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uli67

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21

Donnerstag, 18. November 2010, 10:21

Sperber
Modell SR 4-3
Baujahre: 1966 - 1972
Stückzahl: 80.000
Trotz der durchaus vorhandenen Sportlichkeit des Star, ging der Trend hin zum kleinen echten Motorrad. Dies war die Geburtsstunde des Sperber. Der Tank wurde so vergrößert, daß die verlängerte Sitzbank direkt daran anschloß. Das Wichtigste war aber das veränderte Triebwerk. Der fahrtwindgekühlte Motor leistete 4,6 PS aus 50 ccm und ermöglichte aufgrund seines Vierganggetriebes eine Höchstgeschwindigkeit von 75 km/h. Die gesteigerte PS-Zahl hatte man durch Veränderung der Steuerzeiten erreicht. Die Rahmenstabilität konnte durch eine Abstützstrebe vom Stirnrohr zur Sitzbankauflage erhöht werden. Eine großvolumige zweiteilige Ansauganlage, mit Papierluftfilter unter dem Kraftstoffbehälter, sorgte für eine sehr gute Geräuschdämpfung trotz der deutlich höheren Motordrehzahlen. Der Sperber zählte aufgrund seiner Höchstgeschwindigkeit nicht mehr zu den Kleinkrafträdern und mußte deshalb ein Motorradkennzeichen führen.
QUELLE

Alle Simson Modelle mit 50 ccm Hubraum (einzige Ausnahme “Sperber”) dürfen mit einem Führerschein der Klasse M gefahren werden.
Laßt Euch da nichts anderes erzählen! ==> Übersicht der Simson Modelle
QUELLE

Immer wieder wird behauptet, der Simson-Sperber dürfe ohne Papiere mit kleinem Versicherungskennzeichen gefahren werden.
Das ist aber definitiv falsch!
Für den Sperber braucht man immer einen Fahrzeugbrief bzw. die Betriebserlaubnis! Die Zulassung erfolgt "ganz normal" über die Zulassungsstelle als Leichtkraftrad, auch die TÜV-Abnahme ist erforderlich. Um den Sperber auf öffentlichen Straßen zu fahren, wird einzig aufgrund der höheren Geschwindigkeit mindestens ein entsprechender Führerschein für Leichtkrafträder bis 125cm³ und bis 11 kW (Fahrzeugklasse/-segment A1, früher 1b) benötigt.
QUELLE

Meinst wirklich, in Anbetracht dessen macht die Anfrage Sinn?
Moppet fahrn statt Moppet putzen!

Honda Nobbi

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22

Donnerstag, 18. November 2010, 10:35

Kleinkrafträder gibts seit 1981 nicht mehr. Und die davor hergestellten hatten auch 50ccm und fuhren bis knapp über 100km/h. Also warum ist der Sperber dann mit 75kmh keins mehr?
Selbst die dann als Leichtkrafträder zugelassenen "Maschinen bis 80ccm" hatten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80km/h , was auch schneller ist als der Sperber.

Fragen kost nix. Mehr als wie deinen Text bestätigen können sie nicht. Und wenns anders ist, dann kannste den Sperber in ruhe als Mickick zulassen.

Also los! TRAU DICH ANZURUFEN!!!!!!
Gruss
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uli67

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23

Donnerstag, 18. November 2010, 10:52

Ich versteh halt IMMER noch nicht, was beim Anrufen rauskommen soll.
Das Ding war damals ein Motorrad, entsprechend "unseren" ehemaligen Kleinkrafträdern mit unlimited Topspeed.
Und das ist's nach seinen Papieren heute noch. Sprich: Anmelden kein Problem, aber mit grossem Nummernschild und mind. Führerschein A2 oder wie der heute heisst.
Selbst wenn die sagen "nee, das Ding ist so lahm, das ist kein Kleinkraftrad", dann hab ich IMMER noch keine allg. Betriebserlaubnis dafür, die der erste Polizist, der ne Verkehrskontrolle macht, mit tödlicher Sicherheit sehen will...
Aber ich ruf gern jeden an - sobald ich Zeit hab ;)
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hawkeye

