Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

nordicbiker

Mo24-Kultanhänger

  • »nordicbiker« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 776

Registriert: 18.06.2008

Region: sonstiges

Motorrad: KTM Adventure 990 (2009er)

  • Private Nachricht senden

1

Mittwoch, 2. März 2011, 07:15

Schnellfahrer trägt Teilschuld an Auffahrunfall

An alle die immer noch an die freie Fahrt auf der Autobahn glauben - gerade im Spiegel online entdeckt:

"Schnellfahrer trägt Teilschuld an Auffahrunfall

Warnschuss für Schnellfahrer: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat einem Autofahrer die Mitschuld an einem Auffahrunfall zugewiesen, der mit 160 km/h auf der linken Spur unterwegs war. Er hatte nicht mehr bremsen können als ein anderer Fahrer unbedacht ausscherte.

Nürnberg - Hält ein Autofahrer die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern in der Stunde auf Autobahnen nicht ein, muss er bei einem Unfall mithaften. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 1/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Autofahrer nachweisen kann, dass es auch bei eingehaltener Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall gekommen wäre.

Das Gericht verurteilte einen Autofahrer zur Mithaftung an einem Auffahrunfall auf der Autobahn. Nach den Feststellungen des Gerichts war der Mann mit 160 Kilometern in der Stunde gefahren. Er konnte daher einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug nicht mehr vermeiden, das unachtsam die Fahrspur gewechselt hatte.
Das OLG hielt ihm vor, er habe sich nicht wie ein "Idealfahrer" verhalten. Zwar sei die Richtgeschwindigkeit rechtlich nicht bindend. Ein idealer Fahrer wisse aber, dass mit höherer Geschwindigkeit auch das Unfallrisiko steige und orientiere sich daher daran. Insoweit sei es in diesen Fällen gerechtfertigt, dem Schnellfahrer eine Mithaftung zuzuweisen."

Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,748406,00.html
nordicbiker.se
Motorradabenteuer in Schweden

Laurence

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 479

Registriert: 14.04.2009

Region: Bayern

Motorrad: Suzuki GS 500E (naggig)

  • Private Nachricht senden

2

Mittwoch, 2. März 2011, 07:24

Bekannt, mir Wurst.....
Teilweise auch sinnvoll, vieleicht nicht bei 160 KM/h aber wenn einer mit 250 angeknallt kommt...
Und mit einem lauten Knall erblickte ein Pleuel das Licht der Welt.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

3

Mittwoch, 2. März 2011, 07:35

Wollte ich gerade sagen: wo ist die Neuigkeit?


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

timmae

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 869

Registriert: 24.04.2009

Region: Rheinland-Pfalz

Motorrad: Kawasaki GPZ 500 S

  • Private Nachricht senden

4

Mittwoch, 2. März 2011, 08:38

War schon immer so und ist auch richtig. Gegebenfalls ärgerlich für den aufgefahrenen, aber das lernt man unter anderem in der Fahrschule.
JubiFT2010 Edersee :mo24:
FT 2011&2012 Kirchhasel :route88:
Meisentreffen 2011, Eifeltreffen 2011 :mo24:

:thumbup:

Panda

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 410

Registriert: 27.10.2010

Region: Hessen

Motorrad: grün

  • Private Nachricht senden

5

Mittwoch, 2. März 2011, 22:21

Ja, ist bekannt...unser Fahrlehrer hat das neulich sogar ausdrücklich erwähnt in der Theoriestunde.
Ride YOUR ride

6

Mittwoch, 2. März 2011, 23:41

interessant wäre eher, wie viel % Mitschuld

mehr als 10 fänd ich bei 160 nicht angemessen

blahwas

Asphaltschinder

Beiträge: 18 468

Registriert: 17.07.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

  • Private Nachricht senden

7

Mittwoch, 2. März 2011, 23:59

Ich glaube es waren 33%. Das hängt aber vermutlich vom ungefähren Tempo ab, also bei 300 mehr als bei 150.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

8

Donnerstag, 3. März 2011, 07:41

Das ist eine reine Einzelfallbetrachtung. So wie obiges Urteil übrigens auch.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Fischi

Team MO24 - Technik

Beiträge: 16 479

Registriert: 09.04.2005

Region: Hessen

Motorrad: R1150GS, SR500

  • Private Nachricht senden

9

Donnerstag, 3. März 2011, 07:58

gerade im Spiegel online entdeckt:

Gut informiert und schnell wie immer ^^

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Autofahrer nachweisen kann, dass es auch bei eingehaltener Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall gekommen wäre.

Viel Vergnügen dabei, wer keinen Verkehrsrechtsschutz hat braucht damit gar nicht erst anfangen.

Wäre eine Marktlücke...GPS gestütztes Kamerasystem das 10-15min als Loop aufzeichnet mit allen Daten wie Geschw., Ort etc...viele LKW Fahrer lassen ja z.B. ihren Laptop mit Webcam einfach mitlaufen.
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

blahwas

Asphaltschinder

Beiträge: 18 468

Registriert: 17.07.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

  • Private Nachricht senden

10

Donnerstag, 3. März 2011, 08:50

Wäre eine Marktlücke...

Gibt's schon, z.B. da (130.-) oder sowas (70.-), nur halt noch ohne GPS. Das Tempo kann man ja anhand der Videos grob rekonstruieren.

