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Neuling

Mo24-Probefahrer

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1

Sonntag, 10. April 2011, 23:32

Führerscheinprüfung verjährt?

Nachdem ich die Beiträge der letzten 2 Jahre durchgesehen habe und nichts Passendes gefunden gibts jetzt etwas Neues.


Und zwar habe ich folgendes Problem, ich habe vor ca. 4 Jahren meinen Autoführerschein gemacht und etwa ein halbes Jahr später alle Prüfungen für den Motorradschein.
Nach der bestandenen Prüfung bekam ich einen Zettel auf dem stand, dass diese Prüfung 2 Jahre gültig sei und es noch einige Zeit vergeht bis ich meinen Führerschein ausgehändigt bekomme da er noch gedruckt werden muss.
5-6 Wochen später war er noch immer nicht fertig aber ich ging dann über ein Jahr ins Ausland, habe mich dann erst mal nicht weiter darum gekümmert, warum auch hat ja wohl 2 Jahre zeit :rolleyes:
Als ich wieder da war geriet das auch in vergessenheit und bis heute war mir das auch nicht wichtig, allerdings würde ich jetzt doch ganz gerne ein Motorrad in meinen Fuhrpark aufnehmen und deshalb die Frage.

Werden solche bestanden Prüfungen in irgendeinem Register eingetragen und ich habe den Führerschein schon irgendwo auf dem Papier nur eben nicht in der Hand oder muss ich alles nochmal machen und nochmal eine menge Geld auf den Tisch legen?

Ich bedanke mich schonmal im vorraus.

Panda

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2

Montag, 11. April 2011, 00:36

Frag bei Deinem örtlichen Bürgeramt (Führerscheinstelle) nach. Die Telefonnummern und Öffnungszeiten findest Du auf deren Website.

Wenn da aber eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren angegeben ist und Du erst 4 Jahre später ankommst...aber vielleicht hast Du ja Glück und da sitzt eine nette Sachbearbeiterin. :grin:

Hmm...ich würde es vielleicht sogar eher so machen, dass ich das Verfallsdatum erst gar nicht erwähne sondern einfach sage, dass ich gern meinen Führerschein abholen möchte. :)
Ride YOUR ride

*Fabian*

Mo24-Kultanhänger

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3

Montag, 11. April 2011, 00:47

Wenn du den vorläufigen Zettel bekommen hast und dein aktualisierter FS gedruckt wurde, dann musstest du den doch irgendwo abholen bzw er wurde zur Fahrschule geschickt etc.
Wenn du ihn dann nicht bekommen oder abgeholt hast, wird er ja nicht verfallen.

Evtl fragst du mal bei der Fahrschule nach wo du gewesen bist, oder Bürgeramt / Strassenverkehrsamt.
Das Leben ist zu kurz um Tüv geprüfte Motorräder zu fahren!!

Jogi

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4

Montag, 11. April 2011, 08:49

Hi,

ich hab dir hier mal einen Auszug aus der Fahrerlaubnisverordnung:

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

II. Führen von Kraftfahrzeugen

2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung

(1) Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens vier Wochen) wiederholt werden.

(2) Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluß der praktischen Prüfung oder - wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist - zwischen Abschluß der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

(3) Stellt der Sachverständige oder Prüfer Tatsachen fest, die bei ihm Zweifel über die körperliche oder geistige Eignung des Bewerbers begründen, hat er der Fahrerlaubnisbehörde Mitteilung zu machen und den Bewerber hierüber zu unterrichten.

Das für dich wichtige hab ich mal Fett herausgehoben. Denke, dass sollte dir weiterhelfen.

Gruß Jogi

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Jogi« (11. April 2011, 08:57)


Neuling

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5

Montag, 11. April 2011, 18:53

Da wird sich eine Fahrschule aber freuen...

Ich war heute zwar schon bei meiner damaligen, leider war aber niemand anzutreffen.
Morgen ist noch ein Tag, ich hoffe die können da etwas drehen.

