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OllerOpa67

Mo24-Bewohner

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1

Mittwoch, 10. November 2010, 20:39

Händler: Verkauf im Auftrag eines Kunden

Hallo,

momentan schaue ich mir regelmässig Angebote auf mobile.de an. Ich werde mir zwar erst im Frühjahr ein Motorrad zulegen, allerdings will ich jetzt schon mal einen Überblick bekommen, was für Preise so verlangt werden.

Ich stolpere ab und zu über Angebote von Händlern mit der Bemerkung "Verkauf im Auftrag eines Kunden!". Bei einem Händler den ich mir angesehen habe, scheint es sogar so zu sein, dass sämtliche Motorräder im Kundenauftrag verkauft werden, auch die höherpreisigen (3.500,- Euro und aufwärts!).

Wie sieht es denn da rechtlich mit der Gewährleistung/Garantie aus? Entbindet das den Händler von der Gewährleistung/Garantie? Ist das eine beliebte Masche, um sich davor zu drücken? Macht es Sinn, eine Maschine von so einem Händler zu kaufen? Meistens bezahlt man bei einem Händler ja einen gewissen Aufpreis mit, der würde ja im Falle fehlender Gewährleistung/Garantie keinen Sinn machen, oder seh ich das falsch?

Gibt es triftige Gründe, doch ein Motorrad von so einem Händler zu kaufen oder würdet ihr davon eher abraten?
Ride YOUR ride

Coyote

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2

Mittwoch, 10. November 2010, 20:51

Kann man nur schwer pauschalisieren. Wenn der Händler das Möp im Kundenauftrag verkauft, schließt du den Kaufvertrag eben mit dem Kunden: ein reiner Privatkauf, mit allem, was daraus resultiert. Kann eine Masche sein, muss aber nicht.

Der Preis der Maschine sollte dann allerdings deutlich unter den gängigen Händlerpreisen liegen (bzw. runterzuhandeln sein), sonst ist das ganze natürlich witzlos. Der Händler bekommt eine Provision, aber den "Händleraufschlag" sollte es nicht geben.

Und gegen so ein Angebot spricht dann nichts, wenn Preis und Angebot stimmen. :) Man bedenke: wenn der Händler €500 Aufpreis nimmt, muss in der Gewährleistungszeit für €500 etwas kaputtgehen, damit es sich "lohnt". Und €500 sind schon eine Menge.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

hawkeye

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3

Donnerstag, 11. November 2010, 13:32

Hallo,

pauschal beantworten kann man die Frage leider nicht. Der Händler versucht, mit der Formuliereung " Verkauf im Kundenauftrag" sich um die Pflicht zur Gewährleistung zu drücken.

Es gibt aber durchaus schon Urteile aus Streitfällen nach denen der Händler trotz dieser Formulierung Gewährleistung geben musste, da das Fahrzeug nicht wirklich im Kundenauftrag verkauft wurde, sondern defacto in Zahlung genommen wurde. Es gibt sogar Urteile, nach denen der Händler auch dann Gewährleistung bieten muss, wenn er tatsächlich nur als Vermittler auftritt. Im Zweifelsfall muss man sich aber eben darüber auch vor Gericht streiten.

Bei Händlern, die angeben, dass sie alle Ihre Gebrauchten als Kundenaufträge vermarkten, ist sicher Vorsicht geboten.

Grüße

Hawkeye
Mein neuer Brötchengeber: Onlineshop für Moppedteile

OllerOpa67

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4

Donnerstag, 11. November 2010, 19:12

Hmmm...zumindest keine eindeutige Situation, wie es scheint.

Rein gefühlsmässig würde ich dann bei so einem Händler eher nicht kaufen, weil ich dann schon ein ungutes Gefühl hätte, was der mir dann wohl andreht. Aber Motorräder sind ja zum Glück keine Mangelware. Und ich bin jung...ich kann warten!!! :grin:
Ride YOUR ride

Schnute

Ich war's nicht

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5

Samstag, 13. November 2010, 08:08

Ich habe meine Fazer als "im Kundenauftrag" gekauft. Der Kundenauftrag war nachvollziehbar und der Preis vollkommen in Ordnung - deutlich unter dem gleicher Möps, die vom Händler gebraucht verkauft wurden.

Wenn allerdings nur Kundenauftrag-Möps da stehen wäre ich auch skeptisch. Das war bei meinem Händler nicht so.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

OllerOpa67

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6

Samstag, 13. November 2010, 09:10

Jepp, gerade bei dem einen Händler ist mir das direkt ins Auge gesprungen: Alle Motorräder im Kundenauftrag. Da hab ich einfach ein blödes Gefühl. Ich würde mir in jedem Fall, ob mit Gewährleistung oder ohne, den Händler ganz genau anschauen. Und wenn ich bei dem schon ein ungutes Bauchgefühl hätte, weil der total schmierig rüberkommt, würde ich bei dem prinzipiell nicht kaufen. Auch auf die Gefahr hin, mir vielleicht ein Schnäppchen entgehen zu lassen.
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Honda Nobbi

Mo24-Hobbyist

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Motorrad: Honda Fire-Blade

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7

Sonntag, 14. November 2010, 12:54

Wenn ihr was für euren Freund verkauft, übernehmt ihr dann eine Gewährleistung oder Garantie? Sicher nicht und der Händler auch nicht.
Nur wenn man ihm nachweisen kann, das er einen für einen Fachmann erkennbaren mangel verschwiegen oder schön geredet hat ist er genauso dran wie ihr wenn ihr nem Kunden ein abgefahrenen Reifen als normal für das Modell empfehlt.
Als privatmann kannste ein bevorstehenden Motorschaden nicht erkennen , was der Fachmann schon erkennen sollte. Das musste ihm beweisen und dann is essig mit
"im Kunden Auftrag"

Gruss Nobbi
Gruss
Honda Nobbi


Bikerkneipe mit Übernachtungsmöglichkeit?

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