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Lille

Café & Pension

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1

Montag, 15. November 2010, 20:05

Bus & Warnblinkanlage

Hi,

normalerweise heißt es ja: Wenn ein Bus mit Warnblinkanlage am Straßenrand steht, müssen sowohl die Fahrzeuge auf der selben Fahrbahnseite, als auch der Gegenverkehr, mit Schrittgeschwindigkeit den Bus passieren.

Gilt das nur innerorts, oder auch außerorts? Schließlich gibt es auch Bushaltestellen an Landstraßen...

Und wie sieht's aus, wenn ersichtlich ist, daß der Bus nicht wegen einer Bushaltestelle dort steht, sondern weil er eine Panne hat?

Situation gestern auf der Landstraße:
Ein Bus steht mit Warnblinkanlage am Straßenrand, die Passagiere stehen auf der Wiese daneben,hinter dem Bus ein Warndreieck, der Fahrer telefoniert mit seinem Handy.

Barbapapa & ich haben beim Passieren das Tempo merklich gedrosselt. Aber sicher nicht mit Schrittgeschwindigkeit..

Was meint Ihr, wäre korrekt?

Grüße,
Lille.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lille« (15. November 2010, 20:12)


Wawy

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2

Montag, 15. November 2010, 20:08

Ich mein es war so:

Bus mit Warnblinkern an Haltestelle: Schritt - egal ob Inner- oder Außerorts auf beiden Fahrbahnen, es sei denn sie sind baulich voneinander getrennt.
Bus mit Warnblickern ohne Haltestelle: Normal - wahrscheinlich mit besonderer Vorsicht blabla ;P
präsentiert:

3

Montag, 15. November 2010, 20:11

So wie ich das gemacht habe, meine ich war es richtig :whistling: Ich denke das mit der Schrittgeschwindigkeit gilt an Bushaltestellen.

Ich denke, dass man an Fahrzeugen mit Warnblinker und besonders an Bussen wenn Leute davor stehen, äußerst vorsichtig vorbei fahren sollte. Wer weiß, ob da einer schnell auf oder über die Straße will. Und gestern, ob alle von der Busgesellschaft noch nüchtern waren :whistling: :grin:

Aber die Frage an sich ist interessant!
manchmal kann ich über den Humor lachen

Coyote

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4

Montag, 15. November 2010, 20:24



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Schnute

Ich war's nicht

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5

Montag, 15. November 2010, 20:25

Bus mit Warnblinkern an Haltestelle: Schritt - egal ob Inner- oder Außerorts auf beiden Fahrbahnen, es sei denn sie sind baulich voneinander getrennt.
Bus mit Warnblickern ohne Haltestelle: Normal - wahrscheinlich mit besonderer Vorsicht blabla ;P


Genau.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/b…nblinklicht.php

Kleine Bitte aus der Praxis als Straßenbahnfahrerin: An allen Linienfahrzeugen, egal ob Bus oder Bahn, sehr sehr vorsichtig vorbei fahren. Die Fahrgäste rennen sehr oft einfach vor dem Fahrzeug über die Fahrbahn. Das hat einen meiner Fahrgäste fast mal den Kinderwagen mit Kind gekostet... da fehlten vielleicht 20 cm zwischen Kinderwagen und Auto :S
Und man selber als Fahrer sieht das drohende Unheil und kann nichts machen. Klingelt oder hupt man, fühlt sich der Fahrgast ggf. genötigt schnell vor Bus/ Bahn lang zu laufen und wird erst recht vom Auto getroffen.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

Benino

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6

Montag, 15. November 2010, 21:54

Schrittgeschwindigkeit beim Vorbeifahren an Bussen mit Warnblinkanlage gilt generell. Wir haben da so einen Fall außernorts an einer gut ausgebauten, schnurgeraden Bundesstraße, auf der oft 140 oder gar schneller gefahren wird. Beidseitig an der Bundesstraße sind Buchten als Bushaltestelle, für Fußgänger gibt es eine Unterführung, es ist da auch keiner so lebensmüde, oben über die Straße zu gehen. Die Busse halten dort aus gutem Grund ohne Warnblinker, da es höchst gefährlich wäre, wenn da einer auf Schrittgeschwindigeit abbremst und von hinten einer angeflogen kommt, der es zu spät bemerkt. Lt. Fahrlehrer gibt es über diese Bushaltestelle einen ausgiebigen Disput mit den Prüfern, da die Fahrlerhrer bemängeln, daß die neue Regelung an dieser Stelle schicht lebensgefährlich für den pflichtbewußten Autofahrer ist. Hin wie her ist es aber so, daß die Vorschrift Schrittempo verlangt, daran muß man sich bei der Prüfung halten.

