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Zu der neuen Maschine: Wenn du ein altes abgemeldetes Kennzeichen hast und die Maschine in deinem oder in einem angrenzenden Landkreis steht dann kannst du die Maschine so abholen.
Allerdings nur auf dem direktesten Weg und du musst deiner Versicherung telefonisch bescheid geben dazu benötigst du keine Papiere.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »crosser1970« (1. April 2011, 07:16)
Abgemeldet ist abgemeldet und darf nur am Tag der Abmeldung noch im öffentlichen Verkehr bewegt werden
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