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Der B

Mo24-Kultanhänger

  • »Der B« ist der Autor dieses Themas

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Motorrad: Honda CB 500 (Bj. 98) .... in Reparatur

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1

Sonntag, 14. November 2010, 15:22

Auto-Gebrauchtkauf beim Händler: Bei privater Reparatur Zylinderkopfdichtung gebrochen, Motor hinüber (15 Tage nach Kauf)

Hallo ihr Wissenden ;)

Es geht um den folgenden Fall:
Eine Kollegin von mir hat sich einen gebrauchten Ford Ka (Bj. 1998) beim Händler gekauft, dieser hat auf den Motor mündlich 3 Monate Garantie gegeben
(die Kollegin hat nur ihre Mutter als Zeugin für die Garantie, nichts Schriftliches).
Ein befreundeter Kfz-Mechaniker hat dann nach dem Kauf gesehen dass die Zylinderkopfdichtung so gut wie hin ist und wollte diese austauschen.
Die Dichtung war jedoch so verrostet dass sie dem befreundetem Kfz-Mechaniker beim Wechseln gerissen ist, nun ist der ganze Motor Altmetall.

Nun ist es ja so, dass der gewerbliche Kfz-Händler 1 Jahr Garantie geben muss (oder Gewährleistung?). In diesem Vertrag steht jedoch drin, dass der Händler überhaupt keine Gewährleistung auf versteckte Mängel gibt.
Das darf doch im Kaufvertrag gar nicht drin stehen oder?

Die Frage ist nun natürlich ob der Kaufvertrag gültig ist. Und wenn nicht ob der Verkäufer irgendwie dafür zahlen muss dass die Reparatur an der Zylinderkopfdichtung praktisch nicht möglich war.
Oder gibt's gleich alles Geld zurück?

Fällt euch zu dem Fall was hilfreiches ein?

Danke schonmal im Vorraus für eure Antworten.
Fahren bis der Hubraum brennt :huh:

Das sind keine Kratzer, das nennt sich "Used-Look"!!

oldman52

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2

Sonntag, 14. November 2010, 15:50

Der Händler MUSS mind. 12 Monate Sachmängelhaftung leisten.
Wobei gilt: nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in kraft, soll heissen, ab Monat 6 nach Kauf,
muss der Kunde beweisen, dass ein Mangel schon beim Kaufabschluss bestanden hat!
In Monat eins bis einschl. fünf, muss der Verkäufer beweisen, dass kein Mangel vorlag!

Schliesst er die Haftung aus, tritt automatisch die gesetzliche Regelung von 24 Monaten ein!

Der Käufer muss ihm (dem Händler, Anm. d. Red.^^) aber auch die Möglichkeit der Nachbesserung geben!
...mit anderen Worten: warum selber (oder Bekannter) schrauben?
In diesem Fall wohl besser einen einschlägigen RA befragen!

VG
oldman52

Fast-Halb-Wissender
...tell me old shipmates
I´m taking a trip mates
and I´ll see you someday
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In memoriam
Barney McKenna 1939 - 2012
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Dirk U.

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3

Sonntag, 14. November 2010, 16:17

Ich glaube da hat man die A-Karte. Wenn Gewährleistung dann erst zum Gewährleister und nicht selber schrauben (lassen).

Der Händler wird jetzt alle Schuld von sich weisen.



kleiner Chris

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4

Sonntag, 14. November 2010, 16:21

Wieso ist denn der Motor hin wenn die Zylinderkopfdichtung gewechselt wird bzw. beim wechsel reißt??? Versteh ich nicht. Sauber machen, neue drauf und gut ist. Ich nehme an den Zylinderkopf hat er vor dem Wechsel auch entfernt :D

Ansonsten könnte ich den Händler verstehen wenn er jetzt sagen würde "Wenn ihr da dran rumschraubt ist das nun euer Problem."
BMW F 800 R - Ne gute Entscheidung!

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Coyote

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5

Sonntag, 14. November 2010, 16:24

Evtl. kann man aber trotzdem erfolgreich eine neue Dichtung herausleiern, wenn auch nicht die Leistung, sie zu wechseln. Kaputt war sie ja.

