Zitat
das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte in Bewegung setzt und
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (28. Oktober 2010, 10:11)
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Motorrad: ne Kuh und ein Ferkel = R 1200 RT / HD Night Rod Spezial
Böse! 
An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.
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Motorrad: Zündapp GTS 50 5-speed, Zündapp KS 80
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An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.
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Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO
Wenn du es auf öffentlichen Straßen machst, nimmst du aber am Straßenverkehr teil, denke ich. Du greifst ja aktiv ein, auch wenn du es nicht führst. Du fährst es aber.Ist natürlich völlig sinnfrei...
Aber wenn ich jetzt mit ausgeschaltetem Motor einen Berg runterolle
muss ich dann keinen Helm aufsetzen weil ich das fahrzeug ja nicht "führe" ?
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die mechaniker sind auf einem privatgelände und da brauchst du keinen scheinalso wenn man motorräder nicht schieben dürfte ohne führerschein würden warscheinlich einige motorradmechaniker doof da stehen.
aber ich denke der großteil hat einen schein.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »HeiligsBlechle« (29. Oktober 2010, 11:45)
aber wahrscheinlich wegen gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr belangt wirst
aber wahrscheinlich wegen gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr belangt wirst
Lies dir den entsprechenden Paragrafen mal durch, vielleicht kommst du dann zu einem anderen Schluss.![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (29. Oktober 2010, 17:29)
So wie jeder Radfahrer auch? Das Motorrad ist ja durchaus brems- und steuerbar. Ich weiß nicht, was da die besondere Gefährdung sein soll, die über die allgegenwärtige Betriebsgefahr hinausgeht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HeiligsBlechle« (29. Oktober 2010, 17:34)
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Motorrad: Zündapp GTS 50 5-speed, Zündapp KS 80
Zitat
Im fließenden Straßenverkehr wird ein Verkehrsvorgang nur dann zu einem Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB "pervertiert", wenn zu dem bewußt zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellunghinzukommt, daß es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - mißbraucht wird.
Zitat
...und hier gehts nicht drum, dass einem das Mopped ausgehen/liegenbleiben kann, und man dann ausrollt. Hier gehts drum, das jemand bewusst und in voller absicht, ohne mit dem Ding umgehen zu können, bzw. einen Führerschein zu besitzen das Teil als Tretroller missbraucht, und einen Berg runterfährt. Nicht mal kurz umsetzen sondern rumgurken. Das ist ja wohl ein Unterschied.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (29. Oktober 2010, 17:46)
Fahrzeug schieben ohne Führerschein? © MOTORRAD online24