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21

Freitag, 22. Oktober 2010, 13:09

Wenn er das Auto in die Stadt geschoben hat, kann er das ja sicher plausibel erklären. Dann passiert ihm auch nichts. Dafür sind Widersprüche ja da. Ich würde aber einfach die Klappe halten und gar nichts sagen. Oder Blahwas' Variante und Hoffen. Töffs Variante dagegen geht mit Sicherheit nach hinten los... ist wie "ja, ich weiß, ich bin zu schnell gefahren".


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hawkeye

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22

Freitag, 22. Oktober 2010, 15:26

Hallo,
Wenn er das Auto in die Stadt geschoben hat, kann er das ja sicher plausibel erklären. Dann passiert ihm auch nichts.
in der geänderten Verordnung für die Umweltzonen, heißt es, es sei nicht erlaubt, mit einem nicht gekennzeichneten Fahrzeug am Verkehr in der Umweltzonen teilzunehmen. Auch Schieben wäre aber am Verkehr teilnehmen, oder?
Vorher war das anders formuliert und da gabe es tatsächlich die Ausrede, dass das Fahrzeug ja nur dort gestanden habe.

Grüße

Hawkeye
Mein neuer Brötchengeber: Onlineshop für Moppedteile

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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23

Freitag, 22. Oktober 2010, 21:09

Dann hat er es halt getragen. Vielleicht wird der Sarkasmus dann deutlicher.


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24

Donnerstag, 9. Dezember 2010, 22:26

Kurzes Update:
Nach Erhalt des Anhörungsbogens, habe ich keine Angaben durch Ankreuzen gemacht. Ich habe also den Verstoss weder zugegeben noch abgestritten.
Handschriftlich habe ich wahrheitsgemäß vermerkt, das das auf mich zugelassene Fahrzeug die EURO 4 Norm erfüllt.
Nach einiger Zeit bekam ich ein weiteres Schreiben mit der Aufforderung einen Nachweis über eine grüne Plakette in Form einer Quittung bzw. eines Fotos der Plakette einzureichen.
Dem Wunsch bin ich natürlich gerne mit einem kleinen Schnappschuss nachgekommen und habe seit dem nichts mehr gehört.
Den Kommentatoren, die sich Gedanken darüber gemacht haben, dass ich mich nicht sofort in den Staub werfe, meinen Fehler zugebe, zahle, den Punkt kassiere und gar noch den Steuerzahler böse, böse für meinen Fehler bluten lasse möchte ich auf diesem Wege mitteilen: Ich würde es wieder tun.

Ich weiss, gerade Motorradfahrer gehören zu den Sittenwächtern der Nation und zu den Behütern des heiligen Grals der Strassenverkehrsordnung. Ich bin da wohl die einzige Ausnahme, gell, kleiner Chris?

highspeed

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25

Montag, 13. Dezember 2010, 00:27

moin,

fürs nächste mal: wenn du keine angaben machst, schreib doch nicht rein das es die euro 4 erfüllt. hättest du nichts reingeschrieben, wäre auch nichts gekommen. Allein diese Angabe, oder überhaupt eine Äußerung, kann schon dazu führen, das du vor Gericht kein uneingeschränktes Verweigerungsrecht mehr hast.



Trotzdem: gut gelaufen!

Fischi

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26

Montag, 13. Dezember 2010, 00:54

Das Auto hätte man ja auch abschleppen können, ich wüsste nicht, dass man ein Fahrzeug das garantiert keine Plakette bekommt nicht auf diese Weise mitten in eine Stadt bringen könnte :cool:

Ok, der stehende Verkehr wurde gleich von anfang an auch eingeschlossen...wobei ich dabei den Punkt auch als überzogen empfinde.


OT-PS: Wenn ein rundes Schild mit rotem Rand und einem Mopped in der Mitte bedeutet das hier keine Moppeds durchfahren dürfen....warum steht dann vor den Umweltzonen auch ein Schild mit rotem Kreis in dem "Umwelt" geschrieben steht? Darf da dann die Umwelt nicht rein? :rolleyes:
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

27

Dienstag, 14. Dezember 2010, 02:25


fürs nächste mal: wenn du keine angaben machst, schreib doch nicht rein das es die euro 4 erfüllt. hättest du nichts reingeschrieben, wäre auch nichts gekommen. Allein diese Angabe, oder überhaupt eine Äußerung, kann schon dazu führen, das du vor Gericht kein uneingeschränktes Verweigerungsrecht mehr hast.

Da bin ich mir aber gar nicht so sicher, das da nicht gekommen wäre. Von meinem Zeugnisverweigerungsrecht kann ich natürlich gebrauch machen. Es betriff ja mich. Keiner muss sich selbst belasten.

Ein Aussageverweigerungsrecht hätte ich ja auch noch. Und ein Auskunftsverweigerungsrecht. Da Blick ich aber nicht mehr durch. Was meinst Du denn mit "uneingeschränktem Verweigerungsrecht"???

Aber wir sind ja hier im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Was soll ich da vor Gericht?

Coyote

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28

Dienstag, 14. Dezember 2010, 08:21

Wer soll sonst entscheiden, ob eine von der Bußgeldstelle verhängte OWi-Buße rechtens ist, falls diese angefochten wird? :)


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Sixpack

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29

Dienstag, 14. Dezember 2010, 14:21

Ihr ratet krako mit der Sache vor Gericht zu ziehen??? Also ich weiß ja nicht, aber für 40 Euro und nem Pünktchen vor Gericht ziehen???

I C H würde mich im Falle einer Aufrechterhaltung der OWi selbst in den Hintern beißen, weil ich so dämlich war, mich erwischen zu lassen und zahlen. Wegen 40 Euros erst zum Anwalt (der auch nicht kostenlos arbeitet) und dann vor den Kadi... Also so viel Langeweile hätte ich nicht.

dem TE trotzdem viel Glück, dass die "Sache" beigelegt wird. Ich hätte evtl. noch behauptet, dass die "blinde Eule" von Politesse wohl nen "Knick in der Pupille" hatte und die Plakette N A T Ü R L I C H ordnungsgemäß angebracht war. "blinde Eule" und "Knick in der Pupille" hätte ich alledings prosaisch umschrieben :cool:

sixpack
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Wer muss, kann, wenn er will

Coyote

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30

Dienstag, 14. Dezember 2010, 14:24

Ihr ratet krako mit der Sache vor Gericht zu ziehen???


Ich sehe niemanden, der das tut. Aber er hat die Frage gestellt, was ein Gericht bei allem zu sagen hätte, wo es doch nur um OWis geht. Auch OWis können vor Gericht verhandelt werden wenn nötig. Das war mehr allgemein gesprochen als auf diesen konkreten Fall bezogen, und ich denke, auch highspeed meinte das so.


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Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (14. Dezember 2010, 14:31)


Fischi

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31

Mittwoch, 15. Dezember 2010, 08:16

dem TE trotzdem viel Glück, dass die "Sache" beigelegt wird.


Es ist doch beigelegt, das Ordnungsamt hat doch nur ein Foto verlangt von der Plakette....das ist doch generös vom Ordnungsamt, die Politessen bemängeln eben genau das was sie sehen...keine Plakette ist eben keine Plakette...ein Neuwagen der locker TÜV bekommen würde nach drei Jahren den aber überzogen hat (ist mir mal passiert) ist nichts anderes....der Fahrer (nicht der Halter) ist für den Zustand verantwortlich...

Wie ein Richter reagiert hätte weiß ich nicht, kann es mir aber denken...bei solchen Lapalien mit eindeutigem Vergehen reagieren die oft unleidig...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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32

Mittwoch, 15. Dezember 2010, 23:33

Zitat

Aber wir sind ja hier im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Was soll ich da vor Gericht?

Mir ist schon klar, das Ordungswidrigkeiten vor Gericht enden können. Und genau das meinte ich, daß ich es wegen 70 € bestimmt nicht darauf ankommen lassen würde. Außer man würde mich zu unrecht beschuldigen und das könnte ich astrein beweisen.
Das war ja hier nun nicht ganz der Fall :whistling:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Krako« (15. Dezember 2010, 23:36)


harley.hansi

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33

Donnerstag, 16. Dezember 2010, 07:33

Moin

Ganz link ist das mit den Umweltschildern in Hannover.

Wenn ich von Norden kommend auf der B6 fahre ,

dann kommt vor dem Kreisverkehr ( Deisterplatz) so ein blödes Zeichen.

Eigentlich darf ich mit gelber Plakette da gar nicht reinfahren ,

da ich aber den ersten abbieger wieder rausfahre (Richtung Hanomagstr.) wird es

wohl nicht so schlimm sein. (Umweltzone ende)

Aber wenn sich da mal so ein übereifriger Beamter hinstellt klingelt die Staatskasse kräftig.
:gruss: Hansi

Born to ride Harley

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »harley.hansi« (16. Dezember 2010, 07:40)


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