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zenti

Mo24-Hobbyist

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1

Dienstag, 3. Mai 2011, 23:02

Versicherung abschließen

Entschuldigt die blöde Frage, doch bisher hatte das beim Auto immer für mich Händler übernommen.

Am Donnerstag Nachmittag hole ich meine privat gekaufte gebrauchte Karre ab. Der bisherige Besitzer lässt sie angemeldet, damit ich sie die 80km zu mir fahren kann. So weit so gut.

1) Geht das Problemlos und habe ich da auch Versicherungsschutz?

2) Habe paar Anbieter für Versicherungen gefunden und würde gern online eine abschließen, kann ich das auch wenn ich noch nicht das künftige Kennzeichen kenne (manche Anbieter verlangen Eingabe) und den Typschlüssel noch nicht kenne sondern mich immer mit Hersteller / Modell usw. zum Tarif klicke? Also kann ich praktisch heute Nacht eine abschließen?

3) Habe ich mich für eine entschieden, bekomme ich dann eine Nummer oder so, weil wollte am Freitag dann gleich Moped auf mich anmelden / ummelden und möchte keine Probleme haben bzw alles korrekt abwickeln.

4) Muss ich der Versicherung noch irgendwelche Dinge mitteilen, nachdem ich Moped auf mich angemeldet habe / versichert?

5) Was muss ich denn inzwischen eigentlich alles bei Zulassungstelle vorlegen (Bayern) damit alles glatt geht?

Für paar hilfreiche Sätze wäre ich Dankbar, entschuldigt dämlichen Fragen ist aber echt jahre her, dass ich mich mit sowas beschäftigen musste.

Lille

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2

Dienstag, 3. Mai 2011, 23:19

1) Ja. Haftpflicht besteht immer. Würdest Du einen Unfall bauen und der Vorbesitzer ginge deswegen in den Prozenten hoch, solltest Du das fairerhalber übernehmen.

2) Das Kfz-Kennzeichen kennst Du ja noch nicht. Erfährst Du ja erst bei der Anmeldung.
Bei meiner versicherung reicht es aus, daß ich eine eMail schreibe: "Möchte ein Motorrad anmelden, Hersteller xy, Model zz" - und dann bekomme ich binnen 1-2 Stunden die Nummer für die Anmeldung oer Mail. Aber da bin ich halt eh schon Kunde. Im Zweifelsfall: Ruf an. Dann kannst Du Deine Fragen beantworten lassen. Abschluß dauert nur ein paar Minuten.

3) Ja - Du bekommst eine Nummer (Buchstaben-Zahlen-Kombination), und die musst du bei der Anmeldung angeben. Das lässt sich auch per Telefon beschaffen. Ghet schnell, da reicht ein Anruf bei der Versicherung. Ist am einfachsten.

4) Meine will nach der Anmeldung eine Kopie des Fahrzeugscheines und den aktuellen km-Stand.

5) Fahrzeugbrief Teil I und II (frühere Bezeichnung: Brief & Fahrzeugschein), letzten TÜV-Bericht, Nummer von der Versicherung, Personalausweis. Müsste alles sein.

Panda

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3

Mittwoch, 4. Mai 2011, 00:17

Hallo Zenti,

ruf vor dem abholen bei der Versicherung Deiner Wahl an und lass Dir eine EBV-Nummer geben. Diese Nummer ersetzt sozusagen die Deckungskarte, die man früher bekommen hat. Der Vorteil: Diese Nummer kann Dir Deine Versicherung telefonisch mitteilen und Du gehst dann mit dieser Nummer zur Zulassungsstelle.

Wenn Du dann das Motorrad abholst, lässt Du die Uhrzeit im Vertrag schriftlich festhalten, damit klar ist, ab wann Du damit gefahren bist. Falls der Vorbesitzer mit dem Moped auf dem Weg zur Garage über 3 rote Ampeln gebrettert ist, wäre es ja doof, wenn Du das dann an der Backe hast. ;)

Für die Zulassungsstelle brauchst Du:

- Personalausweis (kontrollieren, ob der noch gültig ist!)
- EC-Karte oder Bargeld
- Dein Motorrad und das bisherige Kennzeichen
- besagte EBV-Nummer
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher hiess das Fahrzeugschein....das ist der kleine Wisch) oder den Fahrzeugschein, je nachdem wie alt die Kiste ist.
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (hiess früher Fahrzeugbrief...das ist der grosse grüne Schein) oder den Fahrzeugbrief, je nachdem wie alt die Kiste ist.
- den TÜV-Bericht (bitte kontrollieren, ob da auch die Abgasuntersuchung vermerkt ist. Das steht dann sowas wie "CO: 1,8 vol%" (Der Wert kann natürlich anders aussehen)
- die bisherigen Nummernschilder des Vorbesitzers
- Schraubenzieher und Zange (um das bisherige Nummernschild abzumontieren)
- Geduld und gute Nerven ;)

