Guten Abend liebe Forenmitglieder,
leider hatte ich am 07.04 einen Motorradunfall mit meiner kleinen Maschine. Die Maschine wurde abgeschleppt und zu einem Gebrauchtwagenhändler gebracht, der etwas weiter weg von mir ist. Da ich das Opfer bin (mir wurde die Vorfahrt genommen) und ich mich nicht mit der Versicherung rumschlagen wollte, beauftragte ich einen Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Der sagte mir, er wird das mit Gutachter und soweiter regeln, ich müsse mich um nichts kümmern.
Nun erhielt ich heute einen Anruf des Händlers, bei dem die Maschine steht, das immernoch nichts passiert ist und die Maschine seit dem Unfall unbeachtet bei ihm rumsteht, was ja kosten aufruft. Also rief ich den Anwalt an, der mir sagte, das sich der Gutachter nicht gemeldet hat, und er jetzt einen neuen beauftragt.
Nun zu meiner Frage, wie lange ist eigentlich die "gegnerische" Versicherung verpflichtet, die Stellkosten für das Motorrad bei dem Händler zu bezahlen, da ich eigentlich keine Lust habe, für einen "Fehler" meines Anwaltes, teure kosten auf mich zu nehmen
Ich hoffe, das ist im richtigen Forum, wenn nicht bitte ich es zu verschieben.
MFG BloodZ