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[Recht] Helm des Sozius

timmae

Mo24-Bewohner

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1

Dienstag, 29. März 2011, 18:31

Helm des Sozius

Soooo... ich bin angepisst, aber so richtig. Für alle die das verpasst haben gibt es hier noch einmal eine kurze Fassung der Situation.

Ich hatte Ende Februar einen Unfall mit Sozius, dabei wurde sein Helm stark beschädigt (starker Abrieb am Hinterkopf), er ist also definitiv hinüber. Als der Wisch der Versicherung kam habe ich den Helm als entstandenen Schaden meines Sozius angegeben, zusammen mit Modell und Marke (Shoei XR1000). In der Hoffnung den Ärger damit los zu sein, der Helm gehörte dem Lebensgefährten seiner Mutter, war aber auch "nur" der 2.Helm, hab ich den Papierkram dann abgeschickt und erstmal nichts mehr unternommen. Dann kam einige Zeit später der besagte Sozius (theoretisch ein recht guter Freund) auf mich zu und erzählte das die Versicherung nur 150€ bezahlen wolle, Henning (Besitzer des Helmes) hätte aber gerne noch 200€ mehr zurückerstattet. 100€ wollte er selber zahlen, 100€ soll ich dabei geben. Sein Argument "Du hättest ja keinen Unfall bauen müssen!" :huh: :cursing: habe ich dann schnell gekontert mit "Du hättest ja nicht mitfahren müssen, ich habe dich nicht gezwungen!". Hab ihm dann noch den Tipp mitgegeben sich erneut an die Versicherung zu wenden und mehr Geld zu fordern. Er soll den Wert des Helmes erstattet bekommen, aber dafür habe ich eine Versicherung abgeschlossen. Da kam dann erstmal nichts mehr, er war wohl sickig wegen dem Spruch. Mittlerweile hat sich das ganze (durch ihn netterweise verbreitet) in der Schule herumgesprochen und mir geht der eine oder andere gehörig auf den Sack indem mir vorgehalten hat was für ein schlechter Mensch ich doch bin und immerhin hätte er mich auch auf Körperverletzung verklagen können. (Ja er hätte das machen können, aber DANN hätte er an die fahrlässige noch eine vorsätzliche Körperverletzung hängen können!!!)

Jetzt kam heute auf jeden Fall eine Nachricht über ICQ die ich, um den Inhalt nicht zu verfälschen, einfach mal kopiere:
XXX 17:44
hör mal,evtl solltest du dich mal mit henning unterhalten,weil er das geld nämlich jez gern hätte.hab mich mit dem mal über den vorschlag mit der versicherung unterhalten und wir sind einhellig zu dem schluss gekommen das man das lassen sollte.
wie gesagt,unterhalte dich mal mit henning,weil er hält sich die option anwalt offen.
timmae 17:47
wieso sollte man das lassen?
was wollt ihr mit nem anwalt und warum wollt ihr kein geld von der versicherung?
XXX 17:49
weil die entscheidung der versicherung steht und bei einspruch ein gutachter kommt,der die ganze sache in augenschein nimmt und dafür mal nich weniger als 350 euro nimmt, und das is unsinn.hennnig is halt nich so begeistert davon das du da nich ausm arsch kommst und das ganze so lapidar abtust.das sind schließlich seine sachen gewesen.
timmae 17:51
wenn henning der meinung ist das der helm noch mehr wert war als die 150€ dann wird der gutachter das auch sagen, dann bezahlt die versicherung den auch, habt ihr überhaupt schonmal mit der versicherung geredet? ich tue nichts lapidar ab, habe aber leider keinen geldscheißer hier stehen

Soooo, nur um das mal klar zustellen, ich tue NICHTS lapidar ab und würde meine Eltern mir das Geld so heftigst zum Popo (bei Bedarf mit einem Tampon in Wodka getränkt) einführen, das es oben wieder rauskommt, würde ich ihm auch gerne die 100€ zahlen, aber so ist es nun einmal nicht.

