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  • »HeiligsBlechle« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 411

Registriert: 14.07.2010

Region: Hessen

Motorrad: Suzuki GSX-R 1000 K4

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1

Donnerstag, 31. März 2011, 21:52

Abgemeldete Maschine - Wie abholen?

Servus!

Ich hab mal ne Frage:

Wenn alles glatt läuft, dann kann ich morgen meine alte Maschine verkaufen, und gehe Mittags in Kaufabsicht eine andere besichtigen, die ich mir als Ersatz zulegen will.

Problem: Die Maschine steht einigermaßen weit entfernt, und ich kann erst gegen 13:00uhr zu besichtigung kommen.

Nen Hänger hab ich keinen, und wenn es irgendwie möglich ist, will ich vermeiden, erst hinzufahren, die Karre zu kaufen, dann papiere mitzunehmen, die Maschine beim Verkäufer an der Strasse stehen zu lassen, heimzufahren, am nächsten tag zu meiner Zulassungsstelle zu gehen, dort die Maschine auf mich zuzulassen, wieder den ganzen Weg zum Verkäufer fahren, um das Motorrad zu holen...

Gib es irgendne Möglichkeit, ohne die Papiere zu haben, ein überführungs oder Kurzzeitkennzeichen bei meiner Zulassungsstelle zu bekommen? Mehr oder minder nur für die Fahrt nach hause...

Und noch ne Frage: Meine Maschine, die morgen früh verkauft werden soll, ist momentan noch angemeldet (auch wegen Probefahrt). Wie verkauf ich die nun am besten? Dem Käufer mitgeben wie sie ist, und direkt bei der Versicherung abmelden? Ihm das Motorrad also angemeldet mitgeben, damit er es dann bei sich ummelden kann? Mit oder ohne Nummernschilder?

Wie verfährt am in dieser Situantion denn am besten?

Danke schonmal im Vorraus für die Antwort!
Woran erkennt man einen Mofafahrer?
An den Fliegen auf dem Rücken!

Pustekuchen

Mo24-Bewohner

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2

Donnerstag, 31. März 2011, 21:59

Deine alte Maschine kannst du angemeldet übergeben du solltest aber im Vertrag angeben in welcher Frist er sie abgemeldet haben muss.
Vordrucke von mobile helfen dir weiter.

Zu der neuen Maschine: Wenn du ein altes abgemeldetes Kennzeichen hast und die Maschine in deinem oder in einem angrenzenden Landkreis steht dann kannst du die Maschine so abholen.
Allerdings nur auf dem direktesten Weg und du musst deiner Versicherung telefonisch bescheid geben dazu benötigst du keine Papiere.

Für Kurzzeitkennzeichen brauch man meines Wissens nach nur eine Versicherungsnummer (die du ebenfalls telefonisch bei deiner Versicherung abragen kannst bzw zugesendet bekommst) und deinen Personalausweis
Eigentlich wollte ich die Welt erobern, aber es regnet....
Mir nach - ich folge euch!
Was meinen sie als Unbeteiligter zum Thema Intelligenz?

sTa/

Mo24-Kultanhänger

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Motorrad: Suzuki Bandit 600

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3

Donnerstag, 31. März 2011, 22:03

Leih doch nen Hänger.... kostet bei Polo z.b. 15Euro pro Tag

sTa

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Motorrad: Suzuki GSX-R 1000 K4

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4

Donnerstag, 31. März 2011, 22:16

Ok, Also dass ich das beim Verkauf reinschreiben muss, weiss ich... Und mit der Versicherung muss ich ja eh telefonieren.

Die neue Maschine steht leider nicht im selben Landkreis, und nichtmal im selben Bundesland. Ich bin Hesse, und die Karre steht in Rheinland Pfalz (sind doch nur 80km wie ich grade gesehen hab).

Die alten Kennzeichen sollte der Verkäufer noch haben denk ich, aber sie ist bereits seit ende letzter Saison abgemeldet.
Ist das ganz sicher, dass ich die Karre mit den alten Kennzeichen auf direktem Weg heimfahren darf?

Die Versicherungsnummer krieg ich ja ganz schnell telefonisch, und wenn ich fürs Überführungskennzeichen keine Papiere brauch, dann geh ich morgen vormittag kurz zu meiner Zulassungsstelle, und besorg mir am besten welche. Sicher ist vielleicht doch sicher ;)
Wie weit, und wie lange darf ich dann damit fahren?

Und was kostet das?


Hänger fällt wie gesagt aus... Müsste dann erstmal bei Polo kucken, ob die so kurzfristig einen haben für mich, und dann bräuchte ich auch ein Auto, welches den ziehen kann und darf. Da ich Wahlhesse bin, und noch net lange hier wohne, kenne ich noch nicht soviele Leute hier, und keinen mit enr Hängerkupplung.
Woran erkennt man einen Mofafahrer?
An den Fliegen auf dem Rücken!

