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Registriert: 17.07.2005
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650
wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat
Aber wie schon gesagt auf dem direktesten Weg (keine Pinkelpause o.ä.) und nur im eigenen und in einem angrenzenden Landkreis.
Ich hatte bei der Zulassung mal übersehen, dass die AU- Bescheinigung abgelaufen war. Daraufhin bekam ich schon mal die neuen Kennzeichen und durfte dann damit eine AU machen lassen und bekam anschließend die Stempel auf das Kennzeichen.Hat sowas schonmal irgendjemand gemacht? Kann mir nicht vorstellen, dass die einem nicht lieber ein gelbes Kurzzeitkennzeichen verkaufen wollen.
Zu klären ist, ob das Fahrzeug nach der Abmeldung noch versichert ist. Denn nur dann ist die Fahrt erlaubt.
na, dann steht ja der direkten Fahrt mit dem abgemeldeten Auto in den Nachbarkreis nichts mehr im Wege.Laut meinen Versicherungsbedingungen ist es noch bis Ablauf des Tages versichert.
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