Bei der Zulassungsstelle zeigst Du Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 und Deinen Personalausweis vor und sagst, dass Du das Motorrad auf Dich ummelden möchtest. Je nachdem, wie das bei euch gehandhabt wird, bekommst Du evtl. noch einen Bogen zum ausfüllen für die Bankeinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.

Die Leute von der Zulassung machen dann schonmal Deine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 fertig. Wenn Du in einem anderen Landkreis wohnst und also ein anderes Kennzeichen bekommst, kannst Du inzwischen das Nummernschild an Deinem Motorrad abschrauben. (Nimm auch das evtl. daruntersitzende Blech mit. Das brauchst Du dann für die Bohrungen am Nummernschild für die Schrauben. Sollte da keine separate Metallplatte unter dem Nummernschild sein, dann lass das alte Nummernschild NICHT vernichten! Du brauchst das dann noch für die passenden Bohrlöcher im neuen Nummernschild.)

Als nächstes dackelst Du zu dem Laden, der die Nummernschilder herstellt. (Falls Du Schraubenzieher und Zange in der Aufregung vergessen haben solltest, kannst Du Dir hier meistens auch einen leihen. ;) )

Dann darfst Du Dir noch ein Wunschkennzeichen aussuchen. Pass auf, dass Du beim Kennzeichen die richtige Grösse erwischst. Evtl. hast Du ja eine Metallplatte unter dem Nummernschild, die dann etwas grösser ist, als das neu angefertigte Nummernschild. Das wäre dann doof... :( Lass Dir am Besten dort auch gleich die passenden Löcher für die Schrauben in das Nummernschild machen. Als Vorlage dient die Metallplatte unter dem Nummernschild. (Wenn Du diese Platte gar nicht hast, nimmst Du das alte Nummernschild...das hast Du ja schlauerweise nicht entsorgen lassen... ;) )

Jetzt ist es fast geschafft! Schnell die neuen Nummernschilder an Dein Motorrad schrauben und Dich freuen, dass das Motorrad jetzt Dir gehört! (Falls Du Dir Werkzeug geliehen hast, vergiss nicht, das zurückzubringen...) Jetzt hast Du Dir eine Zigarette verdient! Oder geh einen Kaffe trinken, falls es da eine Cafeteria gibt. Auch einen Besuch bei der Zulassungsstelle kann man sich schön machen! :grin:

Zum Schluss fährst Du Dein Motorrad in die Halle zur Besichtigung. Dort schaut jemand nochmal auf Deine TÜV-Plakette und gibt Dir dann die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2). Auch wenn Du jetzt völlig mit den Nerven fertig bist oder müde vom vielen Kuchenessen in der Cafeteria bist: Kontrolliere, ob alle Angaben in den Papieren in Ordnung sind! Bei mir haben die Dödel die falsche PS-Zahl in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen und ich darf jetzt demnächst nochmal da hin dackeln! Egal...geh ich eben nochmal Kuchen essen. :)

Wenn die Papiere in Ordnung sind bist Du fertig. Jetzt kannst Du nochmal eine Runde um den Parkplatz fahren, damit alle Deinen neuen Schatz gebührend bewundern können und dann nach Hause brausen.

Von Deiner Versicherung bekommst Du in ein paar Tagen per Post den Antrag auf die Kfz-Versicherung. Da trägst Du dann ggf. noch einige Daten nach und das war es dann.

Evtl. läuft es bei euch in einigen Punkten etwas anders ab, im Prinzip sollte das aber so hinkommen.

Viel Spass mit Deinem neuen Moped!!! :1:
Ride YOUR ride

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Panda« (4. Mai 2011, 00:20)


zenti

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4

Mittwoch, 4. Mai 2011, 10:28

Okay, dann bedanke ich mich für die ausführlichen Antworten, sehr nett von Euch. Muss ich unbedingt mit Moped hin, oder kann ich auch Nummernschild abmontieren und mit Auto hinfahren? Weil...ich ne Op wegen Leistenhernie am Montag hatte und momentan nur Auto fahren kann, alles andere treibt mir Tränen in Augen. Moped wird auch von Kumpel am Donnerstag zu mir gefahren, d.h. wir fahren mit Auto hin...ich unterschreib Vertrag und bezahle und er fährt für mich heim, währenddessen ich mit Auto den Scout spiele.

