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Evo2k6

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1

Mittwoch, 16. März 2011, 23:32

Haftungserklärung für Probefahrt.

So,

da Ich ja immernoch meine 250R verkaufen will und langsam die ersten wirklichen Interessenten rauskommen, nicht nur die ganzen "Schicke Scheck gegen Adresse" Zonks, kommt jetzt natürlich auch der Punkt Probefahrt auf. Klar kann Ich verstehen, würde auch kein Motorrad ohne kaufen. Allerdings habe ich auch keine Lust das ich wie der letzte Sepp dastehe wenn mir einer das Moped zerschießt,

Daher habe ich mal folgendes Schreiben aufgesetzt:


Haftungserklärung


Hiermit erklärt Herr/Frau ____________________________________________, sollte es während der Probefahrt zu einem Unfall kommen, diesen von der Polizei aufnehmen zu lassen. Sollte der Unfall aus eigenem Verschulden entstanden sein, so haftet Er/Sie für die am Motorrad, Typenbezeichnung Kawasaki Ninja 250R mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer xxxxxxxxxxx entstandenen Schäden, welche durch einen Sachverständigen, auf Seine/Ihre Kosten festgestellt werden, in voller Höhe. Sollte der Sachverständige einen Totalschaden feststellen erstattet Er/Sie den vollen Kaufpreis des Motorrades (Fahrzeug-Identifizierungsnummer xxxxxxxxxxxxxx) in Höhe von 3.900,00€.


Der/Die Probefahrer/in erklärt das Motorrad vor Fahrantritt auf Verkehrssicherheit zu überprüfen und den Luftdruck der Reifen auf 2.2bar (Vorderreifen) und 2.5bar (Hinterreifen) zu prüfen.

Darüber hinaus erklärt Er/Sie zu Fahrtantritt 100%ig verkehrstüchtig zu sein.


Unterschrift des Probefahrers

xxxxxxxxxxxxxxxx



So jetzt meine Frage an die Rechtsverdreher hier, will jetzt keine Namen nennen :whistling: :grin:. Kann ich das vor Gericht verwerten/geltend machen sollte es wirklich zu seinem Unfall und folgendem Rechtsstreit kommen?. Wir sind in Law leider noch nicht so weit das ich mir die Frage selbst beantworten kann^^.


Gruß,

Evo

klanor

Team MO24 - deus ex machina

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2

Mittwoch, 16. März 2011, 23:50


J.P.

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3

Mittwoch, 16. März 2011, 23:59

Abgesehen von der Haftungsfrage:

1. Hast Du schonmal versucht, nem nackten Mann in die Tasche zu greifen? Will heißen, wenn er keine KOhle hat, dann.....

2. Ich würd den Vermögensschaden durch das Hochstufen in der Haftpflichtversicherung im Falle eines Unfalles mit aufnehmen

3. Nicht vergessen den Führerschein zeigen zu lassen, sonst kanns passieren, daß Du haftest...


Edit: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. In dem PDF steht ja alles drin.... Habs erst hinerher gelesen *schäm*
"Failure is not an option" (Gene Krantz, Apollo 13 Flight Director)

"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin." (Albert Einstein)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »J.P.« (17. März 2011, 00:05)


Evo2k6

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4

Donnerstag, 17. März 2011, 00:16

Also der der am Fr. kommen möchte bringt ein Kurzzeitkennzeichen mit. Da meine ja normal erst ab April angemeldet ist.

Danach sollte ich das mit der Schadensfreiheitsklasse natürlich aufnehmen, oder ich nehm diesen Vordruck

x-stars

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5

Donnerstag, 17. März 2011, 07:37

Zitat


Der/Die Probefahrer/in erklärt das Motorrad vor Fahrantritt auf Verkehrssicherheit zu überprüfen und den Luftdruck der Reifen auf 2.2bar (Vorderreifen) und 2.5bar (Hinterreifen) zu prüfen.


Soll er/sie auch gleich noch ne Inspektion mit machen? Man, geht um ne Probefahrt, nicht um nen 3-Wochen-Urlaub. Oder verlieren deine Reifen soviel Luft, dass du jede Woche nachpumpen musst?

Dirk U.

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6

Donnerstag, 17. März 2011, 08:15

Am besten ist natürlich wenn der potentiellen Käufer den Kaufpreis hinterlegt, aber das ist doch etwas zu viel verlangt. Hat ja nicht jeder mal eben ein paar Tausender so rum liegen sondern es bedarf manchmal auch der Organisation.



Evo2k6

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7

Donnerstag, 17. März 2011, 10:39

Der/Die Probefahrer/in erklärt das Motorrad vor Fahrantritt auf Verkehrssicherheit zu überprüfen und den Luftdruck der Reifen auf 2.2bar (Vorderreifen) und 2.5bar (Hinterreifen) zu prüfen.


