Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (15. November 2010, 16:21)
man bekommt das was man bezahlt kauft man ein jahres oder neuwagen hat man diese probleme nicht
@lille
weil er steuern, angestellte, strom, usw. zahlen muss, das teil wird evtl noch mal aufbereitet (smart repair usw.)
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ich will oder wollte damals niemanden betrügen oder so und deswegen ist es einfach nicht möglich autos wo man nicht 100% weis was mit diesen war ruhigen gewissens zu verkaufen.
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man wird an allen ecken und enden beschißen
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man kann auch nicht jedes auto für zig 100€ auf herz und nieren prüfen lassen.
Meine Rede! Darum dreht sich doch die Diskussion@Lille: Der Mehrwert für den Käufer liegt in der Gewährleistung.
....
Und mal ganz ehrlich: Wenn ich als Kunde im Kaufvertrag lese, dass die Gewährleistung bei einem Händlerkauf ausgeschlossen werden soll, setze ich meine Unterschrift nicht unter den Vertrag.
Evtl. Glühkerze? Und der Käufer als Laie hat's durcheinandergebracht?oder weil Zündkerzen bei einem Diesel defekt sind (gibt es gar nicht)
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....linke Hand zum Gruß an alle Biker. Der gewerbliche Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen, auch wenn er es versucht. Die Ausnahme bildet da nur der Verkauf im Kundenauftrag und auch dort nur eingeschränkt. Und wenn ein Händler im Kaufvertrag versucht, die Gewährleistung auszuschließen, ist das doch Warnung genug vor Unseriosität. Wer dann noch kauft, muss sich halt streiten. Übrigens beträgt die Gewährleistungezeit bei gebrauchten Waren 12 Monate, wenn das im Kaufvertrag geregelt ist. Anderenfalls mindestens 24 Monate.Und wenn die ausgeschlossen wird, ist der Kauf beim Händler uninteressant.
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Zur Erklärung des Defekts: Es war nicht die Zylinderkopfdichtung gebrochen, sondern eine Zündkerze.
Auto-Gebrauchtkauf beim Händler: Bei privater Reparatur Zylinderkopfdichtung gebrochen, Motor hinüber (15 Tage nach Kauf) © MOTORRAD online24