Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

alex600ccm

Mo24-Bewohner

  • »alex600ccm« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 202

Registriert: 20.09.2005

Region: Berlin

Motorrad: R6

  • Private Nachricht senden

1

Dienstag, 8. Februar 2011, 13:10

Ungerechtfertigtes Knöllchen

Hallo,

hat schon mal jemand Widerspruch gegen ein Knöllchen eingelegt bzw. es nicht bezahlt, weil es nicht gerechtfertigt war? Bei mir geht´s zwar "nur" um 5 Euro, aber doof finde ich es trotzdem. Hat man Aussicht auf Erfolg, wenn man sich die Mühe macht, einen Brief zu schreiben? Hab ja keine Zeugen... :S (Hatte bei defekter Parkuhr mit Parkscheibe geparkt, und auf dem Knöllchen steht "Parken an defektem Parkscheinautomaten ohne Parkscheibe. Parkscheibe lag nicht aus".)

LG Alex

Dirk U.

Team Mo24

Beiträge: 8 510

Registriert: 18.04.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO

  • Private Nachricht senden

2

Dienstag, 8. Februar 2011, 13:27

Ja, ich - mit Erfolg!

ich habe eine Aufforderung bekommen 15 € zu bezahlen da ich in Köln auf einer Brücke von einem Starrenkasten geblitzt sein soll.

Erstens war ich seit Jahren nicht in Köln und zweitens war nicht mal ein Beweisfoto dabei.

Also Wiederspruch eingelegt und denen geschrieben das ich seit Jahren nicht dort war und bitte ein Beweisfoto hätte.

Darauf hin habe ich Post bekommen. War ein Zahlendreher also keine Strafe.

Aber nicht mal eine Entschuldigung. :thumbdown:



Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

3

Dienstag, 8. Februar 2011, 13:45

Ich auch. Hab mal im Anwohnerbereich geparkt und ein Knöllchen bekommen während die Besuchte nach ihrem Anwohnerparkausweis gewühlt hat, damit ich ihn ins Auto legen konnte. €15, wurden fallengelassen.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

gashandzucker

Mo24-Probefahrer

Beiträge: 28

Registriert: 13.11.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Ganzjahresfahrer mit Suzi

  • Private Nachricht senden

4

Dienstag, 8. Februar 2011, 13:52

Ich denke du hast dich darüber informiert wie eine Parkscheibe angebracht werden muss, oft geht man von unterschiedlichen Sachen aus. Wenn du dir dann noch Sicher sein kannst solltest du schon einen Widerspruch einlegen. Ein kurzes schreiben mit der Klarstellung der Sache. Dann hast du wenigstens die Sache nicht einfach so hingenommen, gut fürs EGO. Wenn dein Widerspruch abgeschmettert wird kannst du immernoch bezahlen und die sind dann die "BÖSEN" und du bleibst ein :angel: :grin:

Viel Erfolg
;)
gashandzucker
Wer Humor hat, kann sogar Spaß ertragen.
(Mommertz)

alex600ccm

Mo24-Bewohner

  • »alex600ccm« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 202

Registriert: 20.09.2005

Region: Berlin

Motorrad: R6

  • Private Nachricht senden

5

Dienstag, 8. Februar 2011, 14:01

Ein :angel: bin ich sowieso, da ist nix dran zu rütteln.

Die Parkscheibe lag ganz normal und für normale Menschen auch gut sichtbar hinter der Scheibe, zwar auf der Fahrerseite, weil ich immer zu faul bin, auf den Beifahrersitz zu klettern, aber immerhin lag sie tatsächlich da. Ich habe schon fast das Gefühl, dass die sich denken, sie könnten es ja mal probieren... gerade hier in Berlin, der Stadt der Knöllchen. Nur ohne Zeugen hab ich denke ich schlechte Karten. Was soll´s, ich probier´s trotzdem.

LG Alex

Carina

Mo24-Inventar

Beiträge: 2 788

Registriert: 15.02.2008

Region: Bayern

Motorrad: VS 800 Intruder

  • Private Nachricht senden

6

Dienstag, 8. Februar 2011, 14:09

Versuch macht kluch ;)

Eine Freundin von mir wurde mal von 2 Polizisten angehalten, die behaupteten, Sie hätte mit dem Handy am Steuer telefoniert... das Handy lag aber "unerreichbar" (während der Fahrt) auf dem Rücksitz... Sie wollte denen dann die Anrufliste zeigen, um zu beweisen, dass sie an dem Tag noch kein einziges Gespräch vom Handy aus geführt hatte, aber die wollten sie gar nicht sehen - "Gibt ne Anzeige"

Letztendlich musste sie bezahlen, hatte zwar auch Widerspruch eingelegt, aber da sie alleine im Auto war, die Polizisten zu zweit... war ja klar wie das ausgeht X(

Dirk U.

