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HeLLd00r

Mo24-Hobbyist

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1

Samstag, 26. März 2011, 17:33

Feuerwehrkosten nach Motorradunfall - 1 3/4 Jahre später

Hey,

vielleicht erinnert sich hier noch jemand an mich, wahrscheinlich wohl nicht..
Um mich ist es hier ziemlich still geworden, nachdem ich vor 1 3/4 Jahren (am 26.06.09) einen Unfall mit dem Möp hatte!
An diesem war auch die Feuerwehr Hamburg beteiligt!

Heute (am 26.03.11) kam ein Bescheid, dass ich die Kosten in Höhe von 110,90 erstatten soll!

Ich hab hier mal die wichtige Passage abgetippt:

Zitat

Nach § 25 b des Feuerwehrgesetzes vom 23. Juni 1986 (Hamburgisches
Gesetz und Verordnungsblatt, Seite 137) - in der geltenden Fassung -
sind der Feuerwehr die KOsten, Auslagen und Anwendungen vom Halter eines
der beteiligten Fahrzeuge zu erstatten.

Einsatz am: 26.06.2009 um 19:26
Einsatzort: ...

Einsatzgrund: Verkehrsunfall

Maßnahme: Die ausgelaufenen Betriebsstoffe wurden mit Bindemittel abgestreut und aufgenommen.

Beteiligtes Fahrzeug: ...

Mit freundlichen Grüßen,
Die Gebührenstelle der Feuerwehr Hamburg
Ich wollte mal von euch wissen ob das rechtens ist! Vielleicht verjährt oder irgendwas anderes komisch?
Sollte das nicht eigentlich meine Versicherung bezahlen?

Ich finds merkwürdig, dass ich das so spät erst bekomme!

MfG und danke schonmal!
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

Mein Fahrschultagebuch

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Laurence

Mo24-Bewohner

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2

Samstag, 26. März 2011, 17:48

mmmhmm zahlt sowas nicht eigentlich die Haftpflich?
Und mit einem lauten Knall erblickte ein Pleuel das Licht der Welt.

tobim

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3

Samstag, 26. März 2011, 17:50

Hmmm, die entsprechende Gesetzespassage ist doch mitgeliefert ... "vom HALTER ... zu erstatten"...

Ob deine Versicherung sowas zahlt musst du in deinen Verischerungsunterlagen, die du seinerzeit unterschrieben hast nachsehen...

Die Verjährungsfrist für Rechnungen liegt allgemein bei 3 Jahren...


4

Samstag, 26. März 2011, 17:55

Natürlich vom Halter zu erstatten, wer denn sonst?

Auch bei nem Unfall muss der Halter oder Fahrer kA dem Opfer alles bezahlen.

Nur dafür hat der Halter seine Versicherung abgeschlossen.

Würde da einfach mal anrufen und sagen dass sie das bezahlen sollen und wenn nicht lassen die dich das schon wissen.

Ansonsten warte mal Coyote ab;)

edit:
Außerdem klingt die Gesetzespassgae sehr eigenartig.
Vom Halter eines der beiteiligten Fahrzeuge.
Laut der Aussage könnten sie ja auch den Unschuldigen oder Zeugen bezahlen lassen, weil die auch dran beteiligt sind

alex600ccm

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5

Samstag, 26. März 2011, 18:15

Ja, die gewöhnliche Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren. Ruf Deine Versicherung an und frag nach, ob die das übernehmen.

LG Alex

klanor

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6

Samstag, 26. März 2011, 18:41

Ruf Deine Versicherung an und frag nach, ob die das übernehmen.

Oder noch besser: Leite das an deine Versicherung weiter, damit die das übernehmen.
Wenn du erst fragst, sagen die natürlich "Nein".

Während du auf Antwort der Versicherung wartest, hast du noch genug Zeit, in Erfahrung zu bringen, ob das tatsächlich Bestandteil der Haftpflichtdeckung ist.

Dirk U.

