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jobox

Mo24-Probefahrer

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1

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 08:57

Fahrzeug schieben ohne Führerschein?

Hallo ihr Lieben,
ich habe folgende Frage/Situation:

Wenn ich mein Motorrad hinter das Auto meines Vaters stelle (auf seinem Grundstück) und mein Vater dann das Auto braucht, darf er dann das Motorrad auf die Straße schieben. Also: Schlüssel rein, Lenkradschloss auf (vielleicht noch drauf setzen) und den Hobel von Grundstück auf die (öffentliche) Straße (beruhigtes Wohngebiet -30er Zone-) schieben ohne ein Fahrerlaubnis für den Bock zu haben.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

peter

Coyote

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2

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 09:13

Ich behaupte, dass das Schieben nicht zum "Führen" eines Kfz nach §4 FeV gehört, ebensowenig wie das Sitzen in einem Fahrzeug, das gerade abgeschleppt wird.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Coyote

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jobox

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4

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 09:59

@coyote: vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also ich verstehe es so, das er das Fahrzeug schieben, aber dabei nicht drauf sitzen darf.

Vielen Dank, jetzt weiß ich (leider) etwas mehr.

Coyote

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5

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 10:06

Er wird auch darauf sitzen dürfen. Wenn er *nicht* darauf sitzt ist es nur ganz klar kein Führen. Der Umkehrschluss zählt nicht.

Zitat

das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte in Bewegung setzt und


Kein Motor, kein Führen.

Wenn du jetzt "leider" mehr weißt, solltest du dich vielleicht auch über "Besitzstörung" schlau machen, du darfst deinen Dad nämlich auch nicht zuparken, weil du ihm damit die Nutzung seines Autos verweigerst.


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (28. Oktober 2010, 10:11)


Harti

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6

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 11:07

Moin!

Keine Motorkraft = kein Führen! @Coy - "Besitzstörung"! 8| :grin: Böse! ;)

LG! Mathias
:motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.:smirk:

Grillzange

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7

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 16:19

Ist natürlich völlig sinnfrei...

Aber wenn ich jetzt mit ausgeschaltetem Motor einen Berg runterolle
muss ich dann keinen Helm aufsetzen weil ich das fahrzeug ja nicht "führe" ?

:grin: ?(

Harti

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8

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 17:01

Verbotene Sachverhaltserweiterung ... :grin:
:motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.:smirk:

Dirk U.

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9

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 17:24

Ist natürlich völlig sinnfrei...

Aber wenn ich jetzt mit ausgeschaltetem Motor einen Berg runterolle
muss ich dann keinen Helm aufsetzen weil ich das fahrzeug ja nicht "führe" ?

:grin: ?(
Wenn du es auf öffentlichen Straßen machst, nimmst du aber am Straßenverkehr teil, denke ich. Du greifst ja aktiv ein, auch wenn du es nicht führst. Du fährst es aber. :grin:



Sixpack

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10

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 18:21

Hallo,

"Besitzstörung" :thumbsup: , "Sachverhaltenserweiterung" :thumbsup:

Also Ihr kennt Wörter, die mir nur unter EInfluß von "verbotenen Substanzen" einfielen. A L L E Achtung :kiffer: :kiffer: :kiffer:

sixpack
Rezept für ein glückliches Leben: Halte dich von den Idioten fern !!!

Wer muss, kann, wenn er will

Wombi

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11

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 19:46

also wenn man motorräder nicht schieben dürfte ohne führerschein würden warscheinlich einige motorradmechaniker doof da stehen.
aber ich denke der großteil hat einen schein.

JakX

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12

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 20:37

also wenn man motorräder nicht schieben dürfte ohne führerschein würden warscheinlich einige motorradmechaniker doof da stehen.
aber ich denke der großteil hat einen schein.
die mechaniker sind auf einem privatgelände und da brauchst du keinen schein :P

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13

Freitag, 29. Oktober 2010, 11:41

Privatgelände ist nicht gleich befriedet, also bräuchtest du unter Umständen schon nen Schein wenns so wäre. (z.B. wenn du als Mechaniker das Motorrad auf einem nicht abgesperrten, bzw. frei zugänglichen Werkstatthof fährst brauchst du dafür einen Führerschein, machst du das auf einem abgesperrten, und nicht frei zugänglichen Privatgelände, dann brauchst du keinen)

Ich bin auch der Meinung, dass ausgeschalteter Motor = kein führen ist.

Schieben ist m.E. definitiv erlaubt. Ich bin mir auch fast sicher, dass man dabei schon drauf sitzen darf.

