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uli67

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Samstag, 13. November 2010, 13:00

HIIIEELFE: Simson Sperber als Mokick?

Ich hätte gen mal ein Problem:

Mein Sohn macht gerade seinen B-Führerschein (17j, begleitetes Fahren). Mit dem Lappen darf er dann ja auch (alleine) Mokick fahren. So weit kein Problem.
Problem: Ich habe einen alten Sperber - 50ccm, Vmax durch Getriebeumbau "nur" noch 60kmh. War auch aktuell bei der "West"-Versicherung kein Problem, den mit Versicherungszeichen als Mokick zu versichern.
ALLERDINGS hat das Teil einen richtigen Fahrzeugbrief und NICHT eine allg. Betriebserlaubnis und war zu DDR-Zeiten als Motorrad (85Kmh) zugelassen.
Ich fürchte mal, bei der ersten Kontrolle, wo der eifrige Beamte die ABE sehen will, gibt´s Stress. Ganz zu schweigen was bei einem etwaigen Unfall passieren würde...

Frage: WIE deichsel ich das, dass mein Filius mit dem Ding gesetzeskonform mit 60Kmh unterwegs sein darf?

In der Hoffnung auf eine andere Antwort als "gar nicht"...
Uli
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Coyote

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Samstag, 13. November 2010, 14:01

Darf ich antworten? Oder ist das zuviel Kuschelkurs und soll ich auf die Suchfunktion und die im Internet verfügbaren Gesetze verweisen?


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uli67

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Samstag, 13. November 2010, 14:02

Nachtrag: Offiziell als Sperber geht´s ja wohl nach dem was ich so im Netz finde nicht :(
Für die alten DDR-Möhren scheint´s aber ziemlich unkompliziert zu sein, ne Ersatz-Betriebserlaubnis zu beantragen. Das einfach versuchen? Hat das Chance?

Edit @Coyote: WIE, Du sprichst noch mit mir? ;)
Klar, hier darf+soll JEDER antworten, der Ahnung hat :) Ich hab ja nix gegen kuscheln, aber manchmal darfs gern auch was spannender sein :D
Sufu hatte ich - im Web wie im Forum, aber nur o.g. gefunden. Die REGELN und Gesetze sind somit ziemlich klar, mich interessiert nur, wie ich die evtl in meinem Interesse auslegen kann....
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Coyote

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Samstag, 13. November 2010, 14:10

Du hast die Antwort ja schon vorweggenommen: §76 (8) FeV gestattet bei Klasse M nur das Fahren von "Kleinkrafträdern der DDR". Die Sperber war, wie du schon sagtest, damals schon kein Kleinkraftrad.

Du hast jetzt einen 60 km/h-Umbau - aber das ist immer noch 15 km/h zu schnell, du wirst es also auch per TÜV-Gutachten voraussichtlich nicht als Kleinkraftrad zugekassen bekommen. Natürlich kannst du trotzdem einfach mal beim TÜV nachfragen, welche Möglichkeiten du hast.

"Gesetze in deinem Interesse" auslegen ist immer dann Käse, wenn diejenigen, die für ihre Einhaltung verantwortlich sind, deiner Auslegung nicht folgen würden.


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Samstag, 13. November 2010, 14:15

Ja schon klar :(
Die Idee war halt, kein grosses Getöse beim TÜV o.ä. zu machen (wer viel fragt kriegt viel Antwort...) und zu versuchen, einfach mal dummdusselig ne Betriebserlaubnis als altes Täterää-Kleinkraftrad zu bekommen...
Oder ist das von vornherein zum Scheitern verurteilt? Eigentlich IST das Ding ja nicht mehr, als die ganzen Vergleichsmodelle wie S50/51 usw. Hat 3Gang, fährt nur noch 60 oder minimal drüber,... Also nich so, dass ich was böses oder illegales wollte. Den Sperber halt als Spatz zulassen - kennt sich eh keiner so genau aus bei den ganzen Vögeln und die alten Täterää-Möhren sind sowieso alle verbastelt. Ist dann halt ein S50 der mit Sperberteilen verbessert wurde...
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Coyote

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Samstag, 13. November 2010, 14:19

Das Gesetz ist da sehr lückenlos: es muss vor '92 ein DDR-Kleinkraftrad gewesen sein. Und das war es nicht, entsprechend wirst du auch keine solche Betriebserlaubnis bekommen. Und den TÜV kannst du normalerweise gerne fragen, denn dem ist völlig egal, was du machst.


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Samstag, 13. November 2010, 19:28

Offensichtlich war es erlaubt, in das Kleinkraftrad Habicht einen Sperber-Rahmen einzubauen. Und da meins einen Habicht-Motor hat, habe ich "nur" ein Henne-Ei Problem.
Sperber Papiere diskret in der Schublade verschwinden lassen und neue Habicht Betriebserlaubnis anfragen. Das sollte sogar völlig legal sein! :)
Gegenteilige Meinungen bitte?