Laurence

Mo24-Bewohner

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Motorrad: Suzuki GS 500E (naggig)

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5

Donnerstag, 31. März 2011, 22:21

ich glaube 70-100€ für so ein 5 Tageskennzeichen, aber ein bisschen was schreibt dir deine Versicherung wieder gut, wenn du das Mopped dann da anmeldest..
War zumindest bei mir so.
Und mit einem lauten Knall erblickte ein Pleuel das Licht der Welt.

blahwas

Asphaltschinder

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Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

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6

Donnerstag, 31. März 2011, 22:39

Die Versicherung meiner NTV (Itzehoer) hat mir für die Versys eine Deckungskarte für ein Überführungskennzeichen ausgestellt für lau, die Versicherung läuft danach halt nur 5 Tage länger. Dann noch 12 Euro für das Kennzeichen selbst und fertig. Dazu brauchte ich nur die Rahmennummer der Versys.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

marishu

Mo24-Probefahrer

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Motorrad: Honda VFR1200F

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7

Donnerstag, 31. März 2011, 22:47

Kurzzeitkennzeichen

Zunächst: In deinem Falle würde ich auch ein Kurzzeitkennzeichen zum Abholen der neuen Maschine nutzen. Zumal das Wetter z.Z. super ist.

auf der Zulassungsstelle braucht man: Personalausweis, elektron. Versich.bestät. nummer
Kosten: 10,50 € Verkehrsamtsgebühren, 10 € das Blechschild
Gültigkeit: einschließlich dem Tag der Ausstellung 5 Tage, ein Beginn in der Zukunft ist nicht möglich
Versicherungskosten: (bei meiner Versicherung) 70 €, jedoch wenn das KFZ nachher bei dieser Versicher. dann auch versichert wird, werden die 5 Tage des Kurzzeitkennzeichens als ganz normale versicherte Zeit berechnet (statt 70 € pauschal für das Kurzzeitkennzeichen werden dann eben nur 2-5 € für diese 5 Tage fällig)

Micha

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8

Donnerstag, 31. März 2011, 23:08

Super! Das war ne Spitzen Antwort!

Ich vertick morgen meine alte, wenn die Weg ist ruf ich bei meiner Versicherung an, melde die Alte ab, schildere meinen Fall, lass mir die Versicherungsnummer geben, fahr zur Zulassungsstelle, und hol mir das Kurzzeitkennzeichen!

Super Plan finde ich ^^

Dann kann ich das Wochenende über noch Spass haben, und hab genügend Zeit, um sie in Ruhe anzumelden.
Woran erkennt man einen Mofafahrer?
An den Fliegen auf dem Rücken!

wheelyfahrer

Mo24-Bewohner

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Motorrad: Kawa Z 440, Yam. Fz 750 1FN, Honda VFR 750

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9

Donnerstag, 31. März 2011, 23:35

Ich stimme Marishu zu, würd ich auch so machen.
Die Fahrgestellnummer trägt man übrigens selber ein, brauch die also beim SVA noch garnicht wissen, zumindest ist das hier in NDS so.
Bei meiner Versicherung sind es 78 Euro für die 5 Tage, scheint also überall ähnlich zu sein.

Denk dran, dass die meisten Zulassungsstellen Freitags nur bis mittags auf haben.
Verheize deine Reifen, nicht deine Seele Gruß Wheelyfahrer

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10

Freitag, 1. April 2011, 00:37

Jop, schon geschaut: bis 13Uhr am Freitag
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crosser1970

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Motorrad: BMW F800GS Triple Black

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11

Freitag, 1. April 2011, 07:13

Zu der neuen Maschine: Wenn du ein altes abgemeldetes Kennzeichen hast und die Maschine in deinem oder in einem angrenzenden Landkreis steht dann kannst du die Maschine so abholen.
Allerdings nur auf dem direktesten Weg und du musst deiner Versicherung telefonisch bescheid geben dazu benötigst du keine Papiere.



Das bezweifel ich doch gaaaanz stark.

Abgemeldet ist abgemeldet und darf nur am Tag der Abmeldung noch im öffentlichen Verkehr bewegt werden.

Für alles andere gibt es Kurzkennzeichen



Anfang März wollte mir ein 50er Roller Fahrer einreden man dürfe auch ein Versicherungskennzeichen (abgelaufen 28.2.) eine Woche überziehen.... ts ts ts
Das kann ganz schnell nach hinten losgehen
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If you make it idiot-proof, someone will make a better idiot!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »crosser1970« (1. April 2011, 07:16)


Schnute

Ich war's nicht

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Motorrad: FZ6 Fazer

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12

Freitag, 1. April 2011, 16:51

Abgemeldet ist abgemeldet und darf nur am Tag der Abmeldung noch im öffentlichen Verkehr bewegt werden


Ja. Und zwar in der Stadt / Kreis der Zulassung plus einem direkt angrenzenden Zulassungsbezirk. ABER nur auf Fahrten, die eben direkt mit Zulassung / TÜV und Co. zu tun haben.

§ 10 Abs. 4 FZV

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


Das habe ich im November bei meinem alten Schätzchen genutzt. So konnte ich es hier abmelden, das Kennzeichen für mein nächstes Auto direkt freigeben lassen und mit entwertetem Kennzeichen in den nächsten Kreis fahren, wo es dann abgelieben ist.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

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13

Samstag, 2. April 2011, 12:17

Kurze Rückmeldung: gestern früh alte Maschine verkauft, ab zur zulassungsstelle, unterwegs Versicherung angerufen, Vertrag für die alte gekündigt, Nummer für kurzzeitkennzeichen erfragt, Auskunft bekommen, dass ich direkt nen fahrzeugwechsel machen kann, und alles verrechnet wird, Nummer per SMS bekommen, auf der Zulassungsstelle mit Nummer und Ausweis sofort kurzzeitkennzeichen erhalten (10,50€ + 8,50€), neues Motorrad gekauft, heim bewegt, trotzdem noch Spritztour gemacht, und die Polizei war völlig desinteressiert :)
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