Jetzt an euch, wer hat Recht, wer hat Unrecht? Was sollte ich jetzt machen? Werde wohl gegen 20:00Uhr mit dem Besitzer des Helms telefonieren.

Bin leicht geladen!
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x-stars

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2

Dienstag, 29. März 2011, 18:47

Hm? Sag ihm, er soll sich einen Anwalt nehmen und der soll sich dann mit der Versicherung auseinandersetzen. Wenn die Versicherung dann mit Gutachter usw. kommt, dann soll sie: Zahlt sie halt am Ende Gutachter, Anwalt deines Kumpels und den Helm.

muckAE

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3

Dienstag, 29. März 2011, 18:53

war es nicht so dass man immer den neuwert eines helmes verlangen kann?
einfach weil es nicht zuzumuten ist einen "gebrauchten" zu kaufen? der koennte ja auch mal hingefallen sein etc pp :O

/edit:

Zitat


Wenn eine andere Person den Unfall verschuldet hat, besteht darauf, dass Ihr einen neuen Helm oder vollen Geldersatz bekommt. Vielfach wird man nur mit einem Zeitwert für den Helm vom Unfallgegner vertröstet, oder es wird gar behauptet, der Helm sei auf Grund mangelnder optischer Beschädigungen nicht zu erstatten und kann weiterbenutzt werden. Wer das glaubt und sich so abspeisen lässt, kann beim nächsten Unfall sein blaues Wunder erleben, wenn der Helm nicht mehr den erwarteten Schutz bringt, da er bereits einen Vorschaden hat.
[...]

Quelle:
http://www.bma-magazin.de/rechtstipp/rec…ch-unfall-.html

dein vollidiot von freund soll dich an die versicherung wenden ~~ deshalb hat man sie doch :O ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »muckAE« (29. März 2011, 18:56)


timmae

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4

Dienstag, 29. März 2011, 18:59

Mein letzter Stand ist das es mittlerweile so ist, dass es nicht mehr den Neuwert gibt, warum auch immer, aber das hat sich wohl geändert.

Bin ja derselben Meinung wie x-stars, nur aus irgendeinem Grund will der Besitzer des Helmes das bisher nicht. Bin von daher mal gespannt was bei dem Gespräch herauskommt...
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Klerkx81

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5

Dienstag, 29. März 2011, 19:02

Was zählt immer der Zeitwert vom zerstörtem Objekt. Wenn ein Helm neu 400€ gekostet hat (und mann die Quittung noch hat) kann mann 2 Jahre nach dem Kauf keine 350€ mehr verlangen.
Wenn dir einen in dein 15 Jahre altes Auto fährt bekommst von der Versicherung auch nicht soviel das du damit einen Neuwagen kaufen könntest.
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Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,
sie gehen sogar für sie arbeiten.

6

Dienstag, 29. März 2011, 19:02

1) Streich solche Leute aus deinem Bekanntenkreis
2) Lass kommen was kommt
3) Wird die Versicherung nur den Zeitwert zahlen
4) Bei einem NEU-PREIS von derzeit rund 240€ kann er sich die +200€ somit weiter erträumen... KLICK

Im Übrigen gibt es keine Unterscheidung zwischen Neupreis und Gebrauchtpreis, sondern zwischen Neupreis und ZEITWERT ... Da der XR1000 ein Altmodel ist, ist der Zeitwert dementsprechend auch nicht so prall wie die Traumvorstellung ...
Und nu?

Klerkx81

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7

Dienstag, 29. März 2011, 19:05

das die Versicherung nur 150€ bezahlen wolle, Henning (Besitzer des Helmes) hätte aber gerne noch 200€ mehr zurückerstattet.
Wenn ich das richtig lese will der 350€ haben.
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timmae

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8

Dienstag, 29. März 2011, 19:05

Wenn allerdings die Rechnung von "damals" noch vorliegt und damit der höhere Kaufpreis bewiesen werden kann, zählt dann auch der Wert wie er im Moment gehandelt wird?