Soll er/sie auch gleich noch ne Inspektion mit machen? Man, geht um ne Probefahrt, nicht um nen 3-Wochen-Urlaub. Oder verlieren deine Reifen soviel Luft, dass du jede Woche nachpumpen musst?



Nein tun Sie nicht. Aber das Motorrad wurde erst letzte Woche aus dem Winterschlaf geholt und da ich erst ab April fahren darf und ich zuhause nicht das passende Zeugs zum Prüfen habe weiß ich nicht wieviel Luft die Reifen haben. Und ich habe kein Bock, wenn es Rappelt, mir nachher ankreiden zu lassen ich hätte nicht darauf hingewiesen.

Das mit der Verkehrssicherheit sollte sich doch eig. von selbst verstehen, das es sich nur um den Rahmen handelt in dem das Möglich ist. Außerdem war das Motorrad letztes Jahr zur 6000km Inspektion und ist danach nurnoch 220km gelaufen.

Coyote

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8

Donnerstag, 17. März 2011, 10:44

Nein tun Sie nicht. Aber das Motorrad wurde erst letzte Woche aus dem Winterschlaf geholt und da ich erst ab April fahren darf und ich zuhause nicht das passende Zeugs zum Prüfen habe weiß ich nicht wieviel Luft die Reifen haben.


Und wie soll der Probefahrer das dann machen?

Ist das ganze Geraffel nicht eigentlich unnötig? Bei Inbetriebnahme eines Fahrzeugs muss der Fahrer dessen Zustand ohnehin prüfen. Bei Verstößen kriegen Fahrer und Halter eine drauf. Und für Schäden haftet erstmal der Verursacher. Eine Probefahrt ist ja keine Gefälligkeit und Evo ist auch kein Händler, bei dem der Interessent von einer stillschweigend vorhandenen Vollkasko ausgehen könnte.

Der Hinweis auf den Schadenfreiheitsrabatt - okay. Aber selbst den würde ich von der normalen Haftbarkeit gedeckt sehen.

Edit: ah.
http://www.versicherung-und-verkehr.de/a…-wer-zahlt.html

Zitat

Bei Schäden am Verkaufsfahrzeug selbst werden zwei Fälle unterschieden: Besteht Vollkaskoschutz für das Fahrzeug, übernimmt der Versicherer den Schaden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Kommt es danach zu einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse, trifft dies den Halter des Fahrzeugs, solange nichts anderes vereinbart wurde. Außerdem wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Diese Summe von Käufer zurückzubekommen, ist in der Praxis schwierig, vor allem wenn zuvor keine entsprechende Regelung getroffen wurde.

Ist das Fahrzeug nicht vollkaskoversichert, muss der Probefahrer den Schaden unter Umständen aus eigener Tasche zahlen, und zwar auch schon bei leichter Fahrlässigkeit. In der Vergangenheit haben die Gerichte in diesem Fall zu unterschiedlich entschieden. Manche Richter folgten bei ihrem Urteil den Regeln des Händlerverkaufs (stillschweigende Haftungsfreistellung), andere brummten dem Probefahrer die volle Haftung auf.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (17. März 2011, 10:57)


Evo2k6

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9

Donnerstag, 17. März 2011, 11:04

Zitat von »Evo2k6«



Nein tun Sie nicht. Aber das Motorrad wurde erst letzte Woche aus dem Winterschlaf geholt und da ich erst ab April fahren darf und ich zuhause nicht das passende Zeugs zum Prüfen habe weiß ich nicht wieviel Luft die Reifen haben.


Und wie soll der Probefahrer das dann machen?



Naja er will ja ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen. Also ist das dahingehend gemeint das er als erstes eine Tankstelle anfahren und das checken soll. Habe ich ihm so auch schon per E-Mail mitgeteilt.

Leo1987

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10

Donnerstag, 17. März 2011, 11:28

ich würde mir die Kohle in BAR geben lassen .

dein text hilft dir auch nicht wen er keine Kohle hat.
ich glaube es gibt nur autos mit defekten blinkern :-)

Odatas

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11

Sonntag, 20. März 2011, 22:37

Der/Die Probefahrer/in erklärt das Motorrad vor Fahrantritt auf Verkehrssicherheit zu überprüfen und den Luftdruck der Reifen auf 2.2bar (Vorderreifen) und 2.5bar (Hinterreifen) zu prüfen.
Naja wenn ich dass lesen würde würd ich im gleichen Zug fragen wo den die Werkzeuge sind dass ich das machen kann. Schreib lieber: Ich "Name hier" bestätige hiermit, dass ich die Verkehrssicherheit und den Reifendruck des Motorrads nicht überprüft habe und der Fahrer für dies zuständig ist.

