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Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO
dachte ich mir auch schon- Aber ist das jetzt ne Anhörung oder ne Anklage oder was weiß ich denn was bei denen gibt.
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Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »agent_provocateur« (15. Februar 2011, 20:09)
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Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO
Zitat
Wann lehnt das BfJ das Vollstreckungshilfeersuchen ab? Das BfJ wird die Vollstreckung verweigern,
*
wenn sie unzulässig ist. Dies ist u. a. dann der Fall,
*
wenn das Verfahren in einer für ihn nicht verständlichen Sprache durchgeführt wurde,
04.01.? Nicht am 30.12.? ICH würde interpretieren, dass sie mich am 30.12. irgendwo / irgendwie um 0.51 Uhr geblitzt haben und das Schreiben am 04.01. veranlasst haben oder o.ä.

Falls vorhanden würde ich auch erst mal die Rechtschutzversicherung befragen.
Zitat
Falsche Sprache, ungültiger Bescheid
Wer Post aus dem Ausland erhält, tut daher gut daran, einen Verkehrsrechtspezialisten zu konsultieren. Die Verkehrsrechtsschutzpolice übernimmt in der Regel die Anwaltskosten. Der Experte wird den Bescheid zunächst durchleuchten und prüfen, ob die Zahlungsaufforderung angreifbar ist. Reicht etwa das Foto, um den Raser tatsächlich zu überführen? Oft wird im Ausland der Fahrer nicht ermittelt und nur das Fahrzeug von hinten fotografiert, sodass ein Tatnachweis gegen den Fahrer überhaupt nicht möglich ist. Außerdem muss der Bescheid für den Adressaten verständlich sein und ihm ausführlich erklären, welche Rechtsmittel möglich sind. Das bedeutet: Der Brief muss ins Deutsche übersetzt sein. Andernfalls darf der Verkehrssünder ihn getrost ignorieren.
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Registriert: 17.07.2005
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Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650
Hallo,
Zu dieser Zeit und Arbeit mit dem Fahrrad, weil ich in ihrem Land gelebt haben, können ihre Bewertung nicht ausgewertet werden. Deshalb bin ich nicht in der Lage, die Nachfrage nach Zahlung erfüllen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »alex600ccm« (15. Februar 2011, 22:34)
So 'nen Murks sollte man nur machen, wenn man wirklich sicher ist, nie nie nie wieder in das jeweilige Land einreisen zu wollen...![]()
. Das sind vielleicht auch maschinell erstellte Briefe, zumindestens sollte man schon verstehen das deren Amtssprache nunmal nicht Deutsch ist.
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