Zitat
[b]9. Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten:
- Leermasse 900 kg
- zulässige Gesamtmasse 1.400 kg
- zulässige Anhängelast 1.000 kg
Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?
(Frage: 2.6.02-103, Punkte: 3) Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
850 kg
1.000 kg
950 kg
[/b]
Zitat
....
Nun habe ich in den EU-Führerscheinklasssen immer nur gelesen, das Gespannbetrieb mit allen Führerscheinklassen nur möglich ist, wenn das max. Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugwagens ist.
Oder gibt's doch Ausnahmen? BE, CE oder so....?
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....linke Hand zum Gruß an alle Biker.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lille« (2. November 2010, 19:06)
Aber würde mich halt trotzdem interessieren, ob das mit dem "max. Leergewicht des Zugfahrzeuges" immer gilt, oder ob's unter irgendwelchen Umständen doch auch mehr sein könnte...


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Hi,
wir grübeln gerade noch über folgende Prüfungesfrage:
Zitat
[b]9. Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten:
- Leermasse 900 kg
- zulässige Gesamtmasse 1.400 kg
- zulässige Anhängelast 1.000 kg
Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?
(Frage: 2.6.02-103, Punkte: 3) Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
850 kg
1.000 kg
950 kg
[/b]
hab nun schon mal bei Google rausgefunden:
Zitat
....
Nun habe ich in den EU-Führerscheinklasssen immer nur gelesen, das Gespannbetrieb mit allen Führerscheinklassen nur möglich ist, wenn das max. Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugwagens ist.
Aber wieso hat das Fahrzeug denn überhaupt eine Anhängelast von 1000kg, wenn es doch mit keinem Führerschein gefahren werden darf?Oder gibt's doch Ausnahmen? BE, CE oder so....?
Aber würde mich halt trotzdem interessieren, ob das mit dem "max. Leergewicht des Zugfahrzeuges" immer gilt, oder ob's unter irgendwelchen Umständen doch auch mehr sein könnte...
Antwort ist doch recht einfach. Die oben genannte Reglung bezieht sich doch auf den Führerschein der klasse B.Aber wieso hat das Fahrzeug denn überhaupt eine Anhängelast von 1000kg, wenn es doch mit keinem Führerschein gefahren werden darf?
Zitat
[b]9. Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten:
- Leermasse 900 kg
- zulässige Gesamtmasse 1.400 kg
- zulässige Anhängelast 1.000 kg
Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?
(Frage: 2.6.02-103, Punkte: 3) Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
850 kg
1.000 kg
950 kg
[/b]Oder gibt's doch Ausnahmen? BE, CE oder so....?
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Das, was man als Autoanhänger normalerweise fahren darf, ist ja kein Tandem, sondern eine Doppelachse mit weniger als 1 m Achsabstand. Eine dritte Achse würdest Du auf diesem Abstand sicher auch nicht hinbekommen...
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Benino« (14. November 2010, 07:07)
Vorsicht an alle die ihren Führerschein umschreiben müssen oder wollen. Achtet genau drauf, das die Beamten ALLE einträge und freigaben des alten Führerscheins übertragen. Da hat man sonst aufeinmal nur noch eine 3,5t zulassung oder eine Achsen beschränkung oder darf keine grossen Anhänger mehr ziehen und auch eine beschränkung im bereich Motorradführerschein. (wichtig für Kl.3 fahrer auf 125er)Ich bin in Besitz der Klasse BE und darf insgesamt 8,75t bewegen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies in einem Gespann ist und das Zugfahrzeug 3,5t wiegt. Dann darf ich einen Anhänger ziehen, der bis zu 1,5 mal so schwer ist, die das Zugfahrzeug
Wie kommst du auf die 8,75 tonnen? Bei Klasse B darfste nur Fahrzeuge bis 3,5Tonnen plus anhänger bis 750kg GESAMTMASSE ! Ausnahme ist, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs NICHT überschreitet und die GESAMTMASSE des GESPANNS 3,5Tonnen NICHT überschreitet.
(z.B. PKW leer 1,5t + 500kg zuladung und anhänger 1,5t Gesamtgewicht = 3,5 Tonnen)
Natürlich müssen hier dann auch die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte berücksichtigt werden.
Fahrzeuge mit 7,5t darf ich also auch nicht fahren.
7,5 Tonner darfste nur mit der alten Kl 3 fahren und dort darf der Anhänger nur dann das 1,5 fache des Zugwagens betragen, wenn das Gespann eine DURCHGÄNGE Bremsanlage hat. ( z.B. LKW 7,5t mit luftdruckbremsanlage mal 1,5 = Anhänger 10,75t was eine bewegte Gesamtmasse von 18,25t ergibt)
Soweit ich weiß, darf man mit der Klasse B keine gebremsten Anhänger ziehen (warum sollte man es nicht dürfen, dann darfste auch nur ganz selten Anhänger mit 100km/h zulassung ziehen ) und auch keine, die mehr als 2 Achsen haben.
Einachser oder Tandamachser. Bei BE haste keine Achsen begrenzung mehr.
Und das Gewicht des Anhängers muss geringer sein als das des Zugfahrzeuges.
Bei allem gelten auch nicht die tatsächlich, aktuell geladenen Massen, sondern die in den Papieren vermerkten Werte.
Ist ein Anhänger (leer 750kg) für 4t zugelassen und ziehe den mit einem Auto, das 2t wiegt und ziehen darf (mit Klasse BE erlaubt), dann bekomme ich auch wenn ich den nicht belade mit Klasse B Probleme.
Soweit mein Wissen..;-)
Richtig, da die Zulässige Gesamtmasse von 3,5 t überschritten wird
Der Nils

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Benino« (14. November 2010, 16:26)
Da eine Tandamachse mit weniger als 1 Meter Achsnaben abstand als EINE Achse zählt, darfste mit der alten 3 nur Gespanne mit drei achsen bewegen.Wieso: Bei BE gibts keine Achszahlbegrenzung mehr? Die gabs auch bei Klasse 3, wobei Achsabstände unter einem Meter als Doppelachse und damit als eine Achse zählten und bei Abständen ab einem Meter als Tandem und damit als zwei Achsen.
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