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Jimbo88

Mo24-Kultanhänger

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1

Donnerstag, 19. Mai 2011, 15:54

Motorrad entdrosseln - kurzzeitig falsch zugelassen

Moin!

Ich düse derzeit noch mit 34ps herum. Demnächst darf ich die Drossel aber endlich rausnehmen :)

Da gibt es bei mir aber ein paar Probleme:

Ich wohne nämlich derzeit im Norden Deutschlands; mein Motorrad aber im Süden. Ich sehe es nur am Wochenende, wo die Zulassungsstellen zu haben....

Einen DEKRA Termin für die Entdrosselung habe ich bereits für einen Samstag - da kann ich es aber nicht zulassen, da die Zulassungsstelle zu hat.....


Gibt es also eine Möglichkeit für mich an diesem Wochenende noch legal herum zu fahren?

Ich hätte ja eine gültige Versicherung (die melde ich noch rechtzeitig auf 60ps um), einen gültigen Führerschein und die DEKRA Abnahme. Das Motorrad wäre halt bloß noch auf 34ps zugelassen...


Bin mal auf eure Antworten gespannt :)

x-stars

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2

Donnerstag, 19. Mai 2011, 16:53

Angemeldet (mit 34 PS) ist es? Dann ists kein Problem, Entdrosselung muss "schnellstmöglich" umgemeldet werden, da am Sa/So aber keine Zulassungsstelle offen hat, ist "schnellstmöglich" frühestens in der Folgewoche möglich.

Jimbo88

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3

Donnerstag, 19. Mai 2011, 16:56

na das wäre ja klasse! Dann kann ich das Wochenende in der Gegend herumdüsen :)

Du weißt nicht zufälligerweise auch wo ich das Nachlesen könnte? Nicht das ich dir nicht glauben würde - aber es würde mir doch noch ein sichereres Gefühl geben :)

muckAE

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4

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:24

Ich wuerde der Versicherung aber trotzdem mal Bescheid geben :)

Jimbo88

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Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:25

Klar! Der wird auf jedenfall vorher Bescheid gesagt!

muckAE

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6

Donnerstag, 19. Mai 2011, 19:11

na das wäre ja klasse! Dann kann ich das Wochenende in der Gegend herumdüsen :)

Du weißt nicht zufälligerweise auch wo ich das Nachlesen könnte? Nicht das ich dir nicht glauben würde - aber es würde mir doch noch ein sichereres Gefühl geben :)
Hm. Hm.
Ob du das ganze WE rumduesen kannst ... da bin ich mir nicht sicher.
Ich schmeiss einfach mal folgenes in den Raum.

Zitat


§ 10 Abs. 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Die Eintragung der Entdrosselung ist ganz klar Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeuges. Damit muesste die Fahrt zum TUEV unter § 10 Abs. 4 FZV fallen..

Jimbo88

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7

Montag, 23. Mai 2011, 21:07

Wird der "Stempel" denn von der DEKRA nach der Drosselabnahme entfernt?

Weil wenn nicht, müsste mein Fall ja nicht unter § 10 Abs. 4 FZV fallen....

muckAE

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8

Montag, 23. Mai 2011, 23:45

Naja da steht halt "insbesondere".
Du koenntest dein Anliegen aber mal bei 123recht.de im Forum unter "Verkehrsrecht" posten.
Da gibts recht kompente User wie Freudenfeuer. DIe koennen dir evtl. weiterhelfen. :)

Lg

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