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ejane

Mo24-Bewohner

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1

Samstag, 29. Januar 2011, 18:17

Wie erkennt man A beschränkt vs. A unbeschränkt auf dem Führerschein

Hi,

ich hab hier evtl. etwas kurioses gefunden. Mein eigener Führerschein sieht so aus:



Ich habe A unbeschränkt gemacht und habe eine entsprechende Eintragung *) bei A1 und dem "dicken Motorrad" bei A.

Wenn ich A beschränkt gemacht hätte, dann hätte ich wohl bei A das "kleine Motorrad" mit einem *) richtig?

Wenn jetzt jemand 18 ist und einen Motorradführerschein macht (natürlich beschränkt - anders geht ja nicht), dann sollte dessen Führerschein ja vermutlich ein )* bei dem "kleinen Motorrad" von A haben, richtig?

Wenn jetzt rein hypothetisch in diesem Fall statt dem "kleinen" das "dicke" mit einem *) versehen ist, dann würde das ja bedeuten, dass der Führerschein für A unbeschränkt gilt. 8|

Richtig?

Cheers,
ejane

Edit:

Das hier wäre dann ja wohl ein Beispiel für A beschränkt
Eine Fazer parkt nicht, sie lauert!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ejane« (29. Januar 2011, 18:22)


blahwas

Asphaltschinder

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Samstag, 29. Januar 2011, 18:30

Ja, alles richtig.

Allerdings kann ein Polizist aus den Angaben zu Geburtstag und Führerscheinausstellung auch ausrechnen, ob das überhaupt möglich gewesen wäre. Ich weiss nicht ob es da Sonderegeln gibt für Leute mit ausländischen, unbeschränkten Motorrad-Führerscheinen, wenn diese in deutsche umgeschrieben werden. Dann wären da aber auch keine Sternchen, sondern ein gedrucktes Datum.

Kennst du jemanden, der da "Glück" hatte? ;)

Vermutlich kommen gleich die Hobby-Gesetzestextleser und erklären den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Wer haftet, wenn das auseinandergeht, weiss ich nicht.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

ejane

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3

Samstag, 29. Januar 2011, 18:32

Der Sache versuche ich gerade auf den Grund zu gehen. Wenn neben dem dicken Motorrad nämlich ein Datum steht (das in der Zukunft liegt), ist alles richtig.
Eine Fazer parkt nicht, sie lauert!

LEK-XJ

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Samstag, 29. Januar 2011, 18:51

wobei das Datum ja der Zeitpunkt, der Erteilung der Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse.
Bei einem Stern eben das handschriftlich eingetragene in dem Feld oben Links ?!

Hier gibt's MO24 Aufkleber

Dirk U.

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Samstag, 29. Januar 2011, 19:01

Coyote wird das gleich aufdröseln. ;)



Coyote

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6

Samstag, 29. Januar 2011, 19:01

Vermutlich kommen gleich die Hobby-Gesetzestextleser und erklären den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Wer haftet, wenn das auseinandergeht, weiss ich nicht.


..|..

Haftung wegen des Dokuments: das ausstellende Amt.

Haftung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis: der Fahrer.

Ansonsten gibts ja kein Problem.


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Coyote

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7

Samstag, 29. Januar 2011, 19:02

Coyote wird das gleich aufdröseln. ;)

Keine Ahnung, was es da aufzudröseln gäbe. Wenn A beschränkt gemacht und A unbeschränkt eingetragen wurde, dann ist einfach nur der Führerschein falsch gedruckt.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (29. Januar 2011, 19:08)


Dirk U.

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8

Samstag, 29. Januar 2011, 19:06

Coyote wird das gleich aufdröseln. ;)

Keine Ahnung, was es da aufzudröseln gäbe. Wenn A beschränkt gemacht und A unbeschränkt eingetragen wurde, dass ist einfach nur der Führerschein falsch gedruckt.
Bingo. Ich sagte doch du machst das. :grin: ;)



toms

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9

Sonntag, 30. Januar 2011, 09:10

Ein falsch ausgedruckter Führerschein ist sogar rechtswirksam. Man dürfte in diesem Fall offene Moppeds fahren.
Allerdings kann (und wird) die Fahrerlaubnisstelle, wenn sie ihren Fehler bemerkt, das wieder korrigieren.
MfG
Thomas

x-stars

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10

Sonntag, 30. Januar 2011, 11:08

Ein falsch ausgedruckter Führerschein ist sogar rechtswirksam. Man dürfte in diesem Fall offene Moppeds fahren.
Allerdings kann (und wird) die Fahrerlaubnisstelle, wenn sie ihren Fehler bemerkt, das wieder korrigieren.


Quelle pls. Der Führerschein hat normalerweise nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun, von daher darfst egal ob mit/ohne/falschem Schein immer nur das Fahren, wofür du die Fahrerlaubnis hast :-/

Coyote

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11

Sonntag, 30. Januar 2011, 11:45

Jo, sehe ich ähnlich. §15 FeV verlangt eine Prüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis. §4 FeV sagt, dass der Führerschein als Nachweis der Fahrerlaubnis dient, deswegen tritt §15 aber nicht außer Kraft. Man muss die FE erwerben *und* nachweisen. Ob es jemals jemand merkt, sei dahingestellt.


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ejane

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12

Sonntag, 30. Januar 2011, 13:05

Die entsprechende Person hat sich (leider) verlesen ;)
Eine Fazer parkt nicht, sie lauert!

CoolRunning

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13

Sonntag, 30. Januar 2011, 14:48

Die Sternchen haben mich schön irritiert...


Man macht ja Klasse A ,logisch..


Müsste dann nicht bei dem kleinen Motorrad das Datum stehen wann der schein gemacht wurde und bei dem dicken Motorrad wann er offen fahren darf!? ?(


So steht es zumindest bei mir drin...Kann auch sein das ich gerade auf dem Schlauch stehe :grin:

toms

Mo24-Kultanhänger

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14

Sonntag, 30. Januar 2011, 14:56


Quelle pls. Der Führerschein hat normalerweise nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun, von daher darfst egal ob mit/ohne/falschem Schein immer nur das Fahren, wofür du die Fahrerlaubnis hast :-/
§22 (4) FeV.
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins ... erteilt.

Der Prüfling kann dann erst einmal darauf vertrauen, dass die Fachleute ihre Arbeit richtig gemacht haben.
Oder hat irgendeiner mal kontrolliert, ob Fahrlehrer und Prüfer und Amt auch alles 100% korrekt gemacht haben?
MfG
Thomas

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »toms« (30. Januar 2011, 15:01)


Coyote

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15

Sonntag, 30. Januar 2011, 15:05

§22 (4) FeV.
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins ... erteilt.

Der vorhergehende Erwerb fehlt trotzdem. Man nehme den ganzen Absatz:

Zitat

(4) Muss der Bewerber noch die nach § 15 erforderliche Prüfung ablegen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit der Prüfung zu beauftragen und ihr den vorbereiteten Führerschein (§ 25) ohne Angabe des Datums der Erteilung der beantragten Klasse unmittelbar zu übersenden. Der Sachverständige oder Prüfer prüft, ob der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen, gegebenenfalls mit Anhänger, der beantragten Klasse befähigt ist. Der Sachverständige oder Prüfer oder sonst die Fahrerlaubnisbehörde händigt, wenn die Prüfung bestanden ist, den Führerschein nach dem Einsetzen des Aushändigungsdatums aus. Er darf nur ausgehändigt werden, wenn die Identität des Bewerbers zweifelsfrei feststeht. Hat der Sachverständige oder Prüfer den Führerschein ausgehändigt, teilt er dies der Fahrerlaubnisbehörde unter Angabe des Aushändigungsdatums mit. Außerdem hat er der Fahrerlaubnisbehörde die Ausbildungsbescheinigung zu übersenden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt.


Zitat

Der Prüfling kann dann erst einmal darauf vertrauen, dass die Fachleute ihre Arbeit richtig gemacht haben.

Deswegen hat er auch Anspruch auf eine Korrektur des Scheins zu Lasten der ausstellenden Instanz. Was anderes ergibt sich daraus nicht.

Zitat

Oder hat irgendeiner mal kontrolliert, ob z.B. der Prüfer tatsächlich zur Abnahme der Prüfung berechtigt ist?

Was im Zweifel auch nur dazu führt, dass man die Kosten der Prüfung erstattet bekommt. Die gesetzeskonform abgenommene Prüfung fehlt nach wie vor.


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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (30. Januar 2011, 15:10)


Evo2k6

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16

Sonntag, 30. Januar 2011, 16:40

Müsste dann nicht bei dem kleinen Motorrad das Datum stehen wann der schein gemacht wurde und bei dem dicken Motorrad wann er offen fahren darf!?


So steht es zumindest bei mir drin...Kann auch sein das ich gerade auf dem Schlauch stehe



Jo so ist es bei mir auch. hab jetz keine Lust genau nach zu schauen, aber beim kleinen Moped steht 25.07.2008 und beim dicken dann eben 2 Jahre später 25.07.2010.



Ich sehe auch erlich gesagt kein System wann dieses Sternchen gedruckt wird und dann direkt hinter das Bild. Bei meinem ersten Führerschein wurde es direkt dahinter gedruckt. Und als Ich den Motorradschein nach gemacht habe habe ich einen komplett neuen bekommen wo direkt auch wieder alles hinter die Bilder gedruckt wurde. Andere Freunde wiederrum haben auch diesen Sternchen+Feld Krempel.

Coyote

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17

Sonntag, 30. Januar 2011, 16:50

Ich sehe auch erlich gesagt kein System wann dieses Sternchen gedruckt wird und dann direkt hinter das Bild.


Hat der Prüfer eine Führerscheindruckmaschine dabei? Wenn nicht, wird er wohl eine Möglichkeit brauchen, das Datum von Hand einzutragen, wenn die Karte gleich ausgehändigt werden kann.


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Evo2k6

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18

Sonntag, 30. Januar 2011, 17:11

Hat der Prüfer eine Führerscheindruckmaschine dabei? Wenn nicht, wird er wohl eine Möglichkeit brauchen, das Datum von Hand einzutragen, wenn die Karte gleich ausgehändigt werden kann.



Aso. Ja mir war das nicht bekannt das der die auch direkt nach der Prüfung aushändigt. Ich hab bei meinem B Führerschein, denn ich ja mit 17 gemacht habe, nur son Papierwisch bekommen vonwegen "Darf halt mit der und der Person als Beifahrer rumfahren" Und als ich dann 18 geworden bin konnte ich mir den richtigen abholen. Und nach meiner Moped Prüfung hat man mir gesagt " Ja wenn sie den neuen FS abholen können bekommen sie Post". Und so lange bin ich dann eben noch mit dem alten unterwegs gewesen, denn ich dann natürlich als ich den neuen abgeholt habe abgeben musste.


Und zum Schluss ein bisschen Ironie. Warum nicht ? es gibt mittlerweile sovielen Krempel als Mobile Ausführung , warum dann auch keine Portable Führerscheindruckmaschine? :P

Coyote

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19

Sonntag, 30. Januar 2011, 17:43

Und zum Schluss ein bisschen Ironie. Warum nicht ? es gibt mittlerweile sovielen Krempel als Mobile Ausführung , warum dann auch keine Portable Führerscheindruckmaschine?


Wenn ich raten müsste: weil der Prüfer keine Amtsperson ist, die berechtigt ist Führerscheine herzustellen. Er darf sie nur aushändigen, weil er im staatlichen Auftrag die Prüfung abnimmt. Der TÜV darf ja auch keine Fahrzeugpapiere drucken.


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20

Sonntag, 30. Januar 2011, 17:48

Zitat

Und zum Schluss ein bisschen Ironie. Warum nicht ? es gibt mittlerweile sovielen Krempel als Mobile Ausführung , warum dann auch keine Portable Führerscheindruckmaschine? :P


Ich würd eine nehmen. Da hätt ich auch kein Prob mehr, wenn der Führerschein nach einem Vergehen an Ort und Stelle beschlagnahmt wird :D

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