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Sixx0R

Mo24-Kultanhänger

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1

Samstag, 6. November 2010, 20:41

Unfall Wiederbeschaffungswert

Nabend :)

Ich hatte leider mit meiner 3/4 Gixxer einen Unfall, Die Folge: wirtschaftlicher Totalschaden, da Rahmen verzogen und diverse Verkleidungsteile, vordere Felge und die Gabel in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Soweit, so gut. Und nun frage ich mich, wieviel Euronen ich noch für meine Gixxer bekomme. Wonach richten sich die Gutachter bei Ihrem Gutachten? Nach der DAT-Tabelle (+Anbauten). Oder richten sie sich nach den regionalen Werten der Maschine (zB Vergleich auf mobile.de mit der gleichen PLZ)?
Die Werte schwanken nämlich enorm. Laut DAT ist mein Motorrad nurnoch 3118 € wert, bei mobile.de finde ich aber keine Maschine des gleichen Baujahres unter 3900 €.
Das ist schon eine Diskrepanz von 782€. Und dazu kommen noch Anbauten (techn. und opt. mit Rechnung) im Wert von 500€ - wie werden die angerechnet?

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte :)

Gruß,
Manuel
Man fährt nicht schnell - man fliegt tief

Coyote

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2

Sonntag, 7. November 2010, 11:00

DAT gibt den Preis an, für den ein Händler deine Maschine kaufen würde. Dass das vom Verkaufspreis abweicht und dafür keine gleichwertige Maschine zu beschaffen ist, dürfte damit offensichtlich sein.

Die Gutachter werden sich eher auf die Marktzahlen stützen, unter Berücksichtigung des Pflegezustandes und der Umbauten.

Ich hoffe, dir ist nichts passiert...


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Schnute

Ich war's nicht

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3

Sonntag, 7. November 2010, 11:43

Die Gutachter werden sich eher auf die Marktzahlen stützen, unter Berücksichtigung des Pflegezustandes und der Umbauten.


Und auch ggf. Zubehör. Zumindest bei meinem ollen Auto scheint es was auszumachen, dass er achtfach bereift ist.

Zitat meines Gutachters: "Überlegen Sie sich schon mal, was sie in der letzten Zeit investiert haben."
Nach der Antwort: "Eine Tankfüllung." kam nur "Ok, dann müssen wir über den Zustand schauen."

Wenn ich, hoffentlich nächste Woche, das Gutachten für mein Auto kenne, kann ich dir mehr sagen welcher Ausgangswert (DAT oder Markt) angesetzt wurde.

Bei meinem Golf 2 damals, hätte ich für den angesetzten Wiederbeschaffungswert allerdings keinen vergleichbaren bekommen. :huh:
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

Coyote

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4

Sonntag, 7. November 2010, 12:08

DAT ist *kein* Wiederbeschaffungswert. Glaubt mir einfach. Laut DAT kam meine alte VFR sicher nicht auf den Preis, den ich dafür von der Versicherung bekommen habe. Auch das Wertgutachen für die Virago damals lag etwa €1000 drüber.


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Sixx0R

Mo24-Kultanhänger

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5

Sonntag, 7. November 2010, 12:23

Ah okay, also kann ich doch schon mehr in Richtung Marktwert gehen - freut mich schonmal :-)
Bin super gespannt, was ich noch bekommen werde.
Und wie sieht das mit der Schutzausrüstung aus? Kann man die Kosten auch noch geltend machen?


Danke schonmal für die hilfreichen Antworten :)
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Schnute

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6

Sonntag, 7. November 2010, 12:41

Und wie sieht das mit der Schutzausrüstung aus? Kann man die Kosten auch noch geltend machen?


Ja. Und die Versicherung darf keinen Abzug wegen Alter vornehmen, weil nach div. Gerichtsurteilen Motorradkleidung nicht modischen, sondern Schutzzwecken unterliegt. Such also schon mal die Quittungen raus. Oder die Preise für die Stücke, wenn du keine Quittungen mehr hast.
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André Heller

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7

Sonntag, 7. November 2010, 13:19

Ich möchte an dieser Stelle ein lautes "Stopp!" einwerfen.

1) Wenn du den Unfall selbst verschuldet hast und es geht um VK: die zahlt keine Schutzkleidung.
2) Wenn du den Unfall nicht selbst verschuldet hast: nimm dir einen Anwalt, weil du noch wesentlich mehr Ansprüche hast als Wiederbeschaffungswert und Schutzkleidung. Der weiß, was und vor allem wie er alles einfordern kann und macht das für dich.

Ich hoffe auch, dass du dir von der Versicherung im letzteren Fall nicht hast einreden lassen, dass die den Gutachter bestellen...


