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Motawa

Mo24-Hobbyist

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1

Sonntag, 9. Januar 2011, 06:17

Fahrzeugschein Teil 1 VERLOREN

Moin.
Ich habe leider nur noch Teil 2 meiner Suzuki GN400.
Kann ich sie damit trotzdem anmelden?
Auf Teil 1 standen glaube ich nur 2 Fahrzeughalter. Auf dem 2. Teil (den ich habe) stehen unten auch Fahrzeugdaten. Reicht das nicht aus?

Hier zwei Fotos:






mecdoc

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2

Sonntag, 9. Januar 2011, 08:36

Servus
Bin mir jetzt nicht mehr Sicher, aber auf Teil 1 ist der Abmeldestempel drauf und noch irgenwas. Bei verlust immer das zur Anzeigen bringen bei den Beamte in ( Grün ) Blau und das mit der Zulassungstelle abklären.

Fischi

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3

Sonntag, 9. Januar 2011, 10:25

ch habe leider nur noch Teil 2 meiner Suzuki GN400.
Kann ich sie damit trotzdem anmelden?


Bist Du denn jetzt der Halter und warst auch schon auf Teil 1 eingetragen? Oder lässt Du das Mopped zum ersten mal auf Dich zu? Wenn es abgemeldet war oder ist, dann gibt es sowieso keinen Teil1....

Teil 2 ist die Besitzurkunde, Teil 1 ist nur eine Abschrift davon die man mit dem Fahrzeug mitführen muss....mit dem Teil2 gehst Du jetzt zur Zulassungsstelle und lässt Dir einen neuen austellen....das ist sogar Deine Pflicht denn nur im Teil1 steht der nächste HU Termin drin.

btw. wer geht denn so unpfleglich mit so einem wichtigen Dokument um? :O
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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4

Sonntag, 9. Januar 2011, 10:30

EDIT: Ich schreibe über ein ZUGELASSENES Fahrzeug ... Eben erst gesehen, dass es sich um ein nicht zugelassenes Fahrzeug handelt, von daher hinfällig, was unten steht...

Mecdoc hat es ja schon beschrieben.

@FISCHI: ICH zum Beispiel! (Siehe unten...) - und ich könnte schwören, dass ich beide Teile beim Kauf meiner nicht zugelassenden CB erhalten habe ...

Ich habe mal meinen Fahrzeugbrief verloren, bin direkt zum Straßenverkehrsamt, ohne Polizei dazwischen.

Dort musste ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben und für glaube 40-60€ einen Antrag auf Neuerteilung geben (Billig war es nicht!). Ich musste auch argumentieren, was mit dem Brief passiert sei. Da ich ihn versehentlich ins Altpapier geworfen habe, wurde ich natürlich komisch beäugt.

Diesen Brief habe ich dann nach 4 oder 6 Wochen (relativ Lange Wartezeit) ausgehändigt bekommen.

Zwischendurch wird natürlich durch das wasweissich-Amt geprüft, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde. Da das Fahrzeug ja dir gehört, also kein Problem.

Irgendwann bekommst du also den neuen (Ersatz-)Brief, vorraussichtlich mit Vermerk im Sinne von "Zweitausfertigung, erste verloren". Zumindest war es damals bei mir so.

Ob man die alten "Briefe" alle benötigt kann ich aber leider auhc nicht sagen, ich würde mal fast sagen: Nein, denn:

Fahrzeugvorbesitzer etc werden ja immer in die neuen Papiere mit eingetragen. Sprich: Die Fahrzeughalter stehen ja bei dir auch drin. Die Alten werden ja auch immer mit Neuausfertigung für ungültig erklärt oder eingezogen. Siehe Feld 25. Somit ist doch eigentlich egal, was in den alten Papieren steht. Man kann dann halt nur die Vorbesitzer nicht mehr herausfinden. Bei meiner Ersatzausfertigung standen diese auch nicht mehr drin. Ich musste damals angeben, wieviel Vorbesitzer das Fahrzeug hatte, das wurde eingetragen ...