Thorbjoern

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5

Mittwoch, 4. Mai 2011, 10:33

Kannst das Motorrad auch daheim stehen lassen und mit dem Auto fahren, hab ich auch so gemacht (Nach bestandener Prüfung Mopped zugelassen).
Die brauchen normalerweise nur das alte Kennzeichen neben EBV-Numme, Perso usw.) um dort das alte Tüvsiegel und Wappen abzuschaben (=entwerten), wenn du ein neues Kennzeichen bekommen solltest / möchtest. Der Rest läuft dann wie gehabt.
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hawkeye

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6

Mittwoch, 4. Mai 2011, 10:50

Hallo,

ruf vorsichtshalber bei der Zulassungsstelle an, ob Du das Mopped bei der Ummeldung vorführen musst. Manchmal wird das verlangt- besonders wenn das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk kommt- das ist aber von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle anders. Notiere Dir auch den Namen desjenigen, der Dir die Auskunft gegeben, damit Du Dich im Zweifelsfall darauf berufen kannst. Bei Behörden soll es ja vorkommen, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut ;) .

Grüße

Hawkeye
Mein neuer Brötchengeber: Onlineshop für Moppedteile

Lille

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7

Mittwoch, 4. Mai 2011, 12:55

Wegen dem Möp mitnehmen.. Am besten wirklich anrufen und fragen.

Das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bei uns in Ba-Wü hab ich das noch nie gebraucht und auch noch nie von jemand anderm gehört.

Mein Mann wohnte früher in S-H. Dort musste das Fahrzeug mitgebracht werden.

Nachfragen, ggf darauf hinweisen, daß Du derzeit gehandicapt bist und nicht fahren kannst. Und falls es dann heißt "Dann eben ohne" den Namen des Mitarbeiters/Mitarbeiterinnen notieren. Dann kannst Du Dich darauf berufen - "Frau xy hat gesagt, es sei okay.."

Carina

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8

Mittwoch, 4. Mai 2011, 13:05

- den TÜV-Bericht (bitte kontrollieren, ob da auch die Abgasuntersuchung vermerkt ist. Das steht dann sowas wie "CO: 1,8 vol%" (Der Wert kann natürlich anders aussehen)



Jetzt muss ich aber nochmal ganz dumm fragen... Muss man den TÜV- und AU-Bericht wirklich vorlegen???? 8| Ich dachte, das ergibt sich aus der Plakette auf dem Nr.Schild???!!

Lille

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9

Mittwoch, 4. Mai 2011, 13:15

Muss vorgelegt werden! Das ist das einzig bindende Dokument, um die Prüfung nachzuweisen.

Die Plaketten reichen nicht aus, und auch der Eintrag im Fahrzeigschein ist nicht ausreichend.

Genaugenommen muss sogar bei jeder Fahrt mit dem Fahrzeug der Bericht mitgeführt werden. Bei einer Kontrolle ist das das einzig gültige Dokument. Fehlt es, muß es nachgereicht werden, und je nach Polizist, ist sogar ein Verwarngeld fällig.

Carina

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10

Mittwoch, 4. Mai 2011, 14:44

Ok, gut zu wissen - danke! Das letzte mal ummelden ging ohne die Bescheinigungen - hoffentlich klappts diesmal auch. Fürs Auto find ich nämlich die AU-Bescheinigung nimmer... :pinch: (Umzug sei Dank)

zenti

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11

Mittwoch, 4. Mai 2011, 15:48

Ich berichte Euch am Freitag wie es gelaufen ist, erreicht habe ich bisher heute telefonisch keinen, versuchs morgen nochmal. Und wenn ich umsonst ohne Moped hingedackelt bin, auch net so wilde...die Zulassung ist nur 5 km weg im ländlichen Bereich, da ist nie viel los. Mir fällt eh die Bude auf´n Kopp :)

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12

Mittwoch, 4. Mai 2011, 16:53

Die Plaketten reichen nicht aus, und auch der Eintrag im Fahrzeigschein ist nicht ausreichend.