Außerdem bei dem Satz:

Darüber hinaus erklärt Er/Sie zu Fahrtantritt 100%ig verkehrstüchtig zu sein.



kannst du dir das 100%ig sparen. Es gibt nur 2 zustände...Verkehrstüchtig und nicht Verkehrstüchtig...man kann nicht zu 20% Verkehrstüchtig sein.


Desweiteren MUSS UNBEDINGT NOCH FOLGENDES REIN!!!!!


Wie viele Kilometer darf er fahren...Natürlich deshalb auch den aktuellen Kilometerstand. Sonst dürfte er Theoretisch 10000 Kilometer fahren.


Von wann bis wann darf er fahren? Uhrzeit angeben! Sonst behält er das Motorrad die nächsten 2 Monate und sagt er dachte er darf das. Vor allem auch aufnehmen dass er nicht ins Ausland fahren darf: Wichtig bei Grenznähe.


Wo muss das Motorrad wieder hin gebracht werden? Sonst kann er es in Dresden abstellen und sagen viel spass beim Abholen!!


Ein Abschnitt dass er versichert einen gültigen Führerschein zu besitzen und momentan auch KEINEM FAHRVERBOT unterliegt. Wenn ein Fahrverbot besteht oder der Führerschein den er hat nicht mehr Gild dann wirst DU haftbar gemacht!!


Aufnehmen dass wärend der Probefahrt nur ER SELBST das Fahrzeug lenken darf.


Au´ßerdem noch ein Absatz was passiert wenn das Fahrzeug verloren geht oder gestohlen wird...deshalb würde ich von der Formulierung weg gehen dass er Schäden zahlen soll sondern ihn insgesamt in die Haftung vor KOSTEN!!! Nehmen.


Und zu guter letzt nocht dass wenn Schäden am Fahrzeug auftretten die vorher noch nicht da waren das der FAHRER den Beweiß erbringen muss das die Schäden vorher da waren. Heißt also wenn ein Kratzer drin ist muss er beweißen dass der auch vorher schon drin war.


Ich glaub das wars erstmal. Ist zwar ziemlich viel aber WENN du es schon machen willst dann auch richtig!!!


Die oben genannten Tipps sind keine rechtliche Beratung sondern nur eine private Einschätzung. Du kannst mich nicht Haftbar für fehler machen die daraus resultieren dass du meinen Rat befolgst.


^^ Das z.b. is ne Absicherung für mich :P

Coyote

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12

Sonntag, 20. März 2011, 23:31

Zitat

Die oben genannten Tipps sind keine rechtliche Beratung sondern nur eine private Einschätzung.


Erinnere mich beizeiten daran, keinen Vertrag mit dir zu schließen. Ist interessant, was für Möglichkeiten du dir vorstellen kannst.

Personalien aufnehmen und Führerschein vorzeigen lassen. Das muss in den Vertrag nicht rein, wozu auch? Wer sich den Lappen nicht zeigen lässt ist selber schuld; und der Richter wird im Zweifel fragen, warum man die Zusicherung über einen Vertrag einholt anstatt einfach pflichtgemäß den Führerschein zu prüfen. Er könnte unterstellen, dass man dadurch in Kauf nimmt, dass der Käufer bezüglich seiner Fahrerlaubnis lügt.

Wenn das Fahrzeug gestohlen wird haftet die TK, wenn es verloren geht haftet der Besitzer - also der Probefahrer. Ist doppelt gemoppelt, und dem Besitzer die komplette Haftung für den Diebstahl eines ohnehin TK-versicherten Möps zu übertragen könnte als Übervorteilung gelten. Damit wäre die Klausel auch komplett hinfällig. Der Probefahrer sollte in dem Fall die SB und den erhöhten Beitragssatz übernehmen müssen (wie bei anderen Schäden eben auch). Natürlich einschließlich des Falls "gestohlenes Möp wird demoliert wiedergefunden".

Ob das mit der Beweislast so funktioniert ist auch so eine Sache. Das wäre sicher ein komplizierteres Thema. Aber wenn sowas im Probefahrtvertrag in der Form drinsteht, dann sinkt die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers bei mir persönlich gegen null. Vielleicht hat er eine kaputte Zündspule am Möp, die erst nach 10 km spürbar wird oder vom letzten Schrauben einen Riesenkratzer an der Tankunterseite und will mir das unterjubeln. Da hätte ich keine Lust drauf. Ich kann ja nicht beweisen, dass es nicht vorher schon kaputt war. Ich würde dir jedenfalls ganz deutlich sagen, was du mit deinem Möp machen kannst. Und es gilt immer noch der Grundsatz, dass die Anklage die Schuld beweisen muss, und nicht der Angeklagte seine Unschuld.

Und wenn ein Meteor vom Himmel fällt und das geparkte Möp zerschmettert, setze ich mir dafür auch nicht den Hut auf. Fahrlässige oder vorsätzliche Schäden ja, Rest definitiv nein.