Einerseits finde ich richtig, daß die vorbeifahrenden Fahrzeuge auf querende Fußgänger achten sollen (höchte Aufmerksamkeit), aber daß es ganz normal sein soll, daß Fußgänger einfach hinter dem Bus ohne zu schauen über die Straße trotteln können, das will mir nicht runter. Wir haben als Kinder noch richtig gelernt, genau zu schauen, ob die Straße frei ist und daß die Fahrzeuge bevorrechtigt sind. Von uns ist auch keiner überfahren worden...

7

Montag, 15. November 2010, 22:01

Busfahrer dürfen nur an den Haltestellen Warnblinker einschalten, an denen dies vorgesehen ist.
manchmal kann ich über den Humor lachen

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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8

Montag, 15. November 2010, 22:03

Busfahrer dürfen nur an den Haltestellen Warnblinker einschalten, an denen dies vorgesehen ist.


Welche sind das?


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Schnute

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9

Montag, 15. November 2010, 22:09

Busfahrer dürfen nur an den Haltestellen Warnblinker einschalten, an denen dies vorgesehen ist.


Die Haltestellen werden normalerweise von der Kommune definiert. Die Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben.
Hier sind die betreffenden Haltestellen mit reflektierenden gelben Bändern am Mast beklebt. Kann sich aber eben von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Wenn ein Busfahrer entscheidet, zur Sicherung der Fahrgäste, das Warnblinklicht zu setzen, auch wenn diese evt. nicht definiert ist, muss man sich trotzdem an die Geschwindigkeit halten.

@Benino
Sie können auch mit schauen über die Straße rennen. Und ja, es ist leider normal, dass Fahrgäste das tun. Und das noch egal in welchem Alter... vom Schulkind bis zum Greis.
Und genauso normal ist es, dass Autofahrer froh sind haltenden Linienverkehr endlich überholen zu können und in wahnwitzigem Tempo rechts oder links (wo es halt grade schneller geht) zu überholen.
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blahwas

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10

Montag, 15. November 2010, 22:52

daß die neue Regelung

Was ist denn daran neu? Das ist mindestens seit 13 Jahren so.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

H-Man

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11

Montag, 15. November 2010, 23:23

Hat jemand eine Quelle, wann diese Verkehrsregel eingeführt wurde? Ich bin anders als blahwas der Meinung, daß es diese Regel '97 noch nicht gab.
Second place is just the first loser.
~ Dale Earnhardt

OllerOpa67

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12

Dienstag, 16. November 2010, 00:39

Ich denke, es wäre auf jeden Fall sinnvoll auch dann mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeizufahren, wenn der ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft mit Warnbklinkern steht, da man in dem Moment ja nicht weiss, was los ist und jederzeit damit rechnen muss, dass Fahrgäste aussteigen und auf die Fahrbahn rennen.

Neulich bin ich in der Frankfurter Innenstadt mit dem Auto unterwegs gewesen und hab exakt auf solche Situationen geachtet, um das ganz bewusst zu üben. Bei gut ausgebauten mehrspurigen Strassen macht man sich leider extrem unbeliebt, wenn man wirklich auf Schritttempo runtergeht. Ich hatte die Befürchtung dass die anderen Autofahrer gleich anfangen mich mit Gegenständen zu bewerfen. Hier fahren die meisten eh wie die Sau!

Am Fussgängerüberweg anhalten um Fussgänger rüberzulassen? Im Leben nicht! Wenn Du hier als Fussgänger in gutem Glauben auf den Zebrastreifen trittst, kann es passieren, dass ein Autofahrer nicht bremst sondern einfach hupt! Ok, sind zum Glück nicht alle so.
Ride YOUR ride