UND ES GEHT DOCH
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Coyote

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Samstag, 13. November 2010, 19:40

Dein Link referenziert die DDR-StVZO. Ich fürchte, die hat keine Gültigkeit mehr. Die Klasssifizierung der Maschine geschieht hier anhand des Rahmens. Wenn du einen Sperber-Rahmen in einen Habicht "einbaust", bedeutet das praktisch und vor allem rechtlich eher, dass du einen Habicht in einen Sperberrahmen setzt. Dann hast du einen modifizierten Sperber. Damit quasi eine Neuschaffung. Die kannst du dann auch sicher einzeln abnehmen und als Kleinkraftrad registrieren lassen - hätte mit dem Getriebeumbau ja auch funktioniert. Aber dazu darfst du eben nur 45 km/h maximal haben.

Lass mich nochmal in der FeV kramen, ob die Übergangsregelungen irgendwo nachträgliche Umbauten erwähnen. Edit: nö, sorry, da finde ich nichts. Die einzige Frage bleibt: war das Ding vor dem 1.3.1992 schon als Mokick zugelassen oder nicht? Wenn nicht, wirst du es rückwirkend durch Umbauten auch nicht hinbekommen. Wenn doch, ist alles gut. (Irrtümer immer ausgenommen - wenn es Lücken gibt, kennt der TÜV die wohl am besten. Und ich wäre interessiert, sie zu erfahren.)


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uli67

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Samstag, 13. November 2010, 20:03

Ich seh das einfacher - keine Betriebserlaubnis mehr ist keine Betriebserlaubnis mehr. Und die ist i.A. für die Simson-Dinger leicht nachzubekommen. Wird afaik nur überprüft. ob das Ding nicht als geklaut gemeldet ist.
Wer soll da noch wissen, wann das Teil wie angemeldet war? Den Sperberrahmen hat dann halt vor 35Jahren ein DDR-Schrauber in seinen Habicht eingebaut - nach gültiger DDR-StVZO und völlig legal. Und ist natürlich schon immer ein Kleinkraftrad gewesen - logo, Habicht war nie was anderes. Und die Regelung damals hat SCHON unterschieden! Wenn da steht "Einbau eines Sperber-Rahmens in einen Habicht" dann ist´s danach IMMER noch ein Habicht.
Na, ich renn mal zum TÜV damit und guck, was die meinen...
Werd Bericht erstatten, wenn ich fertig bin.
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Coyote

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Samstag, 13. November 2010, 20:12

Prima.

Denk daran: du hast die Beweislast, wenn sie deinen Junior auf einem Sperberrahmen erwischen, dass das doch seine Ordnung hat.

Und ja, nach DDR-Recht ist es ein Habicht. Nach deutschem Recht aber eben nicht (entsprechend freut sich ein HArley-Schrauber, einen Uraltrahmen zu finden, weil es damit eine Uralt-Harley ohne Geräusch- und Abgasnormen wird). Wenn du nachweisen kannst, dass das Ding in der DDR vor dem Stichtag als Habicht zugelassen war, ist alles okay. Wenn nicht, darf sich dein Junior auf Ärger mit dem Staatsanwalt einstellen - und du gleich mit. Wenn die Papiere "verloren gegangen" ;) sind, musst du halt sehen, wo du neue herbekommst; da kann der TÜV evtl. wieder helfen. :)


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Samstag, 13. November 2010, 21:15

Genau.
Und wenn ich eine Zulassung als "Habicht" oder "Star" bekomme, spätestens dann IST das ein Habicht/Star. Oder seh ich das irgendwie falsch?
Weil beweisen, dass das NICHT schon zu DDR-Zeiten so + damit völlig legal war, wird sich das wohl nicht lassen.
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Samstag, 13. November 2010, 21:31

:grin:
Mach doch gleich eine Krause-Duo drauss :rolleyes:

uli67

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Samstag, 13. November 2010, 21:42

ICH hätt mir gleich ne Duo gekauft :D
Sohnemann findet die Dinger eh alle "uncool", will aber fahren und das so schnell wie´s geht.
Illegal geht nicht (blöder Papa), neue Roller schnell geht legal nicht, ergo musste er sich aus den "uncoolen" Dingern das am wenigsten "uncoole" raussuchen :D
Wenn´s nach mir gegangen wäre, würde er mein altes Velosolex fahren - aber DAS geht natürlich GARNICHT :D Obwohl ICH das Ding echt cool finde und früher bis 200km Touren damit gemacht hab...
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Samstag, 13. November 2010, 21:52

Jaja, die Jugend von Heute, kennen nur Plastik und keine gute Handarbeit :thumbsup: .
Achso: der Unterschied zwischen Habischt und Sperber liegt am Motor und wer sich da auskennt erkennt sofort den Unterschied.

uli67

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Samstag, 13. November 2010, 22:11

Ja am Motor und ein bisschen am Rahmen. Weil das Ding aber einen Habich (oder wars Star) Motor DRIN hat, sollte DAS das geringste Problem sein :)
Darauf gründet sich ja meine ganze Hoffnung...
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Dienstag, 16. November 2010, 10:55

Uli,
was sagt denn deine Versicherung dazu, wenn du die Papiere vorlegst und nach ner kleinen Nr. fragst?