Team Mo24

Beiträge: 8 510

Registriert: 18.04.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO

  • Private Nachricht senden

7

Dienstag, 8. Februar 2011, 14:10

Mal ehrlich. Bist du dir ganz sicher keine Zeugen gehabt zu haben? Als GANZ sicher? ;)



Der Töff

*Natural Born Eifel - Yeti*

Beiträge: 14 868

Registriert: 22.01.2007

Region: Rheinland-Pfalz

Motorrad: MG TT 650, Honda XL 200 R

  • Private Nachricht senden

8

Dienstag, 8. Februar 2011, 14:10

I m m e r ....

...Widerspruch einlegen!

Und "Keine Zeugen!" gibbett nicht!

Der Töffel.
*Flott mit Schrott!*

alex600ccm

Mo24-Bewohner

  • »alex600ccm« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 202

Registriert: 20.09.2005

Region: Berlin

Motorrad: R6

  • Private Nachricht senden

9

Dienstag, 8. Februar 2011, 14:14

Letztendlich musste sie bezahlen, hatte zwar auch Widerspruch eingelegt, aber da sie alleine im Auto war, die Polizisten zu zweit... war ja klar wie das ausgeht X(

Aber das hätte sie ja ganz einfach mit der Auflistung nachweisen können! ?(
Ich werde mal ein Brieflein schreiben. Porto ist immer noch günstiger als 5 Euro. ;)

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

10

Dienstag, 8. Februar 2011, 14:17

Sie wollte denen dann die Anrufliste zeigen, um zu beweisen, dass sie an dem Tag noch kein einziges Gespräch vom Handy aus geführt hatte, aber die wollten sie gar nicht sehen


Ist auch tatsächlich egal. "Bedienung" ist untersagt, nicht telefonieren.Blöd gelaufen. :(


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Carina

Mo24-Inventar

Beiträge: 2 788

Registriert: 15.02.2008

Region: Bayern

Motorrad: VS 800 Intruder

  • Private Nachricht senden

11

Dienstag, 8. Februar 2011, 14:18

Zitat

Aber das hätte sie ja ganz einfach mit der Auflistung nachweisen können!




Ja schon, die hätte aber in Papierform vorliegen müssen, und vom Mobilfunkbetreiber hätte sie nur die Liste der abgehenden Anrufe bekommen können, nicht aber die der eingehenden... also leider Satz mit X! Und da sie auch keine Rechtschutzversicherung hat... hat sie die Strafe (wieviel € sind das noch gleich??) lieber gezahlt und hat jetzt einen Hass auf die Polizei (deinen Freund und Helfer - jawoll!)



Ich würde an deiner Stelle auch auf jeden Fall Widerspruch einlegen - mehr als nicht funktionieren kanns ja nicht...



@Coy

Sie hatte das Handy definitiv nicht in der Hand. Entweder hatten die sie verwechselt (angeblich hatten sie das im Vorbeifahren gesehen...) oder ... nee, das schreib ich jetzt lieber nicht, das wäre eine böse Unterstellung!!

Dirk U.

Team Mo24

Beiträge: 8 510

Registriert: 18.04.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO

  • Private Nachricht senden

12

Dienstag, 8. Februar 2011, 14:21

@Coyote

Das ist nicht ganz korrekt. Man darf keine telefonspezifischen Dinge machen. Normalerweise dürftest du den MP3 Player bedienen aber das Telefon nicht. Nur das muss du erst mal beweisen.

Einen iPod Touch darf man z.B. bedienen, ein iPhone nicht. Sag mir mal wie ein Polizist von aussen erkennen will um welches Gerät es sich handelt.

Ich habe das mal im Fernsehen gesehen.



alex600ccm

Mo24-Bewohner

  • »alex600ccm« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 202

Registriert: 20.09.2005

Region: Berlin

Motorrad: R6

  • Private Nachricht senden

13

Dienstag, 8. Februar 2011, 14:24

Man darf z.B. kein Handy benutzen, ein Mobilteil vom Heimtelefon aber schon. :thumbup:

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

14

Dienstag, 8. Februar 2011, 14:26

iPod touch ist kein Mobiltelefon. Mobiltelefone darfst du nicht bedienen. Nichtmobiltelefone darfst du bedienen. Den Polizisten interessiert also einfach nur nicht, was du mit dem Handy gemacht hast, aber durchaus, ob es eins ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__23.html

Zitat

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.