Genau, insgesamt den Wert von 350€.
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muckAE

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9

Dienstag, 29. März 2011, 19:09

Wenn dir einen in dein 15 Jahre altes Auto fährt bekommst von der Versicherung auch nicht soviel das du damit einen Neuwagen kaufen könntest.
ein helm ist kein auto. das ist beispiel hinkt.
ich empfehle den von mir gepostet link incl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2006, Az: 1 U 137/05 als beispiel.

10

Dienstag, 29. März 2011, 19:10

Ich bin kein Jurist, aber solche Fragen werden in den Verträgen oft mit den Begriffen "Wiederbeschaffungswert" und "Zeitwert" verhackstückelt. ICH gehe davon aus, dass der jetzt tatsächlich vorhandene Preis relevant ist, da ich weiss, dass bei den Versicherungen auch dieses geprüft wird (Zumindest bei meiner - nicht auf den letzten Cent, aber grobe Überprüfung findet statt).

Im Zweifel würde ich aber einfach mal deinen Versicherungsmenschen darauf ansprechen, warum die weniger zahlen wollen ...

@Timmae:

Frag ihn doch mal ganz freundlich, warum er 350€ von dir haben möchte, wenn man den auch "mühelos" für 250-300€ neu kaufen kann?!
Und nu?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »agent_provocateur« (29. März 2011, 19:12)


muckAE

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11

Dienstag, 29. März 2011, 19:11

noch ein urteil ...

Zitat


Seit Jahren wird vor den Gerichten immer wieder zwischen Geschädigtem und gegnerischer Versicherung darüber gestritten, ob bei beschädigter Schutzkleidung nach einem Motorradunfall ein Abzug vom Neupreis dieser Gegenstände zu machen ist, wenn diese zum Unfallzeitpunkt schon älter waren.
Ein solcher Abzug „Neu für Alt“ ist bei modischen Gegenständen, Straßenbekleidung oder Sachen mit kurzer Haltbarkeit üblich und von der Rechtsprechung anerkannt. Bei Motorradschutzkleidung hat die Rechtsprechung diese Frage bisher sehr unterschiedlich entschieden.
Nunmehr gibt es eine höhergerichtliche Entscheidung, die wohl als richtungweisend gesehen werden darf. In einem Hinweisbeschluss bestätigte das OLG München am 23.01.2009 die ständige Rechtsprechung des LG Darmstadt zum Abzug "Neu für Alt" bei Motorradschutzkleidung. Aufgrund der Schutzfunktion ist bei beschädigter Schutzkleidung nun auch nach der Rechtsprechung der Bayern eindeutig, dass nicht der Zeitwert sondern der Kaufpreis zu ersetzen ist (OLG München, Az. 10 U 4104/08).
/edit: zu deinem konkreten problem: ich wuerde einfach den neuwert bei der versicherung fordern bzw deinen freund fordern lassen ... wenn die nicht spuren ... anwalt zur versicherung :)

12

Dienstag, 29. März 2011, 19:13

@muckae:

Auch wenn der Wiederbeschaffungspreis gültig ist, wird er keine 350€ bekommen, da der Wiederbeschaffungspreis für Neuware DEUTLICH darunter liegt ...
Und nu?

muckAE

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13

Dienstag, 29. März 2011, 19:15

ich hab ja nie behauptet dass er 5300€ bekommt nur weil er den bei ebay fuer 5300€ ersteigert hat ~~
er wird wohl den neuwert bekommen der momentan bei ca 300€ liegt ...

timmae

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14

Dienstag, 29. März 2011, 19:21

Zitat

6.)

a.)