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7

Samstag, 26. März 2011, 18:53

Oder noch besser: Leite das an deine Versicherung weiter, damit die das übernehmen.
Wenn du erst fragst, sagen die natürlich "Nein".

Richtig. Gar nicht erst die Pferde scheu machen durch nachfragen. Einfach die Rechnung denen in den Briefkasten stecken und so tun als ob das ganz klar sei. Beschweren kann sich die Versicherung immer noch.



HeLLd00r

Mo24-Hobbyist

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8

Samstag, 26. März 2011, 19:22

Hmm,

wenn die das dann übernehmen, steige ich dann nichgt in der Versicherung? Weil wenn das der Fall wäre, würde es sich ja für 110,90 nicht lohnen...
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tobim

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9

Samstag, 26. März 2011, 19:33

...gestiegen bist du doch wegen deines Unfalls damals dann eh schon oder? Sollte rein logisch betrachtet damit ja schon abgedeckt sein?!


10

Samstag, 26. März 2011, 20:30

Hmm, selbst wenn, würde ich sagen, lohnt es sich trotzdem.

Motorrad Haftplficht ist normalerweise ja nicht viel.
Da machen die über 100 wohl wesentlich mehr aus.

Wenn du aber viell SF 50% hast und kommst auf 100 dann nicht.
Aber jetzt viell von Sf 45% auf 50%, dann würd ich lieber das nehmen.

J.P.

Mo24-Kultanhänger

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11

Samstag, 26. März 2011, 23:39

Wird normalerweise von der Haftpflicht gedeckt, soweit es keinen anderen Ausschlußgrund gibt. (zb Vorsatz ;) ). Sofern Du damals in der Versicherung raufgestuft worden bist, wirst Du soweit ich weiß nicht erneut heraufgestuft, da es ja zum selben Schadenereignis gehört.

Solltest nicht du, sondern jemand anderes den Unfall verursacht haben, ist meiner Meinung nach dessen Versicherung dran; den Kampf darum kannst du aber getrost diener Versicherung überlassen.

Verjährungsfrist wäre zu prüfen, denn es handelt sich nicht um eine "Rechnung" im eigentlichen Sinn, sondern um eine behördliche Gebühr. Da können Fristen anders sein (Bundeslandabhängig). Auch das würde Deine Versicherung prüfen.

Bei den meisten Versicherungen (oder zu mindest bei einigen) kannst Du NACH der Regulierung des Schadens innerhalb einer gewissen Frist entscheiden, ob du den Schaden selbst übernimmst um den SF Rabatt zu erhalten. Eine Vergleichsrechnung erstellt die Versicherung auf Anfrage.

Wie auch immer, sehr erstaunlich, daß die sich so lange Zeit gelassen haben. Gibts dafür nen Grund?

Abgeshen davon hoffe ich Du bist einigermaßen heile geblieben...
"Failure is not an option" (Gene Krantz, Apollo 13 Flight Director)

"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin." (Albert Einstein)

HeLLd00r

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12

Sonntag, 27. März 2011, 09:57

Damals hat die Versicherung nichts abgerechnet, weil es nichts abzurechnen gab..
Der Polizei konnte ich den leichten Leitplankenschaden als schon da gewesen verkaufen und außer meinem Möp war ja kein anderes betroffen..
Das war teilkaskoversichtert, also mein Problem!

Das Problem ist, dass die damalige Möpversicherung jetzt meine Autoversicherung ist.. Würde ich also in den Prozenten steigen, wären das schnell mal 110 Euro..

Für mich gibt es keinen richtigen Grund wieso es so lange gedauert hat, dass ich ne simple Rechnung bekomme, ich werd morgen mal einen Anwalt fragen!
Versichert bin ich bei der HUK Coburg, weiß jemand wie das bei denen ist?

