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Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650
gerade im Spiegel online entdeckt:
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Autofahrer nachweisen kann, dass es auch bei eingehaltener Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall gekommen wäre.
FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued
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Viel Vergnügen dabei, wer keinen Verkehrsrechtsschutz hat braucht damit gar nicht erst anfangen.Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Autofahrer nachweisen kann, dass es auch bei eingehaltener Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall gekommen wäre.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bopper« (3. März 2011, 13:56)
Brauch halt nur nen Zeugen, der den Abstand grob gesehen hat und der auscherende Fahrer wird ja seine Geschwindigkeit auch grob wissen.
FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bopper« (3. März 2011, 23:32)
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Schnellfahrer trägt Teilschuld an Auffahrunfall © MOTORRAD online24