Nimmst du jetzt - blödsinnigerweise - ein Motorrad, und rollerst damit zum Spass mit abgeschaltetem Motor auf eienr öffentlichen Strasse den Berg runter, dann bin ich der Meinung, dass du nicht wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis drankommen kannst, aber wahrscheinlich wegen gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr belangt wirst ;)
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »HeiligsBlechle« (29. Oktober 2010, 11:45)


Coyote

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14

Freitag, 29. Oktober 2010, 14:33

aber wahrscheinlich wegen gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr belangt wirst


Lies dir den entsprechenden Paragrafen mal durch, vielleicht kommst du dann zu einem anderen Schluss. :)


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15

Freitag, 29. Oktober 2010, 17:24

aber wahrscheinlich wegen gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr belangt wirst


Lies dir den entsprechenden Paragrafen mal durch, vielleicht kommst du dann zu einem anderen Schluss. :)


Ne... § 315b StGB Abs.1 Nr.2:

Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er Hindernisse bereitet und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet...

Wer mit einem Motorrad ohne Führerschein (sprich sowieso tendenziell eher ohne Kenntnis im Umgang mit derartigen Geräten) und ohne das Ding anzulassen mit absicht nen Berg runterdonnert, der bereitet definitiv ein Hindernis, und gefährdet damit auch Leib und Leben anderer Menschen, sowie fremde Sachen mit bedeutendem Wert.
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16

Freitag, 29. Oktober 2010, 17:24

So wie jeder Radfahrer auch? Das Motorrad ist ja durchaus brems- und steuerbar. Ich weiß nicht, was da die besondere Gefährdung sein soll, die über die allgegenwärtige Betriebsgefahr hinausgeht. Ich glaube auch kaum, dass ein rollendes, gesteuertes Motorrad ein "bereitetes Hindernis" in Sinne dieses Gesetzes ist. Sonst dürftest du auch in den Bau, wenn dir die Karre wegen eines noch geschlossenem Benzinhahn unterwegs ausgeht.


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17

Freitag, 29. Oktober 2010, 17:31

So wie jeder Radfahrer auch? Das Motorrad ist ja durchaus brems- und steuerbar. Ich weiß nicht, was da die besondere Gefährdung sein soll, die über die allgegenwärtige Betriebsgefahr hinausgeht.


Ich glaube es macht nen unterschied, ob ich mit einem Fahrrad den Berg runterrdonnere und am Ende womöglich einen Unfall baue, oder ob ich dasselbe mit einem 250kg schweren Motorrad mache... Ich glaube auch es macht einen unterschied, ob man weiss wie man mit dem Fahrzeug umgeht - grade bei einem Motorrad, oder ob mans nicht weiss... Mein Bruder hat keinen Mopedschein. Wenn der losrollern würde mit dem Ding, würde das zwangsweise zu einem unfall führen, denn man muss schon wissen wo die Bremsen sind und wie man das Teil anhält - kein vergleich zu nem Fahrrad.

...und hier gehts nicht drum, dass einem das Mopped ausgehen/liegenbleiben kann, und man dann ausrollt. Hier gehts drum, das jemand bewusst und in voller absicht, ohne mit dem Ding umgehen zu können, bzw. einen Führerschein zu besitzen das Teil als Tretroller missbraucht, und einen Berg runterfährt. Nicht mal kurz umsetzen sondern rumgurken. Das ist ja wohl ein Unterschied.
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18

Freitag, 29. Oktober 2010, 17:33

Deb Berg den ich im hinterkopf hatte als ich meienen Beitrag schrieb ist recht steil.

Würde für 70km/h reichen, nur durch rollen.
Geschwindigkeitsbegrenzung ist jedoch 50.

Ich glaub kaum das ich da ein Verkehrshinderniss darstellen würde.
Auch gefährde ich niemand.

ist es letztendlich sogar legal ? :grin:

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19

Freitag, 29. Oktober 2010, 17:36

Nö, wenn 50 erlaubt sind, darfste keine 70 fahren. ;)
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Freitag, 29. Oktober 2010, 17:38

Zitat

Im fließenden Straßenverkehr wird ein Verkehrsvorgang nur dann zu einem Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB "pervertiert", wenn zu dem bewußt zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellunghinzukommt, daß es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - mißbraucht wird.

BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02



Zitat

...und hier gehts nicht drum, dass einem das Mopped ausgehen/liegenbleiben kann, und man dann ausrollt. Hier gehts drum, das jemand bewusst und in voller absicht, ohne mit dem Ding umgehen zu können, bzw. einen Führerschein zu besitzen das Teil als Tretroller missbraucht, und einen Berg runterfährt. Nicht mal kurz umsetzen sondern rumgurken. Das ist ja wohl ein Unterschied.


So argumentiert schon, aber es mag Fahrzeugdiebstahl und sonstwas sein, aber kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Jemand, der ohne Führerschein Auto fährt, *führt* das Fahrzeug sogar und lässt es nicht nur rollen, hat aber per Gesetzesvorgabe "keine Ahnung" vom Autofahren - hat ja nie eine Fahrschule gesehen. Ich hab noch nicht erlebt, dass so jemand wegen GEidS verurteilt wurde. Die Fälle müsste es ja zuhauf geben.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (29. Oktober 2010, 17:46)


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