Man kann Gewährleistung für versteckte Mängel ausschließen? oO

Der Kaufvertrag wird dadurch nicht ungültig. Man hat nur Anspruch auf Beseitigung der Mängel. Allerdings wurde das dadurch, dass der andere Schrauber selber dranrumgemurkst hat, erheblich verkompliziert.

Hat deine Kollegin eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja: umgehend benutzen.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

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mecdoc

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6

Sonntag, 14. November 2010, 16:39

Sieht eigenlich schlecht aus, die Gewährleistung ist erloschen. Der befreundete Kfz-ler hätte die Finger davon lassen sollen und der Wagen hätte sofort zurück zum Händler gemusst. Ihr hättet die gesätzliche gewähleistung in anspruch nehmen können. Da sind wohl runde 500 euro in den Wind geblasen worden :wacko: .

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mecdoc« (14. November 2010, 16:43)


Fischi

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7

Sonntag, 14. November 2010, 17:00

Die Dichtung war jedoch so verrostet dass sie dem befreundetem Kfz-Mechaniker beim Wechseln gerissen ist, nun ist der ganze Motor Altmetall.


Wieso ist ein Motor nach Zylinderkopfdichtungs Wechsel nur weil die gerissen ist hinüber? Oder ist der Zylinderkopf hinüber und "zufällig" hängt da noch die Dichtung dran? Das wird´s wohl sein...

Und warum schraubt da jemand dran rum obwohl es ja eine Gewährleistung gibt und der Händler hätte nachbessern müssen bzw. man ihm die Möglichkeit hätte ja einräumen müssen? War es unzumutbar das Fahrzeug zum Händler zu bringen oder wurde der informiert und hat zugestimmt, dass es eine Fachwerkstatt übernimmt oder wurde das alles komplett ausser Acht gelassen und einfach so mal dran rumgeschraubt?

Ich schätze da wird wenn es so wie ich vermute ist jeder Anwalt den Kopf ungläubig schütteln und den Fall ablehnen...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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Morrison

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8

Montag, 15. November 2010, 08:45

Haftet in diesem Fall nicht der befreundete KFZ-Mechaniker? Wenn der den Motor geschrottet hat, evtl. übernimmt das ja seine Haftpflicht (wenn er denn unentgeltlich privat geschraubt hat).
Wenn der Motor jedoch bereits beim Kauf irreparabel defekt war (dem befreundeten Mechaniker also kein unfachmännischer Reparaturversuch anzulasten ist), dann sollte es doch keinen Unterschied machen, ob der Motor zerlegt wurde oder nicht. Der Defekt bestand ja bereits vor dem Zerlegen. Hier könnte evtl. ein Gutachter helfen.

LG
Thilo

Leo1987

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9

Montag, 15. November 2010, 10:37

so eine zylinderkopfdichtung ist bei einem 13 jahre altem auto ein verschleißteil, jedenfalls wird das nur ein gericht klären können.
ICh bin oder war selber automobilkaufmann und wir haben diese alten karren gar nicht mehr an einen deutschen weiter verkauft(muss man doch blöd sein).

man kann doch nicht erwarten das man eine 13jahre alte inzahlungnahme die man für die paar€ verkauft 1 Jahr gewärleistung gibt, man steckt auch nicht in dem auto drin und weiß was die vorbesitzer damit gemacht haben .
schudigung aber das sind genau die, die dann ein 15 jahre alten wagen kaufen für 500€ und dann nach ner weile anrufen die klimaanlage ist kaputt... der fensterheber klemmt bla bla bla .

Ich fahre selber ein 20 jahre alten wagen also nicht das ihr denkt ich bin hier graf protz oder so aber man kann doch mal an den normalen menschenverstand appelieren und der wird einem sagen das alte dinge nunmal kaputt gehn, auch wenn man sie neu gekauft hat !
ich glaube es gibt nur autos mit defekten blinkern :-)

hawkeye

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10

Montag, 15. November 2010, 11:31

Hallo,

@leo: Das ist doch der Grund dafür, warum solche Auto bei seriösen Händlern für Privatkunden nicht mehr auftauchen. Der Händler muss eine Gewährleistung geben, egal wie alt der Wagen ist.