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24

Donnerstag, 18. November 2010, 12:41

Hallo,

@uli. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, einen Sperber mit Klasse M fahren zu wollen, ist die Änderung der Fahrzeugart per Einzelabnahme, bzw.Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis. Ob sich das finanziell lohnt, hängt vom Aufwand ab, den der TÜV daraus macht. Außerdem ist dann die Frage, ob 45km/h oder 60km/h als Höchstgeschwindigkeit eingetragen wird.

@Nobby: Kleinkrafträder gibt es immer noch. Die Fahrzeuge die ehemals Mokick hießen, heißen heute Kleinkrafträder. Mit dem Führerschein der Klasse 4 darf man Leichtkrafträder fahren, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 erteilt wurde. Wer also heute im Besitz dieser Fahrerlaubnis ist, darf auch heute noch Leichtkrafträder fahren.
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25

Donnerstag, 18. November 2010, 22:13

Hallo,
@Nobby: Kleinkrafträder gibt es immer noch. Die Fahrzeuge die ehemals Mokick hießen, heißen heute Kleinkrafträder. Mit dem Führerschein der Klasse 4 darf man Leichtkrafträder fahren, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 erteilt wurde. Wer also heute im Besitz dieser Fahrerlaubnis ist, darf auch heute noch Leichtkrafträder fahren.
Ja ok, es gibt nun wieder Kleinkrafträder. Zu meiner Zeit waren es halt Mokicks. Bei meiner letzten Verlägerung und berufsbedinge Schulung für den Führerschein sagt der Lehrgangsleiter, das die übergangsreglung halt ausgelaufen wäre, da sie in den Augen der Gesetzgeber überflüssig wäre. 99% der alten Kl.4 Fahreren/innen hätten danach schliesslich zu mindest die Kl.3 gemacht und darin wäre ja das fahren von 125er Bikes enthalten.

@ Uli bei dem Anruf kann nur klarheit raus kommen, wie du die Simson zulassen kannst und wer sie dann fahren darf. Nur du oder auch dein Junior.
Gruss
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Coyote

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26

Donnerstag, 18. November 2010, 22:16

99% der alten Kl.4 Fahreren/innen hätten danach schliesslich zu mindest die Kl.3 gemacht und darin wäre ja das fahren von 125er Bikes enthalten.


Hm? Nein, auch das ist nur eine Sonderregelung gewesen und gilt nur für Klasse 3 von vor 1980. Mit meinem Klasse 3 darf ich ganz sicher nur 50er fahren.


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27

Donnerstag, 18. November 2010, 22:22

Na da gilt die Reglung, wann man den ersten Führerschein erhalten hat und zwischenzeitlich auch nicht wieder verloren hat. Kleinkraftradführerschein gabs nur vor dem 01.04.80 und somit sind 125er fahrbar.
Gruss
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28

Donnerstag, 18. November 2010, 22:24

Das sind "Leichtkrafträder". Zumindest seit ich mit Führerscheinen zu tun habe.

Edit: ah, ich verstehe. Der 4 war bis 1980 für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gabs nicht. Bzw. hießen die Dinger Kleinkrafträder und wurden ab 1980 in Leichtkrafträder und Kleinkrafträder unterteilt...


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (18. November 2010, 22:28)


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29

Donnerstag, 18. November 2010, 22:54

Das sind "Leichtkrafträder". Zumindest seit ich mit Führerscheinen zu tun habe.

Edit: ah, ich verstehe. Der 4 war bis 1980 für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gabs nicht. Bzw. hießen die Dinger Kleinkrafträder und wurden ab 1980 in Leichtkrafträder und Kleinkrafträder unterteilt...

