ch habe leider nur noch Teil 2 meiner Suzuki GN400.
Kann ich sie damit trotzdem anmelden?
FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »agent_provocateur« (9. Januar 2011, 10:34)
FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued
Er meint den "Fahrzeugschein" (Teil1) sonst hätter den "Fahrzeugbrief" (Teil2) nunmal kaum fotografieren können![]()
wer den hat und dort einegtragen ist, ist der Eigentümer/Halter....
Er meint den "Fahrzeugschein" (Teil1) sonst hätter den "Fahrzeugbrief" (Teil2) nunmal kaum fotografieren können![]()
Brief verlieren ist so eine Sache, das kostet dann auch richtig und wie ich ja schon schrieb....wer den hat und dort einegtragen ist, ist der Eigentümer/Halter....logisch wenn dann eine Anfrage gemacht wird ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde sollter der verloren gegangen sein....deswegen lagern meine Briefe auch allesamt im Safe.
YEAH
C-Schein
YEAH
C-ScheinIst das so? In meiner Zulassungsbescheinigung steht "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (9. Januar 2011, 11:32)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »*Fabian*« (9. Januar 2011, 11:56)
Der Besitzer vor mir hatte die maschine nich angemeldet(stand nur rum) und ich auch nicht =)
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Nö zum anmelden braucht man nur den Brief, eine bescheinigung das das Motorrad abgemeldet ist, die Tüv /AU Papiere und ein Personalausweis und falls gewünscht ein Kaufvertrag weil man kein Schein Teil 1 vorzeigen kann.
Fahrzeugschein Teil 1 VERLOREN © MOTORRAD online24