Ich wollte mal von euch wissen ob das rechtens ist! Vielleicht verjährt oder irgendwas anderes komisch?
Zitat
Nach § 25 b des Feuerwehrgesetzes vom 23. Juni 1986 (Hamburgisches
Gesetz und Verordnungsblatt, Seite 137) - in der geltenden Fassung -
sind der Feuerwehr die KOsten, Auslagen und Anwendungen vom Halter eines
der beteiligten Fahrzeuge zu erstatten.
Einsatz am: 26.06.2009 um 19:26
Einsatzort: ...
Einsatzgrund: Verkehrsunfall
Maßnahme: Die ausgelaufenen Betriebsstoffe wurden mit Bindemittel abgestreut und aufgenommen.
Beteiligtes Fahrzeug: ...
Mit freundlichen Grüßen,
Die Gebührenstelle der Feuerwehr Hamburg

Ruf Deine Versicherung an und frag nach, ob die das übernehmen.
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Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO
Oder noch besser: Leite das an deine Versicherung weiter, damit die das übernehmen.
Wenn du erst fragst, sagen die natürlich "Nein".
). Sofern Du damals in der Versicherung raufgestuft worden bist, wirst Du soweit ich weiß nicht erneut heraufgestuft, da es ja zum selben Schadenereignis gehört.Das Problem ist, dass die damalige Möpversicherung jetzt meine Autoversicherung ist.. Würde ich also in den Prozenten steigen, wären das schnell mal 110 Euro
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Feuerwehrkosten nach Motorradunfall - 1 3/4 Jahre später © MOTORRAD online24