Panda

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6

Montag, 11. April 2011, 19:04

So ein Mist... :(

Vielleicht hat der Fahrlehrer ja Connections und kann Dir irgendwie helfen. Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen. Das wäre echt ärgerlich, wenn Du jetzt nochmal zur Prüfung antreten müsstest....die tehoretische Prüfung darfst Du dann ja auch nochmal machen, wenn die praktische Prüfung als verfallen gewertet wird, nehme ich mal an.
Ride YOUR ride

blahwas

Asphaltschinder

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7

Montag, 11. April 2011, 19:42

Fahrstunden verjähren auch, da muss man ggfs. nochmal von ganz vorne anfangen :(
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

enderep12

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Motorrad: Noch keins :( aber schein vorhanden :p

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8

Dienstag, 12. April 2011, 10:07

klingt jetzt vll blöde, aber geh doch einfach mal ins Bürgerzentrum (oder wo auch immer du das Teil abholen musst), gib den Wisch ab und sag du hättest gerne deinen führerschein.

Wenn du glück hast guckt niemand drauf und trägt einfach das heutige datum ein...

Mehr als dass der/die Sachbearbeiter(in) zu dir sagt "Oh, das ist aber bereits verjährt" kann da ja auch nicht passieren, oder?

Bei mir wars damals so dass ich einen Tag nach der Prüfung mit dem Blättchen da hin bin und gesagt hab dass ich gern meinen neuen Führerschein hätte [Auto hatte ich zu dem Zeitpunkt bereits 2 Jahre] -> der hat nach meinem Namen gefragt, die Karte rausgeholt, den 9.9.09 eingetragen (Prüfung hatte ich am 8.9. bestanden), mir den Wisch abgenommen und ihn zur Seite gelegt und meinte dann nur "Gratulation".


Von daher, vll haste ja Glück! Mehr als dass es kurz peinlich für dich wird wenn die es bemerken kann ja denke ich nicht passieren?!

9

Dienstag, 12. April 2011, 19:39

Geh zum Amt, sag du hättest deinen Führerschein nicht mehr und benötigst einen neuen.

Du hast sowohl Theorie und Praxis abgelegt, danach einen Wisch bekommen, dass du deinen Führerschein nach dem Druck durch die Bundesdruckerei abholen kannst. Somit muss dein gültiger Führerschein ja irgendwo vermerkt sein. Oder anders gesagt: Dein Fahrerlaubnis ist irgendwo vermerkt. Wenn du einen Ersatzführerschein beantragst, ist der Termin deiner Prüfung auch draufgedruckt ...

@Jogi:
Dein Text bezieht sich, so wie ich das verstehe darauf, dass nach der Theorieprüfung innerhalb von 2 Jahren eine Praxisprüfung erfolgen muss. Dies ist hier ja schon geschehen, nur hat er den Schein nicht ausgehändigt bekommen. Mit dem Wisch den er vom Prüfer erhalten hat, geht diese Info ja auch an das Straßenverkehrsamt der Stadt/Region, sprich es wird eingetragen "bestanden", ein Führerschein ausgelöst und der dann abgeholt. Wenn der jetzt natürlich auf irgendeinem Weg verschwindet, ist immer noch ,nach meinem Verständnis, im "System" hinterlegt, dass er die Erlaubnis erhalten hat ....
Und nu?

Schnute

Ich war's nicht

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10

Dienstag, 12. April 2011, 19:57

Dein Text bezieht sich, so wie ich das verstehe darauf, dass nach der Theorieprüfung innerhalb von 2 Jahren eine Praxisprüfung erfolgen muss.


Nein.
Im ersten Satz steht deutlich, dass die Theorieprüfung 12 Monate gültig ist. Das Problem hatte doch Organized grade. Die Theorieprüfung war nur bis Anfang April gültig und er durfte sie noch mal machen.

Der zweite Teil sagt das wichtige, was ich hier in der Essenz fett markiert habe:
Der Zeitraum zwischen Abschluß der praktischen Prüfung oder - wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist - zwischen Abschluß der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

Da der Führerschein nicht innerhalb von zwei Jahren ausgehändigt worden ist, ist er quasi nicht vorhanden. Eine Verlustmeldung bringt gar nichts, denn in den Akten ist sicher vermerkt worden, dass er nicht ausgehändigt wurde.

