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Duck

Mo24-Kultanhänger

  • »Duck« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 15. Februar 2011, 18:29

Knöllchen aus BeNeLux - Wer kann Niederländisch?

Hi-
Habe wohl ein Knöllchen aus NL Belgien Luxenburg ?!?!? Bekommen-

Witz dabei ist: ich versteh kein Wort und das Nummernschild lag noch bei mir in der Bude und die Maschine stand noch beim Händler :thumbsup: Zudem könnte ich gar nicht so zugedröhnt sein umd Nachts um halb eins mit dem Möp bei Schnee und Eis (wir Erinnern uns...) mit 160 über die Bahn zu düsen-......

ARRGG- Brauchen unsere Nachbarn wieder Geld.

[/img]


Ist das überhaupt ein "richtiges" Schreiben oder irgend nen Fake?!? -
Wie reagieren?
Anwalt?
Selbst auf Deutsch antworten?
Gruß Markus
Motorradneuling :cool:
--"Freude am Fahren" kommt nicht von ungefähr---

Dirk U.

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2

Dienstag, 15. Februar 2011, 19:06

Erlaubt: 120 km/h
Gemessen: 160 km/h
Korrigiert auf: 150 km/h

Ist ja nicht so schwer. Das kann man auch als Deutscher lesen. ;)



Duck

Mo24-Kultanhänger

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3

Dienstag, 15. Februar 2011, 19:09

Tolle Wurst- :P dachte ich mir auch schon- Aber ist das jetzt ne Anhörung oder ne Anklage oder was weiß ich denn was bei denen gibt.
Gruß Markus
Motorradneuling :cool:
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klanor

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4

Dienstag, 15. Februar 2011, 19:17

Belgien ist's.

Dafür brauchst du keine Übersetzung. Die wollen dich am 4. Januar gemessen haben.
Wenn das nicht sein kann, weil die Maschine dann noch nicht zugelassen oder ausgeliefert war, schick denen einfach ein nettes Antwortschreiben (auf DEUTSCH !) "... handelt es sich um einen Irrtum ..." und lege eine Kopie der Zulassungsbescheinigung oder des Kauvertrags/Übergabeprotokolls des Händlers bei.

Das sollte die Damen und Herren zufrieden stellen. Falls nicht, lass dir mal den Film (das Foto) schicken.

Dirk U.

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5

Dienstag, 15. Februar 2011, 19:19

Du sollst zumindest innerhalb von 15 Tagen antworten.

Aber mal ehrlich. Ich würde denen zurück schreiben sie mögen bitte ihr Anliegen in der international verständlichen Sprache englisch oder deutsch schreiben da du korrekt antworten möchtest und du das auf niederländisch nicht gut kannst.

Oder schreib:

Ik was niet zijn, want mijn fiets was niet geregistreerd. Stuur dan een bewijs foto.



6

Dienstag, 15. Februar 2011, 20:00

Schreib denen auf DEUTSCH, dass du das nicht gewesen sein kannst/nicht warst und Fotos zukommen lassen sollen! (WENN du es nicht warst...)

Wenn du ein ganz netter bist, fährst du zu irgendjemanden der noch Süterlin schreibt... DANN haben DIE ihren SPAß! Leider können alle Holländer deutsch, bei Belgiern weiss ich es nicht, ansonsten könnte eventuell auch ein netter Spaß sein: Mit Absicht Rechtschreibfehler so zu setzen, dass sie es nicht mit Google-Translator übersetzen können ...

Den Rest mit Kaufvertrag o.ä. würde ich erstmal sein lassen, die sollen doch auch Arbeit haben, oder? Wenn DU es nicht warst, kann dir nichts passieren ...

Denke sie werden, wie bei einem Bekannten von mir, einfach das Kennzeichen eines anderen Landes geblitzt haben, welches sehr ähnlich ist ...

@Klanor:

04.01.? Nicht am 30.12.? ICH würde interpretieren, dass sie mich am 30.12. irgendwo / irgendwie um 0.51 Uhr geblitzt haben und das Schreiben am 04.01. veranlasst haben oder o.ä.
Und nu?

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »agent_provocateur« (15. Februar 2011, 20:09)


Dirk U.

