in der geänderten Verordnung für die Umweltzonen, heißt es, es sei nicht erlaubt, mit einem nicht gekennzeichneten Fahrzeug am Verkehr in der Umweltzonen teilzunehmen. Auch Schieben wäre aber am Verkehr teilnehmen, oder?Wenn er das Auto in die Stadt geschoben hat, kann er das ja sicher plausibel erklären. Dann passiert ihm auch nichts.
FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued
fürs nächste mal: wenn du keine angaben machst, schreib doch nicht rein das es die euro 4 erfüllt. hättest du nichts reingeschrieben, wäre auch nichts gekommen. Allein diese Angabe, oder überhaupt eine Äußerung, kann schon dazu führen, das du vor Gericht kein uneingeschränktes Verweigerungsrecht mehr hast.
Ihr ratet krako mit der Sache vor Gericht zu ziehen???
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (14. Dezember 2010, 14:31)
dem TE trotzdem viel Glück, dass die "Sache" beigelegt wird.
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Zitat
Aber wir sind ja hier im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Was soll ich da vor Gericht?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Krako« (15. Dezember 2010, 23:36)
Hansi
Born to ride Harley Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »harley.hansi« (16. Dezember 2010, 07:40)
Plakette Umweltzone ( Ausnahmsweise Auto ) Knöllchen und 1 Punkt. Könnte platzen! © MOTORRAD online24