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Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

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21

Freitag, 11. März 2011, 13:38

Weiter einlesen. :p Wir dürfen ja keine Rechtsberatung machen. :)

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm

Zitat

Die Formulierung "Es ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie" ist vom Landgericht Osnabrück, Urteil vom 25.11.2005 AZ: 12 S 555/05 jedenfalls als wirksamer Gewährleistungsauschlussangesehen worden. Vorsicht geboten ist bei einer Formulierung, die die Schmängelhaftung ausschließt. Die Formulierung "das Fahrzeug wird unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft" wurde als unwirksam nach dem Urteil des Oberlandesgericht Hamm, 28 U 147/04 vom 10.02.2005 angesehen, da hier die Haftung ausgeschlossen wurde, was nicht möglich ist.


Ah ja. Gewährleistung darfst du ausschließen, Sachmängelhaftung nicht. Damit müsste der Vertrag i. O. gehen und die Ansprüche des Käufers wegfallen.

Was ich wohl tun würde: auf den wirksamen Gewährleistungsausschluss verweisen, ebenso darauf, dass bei einer Maschine eines gewissen Alters mit Mängeln zu rechnen sei (immerhin hat er ja auch nicht den Neupreis bezahlt) von denen ich keine Kenntnis hatte (muss er nachwesen) und ich anhand der Werkstattrechnung (und hoffentlich erfolgter eigener Prüfung) den guten Zustand der Beläge belegen kann - seine Forderung damit ins Licht des Betrugsversuches rückt (§263 (2) StGB). Falls ich noch ein paar passende Urteile fände (wie im obigen Artikel) hinge ich die auch mit rein - viele Paragrafen und Urteile schüchtern ein.

"Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit." ;)

Das Problem in der Juristerei ist eben, dass ein kleines unerwähntes Detail die ganze Fuhre von "eindeutig ja" nach "eindeutig nein" kippen lassen kann. Wenn du jetzt sagst "naja, die Werkstatt hat die Rechnung zwar geschrieben, aber ich hab nicht nachgeprüft ob die auch wirklich gewechselt haben" ist das z. B. wieder schlecht und ich würde lieber wieder etwas kleinere Brötchen backen anstatt mit "Betrugsversuch" um die Ecke zu kommen.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

blahwas

Asphaltschinder

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22

Freitag, 11. März 2011, 13:40

Ich würde erst zum Anwalt gehen, wenn Post von seinem Anwalt da ist. Und dich am besten garnicht dazu äußern, vor allem nicht schriftlich/SMS/nachweisbar.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

23

Freitag, 11. März 2011, 15:54

Ich würde auch erstmal gar nicht reagieren ...
... gibt immer Leute, die später versuchen nachzuverhandeln.

... aber was bitte ist ein "stark abgenutzer Bowdenzug" - Ich dachte bis eben, es gäbe zwei Zustände:

1) ok
2) kaputt

?(

Und wie stelle ich eine kaputte Kupplungsfeder fest, wenn ich nicht die Kupplung auseinanderbastel? ?(

(Techniklaie...)
Und nu?

Dirk U.

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24

Freitag, 11. März 2011, 16:21

Vorsicht geboten ist bei einer Formulierung, die die Schmängelhaftung ausschließt.

Sieht schon lustig aus wenn ein a in dem Wort fehlt. :grin:



x-stars

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25

Freitag, 11. März 2011, 17:20

Gar nicht melden ist doof: Ruf ihn an und erklär ihm die Punkte:
-Gewährleistung ist ausgeschlossen, daher hat er keine Ansprüche
-Zustand der Bremsen ist für dich absolut nicht nachvollziehbar, da von Werkstatt gewechselt, Rechnung vorliegend
-weitere Mängel für dich ebenfalls nicht nachvollziehbar, da Werkstatt beim Bremsbelagwechsel keine Hinweise diesbezüglich gemacht hat (und ja, die Werkstatt macht nach dem Bremsbelagwechsel eine kurze Probefahrt, eine feste Hinterradbremse wärspätestens da bemerkt worden, vermutlich aber schhon eher beim Reinschieben in die Werkshalle)
-daher siehst du dich nicht in der Pflicht irgendetwas zu tun
-steht es ihm nat. frei, seine vermeintlichen Ansprüche von einem RA prüfen zu lassen, da sollt er aber damit rechnen zusätzlich auch noch Kosten dafür zu haben
-falls er es dennnoch durchziehen will, soll er es halt tun, für dich ist die Sache erstmal erledigt

Und dann abwarten, wenn er wirklich zum Anwalt geht und der meint deine Auffassung ist falsch, wird er dir einen Brief schicken. Damit gehst du dann zum ADAC-Anwalt und lässt dich erstberaten. Das Gespräch wie gesagt mündlich (telefonisch) machen, ggf. noch einen Zeugen dabei haben, der im Zweifel später bestäigen kann, was du gesagt hast/nicht gesagt hast. Hangel dich an der Liste oben entlang und lass dich nicht auf Verhandlungen und Haarspalterei ein, wenn er es wirklich durchziehen will, wird später eh geklärt welcher Mangel wann von wem bemerkt werden musste und wer wofür gerade zu stehen hat, Zugeständnisse bringen an dieser Stelle nichts. Also abwarten, ob er es wirklich durchziehen will, oder nur noch paar Kröten aus dir rausleiern will.

Rechtsschutz hilft dir nicht mehr, die greift rückwirkend nicht. Ist trotzdem nicht verkehrt eine zu haben - fürs nächste mal dann. Mein Tipp wär die ADAC-Versicherung (ist aber nur Verkehrsrechtsschutz): Stellt sich lt. RSV-Blog nicht quer, wenn man sie denn mal braucht, dazu keine Selbstbeteiligung, wodurch du auch die Gebühren bei nem Bußgeld erstattet bekommst, wenn denn mal eins ins Haus flattert.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »x-stars« (11. März 2011, 17:24)


MaxvomOrlandshof

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26

Freitag, 11. März 2011, 18:43

Was sind das eigentlich für Käufer?

Neulich stand ja schon so ein Fall hier drin. Ein altes Motorrad für kleines Geld kaufen ohne Probefahrt und nach 3 Monaten heftig auf die K... hauen. Man könnte den Eindruck gewinnen, da wollen Leute für die (motorradschädliche) Wintersaison oder für das Elefantentreffen einen Hobel haben, bei dem es nicht drauf an kommt und wenn der Frühling kommt, verlangt man mit hanebüchenen Behauptungen vom Verkäufer das Geld zurück. Schon Luther sagte. "Auf fremdem Arsch läßt sichs gut durchs Feuer reiten."

Sieh mal zu, ob der auch das Geld für den Anwalt riskiert und berichte uns später, wie es ausgegangen ist.

Übrigens sollte man schon eine Rechtsschutz haben, aber die übernimmt keine Altfälle und hat oft bis zu 6 Monaten zu Beginn keine Deckung.