@der B: Hat der Mechaniker privat an dem Auto geschraubt, oder offiziell als Fachwerkstatt? War es eine Fachwerkstatt, so hat diese eben einen Manger festgestellt, der unter die Gewährleistung fällt. Zur Behebung des Mangels wird man dann allerdings dem Gewährleistung gebenden Händler eine Chance geben müssen. Schließt der Händler aber im Vertrag die Gewährleistung aus, was er natürlich nicht darf, wird man das Recht allerdings einklagen müssen.
Hat ein Privatmann geschraubt, wird es schon schwieriger. Bei einem Streit müsste aber dre Händlerbeweisen, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht vorhanden war, bzw, dass er durch das Schrauben erst entstanden ist. Wie das ausgehen würde ist schwaer vorherzusagen. Die Idee mit der privaten Haftplicht ist dann tatsächlich einen Versuch wert, wird aber auch nicht so einfach, da die Haftplicht bei Gefälligkeitstätigkeiten oft nicht eintritt.

Grüße

Hawkeye
Mein neuer Brötchengeber: Onlineshop für Moppedteile

Lille

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11

Montag, 15. November 2010, 12:01

Soviel ich weiß, kann der Händler die Gewährleistung von 12 auf 6 Monate im Vertrag senken. Gänzlich ausschließen kann er sie nicht.

Aber: Ist es ein Kauf direkt beim Händler gewesen - oder war es ggf ein "Verkauf im Kundenauftrag" - dann sieht's Essig aus mit Gewährleistung. In der Preislage durchaus üblich, da das Risiko für den Händler sonst zu hoch ist.

Dann wäre die Frage: Wann wurde denn das Auto nun gekauft, wann wurde daran herumgeschraubt.

Ich lese das bißl so, als seien die 3 Monate Gewährleistung auf den Motor schon abgelaufen, und nun wird nachträglich auf 12 Monate gesetzlich gehofft. Oder? (hab's gerade entdeckt: 15 Tage nach Kauf)

Dann die nächste Frage: warum ist der Motor nach dem Ausbau der Zylinderkopfdichtung nun ganz kaputt?

Entweder der Motor wurde durch den Bekannten bei der Demontage geschrottet. Oder er hat bei der Demontage einen weiteren Schaden festgestellt. Hier wäre eben entscheidend: Was ist denn nun kaputt? Neuer Schaden, oder vorhandener Schaden aufgedeckt?

Denn alleine eine gebrochene Zylinderkopfdichtung ist ja noch kein Problem und sollte von einem Kfz-Mechaniker problemlos gewechselt werden können.

Dirk U.

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12

Montag, 15. November 2010, 12:08

So, jetzt müssen wir nur mal noch auf die klärenden Antworten von der B warten. :)



Leo1987

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13

Montag, 15. November 2010, 13:09

Das ist doch der Grund dafür, warum solche Auto bei seriösen Händlern für Privatkunden nicht mehr auftauchen. Der Händler muss eine Gewährleistung geben, egal wie alt der Wagen ist.
ja klar das ist doch was ich meinte! es ist in diesem land unmöglich geworden ein günstiges, altes auto zu VERKAUFEN und dannach noch eine nacht ruhig schlafen zu können, da wir leider in dieser Geiz ist Geil Menschheit leben nix zahlen aber volle leistung erwarten ( kann eigtl. nicht klappen) aber es rennt ja dank rechtschutz versicherung heute erstmal jeder zum anwalt sein recht einklagen bei einem 20 jahre alten auto weil die scheibenwischer schmieren oder die bremsen runter sind ( ja war schon wegen so einer Scheiße vor Gericht)
deswegen brauch man sich nicht wundern warum es sogut wie keine Händler mehr gibt die alte autos verkaufen die die sache legal ablaufen lassen möchten. und die die es machen verkaufen das auto dann meist im Kaufv. Privat.

Das ist das was ich sage der normale verstand sagt einem oh ein 20 jahre altes auto mhhh mal sehn wie lange das noch fährt aber es ist günstig..... heute oh 20 jahre alt egal habe ja 1 jahr gewährleistung wenn nicht naja habe ja noch eine rechtschutzversicherung :thumbdown:
ich glaube es gibt nur autos mit defekten blinkern :-)

Lille

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14

Montag, 15. November 2010, 13:22

heute oh 20 jahre alt egal habe ja 1 jahr gewährleistung wenn nicht naja habe ja noch eine rechtschutzversicherung :thumbdown:
Naja - aber es sollte eben auch nicht so sein, daß man ein gebrauchtes Auto kauft und 200km später fliegt einem der Motor um die Ohren oder die Zahnräder im Getriebe lösen sich auf....