Es gibt bei Neureglungen immer übergangsfristen, die aber auch nach einer gewissen Zeit auslaufen.

Weiß es noch von meiner alten Kl.4 (kleinkrafträder) mit der ich dann die 80er Leichtkrafträder ( damals Kl.1b) fahren durfte. Seit nun gut 10Jahren ist diese Reglung aufgehoben.

Gruss
Nobbi
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Dienstag, 16. November 2010, 12:24

Das gute Stück ist die letzten Jahre mit kleiner Nummer gefahren. Der Vorbesitzer hat's genau so gemacht. Einfach zur Versicherung, die haben wohl nur 50ccm gesehn und ihm anstandslos ein kleines Nummernschild verkauft.
Aber auf das was kommt, wenn DA was passiert, hab ich mit Sicherheit keine Lust. Das ist dann zumindest mal fahren ohne Führerschein (im Falle meines Sohns) plus ohne Versicherung. Ich kann mich auch erschiessen, das ist schmerzloser...
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Donnerstag, 18. November 2010, 09:03

Eigentlich müssen die Versicherungen aus ihren Unterlagen erkennen, ob es zusässig ist oder nicht. Dumm wirds nur dann, wenn du andere Unterlagen vorlegst und dann das Kennzeichen an den Sperber hängst.
Wenn du auf nummer sicher gehen willst obs zulässig ist, dann ruf mal am Strassenverkehrsamt an. Die müssen dir sagen können wie es mit der Ausnahmereglung ausschaut.
Kleiner Tipp, den die meinen das du sie als Motorrad zulassen müsstes. Sag ihnen das sie zu langsam ist (60kmh) und somit nicht wie andere mit grossen NR.schild auf Schnellstr. u BABs darfst.
Gruss
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19

Donnerstag, 18. November 2010, 09:32

Nach allem was ich finde, ist's unmöglich, eine normale Sperber als Mokick anzumelden. Dagegen spricht allein schon die Eintragung mit 75kmh im Fahrzeugbrief.
Dass meine weil sie einen anderen Motor hat, nur 60 läuft wird da wohl niemanden weiter interessieren.
Ich denk, der einzige Weg ist der zum TÜV.
Bei den Versicherungen hab ich das Gefühl, denen ist's egal, Hauptsache ne Versicherung verkauft...
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20

Donnerstag, 18. November 2010, 09:50

Nach allem was ich finde, ist's unmöglich, eine normale Sperber als Mokick anzumelden. Dagegen spricht allein schon die Eintragung mit 75kmh im Fahrzeugbrief.
Das sie langsamer ist, interessiert erstmal keinen.
Ich denk, der einzige Weg ist der zum TÜV.
Der wird dir einen neuabnahme vorschlagen oder rückrüstung auf volle Geschwindigkeit. Die verdienen ihren Lebensunterhalt damit.
Bei den Versicherungen hab ich das Gefühl, denen ist's egal, Hauptsache ne Versicherung verkauft...
Weiß ja net was du fürn Versicherungs-Heini du hast. Meine berät mich immer sehr gut. Und wenn du nachweisen kannst, das du die regulären Papiere bei der Versicherung vorgelegt hast und das Bike anschliessent nicht Frisiert hast, dann hat deine Versicherung ein Problem.

Wie gesagt, ich rief mal kurz am Strassenverkehrsamt an, würde dennen den Sachverhalt darlegen und hören was die dazu meinen. TüV und Versicherung kannste dann immer noch anquatschen.
Bei meinem VEB Klappanhänger machte der vom TüV auch ein grossen aufreiß wegen den Reifen, da es die alten DDR masse nicht mehr gibt. Müsste neuabnahme, eintragung und gegebenen Falls neuer Schein her. Natürlich gegen Gebühr.
Strassenverkehrsamt angerufen und siehe da, ich brauchte nur vorbeikommen und mir ein Zettel abholen auf dem eine Ausnahmereglung vermerkt war und diesen mit dem KFZ-Schein mitführen.
Ausser wem Weg zum Amt und den dafür nötigen Zeitaufwand hats mich nur noch ein Dankschön gekostet.
Gruss
Honda Nobbi


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