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7

Dienstag, 15. Februar 2011, 20:07

Noch lustiger wäre den Brief auf arabisch oder thailändisch zu schreiben. :grin:




x-stars

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8

Dienstag, 15. Februar 2011, 20:30

Selbst wenns echt ist:

Zitat

Wann lehnt das BfJ das Vollstreckungshilfeersuchen ab? Das BfJ wird die Vollstreckung verweigern,

*

wenn sie unzulässig ist. Dies ist u. a. dann der Fall,
*

wenn das Verfahren in einer für ihn nicht verständlichen Sprache durchgeführt wurde,


Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-e…EUBussgeld.aspx

klanor

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9

Dienstag, 15. Februar 2011, 20:34

04.01.? Nicht am 30.12.? ICH würde interpretieren, dass sie mich am 30.12. irgendwo / irgendwie um 0.51 Uhr geblitzt haben und das Schreiben am 04.01. veranlasst haben oder o.ä.

Stimmt. Da habe ich nicht richtig hingeguckt und mich auf das erste genannte Datum fixiert, ohne den Text zu lesen. (oder zu leseversuchen) ;)

Leseversuchen wäre ein schönes deutsches Wort für das Antwortschreiben...

Klerkx81

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10

Dienstag, 15. Februar 2011, 20:34

Hab mal eben gesucht, weil ich da mit der Spache noch was in Erinnerung hatte.

Zitat

Falsche Sprache, ungültiger Bescheid
Wer Post aus dem Ausland erhält, tut daher gut daran, einen Verkehrsrechtspezialisten zu konsultieren. Die Verkehrsrechtsschutzpolice übernimmt in der Regel die Anwaltskosten. Der Experte wird den Bescheid zunächst durchleuchten und prüfen, ob die Zahlungsaufforderung angreifbar ist. Reicht etwa das Foto, um den Raser tatsächlich zu überführen? Oft wird im Ausland der Fahrer nicht ermittelt und nur das Fahrzeug von hinten fotografiert, sodass ein Tatnachweis gegen den Fahrer überhaupt nicht möglich ist. Außerdem muss der Bescheid für den Adressaten verständlich sein und ihm ausführlich erklären, welche Rechtsmittel möglich sind. Das bedeutet: Der Brief muss ins Deutsche übersetzt sein. Andernfalls darf der Verkehrssünder ihn getrost ignorieren.
Falls vorhanden würde ich auch erst mal die Rechtschutzversicherung befragen.

Wenn ich mir das bei Googel betrachte war ich auch schon öfter bis paar Km vor dem Punkt, die Straße scheints schon mal zu geben. Wundert mich nur das in Vlaanderen ein Beamter mit französischem Name arbeitet (freiwillig läßt sich ein Walloone nicht dahin versetzen).
Auf diesem Planet leben Autos.
Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,
sie gehen sogar für sie arbeiten.

klanor

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11

Dienstag, 15. Februar 2011, 20:39

Wenn der Bescheid schon ungültig ist, geht uns ja der ganze Spaß flöten.

Ich wollte nämlich gerade vorschlagen, ein deutsches Antwortschreiben zu verfassen, das ins Spanische zu übersetzen, von da ins Rumänische, dann weiter ins Engliche und dann wieder ins Deutsche. (alles mit Babelfish, Google-Translate o.ä.)

Den damit erzielten Kauderwelsch kann man dann noch so verfeinern, dass er unangreifbar den richtigen Sinn ergibt und aufs Faxgerät legen, das den Transfer dann hoffentlich überlebt. :grin:

Duck

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12

Dienstag, 15. Februar 2011, 20:55

Ihr seid ja richtig pöse Puben! ^^

naja- werd morgen mal bei der Vekehrsrechtschutzversicherung anfragen-
Gruß Markus
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timmae

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13

Dienstag, 15. Februar 2011, 21:22

Klanor deine Idee ist der Knaller, habe das gerade mal ein wenig ausprobiert.

Das war der "Starttext", nicht besonders ausgefeilt, aber es sollte ja nur ein Versuch sein:

Hallo,
die von ihnen vorgenommene Messung kann nicht von mir sein, da ich mein Motorrad zu diesem Zeitpunkt nicht in Betrieb hatte und mich auch nicht in ihrem Land aufhielt. Dementsprechend werde ich ihrer Zahlungsaufforderung nicht nachkommen.

Nach einer Kampfschleife über Aserbaidschanisch, Rumänisch, Englisch, Afrikaans, Spanisch und noch 1-2 anderen Fremdsprachen kam dann DAS hier dabei heraus:

Hallo,
Zu dieser Zeit und Arbeit mit dem Fahrrad, weil ich in ihrem Land gelebt haben, können ihre Bewertung nicht ausgewertet werden. Deshalb bin ich nicht in der Lage, die Nachfrage nach Zahlung erfüllen.