Also WENN ein Händler Gebrauchtwagen verkauft, erwarte ich als Käufer, daß er sich das Fahrzeug durchgesehen hat. Warum sonst sollte ich es bei einem Händler kaufen, der x€ draufschlägt, wenn ich dabei keinen Vorteil gegenüber einem Privatkauf habe?

Leo1987

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15

Montag, 15. November 2010, 13:54

was denkt ihr denn was ein händler an so einen teil verdient ???? 200 €wenn es viel ist !
und ansonsten ist ja schön was man erwartet, komisch ist das der staat sich von sein eigenen gesetzen ausgenommen hat bei evtl. versteigerungen warum wohl weil es schlicht weg unmöglich ist auf ein 15- .... jahre altes auto gewährleistung zugeben, stimmt nicht man kann das ding noch mal general überholen lassen aber das will eim keiner bezahlen.....

die mensche wollen billig billig billig und erwarten top leistung und das ist nunmal nur in deuschland so.

ich habe damals 100 mal lieber an : russen, polen, italiener, franzosen usw. verkauft.

die kaufen 1. die teueren autos, machen 2. nicht so ein fass auf wenn man nicht gleich springt wenn die da sind und wissen 3. das ein kratzer an einem auto Kein unfall fahrzeug ist .

tut mir leid das ich diese meinung vertrete wurde mir leider gottes jeden tag von menschen so gezeigt.

wenn man doof angerufen wird das bei einem 1 jahr alten opel corsa die antenne fehlt oder die ventildeckel fehlen und das in einer scheiß art und weise, wie es hier so üblich geworden ist und gleich mit anwalt gedroht wird, und sorry das passiert leider nur von deutschen von anderen ländern kam so etwas nie und die haben autos für viel geld gekauft wenn dort mal fußmatten fehlten ( die überings bei keinem hersteller serie sind) konnte man sich mit denen ganz friedlich einigen oder auch sagen das diese schlicht nicht dabei sind.

das ging bei unseren lieben mitbürgern leider zu 80% nicht,
ich glaube es gibt nur autos mit defekten blinkern :-)

Coyote

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16

Montag, 15. November 2010, 14:17

Das ist das was ich sage der normale verstand sagt einem oh ein 20 jahre altes auto mhhh mal sehn wie lange das noch fährt aber es ist günstig..... heute oh 20 jahre alt egal habe ja 1 jahr gewährleistung wenn nicht naja habe ja noch eine rechtschutzversicherung


Die Rahmenbedingungen sind ja nicht neu, und Verträge müssen erfüllt werden. Wenn ich €50 weniger überweise mit dem Hinweis "da ist eh bestimmt noch etwas Wertminderndes dran", wärst du sicher auch nicht glücklich. Ist vielleicht ungerecht aus Händlersicht, aber die Händler haben bzgl. der Autos die sie verkaufen gegenüber ihren Kunden einen gewaltigen Informationsvorteil.


Zitat

und ansonsten ist ja schön was man erwartet, komisch ist das der staat sich von sein eigenen gesetzen ausgenommen hat bei evtl. versteigerungen warum wohl weil es schlicht weg unmöglich ist auf ein 15- .... jahre altes auto gewährleistung zugeben, stimmt nicht man kann das ding noch mal general überholen lassen aber das will eim keiner bezahlen.....


Diesen Absatz verstehe ich nicht. Kannst du den bitte nochmal umformulieren?

Zitat

und wissen 3. das ein kratzer an einem auto Kein unfall fahrzeug ist .


*seufz* Da sagste was.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (15. November 2010, 14:20)


Lille

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17

Montag, 15. November 2010, 14:18

was denkt ihr denn was ein händler an so einen teil verdient ???? 200 €wenn es viel ist !
Vier Fragezeichen deuten für mich darauf hin, daß Du gerade ziemlich aufgewühlt bist... :whistling:



Die Frage ist eben einfach:

Von einem Privatverkäufer bekomme ich keine Gewährleistung, und der Händler will mir auch keine Gewährleistung geben.

Das selbe Modell kostet von privat 1000€, vom Händler 1500€.

