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Registriert: 22.01.2007
Region: Rheinland-Pfalz
Motorrad: MG TT 650, Honda XL 200 R
Ein Vereinsgelände ist zumindest dann öffentlich, wenn es während eines Turniers/Veranstaltung zwar nach Entrichtung eines Eintrittspreises, aber dennoch grundsätzlich für jedermann zugänglich ist (OLG Celle).
Bei uns (fast) alle.
Flugplätze sind nicht unbedingt Vereinsgelände....
Da wird dann auch der jugendliche Trekkerfahrer nicht fahren…......sind weiterhin nicht-öffentlich, schon aus luftrechtlichen Gründen.
Da wird dann auch der jugendliche Trekkerfahrer nicht fahren…..
Alle Wege, Plätze und Flächen die jedermann aufgrund wegerechtlicher Widmung oder unter stillschweigender Duldung zur Nutzung tatsächlich offen stehen.
Ein Acker ist keine solche Fläche, da er dem Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse dient und nicht zu Verkehrszwecken.
Und natürlich auch Zugangskontrollen durchführen!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OllerOpa67« (3. November 2010, 19:45)
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