Ob man das jetzt abschicken sollte überlasse ich dem TE. :thumbsup:
JubiFT2010 Edersee :mo24:
FT 2011&2012 Kirchhasel :route88:
Meisentreffen 2011, Eifeltreffen 2011 :mo24:

:thumbup:

blahwas

Asphaltschinder

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14

Dienstag, 15. Februar 2011, 22:16

So 'nen Murks sollte man nur machen, wenn man wirklich sicher ist, nie nie nie wieder in das jeweilige Land einreisen zu wollen... :thumbdown:
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

alex600ccm

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15

Dienstag, 15. Februar 2011, 22:30


Hallo,
Zu dieser Zeit und Arbeit mit dem Fahrrad, weil ich in ihrem Land gelebt haben, können ihre Bewertung nicht ausgewertet werden. Deshalb bin ich nicht in der Lage, die Nachfrage nach Zahlung erfüllen.

Das ist das Deutsch der MotoScout24-Anfragen aus dem Ausland. :)

Ich würd´s ignorieren, nach dem, was oben geschrieben wurde.

Edit:
Wenn Du eine richtige Übersetzung brauchst, frag ich die Frau meines Vaters - die ist von "da". :grin:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »alex600ccm« (15. Februar 2011, 22:34)


VXSteffen

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16

Mittwoch, 16. Februar 2011, 09:08

Wie Blahwas schon sagte, versuch nicht die Leute zu verscheissern.

Lege Wiederspruch ein, mit der Begründung, daß Du ihr Schreiben nicht verstehst. Als Sprache würde ich sowohl Deutsch als auch Englisch wählen, mit dem Hinweis, dass der deutsche Text rechtsverbindlich ist.
Wenn Du das ganze noch abkürzen willst, schreibe noch dazu, dass zuu dem angegebenen Nummernschild ein Motorrad gehört, das zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal angemeldet war.

Grüssli
Steffen
Und im übrigen bin ich dafür, dass Deutschland überdacht und wohl temperiert wird

nordicbiker

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17

Freitag, 18. Februar 2011, 13:28

Na nu seit doch mal nicht gleich so gemein! Immerhin sind Belgier doch auch recht nette Leute: die brauen gutes Bier, machen köstliche Schokolade und haben (laut Asterix) sogar die Pommes Frittes erfunden! :grin:

Ich wüd denen einfach einen netten Dreizeiler in Englisch schicken mit nem Foto deines Motorrades mit Nummernschild, eventuell auch ner Kopie des Fahrzeugsscheins (die beweist, dass die Nummer zu nem Motorrad gehört und auf dem das Zulassungsdatum steht) und der Erklärung, dass es zu diesem Zeitpunkt noch beim Händler stand. Wahrscheinlich haben die auf ihrem Radarfoto ein Auto, damit dürfte dann auch für den stursten Beamten klar sein, dass man da den Falschen zur Kasse bitten will! Schliesslich ist's sehr sehr unwahrscheinlich, dass in der Silvesternacht ein Deutscher mit nem Motorrad in Belgien unterwegs ist!

Und dann darfts du in Zukunft auch noch nach Belgien einreisen!
nordicbiker.se
Motorradabenteuer in Schweden

18

Freitag, 18. Februar 2011, 18:43

So 'nen Murks sollte man nur machen, wenn man wirklich sicher ist, nie nie nie wieder in das jeweilige Land einreisen zu wollen... :thumbdown:

Aber sowas von!
Nicht sofort Boshaftigkeit unterstellen :P . Das sind vielleicht auch maschinell erstellte Briefe, zumindestens sollte man schon verstehen das deren Amtssprache nunmal nicht Deutsch ist.
Und auf der anderen Seite sitzen auch Menschen und wenns echt SO eindeutig daneben ist sollte man darüber schmunzeln können.

Und Hilfe braucht man dabei ja wohl gar nicht. :]

H-Man

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19

Freitag, 18. Februar 2011, 19:02

Auch beim maschinellen Erstellen von Verwarnungen sollte man prüfen, in welches Land der Brief überhaupt gehen soll...
Second place is just the first loser.
~ Dale Earnhardt

20

Freitag, 18. Februar 2011, 19:11

Ist natürlich ärgerlich, dass denen ein Fehler unterlaufen ist, ich mecker ja gar nicht. Aber wer wäre denn sonst der Verantwortliche? Wohl eher der, der zu schnell gefahren ist. ;)
Als Deutscher hat man doch gar kein Problem damit, den Brief zu lesen. Ich hatte bei diesem Titel mit was kompliziertem gerechnet, sorry.

Könnte auch sein, dass das Problem ein ganz grundsätzliches ist: "Oh ich wurde erwischt, was jetzt!" :grin:
Natürlich waren es die bösen Belgier. *schmunzel*

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