Fast.
Bis 1980 die Kleinkrafträder mit 50ccm und offener Leistung und Endgeschwindigkeit wofür man die Kl.4 brauchte. Mokicks und Moppeds (2- und 1 sitzer) hatten auch 50cmm, durften aber nur 40km/h fahren und man benötigte Kl.5 dazu.
Ab 1980 wurde der Verkauf und Herstellung neuer Kleinkrafträder verboten, wegen dem Lärmschutz und Sicherheit weil Bremsen und Fahrwerk nicht dazu geeignet waren. Siehe Rennserie bis 50ccm bis anfang der 80er.
An deren Stelle traten dann die Leichtkrafträder mit 80ccm und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80km/h. Eigentlich auch einer höchstdrehzahl von 6000U/min was aber die meisten aber mit den 2 taktern nicht schafften und somit - na - richtig, eine Ausnahmegenehmigung erhielten.
Fahren durfte man die Leichtkrafträder mit der Kl. 1b
Dann kammen die 125er und die Kl. 1a ,dann der Stufenführerschein fürs Bike mit max. 34PS wenn das Leistungsgewicht dieses zuließ und nicht überschritt und nun heissen die Mokicks halt Kleinkrafträder. Hört sich ja auch grösser an als wie Mokick und Mofa.
Gruss
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30

Donnerstag, 18. November 2010, 22:56

Für mich waren Mokicks immer nur Mopeds mit Kickstarter, unabhängig vom Hubraum. Ich wusste nicht, dass das jemals eine offizielle Klassifizierung war.


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Donnerstag, 18. November 2010, 23:03

Mokicks sind, waren und bleiben Mopeds mit Kickstarter.
Unterteilung is abgesehen von Mofa nur in Klein- und Leichtkrafträder. Und das ist halt ein bisschen verwirrend, zumal wenn dann noch DDR-Sprachregelungen mit rein kommen ;)
Steht aber bestimmt im Motorradwiki unter "Geschichtliches" - und wenn NICHT, dann hat jetzt jmd ne super Vorlage für den Artikel ;-)
Mopeds und Mokicks waren btw NIE Leichtkrafträder.... Auch nicht wenn sie noch so schnell fahren konnten ;)
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32

Donnerstag, 18. November 2010, 23:10

15 jährig = Mofa fahren
16 jährig = Mokick , Mopped und Leichtkraftrad
17 jährig = betreutes Fahren
18 jährig = Auto und Motorradführeschein mit Stufenbeschränkung
frühstens 20 jährig = ende der Beschränkung im Führerschein und Probezeit
ab 21 jahre darfste LKW und Bus führen
es sei den, man erhält eine Ausnahmegenehmigug oder macht eine Berufskraftfahrer Ausbildung
Gruss
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33

Donnerstag, 18. November 2010, 23:16

Pack noch "Kleinkrafträder im Wandel der Zeit" und alte/neue Führerscheinklassen rein, bring das ganze in chronologische Ordnung, dann kanns als Copypaste ins Wiki ;)
Kleinkrafträder darfs btw auch mit 16 fahren mit.. .öhm... wie heisst der Lappen nu? A2?
Wassn Blödfug alles, hauptsache neue Namen... Ich will mein Raider wieder :(

Edit: Noch nichtmal Ende Seite2 und schon voll offtopic... Geht doch ;)
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34

Donnerstag, 18. November 2010, 23:27

Ja Mokick heisst ja nun Kleinkraftrad und is somit ab 16 fahrbar.
Gruss
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blahwas

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35

Donnerstag, 18. November 2010, 23:33

Ich fürchte, bei Wikipedia steht schon sehr viel dazu. Im Motorrad-Wiki aber noch nicht. Freiwillige vor!

@uli67

Zitat

wie heisst der Lappen nu? A2?

A2 gibt's noch garnicht, der Schein heißt heute "A beschränkt". Was du meinst ist A1: 125er bis 15 PS. Das ist jetzt seit 1999.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Dirk U.

Team Mo24

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36

Freitag, 19. November 2010, 00:13

Was eine Vögelei hier. ne ne ne. :thumbsup: ;)



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