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[Führerschein] Aktuelles Recht/Regelung

Kawi11

Mo24-Probefahrer

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1

Samstag, 7. Mai 2011, 11:36

Aktuelles Recht/Regelung

Hallo zusammen,

da ich mir vorgenommen baldmöglichst meinen Führerschein fürs Motorrad zu machen habe ich nach etlichen google-ergebnissen eine frage.

kurz noch was zu mir: ich bin aktuell 22, werde im dezember 23. den autoführerschein habe ich seit ich 17 bin (1.jahr begleitendes fahren).

nach probesitzen etc. auf der intermoto habe ich mir dann auch ein motorrad ausgesucht und mich für ne kawasaki z750 entschieden,
da ich selbst im versicherungsbereich tätig bin, würde ich die maschine diesbezüglich auf 98 ps drosseln.

so im internet stehen viele verschiedene meinungen, erst ab 25 offen fahren, ab 23 offen fahren und viele änderungen in dem bereich.
wahrscheinlich müsste ich, sofern ich die maschine dieses jahr noch zulassen will, ein 34 ps motorrad fahren, ist das korrekt?
wie siehts aus wenn ich jetzt den führerschein mache und erst nächste saison (also mit 23 jahren) das motorrad zulassen werde?

ich bedanke mich schonmal im vorraus für hilfe :-)

Gruß kawi :)

Wombi

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2

Samstag, 7. Mai 2011, 11:39

so lange sich nichts ändert bleibt die regelung bestehen das man nicht vor dem 25. lebensjahr direkt offen einsteigen darf.
alles unter 25jahren muss 2 jahre gedrosselt fahren.

Kawi11

Mo24-Probefahrer

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3

Samstag, 7. Mai 2011, 11:47

mhh das hört sich bitter an :( aber danke schonmal.
also darf ich bis 25 nur bis 34 ps fahren? womit die z750 schonmal wegfallen würde ;(
wie ist das eigtl. in der fahrschule? dürfen die fahrschulen auch nur 34 ps motorräder für die fahrstunden haben oder darf ich in den fahrstunden auch ne größere maschine fahren?

mfg kawi

Wombi

Mo24-Kultanhänger

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4

Samstag, 7. Mai 2011, 11:55

wenn du jetzt anfängst mit 22 darfst du mit 24 offen fahren.
in den fahrschulen darfst du auch blos gedrosselt fahren.

also alles unter 25 darf erst nach 2 jahren drosselzeit offen fahren.

Kawi11

Mo24-Probefahrer

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5

Samstag, 7. Mai 2011, 12:02

Ok dank dir Wombi,

hab mich gerade erkundigt und kann meine traummaschine auch auf 34 ps drosseln :cool:

dann werd ich mich mal nächste woche in die fahrschule setzen :grin:

mfg kawi

Coyote

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6

Samstag, 7. Mai 2011, 12:03



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Kawi11

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7

Samstag, 7. Mai 2011, 12:12

Auch dir sei gedankt Coyote!
den hilfreichen sticky hatte ich leider nicht bemerkt :sleeping:

x-stars

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8

Samstag, 7. Mai 2011, 18:18

Zitat

also alles unter 25 darf erst nach 2 jahren drosselzeit offen fahren.


Alles, was den A/b-Schein hat, hat zwei Jahre Drosselzeit: Du kannst auch mit ü25 den gedrosselten Schein machen. Dazu ist der Schein nicht automatisch mit 25 offen, sondern erst nach zwei Jahren, also wenn du den Schein mit 24 machst, musst du bis 26 gedrosselt fahren :|

Fischi

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9

Sonntag, 8. Mai 2011, 10:07

mhh das hört sich bitter an


Du vergisst dabei das ein Motorrad mit 34PS zwar keine 200km/h fahren kann aber Beschleunigungswerte hat wie ein Sportwagen....98PS wären abartig wenn man bisher damit noch nie zu tun hatte ;)

Aber keine Sorge, ich versteh auch nicht warum man mit 24 damit nicht umgehen kann aber mit 25 dann schon....mir wäre es eh lieber wenn alle Führerscheinneulinge erstmal gedrosselt fahren müssten, egal welchen Alters....es gibt ja nunmal genug Kindsköpfe die auch Ü30 nicht die Spur ein Ahnung haben was 1PS/kg bedeutet....ok die Z750 hat "nur" 0,5PS/kg, das macht aber erst deutlich oberhalb von 100km/h was aus....