EDIT: Oder bin ich gerade zu blöde und es wird schlicht und einfach der alte "Fahrzeugschein" gemeint? (Diese neuen EU-Dinger machen einen verrückt...) Dann müsste es doch sogar reichen, zum Straßenverkehrsamt zu gehen, eidesstattliche Versicherung und es wird sofort ein neuer ausgefüllt?!
Und nu?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »agent_provocateur« (9. Januar 2011, 10:34)


Fischi

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5

Sonntag, 9. Januar 2011, 10:37

Er meint den "Fahrzeugschein" (Teil1) sonst hätter den "Fahrzeugbrief" (Teil2) nunmal kaum fotografieren können ;)

Brief verlieren ist so eine Sache, das kostet dann auch richtig und wie ich ja schon schrieb....wer den hat und dort einegtragen ist, ist der Eigentümer/Halter....logisch wenn dann eine Anfrage gemacht wird ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde sollter der verloren gegangen sein....deswegen lagern meine Briefe auch allesamt im Safe.
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Pustekuchen

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6

Sonntag, 9. Januar 2011, 10:41

Er meint den "Fahrzeugschein" (Teil1) sonst hätter den "Fahrzeugbrief" (Teil2) nunmal kaum fotografieren können ;)
wer den hat und dort einegtragen ist, ist der Eigentümer/Halter....


Ist das so? In meiner Zulassungsbescheinigung steht "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"
Eigentlich wollte ich die Welt erobern, aber es regnet....
Mir nach - ich folge euch!
Was meinen sie als Unbeteiligter zum Thema Intelligenz?

7

Sonntag, 9. Januar 2011, 10:43

Er meint den "Fahrzeugschein" (Teil1) sonst hätter den "Fahrzeugbrief" (Teil2) nunmal kaum fotografieren können ;)

Brief verlieren ist so eine Sache, das kostet dann auch richtig und wie ich ja schon schrieb....wer den hat und dort einegtragen ist, ist der Eigentümer/Halter....logisch wenn dann eine Anfrage gemacht wird ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde sollter der verloren gegangen sein....deswegen lagern meine Briefe auch allesamt im Safe.


... deswegen auch mein Edit. Den Schein bekommt er ja bei Anmeldung.
... allerdings könnte ich immer noch schwören, dass ich den alten Schein für meine nicht angemeldete CB damals auch erhalten habe.

Bei den neuen Papieren ist es ja schnell so, dass man ein ganzes Buch hat. Dann weiss ich allerdings nicht, inwieweit man die alten aufheben muss?! Habe hier glaube 5 oder 6 Stück für meine CB liegen aufgrund mehrer Vorbesitzer und ständigem Drossel/Entdrosseln ...

Muss ich die alten aufheben?!
Und nu?

Motawa

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8

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:11

Hab die maschine letztes jahr gegen sommer gekauft. Seit dem steht sie nur hier rum. Dokument ist wohl beim umzug verlore gegangen.
Wollte die maschine auch verkaufen. Aber ohne Teil 1 kann man die dann wohl nicht anmelden oder?

Hatte sie noch nicht zugelassen da kein Tuev.

9

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:14

@Motawa:

Du hast doch den Brief - mit diesem und den Tüv-Papieren zur Zulassungsstelle, fertig. Mehr wird wohl nicht angefordert werden. Im Zweifel vor Ort Verlusterklärung, wenn sie ihn doch haben wollen. (Was ich mir nicht vorstellen kann)
Und nu?

Chica87

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10

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:20

Wenn das Motorrad abgemeldet ist , brauchst du die Zulassungsbescheinigung Teil 2...soweit ich das weiß..
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Motawa

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11

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:26

Der Besitzer vor mir hatte die maschine nich angemeldet(stand nur rum) und ich auch nicht =)

Chica87

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12

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:27

na dann reicht Teil 2;)
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Coyote

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13

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:27

Ist das so? In meiner Zulassungsbescheinigung steht "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"


Übersetzung: "derjenige, der den Zettel in der Hand hält, ist nicht der Eigentümer des Möps". Das gilt nicht für die Person, die auf dem Zettel eingetragen ist (der ist allerdings Halter und nicht automatisch Eigentümer, IIRC - es ist kompliziert. :p ).