Wobei die Sachbearbeiter da durchaus einen Ermessensspielraum haben. Für Fazerchen habe ich den letzten HU-Bericht nicht. Dem Mitarbeiter reichte der Stempel im alten Fahrzeugschein. Ansonsten hätte mir die Prüforganisation aber kurzfristig eine Kopie in die Zulassungsstelle gefaxt.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
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13

Mittwoch, 4. Mai 2011, 17:21

Fürs Auto find ich nämlich die AU-Bescheinigung nimmer... :pinch: (Umzug sei Dank)

AU separat gibt's doch eh nicht mehr... mittlerweile steht das in der HU mit drin - oder? :rolleyes:

Carina

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14

Mittwoch, 4. Mai 2011, 18:49

Aber einen extra Prüfbericht gibt's doch trotzdem, oder nicht? Auf der HU-Bescheinigung steht jedenfalls nix... Nur Plakette gibt's nur noch eine. Aber auch erst seit Jan. 2010, mein Auto war 08/2009 das letzte Mal "fällig" ^^

Panda

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15

Mittwoch, 4. Mai 2011, 19:10

Ich hab es bei mir in der HU drinstehen. Die war auch 2009....vielleicht war das grade der Zeitpunkt, als das geändert wurde!?
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Thorbjoern

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16

Mittwoch, 4. Mai 2011, 20:30

Aber einen extra Prüfbericht gibt's doch trotzdem, oder nicht? Auf der HU-Bescheinigung steht jedenfalls nix... Nur Plakette gibt's nur noch eine. Aber auch erst seit Jan. 2010, mein Auto war 08/2009 das letzte Mal "fällig" ^^


Soweit ich informiert bin bekommst du bei der AU noch ein Messprotokoll mit allen Werten. Im HU Bericht steht dann das wichtigste der AU noch mal drin. Und ohne bestandene AU gibt es keine HU.
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Mittwoch, 4. Mai 2011, 20:30

1) Ja. Haftpflicht besteht immer. Würdest Du einen Unfall bauen und der Vorbesitzer ginge deswegen in den Prozenten hoch, solltest Du das fairerhalber übernehmen..




ist nicht nötig....:


Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist.

(Quelle ADAC Musterkaufvertrag)
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18

Mittwoch, 4. Mai 2011, 21:49

Interessant. Wusste ich auch noch nicht.

Aber... wenn der Käufer auf die alte Versicherung noch einen Unfall baut, muß diese doch den Schaden zahlen. Das will sie sich doch wieder holen... 8|

blahwas

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19

Mittwoch, 4. Mai 2011, 22:19

Ich musst bei meinen bisher 6 (?) mal An-/Ummelden an drei verschiedenen Orten in NRW noch nie ein Fahrzeug vorführen, aber immer den letzten HU-Bericht dabeihaben/beschaffen.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

crosser1970

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20

Donnerstag, 5. Mai 2011, 12:34

http://s-t-f.adac-vertragsanwalt.de/such…en-kaeufer.html

Rechtstipp: Übergang der Kfz-Versicherung nach dem Verkauf auf den Käufer
Auch wenn es nicht zu empfehlen ist, werden Gebrauchtwagen oftmals ohne vorübergehende Stilllegung nach einem Verkauf an den Käufer übergeben. Insbesondere dann, wenn der Käufer noch vor der Ummeldung einen Schaden verursacht, stellen sich zahlreiche versicherungsrechtliche Fragen.
Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geht bei einer Veräußerung des Kraftfahrzeugs der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über.

Im Falle der Veräußerung sind Versicherer und Erwerber berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei wird für den Erwerber eine Kündigung des übergegangenen Versicherungsvertrages angenommen, sobald er bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages gestellt hat.

Verursacht der Erwerber in der Zwischenzeit, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch in Folge des Übergangs des Versicherungsvertrages ein beim Veräußerer vorhandener Schadensfreiheitsrabatt nicht berührt. Eine Zurückstufung des Schadensfreiheitsrabattes ist also nicht zulässig. Vielmehr wird der Erwerber hiermit belastet.

Bei einer Fahrzeugveräußerung haften Verkäufer und Erwerber gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie, die auf das zur Zeit der Veräußerung laufende Versicherungsjahr entfällt. Der Versicherer kann sich also hier wahlweise an den Veräußerer oder an den Käufer halten. Es empfiehlt sich daher für den Veräußerer, im Kaufvertrag festzuhalten, dass der verkaufte Wagen bis spätestens zu einem festgeschriebenen Termin - etwa binnen Wochenfrist - umgemeldet wird. Sollte der Käufer diese Vereinbarung einhalten und das Kfz nicht bzw. erst später ummelden, kann der Verkäufer Schadenersatz in Höhe der Prämiendifferenz fordern.
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