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BloodZ

Mo24-Probefahrer

  • »BloodZ« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 26

Registriert: 27.03.2011

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1

Montag, 18. April 2011, 22:48

Stellplatz eines Unfallmotorrades

Guten Abend liebe Forenmitglieder,

leider hatte ich am 07.04 einen Motorradunfall mit meiner kleinen Maschine. Die Maschine wurde abgeschleppt und zu einem Gebrauchtwagenhändler gebracht, der etwas weiter weg von mir ist. Da ich das Opfer bin (mir wurde die Vorfahrt genommen) und ich mich nicht mit der Versicherung rumschlagen wollte, beauftragte ich einen Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Der sagte mir, er wird das mit Gutachter und soweiter regeln, ich müsse mich um nichts kümmern.

Nun erhielt ich heute einen Anruf des Händlers, bei dem die Maschine steht, das immernoch nichts passiert ist und die Maschine seit dem Unfall unbeachtet bei ihm rumsteht, was ja kosten aufruft. Also rief ich den Anwalt an, der mir sagte, das sich der Gutachter nicht gemeldet hat, und er jetzt einen neuen beauftragt.

Nun zu meiner Frage, wie lange ist eigentlich die "gegnerische" Versicherung verpflichtet, die Stellkosten für das Motorrad bei dem Händler zu bezahlen, da ich eigentlich keine Lust habe, für einen "Fehler" meines Anwaltes, teure kosten auf mich zu nehmen

Ich hoffe, das ist im richtigen Forum, wenn nicht bitte ich es zu verschieben.

MFG BloodZ

Prankst3r

Mo24-Probefahrer

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2

Montag, 18. April 2011, 22:53

Das zahlt alles die gegnerische Versicherung...

Mat Draven

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 632

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3

Dienstag, 19. April 2011, 08:45

tipp: frag das doch einfach deinen anwalt.

musst ihm ja nicht direkt unterstellen, dass das aufgrund seines fehlers so kommen könnte ;)

BloodZ

Mo24-Probefahrer

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Beiträge: 26

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4

Dienstag, 19. April 2011, 09:00

Die Idee hatte ich auch schon, aber über diese Frage wollte er mir keine Auskunft geben :( .

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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5

Dienstag, 19. April 2011, 09:49

Dumm gelaufen. Den Gutachter zu beauftragen ist Sache deines Anwalts, und wenn der das versaubeutelt, dein bzw. sein Problem. Diese unnötig aufgelaufenen Standkosten zahlt die gegnerische Versicherung selbstverständlich nicht. Eigentlich ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Anwalts - logisch, dass der dir keine Auskunft geben wollte.


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Zottelc4

Die Mumie

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6

Dienstag, 19. April 2011, 17:54

Hey, ich weiß rechtlich auch mal was! :grin:
Coyote hat diesbezüglich absolut recht. Wenn Dein Anwalt das nicht geregelt bekommt, ist des seine Sache. Da kommt er auch nicht raus, das weiß er. Und wenn er weiß, dass Du das weißt, macht er auch keine Zicken. Also bleib ganz ruhig. Er wird dafür bezaht, das für Dich zu regeln. Wenn er das versaubeutelt, haftet er. Und "der Gutachter hat sich nicht geldet" ist keine Ausrede. Sein Job. ;)

BloodZ

Mo24-Probefahrer

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7

Dienstag, 19. April 2011, 17:57

Alles kla, wenn ihr euch da so sicher seit, werde ich jetz halt die nächsten Tage warten und hoffen das ihr erstens Recht behaltet, und zweitens der Anwalt da keine Faxen macht.
Danke für eure Antworten :thumbsup:

MFG
BloodZ

Mat Draven

Mo24-Kultanhänger

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8

Mittwoch, 20. April 2011, 09:06

ist aber kein netter anwalt, wenn er dir das nicht erklärt. ich hatte bisher kaum mit anwälten zu tun, aber wenn mir einer so kommen würde, hätte ich den das letzte mal angeheuert :rolleyes:

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