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13

Dienstag, 16. November 2010, 06:24

Naja, "neu" war die Regelung wirklich vor über einem Jahrzehnt, ich hab mich seit damals mehr oder weniger auch dran gehalten. "Neu" war für mich eigentlich nur bezeichnend, daß es die zu der Zeit, als ich Klasse 3 gemacht hab, nicht gab.
An der von mir beschriebenen Bushaltestelle steigen auch Schüler jeden Alters ein und aus.
@Schnute: Ich weiß, daß Fahrgäste von ÖPNV einfach über die Straße rennen. Hier jedoch in der Gegend sehe ich das eher selten. Die Fußgänger schauen in der Regel immer, ob da gerade Verkehr ist und warten gegebenenfalls, wobei man natürlich auch da mit höchster Aufmerksamkeit und vor allem langsam dran vorbei fahren muß. Es zeigt sich aber mal wieder deutlich, daß Fußgänger besonders in Städten wohl keinerlei Verkehrserziehung genossen haben, sonst wären sie sich der Gefahr bewußt die sich ergibt, wenn man einfach ohne zu schauen über die Straße rennt. Da dieses Verhalten massenweise eingerissen hat, sah sich wohl der Gesetzgeber in der Pflicht, den Kraftfahrern vorzuschreiben, daß sie nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren dürfen, denn diese haben auf jeden Fall eine Verkehrserziehung und auch die Pflicht, sich über neue Regelungen zu informieren und sind für falsches Verhalten im Straßenverkehr haftbar, was ein führerscheinloser Fußgänger in dem Sinne nicht ganz so ist (da er ja keine Verkehrsregeln wie ein FS-Inhaber kennt).

Lille

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14

Dienstag, 16. November 2010, 08:21

Interessant fand ich in dem Zusammenhang die Anmerkung von Schnute, daß das wohl von Bushaltestelle zu Bushaltestelle für die Busfahrer geregelt ist, ob die warnblinkanlage benutzt wird oder nicht. Schon wieder was dazu gelernt.

Es gibt hier in der Gegend mehrere "Misthaufen-Haltestellen" ^^ So nennt man bei uns die ländlichen Haltestellen, die außerhalb geschlossener Ortschaften irgendwo auf der grünen Wiese stehen - und man sich überlegt, wer denn da ein- und aussteigen will.

Entweder sind es Anwohner der mehrere 100m entfernt im Wald liegenden Bauernhöfe. Oder es sind Leute, die erstmal von jemandem mit dem Auto dorthin gebracht und abgesetzt werden.

Und solche Bushaltestellen sind zumeist in Bereichen, die auf 70kmh begrenzt sind. Es gibt aber auch mehrere, bei denen (noch) keine Beschränkung ist.

Die hier ist seit ca. 1 jahr auf 70kmh beschränkt - aber eigentlich wegen der Kreuzung daneben, nicht wegen der Haltestelle:



Und diese hier ist von der kurve her nicht begrenzt, nur von unten her.



Wenn ich mir da vorstelle, daß ich aus 100 auf Schritttempo runterbremsen müsste.. uhi... da könnte man auf den ersten Unfall warten....

blahwas

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15

Dienstag, 16. November 2010, 08:29

Es führt auch innerorts oft zu Unverständnis beim Hintermann, wenn man sich auch nur grob an der Schrittgeschwindigkeit orientiert und mit ~20 km/h vorbeifährt. Das ist wohl eine der meistignorierten Regelungen. Das ist aber kein Grund, sie selbst zu ignorieren. Man muss ja keine Vollbremsung machen.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Lille

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16

Dienstag, 16. November 2010, 08:31

Ignoriert... oder oft auch immer noch nicht bekannt. 8|

Wenn man sich mit älteren Autofahreren unterhält, wissen viele das heute noch nicht.....

Honda Nobbi

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17

Dienstag, 16. November 2010, 10:44

Bus mit Warnblinkern an Haltestelle: Schritt - egal ob Inner- oder Außerorts auf beiden Fahrbahnen, es sei denn sie sind baulich voneinander getrennt.
Bus mit Warnblickern ohne Haltestelle: Normal - wahrscheinlich mit besonderer Vorsicht blabla ;P


Genau.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/b…nblinklicht.php

Kleine Bitte aus der Praxis als Straßenbahnfahrerin: An allen Linienfahrzeugen, egal ob Bus oder Bahn, sehr sehr vorsichtig vorbei fahren. Die Fahrgäste rennen sehr oft einfach vor dem Fahrzeug über die Fahrbahn. Das hat einen meiner Fahrgäste fast mal den Kinderwagen mit Kind gekostet... da fehlten vielleicht 20 cm zwischen Kinderwagen und Auto :S
Und man selber als Fahrer sieht das drohende Unheil und kann nichts machen. Klingelt oder hupt man, fühlt sich der Fahrgast ggf. genötigt schnell vor Bus/ Bahn lang zu laufen und wird erst recht vom Auto getroffen.