Bei 70.- könnte man echt nachdenklich werden, das ist billiger als eine Beratung beim Rechtsanwalt oder 3 Monate Rechtsschutzversicherung :huh:
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

J.P.

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 926

Registriert: 02.02.2011

Region: Rheinland-Pfalz

Motorrad: Triumph Trident Sprint

  • Private Nachricht senden

11

Donnerstag, 3. März 2011, 09:29

Da könnte man echt nachdenklich werden.....
"Failure is not an option" (Gene Krantz, Apollo 13 Flight Director)

"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin." (Albert Einstein)

12

Donnerstag, 3. März 2011, 13:52

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Autofahrer nachweisen kann, dass es auch bei eingehaltener Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall gekommen wäre.
Viel Vergnügen dabei, wer keinen Verkehrsrechtsschutz hat braucht damit gar nicht erst anfangen.




Naja so schwer ist das eigtl. nicht nachzuweisen.
Man muss nur die Geschwindigkeit von dem, der ausschert kennen und den Abstand zwsischen meinem Auto und ihn als er ausschert.

Dann geht man einfach davon aus, dass man selbst 130 fährt und berechnet, ob bei einer Vollbremsung + Reaktionszeit der Abstand ausgereicht hätte.

Brauch halt nur nen Zeugen, der den Abstand grob gesehen hat und der auscherende Fahrer wird ja seine Geschwindigkeit auch grob wissen.

Und der, der ausgeschert ist wird ja lieber seine Geschwindigkeit ein bischen langsamer sagen, weil er denkt langsamer ist sicherer.
Je langsamer er gewesen ist, desto eher wär der Unfall aber unvermeidbar gewesen :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bopper« (3. März 2011, 13:56)


Fischi

Team MO24 - Technik

Beiträge: 16 479

Registriert: 09.04.2005

Region: Hessen

Motorrad: R1150GS, SR500

  • Private Nachricht senden

13

Donnerstag, 3. März 2011, 23:10

Brauch halt nur nen Zeugen, der den Abstand grob gesehen hat und der auscherende Fahrer wird ja seine Geschwindigkeit auch grob wissen.


Ist das ironisch gemeint? Weil mit der Realität hat das nu rein gar nichts zu tun...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

14

Donnerstag, 3. März 2011, 23:22

Warum?

Fahrer fragen wie schnell er gewesen ist und wenn noch jmd. im eigenen Auto saß oder jmd der hinterhergefahren ist, gibt an wie groß der Abstand war.

Schon kann man es nachweisen.
Ein Versuch wärs zumindest wert.

Aber fast immer wäre der Unfall mit 130 vermeidbar gewesen, der andere müsste ja sonst verdammt langsam gefahren sein oder unmittelbar davor rausscheren.
Wenn derjenige zb. 110 fährt dann könnte man mit 130 selbst bei unmittelbar davor ausscherenden noch einigermaßen reagieren.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bopper« (3. März 2011, 23:32)


Fischi

Team MO24 - Technik

Beiträge: 16 479

Registriert: 09.04.2005

Region: Hessen

Motorrad: R1150GS, SR500

  • Private Nachricht senden

15

Freitag, 4. März 2011, 08:51

Wer spontan ausschert und nicht auf den rückwärtigen Verkehr achtet kennt seine Geschwindigkeit?
Davon abgesehen wird ja wohl kaum jemand sagen er wäre mit 80km/h hinterm LKW hängend ausgeschert....dann sind 50km/h (14m/s) Überschuss bei 130km/h auch kaum noch zu kontrollieren...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

blahwas

Asphaltschinder

Beiträge: 18 468

Registriert: 17.07.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

  • Private Nachricht senden

16

Freitag, 4. März 2011, 09:02

Anne Normalfahrer kann auch ziemlich schlecht Entfernungen schätzen. Vor allem im Rückspiegel.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Fischi

Team MO24 - Technik

Beiträge: 16 479

Registriert: 09.04.2005

Region: Hessen

Motorrad: R1150GS, SR500

  • Private Nachricht senden

17

Freitag, 4. März 2011, 11:03

Wen Du alles kennst :rolleyes:

;)
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

J.P.

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 926

Registriert: 02.02.2011

Region: Rheinland-Pfalz

Motorrad: Triumph Trident Sprint

  • Private Nachricht senden

18

Samstag, 5. März 2011, 17:51

und seit abs gibts auch keine Bremsspuren mehr zum vermessen....
"Failure is not an option" (Gene Krantz, Apollo 13 Flight Director)

"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin." (Albert Einstein)

19

Samstag, 5. März 2011, 18:50

Doch, doch.
Nicht mehr so deutlich, aber man sieht was. Die Räder blockieren ja immer mal kurz bei ner ABS Bremsung.

Also zumindest haben mal in ner Reportage Polizisten gesagt, dass man das erkennen kann.

J.P.

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 926

Registriert: 02.02.2011

Region: Rheinland-Pfalz

Motorrad: Triumph Trident Sprint

  • Private Nachricht senden

20

Samstag, 5. März 2011, 19:19

ah, ok.... wieder was gelernt...
"Failure is not an option" (Gene Krantz, Apollo 13 Flight Director)

"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin." (Albert Einstein)

Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung