

Die Gutachter werden sich eher auf die Marktzahlen stützen, unter Berücksichtigung des Pflegezustandes und der Umbauten.
Und wie sieht das mit der Schutzausrüstung aus? Kann man die Kosten auch noch geltend machen?





Denke, so wird es in deinem Fall auch sein. Trotz falsch bzw in diesem Fall nicht angezeigter Richtungsänderung des PKWs bist du ihm "reingefahren".
Wenn es gerade keine vergleichbare Gebrauchte gibt, werden sie den Wert wohl interpolieren.
Stimmt ja- Möp selbst kann nicht begutachtet werden- "Verhandeln" hört sich wiederum nicht so gut an- Letztlich will ja die gleiche Maschine wieder haben- würde höchsten noch Abstriche in der Farbe hinnehmen
Wie man den Wert Interpolieren will, müsstets du mir mal verraten- gibt es dafür Formeln / Faustregeln wie für die Inspektion ( etwa: alle 3000km oder alle 12 Monate 10% Wertverlust vom Vorwert?!?)-



Und wie definiert sich der Streitwert? Ist es lediglich der Schaden an meinem Motorrad, oder kommen noch Faktoren wie Erstattung der Schutzausrüstung, Schmerzensgeldforderung... hinzu?
Zitat
Ist eine außergerichtliche Vertretung vereinbart, fällt in der Regel eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 Vergütungsverzeichnis (VV) RVG an. Hier sieht das RVG einen Gebührenrahmen von einer 0,5 Gebühr bis hin zu einer 2,5 Gebühr vor. Die Mittelgebühr beträgt 1,3 und wird in den meisten Fällen in Ansatz gebracht.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (25. Dezember 2010, 16:25)


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