Dass der Motorradhelm des Klägers infolge des Unfalls aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden kann, ergibt sich unabhängig davon, ob eine äußerliche Beschädigung des Helms feststellbar ist, aus dem Umstand, dass der Kläger gestürzt ist und dabei nach seinen nicht angegriffenen Angaben im Rahmen seiner Anhörung durch das Landgericht unter anderem mit dem Helm gegen einen Bogenpoller vor der Feuerwehreinfahrt gestoßen ist. Da als Folge dieser mechanischen Belastung des Helms verborgene Mängel nicht auszuschließen sind, muss der Helm ausgetauscht werden (Senat, Urteil vom 25.04.2005, Az. 1 U 195/04; Urteil vom 16.02.2004, Az. 1 U 151/03). Zudem ist auch glaubhaft, dass durch den Sturz des Klägers das Visier des Helms beschädigt worden ist. Der Kläger hat aber nicht dargelegt, dass er tatsächlich einen neuen Helm sowie ein neues Visier erworben hat. Danach kann er nur den Nettopreis für die Neuanschaffung eines vergleichbaren Motorradhelms mit vergleichbarem Visier beanspruchen. Dass ein vergleichbarer Helm zu dem Preis des alten Helms von brutto 549 DM = 280,70 Euro erhältlich ist, ist zwischen den Parteien ebenso wenig in Streit wie der Preis von 45,97 Euro für die Neuanschaffung des beschädigten Visiers. Danach ergibt sich ein zu ersetzender Nettobetrag von 241,98 Euro für den Helm und 39,63 Euro für das Visier. Nach der Rechtsprechung des Senats findet ein Abzug "neu für alt" bei einem aus Sicherheitsgründen auszutauschenden Sturzhelm bzw. Visier nicht statt (Senat, Urteil vom 01.10.2001, Az. 1 U 15/01).


http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=062631 Quelle

Danach würde er den damaligen Kaufpreis erstattet bekommen, ist allerdings kein aktuelles Urteil.
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Carina

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15

Dienstag, 29. März 2011, 19:23

Zitat

weil er das geld nämlich jez gern hätte


Das ist aber schön für ihn, dass er das jetzt gerne hätte... :whistling: Wer sich schonmal mit Versicherungen rumgestritten hat weiß, das nicht innerhalb von 2 Wochen erledigt ist! Ich hätte damals auf die 700 Euro für mein angeditschtes Auto auch nicht ein halbes Jahr warten wollen.

Warum wendet er sich nicht an die Versicherung? ER will ja schließlich was, und nicht DU!

Und was für ein Problem hat er denn bitte mit dem Gutachter? ?( Den zahlt er doch normalerweise sowieso nicht, sondern die Versicherung... Kann das sein, dass der dich bissl abzocken will??

Einen schönen Freund hast du da... :S

16

Dienstag, 29. März 2011, 19:25

Zitat

6.)

a.)

Dass der Motorradhelm des Klägers infolge des Unfalls aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden kann, ergibt sich unabhängig davon, ob eine äußerliche Beschädigung des Helms feststellbar ist, aus dem Umstand, dass der Kläger gestürzt ist und dabei nach seinen nicht angegriffenen Angaben im Rahmen seiner Anhörung durch das Landgericht unter anderem mit dem Helm gegen einen Bogenpoller vor der Feuerwehreinfahrt gestoßen ist. Da als Folge dieser mechanischen Belastung des Helms verborgene Mängel nicht auszuschließen sind, muss der Helm ausgetauscht werden (Senat, Urteil vom 25.04.2005, Az. 1 U 195/04; Urteil vom 16.02.2004, Az. 1 U 151/03). Zudem ist auch glaubhaft, dass durch den Sturz des Klägers das Visier des Helms beschädigt worden ist. Der Kläger hat aber nicht dargelegt, dass er tatsächlich einen neuen Helm sowie ein neues Visier erworben hat. Danach kann er nur den Nettopreis für die Neuanschaffung eines vergleichbaren Motorradhelms mit vergleichbarem Visier beanspruchen. Dass ein vergleichbarer Helm zu dem Preis des alten Helms von brutto 549 DM = 280,70 Euro erhältlich ist, ist zwischen den Parteien ebenso wenig in Streit wie der Preis von 45,97 Euro für die Neuanschaffung des beschädigten Visiers. Danach ergibt sich ein zu ersetzender Nettobetrag von 241,98 Euro für den Helm und 39,63 Euro für das Visier. Nach der Rechtsprechung des Senats findet ein Abzug "neu für alt" bei einem aus Sicherheitsgründen auszutauschenden Sturzhelm bzw. Visier nicht statt (Senat, Urteil vom 01.10.2001, Az. 1 U 15/01).


http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=062631 Quelle

Danach würde er den damaligen Kaufpreis erstattet bekommen, ist allerdings kein aktuelles Urteil.


