. Kann ich das vor Gericht verwerten/geltend machen sollte es wirklich zu seinem Unfall und folgendem Rechtsstreit kommen?. Wir sind in Law leider noch nicht so weit das ich mir die Frage selbst beantworten kann
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »J.P.« (17. März 2011, 00:05)
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Der/Die Probefahrer/in erklärt das Motorrad vor Fahrantritt auf Verkehrssicherheit zu überprüfen und den Luftdruck der Reifen auf 2.2bar (Vorderreifen) und 2.5bar (Hinterreifen) zu prüfen.
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Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO
Der/Die Probefahrer/in erklärt das Motorrad vor Fahrantritt auf Verkehrssicherheit zu überprüfen und den Luftdruck der Reifen auf 2.2bar (Vorderreifen) und 2.5bar (Hinterreifen) zu prüfen.
Soll er/sie auch gleich noch ne Inspektion mit machen? Man, geht um ne Probefahrt, nicht um nen 3-Wochen-Urlaub. Oder verlieren deine Reifen soviel Luft, dass du jede Woche nachpumpen musst?
Nein tun Sie nicht. Aber das Motorrad wurde erst letzte Woche aus dem Winterschlaf geholt und da ich erst ab April fahren darf und ich zuhause nicht das passende Zeugs zum Prüfen habe weiß ich nicht wieviel Luft die Reifen haben.
Zitat
Bei Schäden am Verkaufsfahrzeug selbst werden zwei Fälle unterschieden: Besteht Vollkaskoschutz für das Fahrzeug, übernimmt der Versicherer den Schaden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Kommt es danach zu einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse, trifft dies den Halter des Fahrzeugs, solange nichts anderes vereinbart wurde. Außerdem wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Diese Summe von Käufer zurückzubekommen, ist in der Praxis schwierig, vor allem wenn zuvor keine entsprechende Regelung getroffen wurde.
Ist das Fahrzeug nicht vollkaskoversichert, muss der Probefahrer den Schaden unter Umständen aus eigener Tasche zahlen, und zwar auch schon bei leichter Fahrlässigkeit. In der Vergangenheit haben die Gerichte in diesem Fall zu unterschiedlich entschieden. Manche Richter folgten bei ihrem Urteil den Regeln des Händlerverkaufs (stillschweigende Haftungsfreistellung), andere brummten dem Probefahrer die volle Haftung auf.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (17. März 2011, 10:57)
Zitat von »Evo2k6«
Nein tun Sie nicht. Aber das Motorrad wurde erst letzte Woche aus dem Winterschlaf geholt und da ich erst ab April fahren darf und ich zuhause nicht das passende Zeugs zum Prüfen habe weiß ich nicht wieviel Luft die Reifen haben.
Und wie soll der Probefahrer das dann machen?
Naja wenn ich dass lesen würde würd ich im gleichen Zug fragen wo den die Werkzeuge sind dass ich das machen kann. Schreib lieber: Ich "Name hier" bestätige hiermit, dass ich die Verkehrssicherheit und den Reifendruck des Motorrads nicht überprüft habe und der Fahrer für dies zuständig ist.Der/Die Probefahrer/in erklärt das Motorrad vor Fahrantritt auf Verkehrssicherheit zu überprüfen und den Luftdruck der Reifen auf 2.2bar (Vorderreifen) und 2.5bar (Hinterreifen) zu prüfen.
Das z.b. is ne Absicherung für mich
Zitat
Die oben genannten Tipps sind keine rechtliche Beratung sondern nur eine private Einschätzung.
Ich finde du siehst das alles auch ein bischen zu sehr aus der Käufer sicht Coyote. Der Verkäufer muss sich auch absichern. Ich meine wenn du ein Auto mietest schaust du es dir ja auch an und dann wird eingetragen wo überall Kratzer dran sind.
Zitat
Außerdem hinkt dein Vergleich mit der Zündspule etwas denke ich. Das ist ja ein Teil in dem Motorrad bei dem es glaub ich nicht möglich ist, außer mutwillig, dieses Teil in der Geschwindigkeit an den Verlschleißpunkt zu bringen dass es Defekt wird.
Zitat
Bei der Beweißlast dürfte es auch keine Problem geben. Es gilt ja bei einem Kauf nach 6 Monaten sowieso eine Beweißtlastumkehr. Die kann man dann auch bei der Probefahrt komplet auf den Fahrer umlegen. Wobei ich meine Hand dafür nicht ins Feuer halten würde.
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