@agent_provocateur: bevor es die neuen Papiere gab, wurde der Schein einbehalten. Das wird er heutzutage nicht mehr. Die Prozesse haben sich geändert.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (9. Januar 2011, 11:32)


14

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:34

@Coyote:

Was ja dann wieder bedeuten würde, dass er den "Schein" normalerweise braucht?
Und nu?

Coyote

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15

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:41

Zur Anmeldung? Auf jeden Fall. Bzw. muss er eben seinen Schein (Teil 1) als verlustig melden und einen neuen beantragen.


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*Fabian*

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16

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:52

Nö zum anmelden braucht man nur den Brief, eine bescheinigung das das Motorrad abgemeldet ist, die Tüv /AU Papiere und ein Personalausweis und falls gewünscht ein Kaufvertrag weil man kein Schein Teil 1 vorzeigen kann.

Wo ich mein Motorrad gekauft habe, war auch kein Schein dabei sondern nur der Brief.
Das Leben ist zu kurz um Tüv geprüfte Motorräder zu fahren!!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »*Fabian*« (9. Januar 2011, 11:56)


Coyote

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17

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:56

Das war vor einigen Jahren so. Es gibt keine Abmeldebescheinigung mehr, die Abmeldung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Der TE hat ja nicht die alten Papiere.


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mecdoc

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18

Sonntag, 9. Januar 2011, 12:24

Man brauch Teil 1und 2 zur Wiederzulassung. Teil 1 ist die Abmeldebestehtigung, früher gabs einen grünen Schein für die Abmeldung und das ist heute Teil 1 der Zulassung.

Fischi

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19

Sonntag, 9. Januar 2011, 15:22

Der Besitzer vor mir hatte die maschine nich angemeldet(stand nur rum) und ich auch nicht =)


Dann ist doch alles geklärt, der Teil1 beinhaltet das Datum der HU....wenn Du jetzt keinen TÜV Bericht hast muss Du eben neuen TÜV machen lassen, ansosten war der Teil1 eh schon nicht mehr gültig...Du bekommst so oder so einen neuen mit Deinem Namen und Adresse...

Die Plakette des entstempelten Nummernschilds reicht übrigens im Normalfall nicht aus...es sein denn man hat viel Charme und gute Kontakte zu den Damen...

Also, ob der jetzt weg ist oder nicht ist Latte...wichtig ist Teil2 und ein TÜV Bericht...
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Schnute

Ich war's nicht

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20

Montag, 10. Januar 2011, 08:12

Nö zum anmelden braucht man nur den Brief, eine bescheinigung das das Motorrad abgemeldet ist, die Tüv /AU Papiere und ein Personalausweis und falls gewünscht ein Kaufvertrag weil man kein Schein Teil 1 vorzeigen kann.


Dazu noch die Versicherungsnummer (eVB) und man sollte seine Kontonummer kennen bzw. vorher schon die Erklärung zum Lastschrifteinzug der KFZ-Steuer ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben haben.
Zum Umschreiben (also Halterwechsel, auch nach Abmeldung) braucht man definitiv Zulassungsbescheiniung Teil 1 und Teil 2.

@Fischi
Wenn man weiß bei welcher Organisation die letzte HU gemacht wurde kann man dort eine kostenlose Zweitschrift bekommen. Man muss nur die Besitzverhältnisse nachweisen.
Ich hab für die Fazer keinen HU-Bericht bekommen, weil der Vorbesitzer ihn verschlampt hat. Hätte der Zulassungsstelle der Stempel im alten Fahrzeugschein nicht gereicht, hätte die GTÜ mir das Teil kurzfristig in die Zulassungsstelle gefaxt.

Wenn das Fahrzeug allerdings beim Vorbesitzer nur rumstand gehe ich fast davon aus, dass er das gar nicht regelmäßig hat machen lassen. Dann ist das wirklich in neu fällig.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

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