habe ich dann schnell gekontert mit "Du hättest ja nicht mitfahren müssen, ich habe dich nicht gezwungen!". Hab ihm dann noch den Tipp mitgegeben sich erneut an die Versicherung zu wenden und mehr Geld zu fordern. Er soll den Wert des Helmes erstattet bekommen, aber dafür habe ich eine Versicherung abgeschlossen. Da kam dann erstmal nichts mehr, er war wohl sickig wegen dem Spruch. Mittlerweile hat sich das ganze (durch ihn netterweise verbreitet) in der Schule herumgesprochen und mir geht der eine oder andere gehörig auf den Sack indem mir vorgehalten hat was für ein schlechter Mensch ich doch bin und immerhin hätte er mich auch auf Körperverletzung verklagen können. (Ja er hätte das machen können, aber DANN hätte er an die fahrlässige noch eine vorsätzliche Körperverletzung hängen können!!!)

Zitat
Wenn eine andere Person den Unfall verschuldet hat, besteht darauf, dass Ihr einen neuen Helm oder vollen Geldersatz bekommt. Vielfach wird man nur mit einem Zeitwert für den Helm vom Unfallgegner vertröstet, oder es wird gar behauptet, der Helm sei auf Grund mangelnder optischer Beschädigungen nicht zu erstatten und kann weiterbenutzt werden. Wer das glaubt und sich so abspeisen lässt, kann beim nächsten Unfall sein blaues Wunder erleben, wenn der Helm nicht mehr den erwarteten Schutz bringt, da er bereits einen Vorschaden hat.
[...]
? Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »muckAE« (29. März 2011, 18:56)
Wenn ich das richtig lese will der 350€ haben.das die Versicherung nur 150€ bezahlen wolle, Henning (Besitzer des Helmes) hätte aber gerne noch 200€ mehr zurückerstattet.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »timmae« (29. März 2011, 19:07)
ein helm ist kein auto. das ist beispiel hinkt.Wenn dir einen in dein 15 Jahre altes Auto fährt bekommst von der Versicherung auch nicht soviel das du damit einen Neuwagen kaufen könntest.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »agent_provocateur« (29. März 2011, 19:12)
/edit: zu deinem konkreten problem: ich wuerde einfach den neuwert bei der versicherung fordern bzw deinen freund fordern lassen ... wenn die nicht spuren ... anwalt zur versicherung
Zitat
Seit Jahren wird vor den Gerichten immer wieder zwischen Geschädigtem und gegnerischer Versicherung darüber gestritten, ob bei beschädigter Schutzkleidung nach einem Motorradunfall ein Abzug vom Neupreis dieser Gegenstände zu machen ist, wenn diese zum Unfallzeitpunkt schon älter waren.
Ein solcher Abzug „Neu für Alt“ ist bei modischen Gegenständen, Straßenbekleidung oder Sachen mit kurzer Haltbarkeit üblich und von der Rechtsprechung anerkannt. Bei Motorradschutzkleidung hat die Rechtsprechung diese Frage bisher sehr unterschiedlich entschieden.
Nunmehr gibt es eine höhergerichtliche Entscheidung, die wohl als richtungweisend gesehen werden darf. In einem Hinweisbeschluss bestätigte das OLG München am 23.01.2009 die ständige Rechtsprechung des LG Darmstadt zum Abzug "Neu für Alt" bei Motorradschutzkleidung. Aufgrund der Schutzfunktion ist bei beschädigter Schutzkleidung nun auch nach der Rechtsprechung der Bayern eindeutig, dass nicht der Zeitwert sondern der Kaufpreis zu ersetzen ist (OLG München, Az. 10 U 4104/08).
Zitat
6.)
a.)