Max

blade118

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27

Freitag, 11. März 2011, 21:58

Hallo,
also ob ich auf die SMS reagiere weiß ich nicht - ist mir zu doof und mache ich wenn, erst wenn ich beim ADAC Anwalt war und sicher bin. Eine Rechtsschutz wäre möglich - er hat mir ne SMS geschickt mehr nicht - wenn ich bei der HUK24 ne Rechtsschutz abschließe gilt die ab dem nächsten Tag 0 Uhr. Solange ich nix von irgend einem Anwalt auf dem Tisch habe sehe ich da kein Problem.
Ich war heute bei meiner Werkstatt - er war wohl mit meinem alten Motorrad dort und hat das mit den Bremsen beklagt. Der Mechaniker meinte das ist wirklich nicht erwähnenstwert und wenn er die Straße die er angegeben hat als Teststrecke genutzt hat wundert es ihn nicht das was klappert. Nach dem Winter ist es einer der kaputtesten Straßen in Leipzig ;( klar das was klappert. Nun hat er aber auch erzählt, dass er mit dem Motorrad beim Kawa Händler war der die Mängel dort wohl festgestellt hat - na klar - man kann mit jedem Motorrad an nen Händler geraten der Geld braucht und sicher was findet und da der Käufer sicher 0 Ahnung hat (siehe keine Probefahrt gemacht usw.) wird er das gemerkt haben und ihm ne Menge erzählt haben. Wie gesagt mein Mechaniker sagt - Bremsen vorn sind kein Problem - der Kawa Vertragshändler sagt Lebensgefahr da die Bremsen angeblich blockieren könnten...

x-stars

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28

Freitag, 11. März 2011, 22:21

Zitat

wenn ich bei der HUK24 ne Rechtsschutz abschließe gilt die ab dem nächsten Tag 0 Uhr.


Inwiefern hilft dir das? Auslöser für den Fall ist der Verkauf vor drei Monaten, nicht erst ein kommender Rechtsstreit.

blade118

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29

Samstag, 12. März 2011, 00:50

hmm wieder was gelernt :thumbup:

Dirk U.

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30

Samstag, 12. März 2011, 09:15

Vor allen Dingen .... wenn dir von der Gegenpartei vorgeworfen wird das du das "vorsätzlich" getan hast, wo man bei dieser Sache ausgehen kann das man dir das vorwirft, dann greift die Rechtsschutzversicherung nicht! Musste ich auch vor einiger Zeit feststellen.
Letztendlich war ich im Recht und das Verfahren gegen mich wurde eingestellt.
Stellt sich nach einer Verhandlung raus das kein Vorsatz vorlag dann übernimmt die Kosten die Versicherung (wenn man schuldig gesprochen wird). Bei einem Freispruch zahlt eh die Gegenseite.



blade118

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31

Samstag, 12. März 2011, 19:52

Danke - nun werd ich die Woche definitiv mal zum Anwalt - man will ja vorbereitet sein

Odatas

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32

Sonntag, 20. März 2011, 23:06

Ganz einfaches Ding: Bist du Privatmann? Dann gibt es auch keine Gewähleistung bei dir. Bist du Händler? Dann kannst du die Gewährleistung auch wenn du es im Vertrag machst NICHT ausschließen. Dieser Abschnitt wäre Nichtig!!.

J.P.

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33

Montag, 21. März 2011, 00:48

@Odatas: leider nicht (mehr) so einfach. Seit ein paar Jahren gilt auch bei Privatverkäufen eine Gewährleistungspflicht, sofern diese nicht rechtsgültig ausgeschlossen wurde. Und die rechtsgültigkeit des Ausschlusses ist hier der Knackpunkt.
"Failure is not an option" (Gene Krantz, Apollo 13 Flight Director)

"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin." (Albert Einstein)

Odatas

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34

Montag, 21. März 2011, 14:38

Ach das schnöde Recht ändern sich auch immer so viel....



Naja aber er hat es doch ausgeschlossen...deshalb sollte das alles auch kein Problem sein oder seh ich das zu locker? :D



Edit: Anscheinend ja. Hab mir grad mal den Link vom Coyoten angeschaut:



Aktuell:

Auf Grund aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Einschränkung der Gewährleistung auch für Privatverkäufer nicht mehr durch einfache Formulierungen zu regeln. Wir können Ihnen an dieser Stelle daher leider keinen Formulierungsvorschlag mehr im Rahmen unseres Internetauftrittes unterbreiten, stehen Ihnen für eine konkrete Beratung jedoch gerne zur Verfügung.

Man man man

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Odatas« (21. März 2011, 14:41)


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