(Hatte bei defekter Parkuhr mit Parkscheibe geparkt, und auf dem Knöllchen steht "Parken an defektem Parkscheinautomaten ohne Parkscheibe. Parkscheibe lag nicht aus".)Benutzerinformationen überspringen
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bin ich sowieso, da ist nix dran zu rütteln.
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Letztendlich musste sie bezahlen, hatte zwar auch Widerspruch eingelegt, aber da sie alleine im Auto war, die Polizisten zu zweit... war ja klar wie das ausgeht![]()
Sie wollte denen dann die Anrufliste zeigen, um zu beweisen, dass sie an dem Tag noch kein einziges Gespräch vom Handy aus geführt hatte, aber die wollten sie gar nicht sehen
Zitat
Aber das hätte sie ja ganz einfach mit der Auflistung nachweisen können!
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Zitat
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Zitat
Ich habe das mal im Fernsehen gesehen.
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Glaubst du das ein Polizist von weitem den Unterschied erkennen kann?
Zitat
Was ist denn wenn jemand beide Geräte im Auto hat?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CoolRunning« (8. Februar 2011, 15:37)
...Ich kann mir nicht vorstellen das [...] polizeibeamte ziellos Bürger raus ziehen ...
) und das war in der City auf einer in jeder Richtung zweispurig befahrenen Straße mitten im Berufsverkehr... die haben das Telefonieren am Steuer angeblich über 2 oder 3 Fahrspuren im Vorbeifahren gesehen, dann bei der nä. Möglichkeit gewendet und haben wahrscheinlich das nächstbeste silberfarbene Auto angehalten... Beim Auto kann man ja schließlich von der Seite Nummernschilder so schlecht erkennen
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