Dass der Motorradhelm des Klägers infolge des Unfalls aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden kann, ergibt sich unabhängig davon, ob eine äußerliche Beschädigung des Helms feststellbar ist, aus dem Umstand, dass der Kläger gestürzt ist und dabei nach seinen nicht angegriffenen Angaben im Rahmen seiner Anhörung durch das Landgericht unter anderem mit dem Helm gegen einen Bogenpoller vor der Feuerwehreinfahrt gestoßen ist. Da als Folge dieser mechanischen Belastung des Helms verborgene Mängel nicht auszuschließen sind, muss der Helm ausgetauscht werden (Senat, Urteil vom 25.04.2005, Az. 1 U 195/04; Urteil vom 16.02.2004, Az. 1 U 151/03). Zudem ist auch glaubhaft, dass durch den Sturz des Klägers das Visier des Helms beschädigt worden ist. Der Kläger hat aber nicht dargelegt, dass er tatsächlich einen neuen Helm sowie ein neues Visier erworben hat. Danach kann er nur den Nettopreis für die Neuanschaffung eines vergleichbaren Motorradhelms mit vergleichbarem Visier beanspruchen. Dass ein vergleichbarer Helm zu dem Preis des alten Helms von brutto 549 DM = 280,70 Euro erhältlich ist, ist zwischen den Parteien ebenso wenig in Streit wie der Preis von 45,97 Euro für die Neuanschaffung des beschädigten Visiers. Danach ergibt sich ein zu ersetzender Nettobetrag von 241,98 Euro für den Helm und 39,63 Euro für das Visier. Nach der Rechtsprechung des Senats findet ein Abzug "neu für alt" bei einem aus Sicherheitsgründen auszutauschenden Sturzhelm bzw. Visier nicht statt (Senat, Urteil vom 01.10.2001, Az. 1 U 15/01).
Zitat
weil er das geld nämlich jez gern hätte
Wer sich schonmal mit Versicherungen rumgestritten hat weiß, das nicht innerhalb von 2 Wochen erledigt ist! Ich hätte damals auf die 700 Euro für mein angeditschtes Auto auch nicht ein halbes Jahr warten wollen.
Den zahlt er doch normalerweise sowieso nicht, sondern die Versicherung... Kann das sein, dass der dich bissl abzocken will??
Zitat
6.)
a.)
Dass der Motorradhelm des Klägers infolge des Unfalls aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden kann, ergibt sich unabhängig davon, ob eine äußerliche Beschädigung des Helms feststellbar ist, aus dem Umstand, dass der Kläger gestürzt ist und dabei nach seinen nicht angegriffenen Angaben im Rahmen seiner Anhörung durch das Landgericht unter anderem mit dem Helm gegen einen Bogenpoller vor der Feuerwehreinfahrt gestoßen ist. Da als Folge dieser mechanischen Belastung des Helms verborgene Mängel nicht auszuschließen sind, muss der Helm ausgetauscht werden (Senat, Urteil vom 25.04.2005, Az. 1 U 195/04; Urteil vom 16.02.2004, Az. 1 U 151/03). Zudem ist auch glaubhaft, dass durch den Sturz des Klägers das Visier des Helms beschädigt worden ist. Der Kläger hat aber nicht dargelegt, dass er tatsächlich einen neuen Helm sowie ein neues Visier erworben hat. Danach kann er nur den Nettopreis für die Neuanschaffung eines vergleichbaren Motorradhelms mit vergleichbarem Visier beanspruchen. Dass ein vergleichbarer Helm zu dem Preis des alten Helms von brutto 549 DM = 280,70 Euro erhältlich ist, ist zwischen den Parteien ebenso wenig in Streit wie der Preis von 45,97 Euro für die Neuanschaffung des beschädigten Visiers. Danach ergibt sich ein zu ersetzender Nettobetrag von 241,98 Euro für den Helm und 39,63 Euro für das Visier. Nach der Rechtsprechung des Senats findet ein Abzug "neu für alt" bei einem aus Sicherheitsgründen auszutauschenden Sturzhelm bzw. Visier nicht statt (Senat, Urteil vom 01.10.2001, Az. 1 U 15/01).
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=062631 Quelle
Danach würde er den damaligen Kaufpreis erstattet bekommen, ist allerdings kein aktuelles Urteil.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »agent_provocateur« (29. März 2011, 19:27)
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Kann das sein, dass der dich bissl abzocken will??
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (29. März 2011, 19:41)
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