btw. Drosseln kann man eigentlich fast alles, sogar eine R1, Kilo-Gixxe etc. gibt´s mit 34PS
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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10

Montag, 9. Mai 2011, 21:22

[quote='Fischi','index.php?page=Thread&postID=1673250#post1673250'Aber keine Sorge, ich versteh auch nicht warum man mit 24 damit nicht umgehen kann aber mit 25 dann schon....[/quote]

Ab einem gewissen Alter kann man einem Menschen unterstellen, dass er eine gewisse Reife erreicht hat und dass er auch genug Lebenserfahrung hat, um verantwortungsvoll mit so einer Maschine umzugehen. Schließlich muss ja immer jemand den Griff drehen, damit der Motor auch seine maximale Leistung bringt. Ist man so vernünftig, dass man nicht so weit dreht (bis man entsprechend Erfahrung hat, damit umzugehen), dann passt das doch.

Klar kann man nicht pauschal sagen, dass jemand mit 25 so Reif ist und jemand mit 24 noch nicht. Warum reift man dann von einem Tag auf den nächsten (am Geburtstag)? Aber man muss ja irgendwo die Grenze ziehen. Wäre sie bei 24, dann fragt man warum nicht 23 u.s.w.

x-stars

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11

Dienstag, 10. Mai 2011, 07:37

Ab 18 sollst du volljährig sein, aber noch nicht erwachsen genug für die offene Leistung? Ist auch Doppelmoral, gerad da es sehr erwachsene 18 jährige ebenso wie kindsköpfige 30 jährige gibt. Von daher stimm ich Fischi zu: Drosselzeit für alle zur Gewöhnung - meinetwegen auch noch mit kurzer Fahrprüfung (auf der eigenen Maschine, ohne Fahrschulfirlefanz direkt von einer der zahlreichen Prüfstätten), wenn man den offenen Schein haben will.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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12

Dienstag, 10. Mai 2011, 10:39

1. Auch mit 18 wird man vom Gesetz nicht für voll genommen, erst ab 21.
2. Die Eingewöhnungsphase der Ü25er existiert ja, nämlich während der Fahrschule.
3. Wenn man es wirklich richtig machen will: intensives psychologisches Gutachten. Kostet dann vermutlich nochmal €1500 und sorgt dann allerdings dafür, das manche wohl überhaupt keinen Lappen bekommen. Damit wäre dann für Gerechtigkeit gesorgt. Möchte aber bestimmt auch wieder niemand, wetten? Könnte ja sein, das man plötzlich gar keinen Lappen mehr bekommt.


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Kawi11

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13

Donnerstag, 12. Mai 2011, 11:04

Hallo,
ich habe noch eine weitere Frage:

bin jetzt durch den sehtest gefallen, also nur mit sehhilfe bestanden. wenn ich jetzt aufs amt gehe und mich anmelde, wird dann auch für den autoteil (bislang ohne sehhilfe fahrtüchtig) der führerschein umgeschrieben oder muss ich nur beim motorrad-fahren ne sehhilfe tragen?

danke schonmal

gruß kawi

Schnute

Ich war's nicht

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14

Donnerstag, 12. Mai 2011, 13:38

§12 Abs. 8 Fahrerlaubsnis-Verordnung
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Fahrerlaubnisbewerber die Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nicht erfüllt oder dass andere Beeinträchtigungen des Sehvermögens bestehen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines augenärztlichen Gutachtens anordnen. [...]


Am einfachsten für dich wäre es also, wenn das Amt das einfach für den B-Schein übernimmt. Wie sollte das auch auf dem Kärtchen getrennt sein, auf dem beide Führerscheinklassen stehen? Und wieso solltest du ohne Sehhilfe Auto fahren dürfen, aber nicht Motorrad? Die Anforderungen an den Sehtest sind in beiden Klassen gleich.
Wird es schwierig können sie wohl das oben erwähnte Gutachten anfordern, um das für Klasse B gleich mal prüfen zu lassen.

Abgesehen davon, dass es nicht nur in deinem Interesse ist, wenn du die Sehhilfe trägst. ;)

Gruß
Ute (Maulwurf mit rund -10 Dioptrien pro Auge)
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

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