Ein bisschen Vorsicht ist also schon geboten, wenn man sich solche Klauseln ausdenkt. Das kann ganz gewaltig nach hinten losgehen, auch wenn es übervorsichtig gemeint ist.

Bei der Probefahrt mit dem Auto hinterherfahren (ggf. mit Zeugen) hilft übrigens auch.


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Odatas

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13

Montag, 21. März 2011, 14:31

Immer wird nur über das gemeckert was schlecht ist nie sagt einer mal über das was gut ist "Toll gemacht " :(



Ich finde du siehst das alles auch ein bischen zu sehr aus der Käufer sicht Coyote. Der Verkäufer muss sich auch absichern. Ich meine wenn du ein Auto mietest schaust du es dir ja auch an und dann wird eingetragen wo überall Kratzer dran sind.



Außerdem hinkt dein Vergleich mit der Zündspule etwas denke ich. Das ist ja ein Teil in dem Motorrad bei dem es glaub ich nicht möglich ist, außer mutwillig, dieses Teil in der Geschwindigkeit an den Verlschleißpunkt zu bringen dass es Defekt wird. Es geht mir wie gesagt um Kratzer und schrammen. Der kommt damit an und ist hingefallen hat nen dicken Kratzer im Riss und sagt dann der war schon da...Dann stehst dua auch doof da.



Bei der Beweißlast dürfte es auch keine Problem geben. Es gilt ja bei einem Kauf nach 6 Monaten sowieso eine Beweißtlastumkehr. Die kann man dann auch bei der Probefahrt komplet auf den Fahrer umlegen. Wobei ich meine Hand dafür nicht ins Feuer halten würde.



Und dass man bei der Probefahrt den Führerschein kontrollieren sollte ist auch klar. Man sollte ihn sich sogar unbedingt Kopieren oder dem Typen sagen er solls chon ne Kopie mitbringen wenn man das selbst nich machen kann. Und mit dem Namen würd ich auch schon aufnehmen. Im Falle eines Falles musst du ja beweißen können dass der Typ den Vertrag auch gesehen hat. Deshalb sollte sein Name schon in den Vertrag rein + eine Unterschrift.



Klingt das etwas logisch?



Ich lerne ja selbst gern dazu :D


Gruß Odatas

Coyote

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14

Montag, 21. März 2011, 15:15

Ich finde du siehst das alles auch ein bischen zu sehr aus der Käufer sicht Coyote. Der Verkäufer muss sich auch absichern. Ich meine wenn du ein Auto mietest schaust du es dir ja auch an und dann wird eingetragen wo überall Kratzer dran sind.


Du täuscht dich. Ich sehe das aus Verkäufersicht. Wie du schon sagtest: der muss sich absichern. Wenn er das falsch macht kann ihn der Käufer ausnehmen bis zum Gehtnichtmehr. Siehe "nicht wirksamer Ausschluss der Sachmängelhaftung" beim Verkauf. Klausel falsch gesetzt, Klausel ungültig -> 12 Monate gesetzliche Gewährleistung trotz Privatverkauf. Das bis auf den Hinweis auf den Vertrauensverlust nicht viel mit "Sicht des Käufers" zu tun.

Die Rechtsprechung schützt allerdings tendentiell den Käufer, deswegen sollte der Verkäufer sehr genau darauf achten was er tut. Und dazu gehört eben auch, unzulässige Klauseln wegzulassen.

Zitat

Außerdem hinkt dein Vergleich mit der Zündspule etwas denke ich. Das ist ja ein Teil in dem Motorrad bei dem es glaub ich nicht möglich ist, außer mutwillig, dieses Teil in der Geschwindigkeit an den Verlschleißpunkt zu bringen dass es Defekt wird.


Dann denk dir ein beliebiges anderes Teil aus wo es geht. Meinetwegen die Zylinderkopfdichtung.
Das dürfte rechtlich ziemlich egal sein: wenn ich es ersetzen muss wenn es kaputtgeht, ist es vollkommen egal, ob es aus Altersschwäche, wegen des Wetters, wegen meines Dazutuns oder durch andere kaputtgegangen ist. Ich hab die Kappe auf. Und dir würde ich mir freiwillig nicht aufsetzen.

Zitat

Bei der Beweißlast dürfte es auch keine Problem geben. Es gilt ja bei einem Kauf nach 6 Monaten sowieso eine Beweißtlastumkehr. Die kann man dann auch bei der Probefahrt komplet auf den Fahrer umlegen. Wobei ich meine Hand dafür nicht ins Feuer halten würde.


Solltest du auch besser nicht, weil das Dinge sind, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Das eine sind Rechte aus einem Kaufvertrag, das andere ist eine leihweise Übergabe eines Fahrzeugs im Rahmen der Vertragsanbahnung.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

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