Als ich mit der Prüfbescheinigung meinen A-Schein abgeholt habe, wurden meine Daten, die Prüfungsdaten und Co. zusätzlich noch mal im PC gegen geprüft.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

Jogi

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11

Dienstag, 12. April 2011, 22:05

@agent_provocateur

Das hast du dann wohl ein wenig falsch verstanden. Aber Schnute hat es ja schon klargestellt.

Auch beim Rest stimme ich Schnute voll und ganz zu. Sobald man einen Führerschein abholt, wird es auch vermerkt, somit bringt es nichts zu sagen du hättest deinen Führerschein verloren. Da wird dir dann auch nur dein jetziger Ersetzt, denn den anderen hast du ja niemals abgeholt und somit gibt es den auch nicht mehr...

Gruß

12

Donnerstag, 14. April 2011, 19:12

@Schnute + Jogi:

Yo, dann habe ich das tatsächlich falsch gelesen, aber ich wunder mich mittlerweile über kuriose Regelungen gar nicht mehr ...

EDIT:
@Schnute:

Aber sagt der Wisch vom Prüfer nicht: "Führerschein ist hiermit ausgehändigt"? Ist der Wisch nicht als Ersatzpapier anzusehen? Ähnlich wie ein vorläufiger Ausweis, etc.
Und nu?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »agent_provocateur« (14. April 2011, 19:16)


Coyote

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13

Donnerstag, 14. April 2011, 19:20

Aber sagt der Wisch vom Prüfer nicht: "Führerschein ist hiermit ausgehändigt"?


Ich glaube er sagt "anstelle des Führerscheins". Außerdem gilt da wohl mal wieder der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Schon blöd, keine Frage. Aber ich glaube, so wirklich rechnet auch niemand damit, dass jemand zwei Jahre lang seine Pappe nicht abholt.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

14

Donnerstag, 14. April 2011, 19:49

Aber sagt der Wisch vom Prüfer nicht: "Führerschein ist hiermit ausgehändigt"?


Ich glaube er sagt "anstelle des Führerscheins". Außerdem gilt da wohl mal wieder der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Schon blöd, keine Frage. Aber ich glaube, so wirklich rechnet auch niemand damit, dass jemand zwei Jahre lang seine Pappe nicht abholt.


Das ist natürlich klar, aber Gründe warum man den so lange nicht abholt kann es ja geben ... Deswegen verwundert mich diese ganze Sache so. Jetzt könnte man X Konstruktionen erstellen, WARUM man es nicht tut, ...

... andererseits verwundert mich mittlerweile fast gar nichts mehr. Erinnert mich an: "Waffen" für Piloten verboten, aber Axt unter dem Sitz...
Und nu?

Schnute

Ich war's nicht

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15

Donnerstag, 14. April 2011, 20:29

@Jogi
Nein, der Wisch ist eine Prüfbescheinigung. Der Prüfer bestätigt damit, dass er dir die Prüfung für die Klasse X erfolgreich abgenommen hat und du damit berechtigt bist den Fahrerlaubnis mit dazugehörigem Führerschein zu erhalten. Es steht extra drauf, dass man damit Fahrzeuge der Klasse nicht führen darf.
Deswegen musste ich auch mit Fahrschulgurt und Knopf im Ohr vom TÜV mit meinem Fahrlehrer zur Möp-Garage zurück fahren.

Ich habe den Wisch dann gegen einen vorläufigen Führerschein eingetauscht, der eine begrenzte Gültigkeit hatte, weil man vergessen hatte das neue Kärtchen für mich zu produzieren. Nach einer Woche konnte ich dann das Kärtchen abholen.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

Jogi

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16

Donnerstag, 14. April 2011, 21:09

@Schnute

Ich glaube das war jetzt nicht an mich gerichtet, oder? Du meintest wohl eher Agent ;)

Ich denke ja, dass er um eine erneute Prüfung nicht herumkommt. Ich verstehe zwar nicht ganz warum man Kohle für den Schein ausgibt und ihn dann nicht abholt, aber das muss ja jeder selber wissen.

@Neuling

Falls du nun genaues weißt, ob du die Prüfung nochmals machen musst, oder was auch immer. Dann lass es uns wissen...

Gruß Jogi

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