Kann man nur schwer pauschalisieren. Wenn der Händler das Möp im Kundenauftrag verkauft, schließt du den Kaufvertrag eben mit dem Kunden: ein reiner Privatkauf, mit allem, was daraus resultiert. Kann eine Masche sein, muss aber nicht.
Der Preis der Maschine sollte dann allerdings deutlich unter den gängigen Händlerpreisen liegen (bzw. runterzuhandeln sein), sonst ist das ganze natürlich witzlos. Der Händler bekommt eine Provision, aber den "Händleraufschlag" sollte es nicht geben.
Und gegen so ein Angebot spricht dann nichts, wenn Preis und Angebot stimmen.

Man bedenke: wenn der Händler €500 Aufpreis nimmt, muss in der Gewährleistungszeit für €500 etwas kaputtgehen, damit es sich "lohnt". Und €500 sind schon eine Menge.