Aber - warum sollte ich 500€ mehr zahlen, wenn ich null Komma gar keine Gegenleistung dafür bekomme?

Leo1987

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18

Montag, 15. November 2010, 15:07

@lille
weil er steuern, angestellte, strom, usw. zahlen muss, das teil wird evtl noch mal aufbereitet (smart repair usw.) und wenn dann noch was übrig ist will der endkunde noch groß runterhandeln, so also was unterm strich übrig bleibt ist gewiss nicht viel, dann kommt vielleicht noch der schlaue anwalt der sagt oh hier stimmt aber was nicht (zack ist die Karre mit Minus verkauft) und dann kommen halt meinungen wie meine zustande.

wir hatten kunden die nach 6 wochen mit einem platten Reifen angekommen sind und der wirklich Meinung waren wir müssten diesen bezahlen, weil der Nagel schon bei Übergabe im Reifen steckte ( es landete natürlich vor Gericht) mit sowas schlägt man sich dann jeden tag rum es macht halt einfach unter diesen umständen keinen spass.
Natürlich verstehe ich das es bei gedrehten KM-Ständen usw. aber wenn jemand einen alten Gegenstand kauft dann weiß man das er nicht mehr neu ist ob es nun ein auto oder ein Bügeleisen von eba--y ist spielt keine Rolle
@ coyote
Und die preise sind doch für ein altes auto kalkuliert der händler verlangt doch kein neupreis warum sollen 50€ weggelassen werden.
man bekommt das was man bezahlt kauft man ein jahres oder neuwagen hat man diese probleme nicht kauft man ein altes auto muss man eigtl. damit rechnen, das dinge defekt sind oder werden können

der staat versteigert autos (sieht man immer wieder) nun diese autos kann man vorher nur von außen ansehen, es gab fälle da wurden fast neue autos für hohe preise verkauft wo z.b.der motor von anfang an defekt war nun der staat nimmt sich aber aus der gewährleistung raus mit genau der begründng das die nicht wissen was mit den autos ist. dann hat man also das auto ersteigert bekommt wenn man glück hat noch einen schlüßel und stellt dann fest ach mensch hier geht ja gar nichts. nun und dann Pustekuchen keine gewährleistung, rückgabe usw. und dass bei wirklich gravierenden dingen.


ich will oder wollte damals niemanden betrügen oder so und deswegen ist es einfach nicht möglich autos wo man nicht 100% weis was mit diesen war ruhigen gewissens zu verkaufen.
ich glaube es gibt nur autos mit defekten blinkern :-)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Leo1987« (15. November 2010, 15:18)


Coyote

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19

Montag, 15. November 2010, 15:57

weil er steuern, angestellte, strom, usw. zahlen muss,


Das ist kein Argument. ;)

Zitat

das teil wird evtl noch mal aufbereitet (smart repair usw.)


Das schon. :)

Zitat

der staat versteigert autos (sieht man immer wieder) nun diese autos kann man vorher nur von außen ansehen, es gab fälle da wurden fast neue autos für hohe preise verkauft wo z.b.der motor von anfang an defekt war nun der staat nimmt sich aber aus der gewährleistung raus mit genau der begründng das die nicht wissen was mit den autos ist. dann hat man also das auto ersteigert bekommt wenn man glück hat noch einen schlüßel und stellt dann fest ach mensch hier geht ja gar nichts. nun und dann Pustekuchen keine gewährleistung, rückgabe usw. und dass bei wirklich gravierenden dingen.


Dürfte daran liegen, dass das HGB bei Auktionen nicht gilt. Hat mit "Staat" nichts zu tun, das dürfte bei privaten Auktionen nicht anders aussehen. Und dem Bieter sollte das auch bewusst sein.


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Leo1987

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20

Montag, 15. November 2010, 16:02

Dürfte daran liegen, dass das HGB bei Auktionen nicht gilt. Hat mit "Staat" nichts zu tun, das dürfte bei privaten Auktionen nicht anders aussehen. Und dem Bieter sollte das auch bewusst sein.
stimmt so nicht bei privat auktionen von autos ist es nicht so des wegen werden meistens private bieter ausgeschloßen , bei eba y überings auch nicht wenn man dort was gebrauchtes ersteigert von einem händler .... mal von dem fernabsatzgesetz abgesehn
ich glaube es gibt nur autos mit defekten blinkern :-)

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