Als Busfahrer kann ich mich den ausführungen nur anschliessen. Kenn die schei... situation auch, wenn da eine Mum in ihrem Auto am linken Str. rand steht und ihren Sohn auffordert sich zu beeilen,da sonst das Essen anbrennt und der Kurze ohne weiter zu gucken über die Fahrbahn sprintet.

Und zur allgemeinen Verständigung, wir Strassenbahn- und Busfahrer/in entscheiden NICHT wann und wo Warnblinker eingeschaltet wird oder halt nicht. Die Haltestellen, an den Geblinkt werden muss legt der Verkehrsausschuß der Landkreise fest. Hält sich ein Busfahrer nicht dran und die Rennleitung kommt um die Ecke, ist er mit 40.-€ und 1Punkt dabei. Denn das Strafmaß ist im Personenverkehr strenger als für "normale" Verkehrsteilnehmer.

Als normaler Verkehrsteilnehmer muss man nicht erkenne an welche HST eine Bahn oder Bus Warnblinken muss oder nicht. Nur wenn da ein Fahrzeug steht und Blinkt, dann muss man Schritt fahren.

@ Barbapapa so wie ihr es gemacht habt, war es schon voll ok. Da steht ein Fahrzeug mit Warnblinker und da geht man runter vom Gas. Nachher kann man dann ja auch wieder richtig Beschleunigen :1:

Gruss Nobbi
Gruss
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Benino

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Dienstag, 16. November 2010, 12:21

Wenn da ein Bus mit Warnblinkanlage steht, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit dran vorbeifahren. Hat er keine Warnblinkanlage an, darf man aber auch nicht einfach voll dran vorbeirauschen, sondern auch dann nur mit reduzierter Geschwindigkeit und höchster Aufmerksamkeit, denn es gilt auch da, daß man jederzeit rechtzeitig anhalten können muß, wenn z.B. jemand hinter dem Bus hervorrennt...

Honda Nobbi

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19

Donnerstag, 18. November 2010, 08:54

Da man immer mit dem ungeschick anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen hat, hat man immer so zu fahren, das man sein Fahrzeug rechtzeitg vor einem Hindernis zum stehen bekommt.
Das gilt net nur an Bushaltestellen.
Aber mal ehrlich, lässt sich dieses immer so genau umsetzten? Wenn ich bei uns sehe, das wir Haltestellen an Str. haben wo 100kmh erlaubt ist, da frage ich mich obs nicht eine grössere gefahr ist seine Geschwindigkeit an den stehenden Bus anzupassen.
Gruss
Honda Nobbi


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Coyote

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20

Donnerstag, 18. November 2010, 13:37

Aber mal ehrlich, lässt sich dieses immer so genau umsetzten?


Das ist ja keine Frage von "können", sondern von "wollen". Natürlich könnten die Autofahrer an unübersichtlichen Stellen langsam fahren, aber die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden nunmal als unbedingte Richtgeschwindigkeiten aufgefasst.

Zitat

Wenn ich bei uns sehe, das wir Haltestellen an Str. haben wo 100kmh erlaubt ist, da frage ich mich obs nicht eine grössere gefahr ist seine Geschwindigkeit an den stehenden Bus anzupassen.


Wo ist da eigentlich der Unterschied, wenn der Bus am Straßenrand halten würde? Die Frage ist es IMO dann, wenn die Bushaltestelle hinter einer Hügelkuppe oder Rechtskurve liegt. Aber auf freiher Strecke, einen halben Kilometer entfernt sichtbar? Da darf man vom durchschnittlichen Fahrer eigentlich schon erwarten, rechtzeitig bremsen zu können... zumal: Bus an Bushaltestelle ist nunmal eine Gefahrenstelle, bei der man clevererweise ohnehin deutlich langsamer werden sollte. "Wanderweg kreuzt" ist ja auch kaum anders, oder jedes andere beliebige Hindernis. Wer im Blindflug 100 fährt, hat ohnehin ein Problem.

Die Gefährdung beim Bus-mit-Schrittgeschwindigkeit-überholen auf freier Strecke besteht ironischerweise darin, dass niemand erwartet, dass jemand anderes einen Bus mit Schrittgeschwindigkeit überholt, weil es ja eine Gefährdung wäre. Sie hält sich selbst aufrecht und dürfte keinen Grund haben, der nicht in der Psychologie der Fahrer zu suchen ist.

Apropos Gefährdung: was ist eigentlich gefährlicher, einen Buspassagier mit 50 km/h umfahren oder den Hintermann mit 50 km/h (er wird ja nun auch bremsen) ins Heck bekommen?


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