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Lille

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1

Mittwoch, 3. November 2010, 07:23

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Hi,

das Thema hatten wir ja schon des öfteren: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Also z.B. private Fahrstunden auf dem Aldi-Parkplatz.

Soweit ich mich recht erinnere, ist die Grenze legal / illegal dort, wo es um die Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrraum und dem sicheren Abhalten von Dritten ging. Soweit richtig?

Nun kam in einem andern Forum eine recht interessante Frage auf:

Wieso darf der 12jährige Sprößling auf Papa's Acker mit dem Traktor fahren?

Für gewöhnlich wird es auf dem land so gehandhabt (so hab ich das auch gelernt): Über die Straße / auf dem Feldweg muß Papa fahren, aber auf dem eigenen Acker darf der Sprößling ans Lenkrad. Aber warum? Was unterscheidet nun den Acker vom privaten Parkplatz? Also mal abgesehen von Aldi (der normalerweilse ja nicht Papa gehört). Sondern wirklich einem privaten Gelände, das aber Zugang zur Straße hätte.

Oder:
Jugendliche Traktorfahrer in einem Segelflugverein, die dort im Rahmen der Vereinsarbeit mithelfen. Ist ein vereinseigenes Flugplatzgelände etwas anderes als das Privatgelände?

Vielleicht sind das auch rechtliche Grauzonen... Wo kein Kläger, da kein Richter?

Grüßle.
Lille.

Der Töff

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2

Mittwoch, 3. November 2010, 07:41

Ich bin mit 8 oder 9 Jahren schon Trecker gefahren!

W e r sollte d a hinkommen? Auf eine entlegene Wiese, einen abgelegenen Acker?

Da ist das "Nichts" eine natürliche Grenze, zum irgendwo vorhandenen Verkehr!


Auf dem Segelflugplatz findet Deine Vermutung Kläger / Richter Anwendung,

sehr schön ist in solchen Fällen, bei Vereinen, die "Kameradschaft" zu beobachten,

w e n n dann was passiert!


Der Töff.
*Flott mit Schrott!*

STan.X

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3

Mittwoch, 3. November 2010, 07:46

Auf einem Acker fahren üblicherweise keine Fahrzeuge, noch halten sich dort Fußgänger auf –
es ist also kein öffentlicher Verkehrsraum, sondern landwirtschaftliche Nutzfläche.

Der Segelflugverein könnte problematisch werden, wenn der Verein nicht NurMitglieder aufs Gelände lässt.
Bei Zugangskontrollen paßt´s scho.

GruHS
Richard

Lille

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4

Mittwoch, 3. November 2010, 08:31

Acker - die enden zumeist aber mindestens an einer Seite an einem öffentliche Weg - eine Straße oder einem Feldweg.

Felder, die auf allen vier Seiten ebenfalls von Feldern eingerahmt sind, ohne ZUgang über einen Weg, sind wohl eher die Ausnahme.

Coyote

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5

Mittwoch, 3. November 2010, 08:34

Ich behaupte:
Acker: wo kein Kläger, da kein Richter. Dass Junior wirklich "darf" im Sinne des Gesetzes, glaube ich nicht.
Segelflugplatz: ist öffentlich nicht zugänglicher Raum, sondern abgesperrt. Niemand darf sich einfach so darauf bewegen, auch Besucher nicht. Ansonsten hätten die Piloten auch ein Problem, weil die Segelflieger nicht StVZO-konform sind.


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STan.X

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6

Mittwoch, 3. November 2010, 08:58

Alle Wege, Plätze und Flächen die jedermann aufgrund wegerechtlicher Widmung oder unter stillschweigender Duldung zur Nutzung tatsächlich offen stehen.
Ein Acker ist keine solche Fläche, da er dem Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse dient und nicht zu Verkehrszwecken.
Daher fährt Papa auch überm Weg und der Sprössling erst auffm Feld..

Ein Vereinsgelände ist zumindest dann öffentlich, wenn es während eines Turniers/Veranstaltung zwar nach Entrichtung eines Eintrittspreises,
aber dennoch grundsätzlich für jedermann zugänglich ist (OLG Celle).

GruHS
Richard

Coyote

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7

Mittwoch, 3. November 2010, 09:14

Ein Vereinsgelände ist zumindest dann öffentlich, wenn es während eines Turniers/Veranstaltung zwar nach Entrichtung eines Eintrittspreises, aber dennoch grundsätzlich für jedermann zugänglich ist (OLG Celle).


Flugplätze sind nicht unbedingt Vereinsgelände, aber "Veranstaltung" beschreibt auch nicht den normalen Flugbetrieb. Und selbst dann gibt es Bereiche, in die man als Zuschauer nicht darf - man wird wieder eingezäunt. Die Bereiche, in dem der Flugbetrieb stattfindet und wo dann die Seilholer und Fliegerschlepper rumfahren, sind weiterhin nicht-öffentlich, schon aus luftrechtlichen Gründen.