MfG und danke für die schnelle Hilfe schonmal!
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Coyote

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13

Sonntag, 27. März 2011, 12:07

Das Problem ist, dass die damalige Möpversicherung jetzt meine Autoversicherung ist.. Würde ich also in den Prozenten steigen, wären das schnell mal 110 Euro


Ist dann aber ein anderer Versicherungsvertrag. Dazu müssten sie quasi die Vertragsabschlussbedingungen rückwirkend ändern. Würde mich interessieren ob das geht.


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Wawy

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14

Sonntag, 27. März 2011, 15:34

Aber is ja ganz logisch, wenn du den Unfall selbst verursacht hast und keine Versicherung eingeschaltet hast, dann leitet die Feuerwehr die kosten natürlich an dich. Es liegt jetzt an dir,ob du das selbst zahlst oder da nachträglich noch einen Versicherungsfall draus machst. Ich gehe aber schon davon aus, dass du auch noch rückwirkend hochgestuft werden kannst.

Ich würd`s wohl zahlen.
präsentiert:

Der Töff

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15

Sonntag, 27. März 2011, 18:59

"Ich auch!"

Der Töff.
*Flott mit Schrott!*

Leo1987

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16

Dienstag, 29. März 2011, 08:44

ich würde mich freuen das ich nicht noch eine neue Leitplanke zahlen muss und die feuerwehr mit den 110€ unterstützen
freu dich das die Pollente dir die leitplanke nicht mit angekreidet hat :thumbsup:
ich glaube es gibt nur autos mit defekten blinkern :-)

below

Mo24-Kultanhänger

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17

Dienstag, 29. März 2011, 08:57

Eben - mit ner gratis Leitplanke als Bonus sind die 110€ in die Kasse der Feuerwehr doch gut angelegt und Du bist allen Streß los. Da würd ich bei so nem geringen Betrag kein Gezanke mit der Versicherung anfangen wo Du am Ende noch blöd dastehst wenn Du hochgestuft wirst.
Gruß, Michael

J.P.

Mo24-Kultanhänger

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18

Dienstag, 29. März 2011, 10:47

Das kann man unterschreiben, zumal Du, durch die evtl. Hochstufung die 110€ ziemlich schnell auch ausgeben würdest. Du schleppst das ja über die Jahre mit. Du zahlst im ersten Jahr der Hochstufung mehr, das rechnen noch die meisten. Im zweiten aber auch, weil ohne Hochstufung würdest Du ja bereits mehr Rabatt haben. Und so geht das über die Jahre. Der ADAC hat das vor Ewigkeiten mal ausgerechnet, das war richtig KOhle....
"Failure is not an option" (Gene Krantz, Apollo 13 Flight Director)

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19

Dienstag, 29. März 2011, 16:27

So,

danke schonmal für eure Hilfe!
Ich hab natürlich noch ein bisschen nachgeforscht.. und bin auch zu vllt interessanten Ergebnissen gekommen:
Verjährungsfrist ist 3 Jahre! Wenn die Rechnung gestellt wurde, also ab jetzt 30 Jahre!!
Dass es so lange gedauert hat liegt - wer hätte es gedacht - am Personalmangel bei der Feuerwehr! (Wurden jetzt aber 3 neue Mitarbeiter eingestellt, die ich mit 110 Euro fionanzieren darf :thumbup: Da freut man sich doch direkt, dass man Arbeitsplätze geschaffen hat in der heutigen Zeit! :thumbsup:
In nächster Zeit bekomme ich noch eine genaue Gebührenaufstellung, wenn Interesse besteht, stell ich die hier gerne rein!
Automatisch gibts die Aufstellung erst ab 500 Euro 8|

Rechnung wird nach der Gebührenaufstellung selbst bezahlt und gut ist!

MfG
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Kate

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20

Dienstag, 29. März 2011, 20:05

Was für ein Meis..... Du hast nen Unfall verursacht.... Du hast der Dreck gemacht den jemand für Dich weggeräumt hat, das kostet.... so ist das Leben. Man hat nicht nur Rechte im Leben.

Zahlen und gut.
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