Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 31.03.2010
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Yamaha R1 (rn09) & Yamaha Fazer 1000 (FZS)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ejane« (29. Januar 2011, 18:22)
Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 17.07.2005
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 31.03.2010
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Yamaha R1 (rn09) & Yamaha Fazer 1000 (FZS)
Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 18.04.2008
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO
Vermutlich kommen gleich die Hobby-Gesetzestextleser und erklären den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Wer haftet, wenn das auseinandergeht, weiss ich nicht.
Coyote wird das gleich aufdröseln.![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (29. Januar 2011, 19:08)
Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 18.04.2008
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO
Bingo. Ich sagte doch du machst das.Coyote wird das gleich aufdröseln.![]()
Keine Ahnung, was es da aufzudröseln gäbe. Wenn A beschränkt gemacht und A unbeschränkt eingetragen wurde, dass ist einfach nur der Führerschein falsch gedruckt.
Ein falsch ausgedruckter Führerschein ist sogar rechtswirksam. Man dürfte in diesem Fall offene Moppeds fahren.
Allerdings kann (und wird) die Fahrerlaubnisstelle, wenn sie ihren Fehler bemerkt, das wieder korrigieren.
Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 31.03.2010
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Yamaha R1 (rn09) & Yamaha Fazer 1000 (FZS)
§22 (4) FeV.
Quelle pls. Der Führerschein hat normalerweise nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun, von daher darfst egal ob mit/ohne/falschem Schein immer nur das Fahren, wofür du die Fahrerlaubnis hast :-/
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »toms« (30. Januar 2011, 15:01)
§22 (4) FeV.
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins ... erteilt.
Zitat
(4) Muss der Bewerber noch die nach § 15 erforderliche Prüfung ablegen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit der Prüfung zu beauftragen und ihr den vorbereiteten Führerschein (§ 25) ohne Angabe des Datums der Erteilung der beantragten Klasse unmittelbar zu übersenden. Der Sachverständige oder Prüfer prüft, ob der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen, gegebenenfalls mit Anhänger, der beantragten Klasse befähigt ist. Der Sachverständige oder Prüfer oder sonst die Fahrerlaubnisbehörde händigt, wenn die Prüfung bestanden ist, den Führerschein nach dem Einsetzen des Aushändigungsdatums aus. Er darf nur ausgehändigt werden, wenn die Identität des Bewerbers zweifelsfrei feststeht. Hat der Sachverständige oder Prüfer den Führerschein ausgehändigt, teilt er dies der Fahrerlaubnisbehörde unter Angabe des Aushändigungsdatums mit. Außerdem hat er der Fahrerlaubnisbehörde die Ausbildungsbescheinigung zu übersenden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt.
Zitat
Der Prüfling kann dann erst einmal darauf vertrauen, dass die Fachleute ihre Arbeit richtig gemacht haben.
Zitat
Oder hat irgendeiner mal kontrolliert, ob z.B. der Prüfer tatsächlich zur Abnahme der Prüfung berechtigt ist?
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (30. Januar 2011, 15:10)
Müsste dann nicht bei dem kleinen Motorrad das Datum stehen wann der schein gemacht wurde und bei dem dicken Motorrad wann er offen fahren darf!?
So steht es zumindest bei mir drin...Kann auch sein das ich gerade auf dem Schlauch stehe
Ich sehe auch erlich gesagt kein System wann dieses Sternchen gedruckt wird und dann direkt hinter das Bild.
Hat der Prüfer eine Führerscheindruckmaschine dabei? Wenn nicht, wird er wohl eine Möglichkeit brauchen, das Datum von Hand einzutragen, wenn die Karte gleich ausgehändigt werden kann.
Und zum Schluss ein bisschen Ironie. Warum nicht ? es gibt mittlerweile sovielen Krempel als Mobile Ausführung , warum dann auch keine Portable Führerscheindruckmaschine?
Zitat
Und zum Schluss ein bisschen Ironie. Warum nicht ? es gibt mittlerweile sovielen Krempel als Mobile Ausführung , warum dann auch keine Portable Führerscheindruckmaschine?![]()
1 Besucher
Wie erkennt man A beschränkt vs. A unbeschränkt auf dem Führerschein © MOTORRAD online24