ICH lese es so, dass er den Betrag bekommt, für den man ihn erhalten kann ... Somit derzeit 299€ - 19%.

Ein bisschen OT - auch wenn es jetzt schei**e klingt:

In solchen Momenten bin ich froh, bei der richtigen Versicherung zu sein ... Schäden verursacht, innerhalb von höchstens 72 Stunden waren diese beglichen! Ohne wenn+aber.
Und nu?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »agent_provocateur« (29. März 2011, 19:27)


17

Dienstag, 29. März 2011, 19:26

Lass ihn halt nen Anwalt einschalten, geht dich ja nichts an, macht deine Versicherung für dich, würd ich mal sagen.

Und das war ja eben das, was ich früher schon gesagt habe, sowas vergisst man nicht einfach.

Und jetzt scheint es so als ob man langsam sieht, wie gut der Freund war.

x-stars

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18

Dienstag, 29. März 2011, 19:30

Ich les es auch so, dass er den (Brutto-)Preis bekommt, den der bzw. ein vergleichbarer Helm aktuell kostet. Aber da die Rechtssprechung eh ständig wechselt: Schick ihn zum Anwalt, der wird sichs chon darum kümmen, dass das Richtige für deinen Freund rauskommt. Zudem wird der Anwalt ihm auch beibringen, dass nicht du, sondern die Versicherung Ansprechpartner ist. Wenn er also klagen will, dann gegen die, und nicht gegen dich, denn dafür hast du die Versicherung ja :P.

tobim

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19

Dienstag, 29. März 2011, 19:31

Was würde dagegen sprechen den Helm via Internet (239,- EUR wurden hier ja schon gefunden... vllt. gehts ja noch günstiger) zu kaufen und die Differenz von 90 EUR teilt ihr euch zu dritt zwischen dir, dem Träger und dem Besitzer (er kriegt ja immerhin 'nen neuen Helm und war so blöd seinen Helm zu verleihen, anscheinend ohne klar zu machen, dass derjenige der Scheisse baut auch bezahlt...) irgendwie auf und geht danach einen trinken, freut euch alle, dass es nur zum Blechschaden damals kam und die Sache ist gegessen?

Von keiner Seite aus ist es auch nur im Ansatz ökonomisch irgendwas anderes zu tun, sofern man seine eigene Arbeitszeit mit mehr als 0 EUR pro Stunde ansetzt. Denn egal wer wann wie wo zum Anwalt rennt, das alles ist mit kostbarer Zeit verbunden (und meist ohnehin mit 150,- EUR Selbstbeteiligung, egal wie die Sache ausgeht), die zumindest ich bei dem schönen Wetter mit sinnvolleren Dingen verbringen würde :grin:


Coyote

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20

Dienstag, 29. März 2011, 19:32

Kann das sein, dass der dich bissl abzocken will??


Den Verdacht hatte ich von Anfang an.

Lass dir mal das Schreiben der Versicherung zeigen, dass sie nur €150 zahlen will. Wenn das nicht kommt, würde ich mal "zweihundertdreiundsechzigesstehgehbeh" murmeln, wenn er nochmal mit "Anwalt" andackelt. Was so einer kann, könnte ich schon lange.

Nochmal: es ist völlig schnurz ob der Zweitwert des Helms oder der Neupreis erstattet werden. Es entstand ein wie auch immer zu beziffernder Schaden, und den ersetzt ausschließlich die Haftpflichtversicherung und niemand sonst.

Wenn er zu doof ist die Kohle von der Versicherung einzufordern, ist das sein Problem. Das wird ihm der Anwalt auch erzählen. Gegen Gebühr, natürlich.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (29. März 2011, 19:41)


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