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8

Mittwoch, 3. November 2010, 09:20


Flugplätze sind nicht unbedingt Vereinsgelände....
Bei uns (fast) alle.

....sind weiterhin nicht-öffentlich, schon aus luftrechtlichen Gründen.
Da wird dann auch der jugendliche Trekkerfahrer nicht fahren…..

GruHS
Richard

Coyote

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9

Mittwoch, 3. November 2010, 09:22

Da wird dann auch der jugendliche Trekkerfahrer nicht fahren…..


Natürlich, wo denn sonst?


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Mittwoch, 3. November 2010, 09:29

Natürlich, wo denn sonst?

:kiffer:
GrinHS
Richard

Coyote

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Mittwoch, 3. November 2010, 09:34

Hä?

Ich weiß nicht, wie es bei euch auf den Segelfluggeländen abgeht, aber bei den mir bekannten Vereinen fahren die 13-/14-jährigen fahren die deswegen rum, weil sie das Windenseil holen oder die Segler von der Graspiste schleppen. Piste, Rollfeld etc. und eigentlich der ganze Flugplatz sind ein Bereich, der auch unter luftrechtliche Regelung fällt. Was denn sonst?


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STan.X

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12

Mittwoch, 3. November 2010, 09:37

Ja – auch…….

GruHS
Richard

Lille

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13

Mittwoch, 3. November 2010, 10:08

Alle Wege, Plätze und Flächen die jedermann aufgrund wegerechtlicher Widmung oder unter stillschweigender Duldung zur Nutzung tatsächlich offen stehen.
Ein Acker ist keine solche Fläche, da er dem Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse dient und nicht zu Verkehrszwecken.

Mein privater Hof vor der Haustüre ist aber genauso wenig öffentlicher Verkehrsraum. :wacko:

STan.X

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Mittwoch, 3. November 2010, 10:13

Das meinst du nur. :smirk:

GruHS
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Mittwoch, 3. November 2010, 10:21

Wo ist also der Unterschied eines Ackers, der an einen öffentlichen Weg grenzt, und meinem gepflasterten Hof, der an einen öffentlichen Weg grenzt?

Genau DAS war ja meine Frage?

Coyote

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16

Mittwoch, 3. November 2010, 10:25

Allein durch die Pflasterung könnte man irgendwie davon ausgehen, dass er begeh- oder befahrbar ist und irgendwie wohl dazu auch gedacht wurde. Zumal er vermutlich auch auf die Straße mündet. Beim Acker ist die Argumentation schwieriger.


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STan.X

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Mittwoch, 3. November 2010, 10:36

Weil deine Einfahrt/Hof zum Fahren und Betreten bestimmt (gewidmet) ist und nicht wie der Acker zum Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Du musst, um die Öffentlichkeit (also jeden beliebigen anderen) auszuschließen, eine Zugangskontrolle (Zaun/Tor/Schranke) installieren.
Und natürlich auch Zugangskontrollen durchführen!

GruHS
Richard

Lille

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18

Mittwoch, 3. November 2010, 10:44

Und natürlich auch Zugangskontrollen durchführen!

Nacktscanner! 8o

.
.
.
.
Tschuldigung...nun geht's mit mir durch... :whistling:

STan.X

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19

Mittwoch, 3. November 2010, 10:51

Warum nicht?
Wenn du als Eigentümer der Meinung bist, es sein notwendig…… :grin: :grin:

GruHS
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OllerOpa67

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Mittwoch, 3. November 2010, 19:38

@ Lille:

Ich würde sagen, wenn Du einen Zaun mit abschliessbarem Tor hast und das auch abschliesst, git das nicht mehr als öffentlicher Raum. Wenn es eine Einfahrt gibt, wo im Prinzip jeder reinfahren könnte, dürfte es anders aussehen und ich würde annehmen, dass dann die StVO gilt. So wie auf Parkplätzen vor Einkaufszentren, wo ja meistens auch Schilder angebracht sind: "Hier gilt die StVO!".

Wobei...wenn in dem Haus auch noch andere Personen wohnen oder zu Besuch sind, besteht ja die Möglichkeit, dass jemand aus dem Haus kommt und trotz abgeschlossenem Tor den Hof betritt. Dann wäre also unter Umständen mit Fussgängern zu rechnen und es bestünde die Gefahr, dass ein Unbeteilgter zu Schaden kommt. Alles irgendwie sehr schwammig auslegbar.

Vielleicht sollte man vorher Schilder aufstellen "Vorsicht! Freilaufende Wachhunde!"...oder noch besser "Hof ist vermint! Betreten auf eigene Gefahr!".

Die Minen in ausreichendem Abstand verlegt würden sich dann auch prima für die Slalom- und Ausweich- Grundfahrübungen eignen. ("Ok, Du kannst loslegen. Wenn Du eine Mine überfährst bist Du durchgefallen!") :grin:

Deinen Einwand mit dem Nacktscanner fand ich sehr...interessant...lach.
Ride YOUR ride

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OllerOpa67« (3. November 2010, 19:45)


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