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Schnute

Ich war's nicht

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1

Mittwoch, 3. November 2010, 18:18

FZV §10 - Fahrten nach Abmeldung eines Fahrzeugs

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Frage dazu:
Darf ich mit entstempelten Kennzeichen nur zurück nach Hause fahren?
Oder darf ich auch in den angrenzenden Zulassungsbezirk (hier: LIP) fahren, weil ich nur dort den abgemeldeten PKW bei meiner Familie abstellen kann?

Gruß
Ute
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

blahwas

Asphaltschinder

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2

Mittwoch, 3. November 2010, 21:11

wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat

Hat sowas schonmal irgendjemand gemacht? Kann mir nicht vorstellen, dass die einem nicht lieber ein gelbes Kurzzeitkennzeichen verkaufen wollen.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Schnute

Ich war's nicht

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3

Donnerstag, 4. November 2010, 08:57

Das vorab zuteilen kenn ich nicht. Aber ich weiß, dass man mit den alten Kennzeichen z.B. zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren darf. Wenn ich also meinen Polo doch wieder in Bielefeld würde anmelden wollen, dürfte ich dazu die entstempelten Kennzeichen anbringen.

Schade, dass niemand was weiß. Da ich heute aber doch noch einen Termin beim Anwalt habe werde ich den befragen und das Ergebnis hier posten.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

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4

Donnerstag, 4. November 2010, 10:57

Anwalt sagt: Machen Sie's.
Die Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden ist eh gering. Und wenn doch, dann verweisen Sie mal schön auf den §. Sollen die doch erstmal belegen, dass Sie nicht durften. Ihr Abstellplatz ist halt in Lippe.

Dann werde ich das heute Nachmittag mal angehen.
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André Heller

Pustekuchen

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5

Donnerstag, 4. November 2010, 11:05

Als ich mein neues Möp gekauft habe stand ich vor dem selben Problem. Bike steht im nächsten Landkreis und es ist Wochenende. Hab dann bei meiner alten Versicherung angerufen und die haben mir ne Versicherungsnummer durchgegeben und zugefaxt.
Mit der konnte ich das neue Motorrad + alte entwertete Kennzeichen nach Hause fahren. Aber wie schon gesagt auf dem direktesten Weg (keine Pinkelpause o.ä.) und nur im eigenen und in einem angrenzenden Landkreis.
Eigentlich wollte ich die Welt erobern, aber es regnet....
Mir nach - ich folge euch!
Was meinen sie als Unbeteiligter zum Thema Intelligenz?

Schnute

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6

Donnerstag, 4. November 2010, 11:17

Aber wie schon gesagt auf dem direktesten Weg (keine Pinkelpause o.ä.) und nur im eigenen und in einem angrenzenden Landkreis.


Ja. Das habe ich vor. Von der Zulassungsstelle hier nach Außerbetriebsetzung direkt in den angrenzenden Kreis zum Abstellort des Autos.
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Coyote

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7

Donnerstag, 4. November 2010, 11:37

Ihr Abstellplatz ist halt in Lippe.


Guter Rat. :grin:


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

hawkeye

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8

Donnerstag, 4. November 2010, 12:02

Hallo,
Hat sowas schonmal irgendjemand gemacht? Kann mir nicht vorstellen, dass die einem nicht lieber ein gelbes Kurzzeitkennzeichen verkaufen wollen.
Ich hatte bei der Zulassung mal übersehen, dass die AU- Bescheinigung abgelaufen war. Daraufhin bekam ich schon mal die neuen Kennzeichen und durfte dann damit eine AU machen lassen und bekam anschließend die Stempel auf das Kennzeichen.

Zu klären ist, ob das Fahrzeug nach der Abmeldung noch versichert ist. Denn nur dann ist die Fahrt erlaubt.

Grüße

Hawkeye
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Schnute

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9

Donnerstag, 4. November 2010, 12:18

Zu klären ist, ob das Fahrzeug nach der Abmeldung noch versichert ist. Denn nur dann ist die Fahrt erlaubt.


Laut meinen Versicherungsbedingungen ist es noch bis Ablauf des Tages versichert.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

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10

Donnerstag, 4. November 2010, 13:18

Hallo,
Laut meinen Versicherungsbedingungen ist es noch bis Ablauf des Tages versichert.
na, dann steht ja der direkten Fahrt mit dem abgemeldeten Auto in den Nachbarkreis nichts mehr im Wege.

Grüße

Hawkeye
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