Auch gelesen, was dort kommt? Da geht es um Verschleiß, wie er bei Gebrauch nach dem Gefahrenübergang durch den neuen Eigentümer entsteht: Da bräucht der Käufer nur nachweisen, dass er die Karre nicht bewegt/viel bewegt hat und die Abwimmelung mit Verschleiß ist erfolglos. Tachostand steht ja wohl im Kaufvertrag, wenn noch 10 km von der "Probefahrt" im Mürz dazugekommen sind, nachdem das Wetter wieder gut war, kann der Bremsbelag nicht von dem bissl runter sein.wie
Würd also auf das "gekauf wie gesehen" setzen. Soll der Käufer doch klagen, was ein Amtsgericht dann entscheidet ist sowieso wie Lotto spielen, gerad da "gekauft wie gesehen" beim Fahrzeugverkauf lange vor irgendwelchem EU-Recht Standard war. Notfalls bastelt da ein Anwalt noch bissl was von Treu und Glauben hinter und schon ist EU-Recht für den Popo. Also den Käufer freundlich (!) auf den Ausschluss hinweisen und gut ist.
Edit: Vllt liegts am Internet, dass mans heutzutage so einfach mitkriegt, aber wie hat man denn früher Fahrzeuge verkauft? Gabs da auch nach jedem dritten Kauf nen Rechtsstreit? Ich mein,wenn ich nen Fahrzeug kauf, schau ichs mir doch vorher an, Fahrs ggf. Probe oder zahl ein paar Euro, das die Dekra und Co mal kurz unter die Motorhaube gucken. Wenn der Verkäufer mutwillig was verschweigt, ok, aber wenn ich sonst was übersehe, oder der Motor nach nem halben Jahr doch die Grätsche Macht, oderoderoder, dann ist das halt einfach Pech. Aber heute will jeder 20% Rabatt und mindestens 3 Jahre Garantie - auch bei 20 Jahre alten Fahrzeugen. Scheckheftgepfegt, wenig Kilometer und am Besten noch 15 von den 20 Jahre bei der Oma in der Garage gestanden haben (aber nat. für die Isnpektionen rausgeholt, Standschaden darf ja auch nicht sein), sonst noch Wünsche?