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Sixx0R

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8

Sonntag, 7. November 2010, 14:14

Oh, hab ganz vergessen noch ein paar Infos zu geben :)

Also einen Anwalt hab ich schon eingeschaltet. Aber in Sachen Schmerzensgeld und Schutzausrüstungserstattung hat er noch nicht wirklich was dazu gesagt. Er meinte nur "gehen Sie mal zu ihrem Hausarzt und lassen Sie sich wirklich jede einzelne Verletzung aufschreiben". Den Rest würde er dann machen.

Was mich wirklich interessiert hat, ist / war der Wiederbeschaffungswert von meiner Gixxer. Aber das habt ihr mir ja auch schon gut und sinnvol beantwortet - danke :)

Und die Schuldfrage.... da habe ich bis heute keine Rückmeldung von der Polizei. Und von meinem Anwalt ebenfalls noch nicht, obwohl er Akteneinsicht hat.
Meines Erachtens war der PKW schuld. Folgende Situation:

Ich fahre mit meinem Möp mit normaler Geschwindigkeit, also ca. 45km/h auf eine Breite Kreuzung hinzu. Vor mir blinkt ein Auto nach rechts (Vorstellung: die Kreuzung hat in eine Fahrtrichtung zwei Fahrbahnen; einmal nach links und einmal nach rechts & geradeaus), macht dann den Blinker aus und schert einfach nach links aus (es gibt vor Kreuzung noch die Möglichkeit in eine Einmündung einzubiegen) , alsob er in die Einmündung reinfahren will - also OHNE Blinker oder sonstige Anzeichen.
Ich war zu dem Zeitpunkt schon diagonal hinter ihm, weil ich auf den linken Abbieger wollte. Dadurch, dass das Auto dann vom rechten Abbiegestreifen einfach links eingeschert hat, bin ich voll in die Eisen gegangen, um einen Aufprall zu verhindern -> Folge = mir ist das Vorderrad weggerutscht (vor dem Abbieger der Kreuzung geht eine Kurve voraus), weil ich noch minimal in Schräglage war. Bin also auf die linke Seite gefallen und mein Motorrad muss das Auto noch hinten links leicht touchiert haben.
Aus meiner Sicht ist es ganz klar die Schuld des Anderen! Eine Zeugin war ebenfalls vor Ort, allerdings habe ich nicht gefragt, was sie gesehen hat, sondern bin zu meinem Motorrad gerannt :(

Hoffe das hilft ein bißchen zur Vorstellung :)

Gruß,
Manuel
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mr. mister

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9

Montag, 8. November 2010, 23:55

Das liest sich leider verdammt nach Schuldteilung. Leider finde ich das Urteil jetzt nicht mehr, aber es gab einen Fall, bei dem ein aus einer Seitenstraße kommendes Motorrad in einen auf der Hauptstraße von links kommenden PKW fuhr, weil dieser den Blinker rechts zum abbiegen draußen hatte, dem Moppedfahrer somit freie Fahrt signalisierte und dann doch geradeaus weiterfuhr.

Denke, so wird es in deinem Fall auch sein. Trotz falsch bzw in diesem Fall nicht angezeigter Richtungsänderung des PKWs bist du ihm "reingefahren".

Blöde Sache sowas; ich wünsche dir, dass du -entgegen meiner Befürchtung - deinen Schaden vollständig ersetzt bekommst und ne neue schicke Maschine findest. Alleine schon deshalb, weil ein solch rücksichtsloses Verhalten wie das des von dir beschriebenen Autofahrers einfach unter aller Sau und in höchstem Maße gesundheitsgefährend ist. Kenne solche Leute selbst zu genüge :(

Beste Grüße!

mr.

Coyote

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10

Dienstag, 9. November 2010, 07:22

Denke, so wird es in deinem Fall auch sein. Trotz falsch bzw in diesem Fall nicht angezeigter Richtungsänderung des PKWs bist du ihm "reingefahren".


Ich glaube, der Fall hier ist anders, zumindest so wie ich es verstanden habe - typisches Schneiden beim Spurwechsel.

In deinem Fall ist die Argumentation, dass man dem Auto schlichtweg die Vorfahrt nahm, weil der gegnerische Fahrer eben das Abbiegen "angetäuscht" hat. Man hätte sich trotzdem vergewissern müssen, dass dieser abbiegt. Man ist also von vorneherin im Unrecht. Da Sixx0r hinter dem PKW auf der linken Spur war, ist die Situation eine ganz andere.


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Duck

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Dienstag, 9. November 2010, 09:40

Sorry Sixx0R ... häng mich mal dran

Hi @ all- ich muss mich da mal einharken: Gilt die Regelung des "Wiederbeschaffungswert" auch bei Diebstahl - das ist ja auch ein Art wirtschaftlicher Totalschaden handelt. Kann ich dann bei der Versicherung (TK) praktisch den "Marktwert" der Maschine forderen oder können die das per Gutachter bestimmen?- (geht sich konkret um den Diebstahl meiner F800R- kaum Gebrauchte auf dem verfügbaren Markt, die dann aber unter meiner bisherigen Fahrleistung liegen)
Gruß Markus
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Coyote

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Dienstag, 9. November 2010, 09:45

Die werden dir den Marktwert vermutlich mitteilen, und dann kann man darüber verhandeln. Der Gutachter kann da nicht so viel bestimmen, das Möpp ist ja geklaut. :) Wenn es gerade keine vergleichbare Gebrauchte gibt, werden sie den Wert wohl interpolieren.


