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Und ist es nicht generell so, dass Reifenbindungen aufgehoben sind, und man nur noch auf den richtigen Reifentyp achten muß, oder irre ich mich da?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (15. Juli 2011, 12:21)
Wenn dieser Z8- Prototyp eine Bescheinigung hat, braucht man meiner Meinung nach keine Einzelabnahme, sondern nur eine Eintragung.
Zitat
Der neue Reifen muss also eingetragen werden. Einfacher wird das sicher , wenn es eine Unbedenklichkeitserklärung vom Reifenhersteller gibt.
Zitat
Da das jeder Prüfer anders handhaben kann, musst Du Dir eben einen Prüfer suchen, der weniger Aufriss davon macht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (15. Juli 2011, 12:38)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bopper« (15. Juli 2011, 13:00)
Gibt's nicht sowas wie ein Vmax-Forum? Da könntest Du anfragen, ob jemand evtl. das Prob kennt und Dir eine Kopie des Fahrzeugscheines mit entsprechender Eintragung mailen kann.
Aber da arbeite ich auch gerade dran.
Zitat
Wie soll der TÜV kooperieren, wenn Metzeler nicht explizit sagt "der Reifen funzt auf dem Möp"?
Man muss auch irgendwie noch schauen dass man eine EG-Typgenehmigung hat, nur wen nicht besteht sie weiterhin
wo ist das Problem?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (15. Juli 2011, 13:58)
Hansi
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@all
Man sollte mal eine (inoffizielle) Liste "sachkundiger" TÜV-Stellen/prüfer erstellen.
Hansi
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