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Sportyzilla

Schüttelshaker

  • »Sportyzilla« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 26. Januar 2011, 21:05

Keine Anhängelast im Schein, was tun?

Hey Leute,

ich habe einen kleinen gelben Bomber (VW Fox 1.2) mit selbst montierter Anhängerkupplung. Mit dem Wagen war ich vor wenigen Monaten erst bei der HU und da hat keiner was dazu gesagt. Eingetragen ist die nicht, weil ne ABE für verschiedenen VWs dabei ist.
Der Wagen hat ein Leergewicht von 1073 kg und eine zul. Gesamtmasse von 1480 kg. So weit so gut.
Da ich mich derzeit mit nem Motorranhängerprojekt beschäftige und man da bei eBay manchmal recht günstig dabei ist, wollte ich mir die Anhängelast zur Dimensionierung des Hänger anschauen.
Da sind jedoch nur zwei Striche im Schein.

Bei motor-talk habe ich dann rausgefunden, dass sich die max. Anhängelast beim Fox 1.2 um die 550 kg bewegt. Gebremst dann 750 kg. Also vergessen wir das mit dem Anhänger gleich mal wieder...
Nur ich habe auch gelesen, man dürfe einen Anhänger nur bewegen, wenn im Schein die Daten eingetragen sind. Ist das korrekt?

Ich bin auch schon öfter mit ner ungebremsten Gesamtmasse von geschätzt 800-1000 kg rumgefahren, hat sich nicht wirklich bemerkbar gemacht... Also bis 80 km/h guter Durchzug und gewohntes Bremsverhalten. ;) Muss ich nun nachbessern oder reicht die ABE aus?

Schöne Grüße,
Robert

wheelyfahrer

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2

Mittwoch, 26. Januar 2011, 22:04

Was steht denn in der ABE diesbezüglich drin?

Und bezüglich der Daten von VW:
Einfach hinfahren oder anrufen.

dabei nicht wundern, wenn in der ABE höhere Lasten stehen als von VW gegeben.
Verheize deine Reifen, nicht deine Seele Gruß Wheelyfahrer

weelah

Mo24-Inventar

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3

Mittwoch, 26. Januar 2011, 22:16

@Sportyzilla

frag doch einfach per mail beim Straßenverkehrsamt an. Bisher waren die bei mir sehr auskunfsfreudig - dauert aber auch mal ein zwei Tage.
Dann weißt du es ganz genau. Anrufen geht aber auch. ;)

LG
Tina

blahwas

Asphaltschinder

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4

Donnerstag, 27. Januar 2011, 00:33

Leicht OT: Führerscheinregelung beachtet? Oder hast du BE?
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Thorbjoern

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5

Donnerstag, 27. Januar 2011, 12:18

Führerschein ist bei 750 kg kein Problem:

Klasse B:
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahr für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: M, L, S

Quelle: Tüv Süd
Live is a bitch, and you have to pay for it.

Treffen: FT 9, FT 10 (Jubi-Treffen), FT 11, FT2012 :thumbup:
Bereit für: FT2013 :thumbsup:


Klerkx81

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6

Donnerstag, 27. Januar 2011, 12:34

ich habe einen kleinen gelben Bomber (VW Fox 1.2) mit selbst montierter Anhängerkupplung. Mit dem Wagen war ich vor wenigen Monaten erst bei der HU und da hat keiner was dazu gesagt. Eingetragen ist die nicht, weil ne ABE für verschiedenen VWs dabei ist.
Steht der Fox denn auch in der ABE? Normalerweise muß auf der AHK auch immer ein Typenschild sein mit Hersteller Seriennummer, da stehen dann auch die Anhängelasten drauf. Die Lasten können auch von denen abweichen die im Schein eingetragen sind.
Mit nur Striche im Schein hab ich da schlechte Erfahrungen gemacht bei meinem. Weil auf der Bodenplatte von meinem auch 3 verschiedene Fahrzeuge gebaut wurden hab ich auch Befestingungspunkte für ne AHK, kann aber keine montieren weil in der ABE vom Fahrzeug selbst der Hersteller drauf verwiesen hat der der Betrieb mit Anhänger nicht gestattet ist. Das geht jetzt nicht mal per Einzelabnahme, außer ich montier den mit der Beschrängung nur für Fahrradträger.
Auf diesem Planet leben Autos.
Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,
sie gehen sogar für sie arbeiten.

Sportyzilla

Schüttelshaker

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7

Donnerstag, 27. Januar 2011, 17:20

@ wheelyfahrer und klerkx81:
Was steht denn in der ABE diesbezüglich drin?

Da hab ich bisher noch nicht reingeschaut. Werd ich später mal nachholen! 8|

@ Tina

Zitat

frag doch einfach per mail beim Straßenverkehrsamt an. Bisher waren die bei mir sehr auskunfsfreudig - dauert aber auch mal ein zwei Tage.
Dann weißt du es ganz genau. Anrufen geht aber auch.

Mache ich dann wohl auch später. Aber erstmal ein wenig informieren, damit man die Frage gut formulieren kann.

@ blahwas:
Ich habe nur B. Bin inzwischen aber recht fit mit dem Hänger. :angel:



:danke:

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