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Duck

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13

Dienstag, 9. November 2010, 10:56

:pinch: Stimmt ja- Möp selbst kann nicht begutachtet werden- "Verhandeln" hört sich wiederum nicht so gut an- Letztlich will ja die gleiche Maschine wieder haben- würde höchsten noch Abstriche in der Farbe hinnehmen :smirk: :smirk: Wie man den Wert Interpolieren will, müsstets du mir mal verraten- gibt es dafür Formeln / Faustregeln wie für die Inspektion ( etwa: alle 3000km oder alle 12 Monate 10% Wertverlust vom Vorwert?!?)-
Zudem ist ja auch die Frage was die Versicherung mit meinem Fahranfängerbonus macht, den ich damals bekam- jetzt aber nicht mehr- Wird der bei der Wertermittlung berücksichtigt?!?

Vielleicht einfach mal ein paar Daten dazu:
Meine Maschine EZ 8/2009 geklaut 10/2010 16.000 km
Gebrauchte in der Nähe von EZ 6/2009 8300km 7.650€ bis EZ 4*2010 6000km 8.350€
Gruß Markus
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Coyote

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14

Dienstag, 9. November 2010, 11:11

Für die Inspektionen gibt es keine Faustregel, die sind exakt vorgeschrieben. ^^

Aber ja, so in etwa wird das wohl laufen. Und nein, "verhandeln" klingt wirklich nicht gut.


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Sixx0R

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15

Samstag, 25. Dezember 2010, 16:10

Ich meld mich nochmal zu Wort :P
Dank einiger An - u. Umbauteile habe ich nun einen angemessenen Wert bekommen (deutlich über dem DAT :p).

Was aber immenroch nicht geklärt ist, ist die Schuldfrage (Unfall jetzt 2 Monate her...).
Die Gutachterkosten weiß ich mittlerweile, sie belaufen sich auf knapp 500 Euro.
Was mich allerdings noch interessiert sind die Anwaltkosten. Ich habe blauäugig und naiv mich darauf verlassen, dass "der Anwalt das schon regeln wird", ohne über seine Kostenpauschale zu sprechen und jetzt nach 2 Monaten komme ich mir irgendwie komisch vor ihn anzusprechen und zu fragen "wieviel mich seine DIenste kosten, wenn ich die Schuld bekäme".

Jetzt habe ich also gegoogled und viele mögliche Ergebnisse bekommen. Die Informationsspanne liegt von "ca. 300 € laut Onlinerechner" bis hinzu "1000€ laut einem anderen Onlinerechner". Ein wiederum anderes Ergebnis beläuft sich auf den Streitwert, vo ndem der Anwalt einen Anteil bekommen würde...?
Was ist nun richtig?
Und wie definiert sich der Streitwert? Ist es lediglich der Schaden an meinem Motorrad, oder kommen noch Faktoren wie Erstattung der Schutzausrüstung, Schmerzensgeldforderung... hinzu?

Kann mich jemand aufklären?:)

Gruß,
Manuel
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Coyote

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16

Samstag, 25. Dezember 2010, 16:20

Und wie definiert sich der Streitwert? Ist es lediglich der Schaden an meinem Motorrad, oder kommen noch Faktoren wie Erstattung der Schutzausrüstung, Schmerzensgeldforderung... hinzu?

Ja, das kommt dazu. Der gesamte geforderte Schadenersatz eben.

http://www.anwaltskosten.net/rvg-tabelle/

Zitat

Ist eine außergerichtliche Vertretung vereinbart, fällt in der Regel eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 Vergütungsverzeichnis (VV) RVG an. Hier sieht das RVG einen Gebührenrahmen von einer 0,5 Gebühr bis hin zu einer 2,5 Gebühr vor. Die Mittelgebühr beträgt 1,3 und wird in den meisten Fällen in Ansatz gebracht.


Hängt also zum Teil vom Anwalt ab. Ein Feld-, Wald- und Wiesenanwalt wird günstiger sein als Bossi.

Edith meint, dass du ganz selbstverständlich deinen Anwalt danach interviewen solltest. Warum auch nicht?


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (25. Dezember 2010, 16:25)


Sixx0R

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17

Samstag, 25. Dezember 2010, 17:22

Hey super vielen Dank! :)

Ich werde wohl sowieso nochmal persönlichen Kontakt zu ihm haben, das steht außer Frage da die Beweislast leider auf unserer Seite ist.
Okay abzüglich des Restwertes von meinem Motorrad beläuft sich die Forderung noch auf knapp über 400 €uronen. Laut der Tabelle ist das ja noch ein humaner Betrag :)

Vielen Danke erstmal :)
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