Zitat

Ich habe das mal im Fernsehen gesehen.

*seufz* Das ist leider gerne mal das Problem. :|


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dirk U.

Team Mo24

Beiträge: 8 510

Registriert: 18.04.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO

  • Private Nachricht senden

15

Dienstag, 8. Februar 2011, 14:53

Glaubst du das ein Polizist von weitem den Unterschied erkennen kann?

Klick

Was ist denn wenn jemand beide Geräte im Auto hat?



Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

16

Dienstag, 8. Februar 2011, 14:55

Glaubst du das ein Polizist von weitem den Unterschied erkennen kann?


Nö. Muss ich das glauben?

Zitat

Was ist denn wenn jemand beide Geräte im Auto hat?


Dann kann das passieren was Carinas Freundin passiert ist.

Ich hab mir das Gesetz nicht ausgedacht.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

CoolRunning

unregistriert

17

Dienstag, 8. Februar 2011, 15:33

Grundsätzlich würde ich einspruch einlegen..... Ich habe einmal einspruch eingelegt und zwar bin ich auf einer Landstraße gefahren von Edermünde nach Melsungen....Ist ein Abschnitt für über 7,5t gesperrt allerdings für Anlieger frei....


Steht ein Blitzer der auf`s Gewicht ausgelegt ist......Im Ort angehalten kurz was zu Trinken gekauft und als die Post kam eine kopie gemacht vom Bon und zurück geschickt samt Einspruch.....Funktioniert.....


Das mit dem Handy ist halt Pech...Sowas passiert.Man hat eh keine Chance dagegen was zu machen wenn es ein polizist gesehen hat,was auch immer er gesehen hat... Und irgendwas muss sie ja gemacht haben...Ich kann mir nicht vorstellen das BÖSE polizeibeamte ziellos Bürger raus ziehen und behauptungen aufstellen ?(

Was mir noch eingefallen ist...Macht die Dame die das mit dem Knöllchen aufgenommen hat kein Foto???



Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CoolRunning« (8. Februar 2011, 15:37)


Carina

Mo24-Inventar

Beiträge: 2 788

Registriert: 15.02.2008

Region: Bayern

Motorrad: VS 800 Intruder

  • Private Nachricht senden

18

Dienstag, 8. Februar 2011, 15:41

...Ich kann mir nicht vorstellen das [...] polizeibeamte ziellos Bürger raus ziehen ...


Doch - denn das ist u.a. ihr Job ;)

Wie gesagt, möglich ist auch eine Verwechslung. Sie fährt ein silbernes Auto (gibts ja nicht sooo oft :wacko: ) und das war in der City auf einer in jeder Richtung zweispurig befahrenen Straße mitten im Berufsverkehr... die haben das Telefonieren am Steuer angeblich über 2 oder 3 Fahrspuren im Vorbeifahren gesehen, dann bei der nä. Möglichkeit gewendet und haben wahrscheinlich das nächstbeste silberfarbene Auto angehalten... Beim Auto kann man ja schließlich von der Seite Nummernschilder so schlecht erkennen :whistling:

Frag mich nicht was die zwei Herrschaften geritten hat, aber die haben auch mal einen schlechten Tag und sitzen halt im Ernstfall einfach am längeren Hebel...

Schnute

Ich war's nicht

Beiträge: 3 846

Registriert: 11.02.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: FZ6 Fazer

  • Private Nachricht senden

19

Dienstag, 8. Februar 2011, 15:42

Hier überlege ich mir das mit dem Widerspruch auf Knöllchen immer drei mal. Wird der nämlich abgelehnt, schlägt die Stadt direkt Gebühren drauf und man hat keine Chance mehr den ursprünglichen Betrag zu zahlen :S
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

CoolRunning

unregistriert

20

Dienstag, 8. Februar 2011, 15:53

Frag mich nicht was die zwei Herrschaften geritten hat
Möchte ich in der regel auch gar nicht wissen :grin:

Um wie gesagt nochmal auf dieses Knöllchen in höhe von 5€ zurück zukommen.....Müssen die das nicht beweisen wenn Alex sagt da war eine Parkscheibe vorne im Auto??

Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung