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Sportyzilla

Schüttelshaker

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1

Mittwoch, 10. August 2011, 10:53

Geblitzt, einige Fragen...

Hallo Leute,

mich hat es am 08.07.11 anscheinend erwischt:

Ein Zeuge ist nicht weiter benannt (außer das was im Foto steht), aber offenbar standen zwei Kameras dort, weil das Bild vom genervten Fahrer aus der Richtung des Lichtkegels aufgenommen wurde.

Innerhalb geschlossener Ordschaften nach Toleranzabzug mit 79 km/h.
Etwa 50-80 m weiter vorne ist dann das Ortsausgangsschild... Ich stelle also mal ganz kleinlaut in Frage, ob es sich um einen handfesten Unfallschwerpunkt handelt. Jaja, natürlich war ich zu schnell, anhand der nüchterne Zahlen muss man das wohl einsehen. Ich fahre an Kindergärten oder Schulen, also da wo´s einen Unterschied macht tatsächlich ordentlich, aber das hier sehe ich einfach mal nicht ein. Dineros verdienen, was anderes ist das in meinen Augen nicht.
Jedenfalls ist der "Zeugenfragebogen" an meine Mum gegangen und sie wird um eine Antwort gebeten: Entweder den Fahrer nennen oder die Aussage verweigern.

Ärgerlicherweise wurde ich am 14.08.10 (also vor nicht ganz einem Jahr) außerhalb geschlossener Ortschaften mit dem Motorrad gelasert, nach dem Bußgeldbescheid vom 30.08.10 mit 25 km/h zuviel (95 bei 70 km/h). War da nicht irgendwas, dass man innerhalb eines Jahres gute Führung zeigen muss??
Dort ging es übrigens von 100 in 70 km/h über, da bremse ich auf einer riesen breiten Straße doch nicht zum 70 Schild komplett runter... Weit und breit hat da keiner gewohnt, also gleiche Problematik, wie ich finde.


Was kann man nun am Besten machen, das wird ja hier bestimmt schon öfter vorgekommen sein. Ich sehe dei Optionen:
1. Nichts, der Brief war kein Einschreiben. Verjährungsfrist ausreizen?
2. Mich belasten, zahlen, fertig. Gibt laut Bußgeldkatalog noch kein Fahrverbot, aber 100€ zzgl. Bearbeitungsgebühren (geschätzt min 150€) sind hart. Ggfs. aber zusätzliche Konsequenzen wegen dem Vergehen vor nem knappen Jahr.
3. Aussage verweigern... Gefahr des Fahrtenbuches? Oder auch auf Zeit setzen?

Vielleicht hat ja einer hier ein paar Tips... :D

Gruß,
:angel:

blahwas

Asphaltschinder

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2

Mittwoch, 10. August 2011, 11:26

Diu pöser Raserpursche! :pinch:

#1 k.A.
#2 gibt Fahrverbot, weil 2x über 25 in einem Jahr. Oder waren es 26? Guck das mal nach.
#3 Ob's dann Fahrtenbuch gibt, hängt schwer von der jeweiligen Behörde ab. Ich weiss von einer, die ziemlich geduldig ist, kann aber eure aber nichts sagen.

"#4 irgendwer sonst gibt zu gefahren zu sein" macht man natürlich nicht, weil das wäre ja scheiße. :S
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Mollusca

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3

Mittwoch, 10. August 2011, 11:30

Hallo Robert,

ich habe mich jetzt nicht ausdrücklich informiert, aber nach meinem Kenntnisstand lauern da tatsächlich 4 Wochen Fahrverbot auf dich. Einen Anhörungsbogen muss deine Mutter auf jeden Fall ausfüllen - einfach ignorieren bringt euch sicher in eine ungünstigere Ausgangslage, sollte es auf eine rechtliche Auseinadersetzung hinauslaufen.

Ist deine Mutter rechtschutzversichert? Ich habe durch einen Einspruch mal richtig Glück gehabt und da ging es um 2 Monate Fahrverbot! Verfahren wurde eingestellt ^^ .

LG Meike
Mollusca :moped:

J.P.

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4

Mittwoch, 10. August 2011, 11:45

ZU 1.: Kannst Du nicht. Durch die Übersendung des Befragungsbogens wird die Verjährungsfrist unterbrochen und eine neue tritt in Kraft, nämlich die genannte Antwortfrist. Ob bei einem solchen Verstoß dann einfach nur ein Bußgeldbescheid erlassen wird 8der trifft dann Deine Mutter) oder ob es weitere Ermittlungen gibt, weiß ich nicht.

ZU 2.: Wird Ich schätze wegen der wiederholung kann ein Fahrverbot drohen, vor allem ein deutlich erhöhtes Bußgeld. Sag ausserdem bloß nicht, daß Du wusstest daß da ne entsprechende Beschränkung ist. Man könnte Dir Vorsatz unterstellen, was das Bußgeld (und zwar das erhöhte) bis zu verdoppeln kann. Gleiches kann passieren, wenn sehr deutlich war, daß Du Dich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft bewegst, denn dann liegt die Vermutung des Vorsatzes nahe. (dagengen kannst Du vor Gericht gehen, wird aber teuer bei ungewissem Ausgang).

ZU 3.: Das Fahrtenbuch ist dann fast sicher. Das ganze hat aber einen anderen Haken: Wenn deine Mutter rechtens die Aussage verweigert, und klar ist daß sie selbst nicht gefahren ist (Frontfoto zeigt Mann nicht Frau), muss sie zugeben daß ein Verwandter gefahren ist, was zwangsläufig weitere Ermittlungen nach sich zieht. Wenn Du dann auf dem Foto gut zu erkennen bist, hast Du verloren. Solange das Verfahren läuft ist die Verjährung unterbrochen, auf Zeit spielen bringt also nix.

Amehesten dürfte das zugeben und zahlen durch Deine Mutter funktionieren, ich denke nicht dass die Rennleitung oder die Staatsanwaltschaft deshalb weitere ermittlungen anstellt.

Ach so, Punkte gibt es natürlich auch....
"Failure is not an option" (Gene Krantz, Apollo 13 Flight Director)

"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin." (Albert Einstein)

5

Mittwoch, 10. August 2011, 11:46

Hallo Leute,

mich hat es am 08.07.11 anscheinend erwischt:

Jaja, natürlich war ich zu schnell, anhand der nüchterne Zahlen muss man das wohl einsehen. Ich fahre an Kindergärten oder Schulen, also da wo´s einen Unterschied macht tatsächlich ordentlich, aber das hier sehe ich einfach mal nicht ein.
Was kann man nun am Besten machen, das wird ja hier bestimmt schon öfter vorgekommen sein
Vielleicht hat ja einer hier ein paar Tips... :D

Gruß,
:angel:


Hi Sporty.
Unter "Pech gehabt" und auch mal erwischt verbuchen.
Mit deinem ersten Satz bist du auf dem richtigen Weg. Den Satz: "aber das hier sehe ich einfach mal nicht ein" sollte du besser nirgendwo schriftlich
(bei der Behörde äussern).
Hast noch Glück, das die Kiste nicht auf dich zugelassen ist, sonst würdest du gar nicht auf solche Gedanken kommen.
Ich habs auch gerade hinter mir. Nach 10 Jahren Mopedfahren zum ersten mal erwischt, und da gehts mal leicht mehr als um das doppelte (finanziell),
wie in deinem Fall.
Shit happens. Bezahlt, Punkte kassiert etc. und an die Verkehrsregeln halten auch wenns schwer fällt ;-)

Gruß aus Berlin,
Avi


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Gansita

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6

Mittwoch, 10. August 2011, 11:55

Wieviele männliche Familienmitglieder hast du den?

Wenn es genug sind kann deine Mutter auf Zeit spielen und von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.

Dann können die Herren sehen, dass sie den richtigen erwischen..........

Bei uns war, selbiges mit einem Rotlichtverstoß. Ich war es nicht, habe aber den Bogen zuerst bekommen, hab nur gesagt, dass ich nicht gefahren bin, war auch die Wahrheit. Leider hat meine Zwillingsschwester dem Beamten der das Foto abgleichen wollte am letzten Tag vor Fristablauf die Tür aufgemacht. (Der Punkt ist aber glaub ich auch schon wieder weg, lange her)

Sportyzilla

Schüttelshaker

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7

Mittwoch, 10. August 2011, 12:18

Danke für eure Kommentare! :thumbup:


#2 gibt Fahrverbot, weil 2x über 25 in einem Jahr. Oder waren es 26? Guck das mal nach.


Aus Bußgeldkatalog2011.de

21 - 25 km/h außerorts Geldstrafe: 70€ Punkte: 1
26 - 30 km/h innerorts Geldstrafe: 100€ Punkte: 3 Fahrverbot: Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Überschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird.

Innerhab eines Jahres stimmt wohl, denn der letzte "Bußgeldbescheid" ist datiert vom 30.08.10, aber da bin ich nur 25 km/h außerorts zu schnell gefahren. Aber meint "der ersten Entscheidung" eine Überschreitung von 26-30 km/h innerorts/außerorts?? Meine erste Entscheidung war ja nur mit 25 km/h angegeben??

Und zählt das Datum, wenn ich den Bußgeldbescheid bekomme oder der Halter?

Zitat

ZU 1.: Kannst Du nicht. Durch die Übersendung des Befragungsbogens wird die Verjährungsfrist unterbrochen und eine neue tritt in Kraft, nämlich die genannte Antwortfrist. Ob bei einem solchen Verstoß dann einfach nur ein Bußgeldbescheid erlassen wird 8der trifft dann Deine Mutter) oder ob es weitere Ermittlungen gibt, weiß ich nicht.

Also was den Brief nun angeht also keine Chance... Aber ein Bußgeldbescheid für mich (wenn meine Mum mich als Fahrer angibt) braucht ja vielleicht noch bis zum 31.08.11 - mit etwas Glück, geht da was??

Zitat

Shit happens. Bezahlt, Punkte kassiert etc. und an die Verkehrsregeln halten auch wenns schwer fällt ;-)

Ich brauche noch 3 Wochen einen Führerschein, dannach bin ich Fußgänger und hab nen NRW Ticket. :grin: Wegen dem evtl. drohenden Fahrverbot also keine Option, zumal ichs ja nicht einsehe.

Zitat

Wieviele männliche Familienmitglieder hast du den? Wenn es genug sind kann deine Mutter auf Zeit spielen und von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.

Nicht genug und keinen, der nicht selbst ähnliche Konsequenzen wegen Widerholung befüchten müsste. Also scheint das Aussageverweigerungsrecht auch keine Option zu sein.

Meine Mum ist rechtsschutzversichert... Mhhh aber das hört sich auch "too much" an. :S

8

Mittwoch, 10. August 2011, 12:34

Ich finde es toll das Du an kindergärten und Schulen, langsam machst.
Aber nur so zur Info .... Die Kinder wohnen da nicht !!! ( nur mal so als Hinweiss von einem Vater der an einer hauptstraße wohnt)

Ps.
Ich würde die Kohle überweißen und gut ist.
Denn so wie ich das herauslese ist de Karre doch auf deine Mutter angemeldet!
Da sollte sich doch en wegen zwischen dir und deiner Mutter finden lassen!

Stau ist nur hinten blöd, vorne gehts... :dakar:

Sportyzilla

Schüttelshaker

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9

Mittwoch, 10. August 2011, 12:43

Ich finde es toll das Du an kindergärten und Schulen, langsam machst.
Aber nur so zur Info .... Die Kinder wohnen da nicht !!! ( nur mal so als Hinweiss von einem Vater der an einer hauptstraße wohnt)

Danke für den Hinweis... Die Kinder wohnen aber auch nicht im Industriegebiet. Ich weiß auch, dass ich ganz klar zu flott war, aber das ist nunmal echt kein Unfallschwerpunkt. :smirk: Da kann mir keiner erzählen, dass ich dort ein krasser Raser war.

Zitat

Ich würde die Kohle überweißen und gut ist.
Denn so wie ich das herauslese ist de Karre doch auf deine Mutter angemeldet!

Ist es ja nicht: ggfs. Fahrverbot. Meine Mum soll da keinen Nachteil von haben, das steht fest. Ich würde aber gerne erstmal den Sachverhalt und die Konsequenzen verstehen, bevor ich etwas unüberlegtes tue!

muckAE

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10

Mittwoch, 10. August 2011, 12:43

Mir graut es bei manchen Antworten hier im Thread. :|

radarforum.de - da bekommst du kompetente Hilfe (wenn du wirklich Hilfe brauchst)

blahwas

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11

Mittwoch, 10. August 2011, 12:58

aber das ist nunmal echt kein Unfallschwerpunkt.


Das ist aber halt mal kackegal. Wenn du keine eigenen Straßen hast, auf denen du fahren kannst, und wenn du stattdessen die von Organisation XY benutzt, dann gelten da halt auch die Regeln von Organisation XY , so wie Organisation XY das für richtig hält.

Wenn das mit dem Fahrverbot nicht mehr im Raum steht (weils erst ab 2x 26-30000000 km/h über Limit) zählt, dann soll deine Mutter dich als Fahrer angeben, du zahlst, fährst 1 Jahr vorschritfsmäßiger) und die Sache ist gegessen. Mehr als 20 über Limit fahre ich ja selbst nicht. Da wirst du wohl mit 25 auskommen. 8|
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Harti

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12

Mittwoch, 10. August 2011, 13:01


Mir graut es bei manchen Antworten hier im Thread. :|

radarforum.de - da bekommst du kompetente Hilfe (wenn du wirklich Hilfe brauchst)


... ganz ehrlich? Mir bei Deiner auch! :P

@blahwas ... so ist das!

LG! Mathias
:motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.:smirk:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Harti« (10. August 2011, 13:04)


13

Mittwoch, 10. August 2011, 13:03

Danke für eure Kommentare! :thumbup:



Zitat

Shit happens. Bezahlt, Punkte kassiert etc. und an die Verkehrsregeln halten auch wenns schwer fällt ;-)

Ich brauche noch 3 Wochen einen Führerschein, dannach bin ich Fußgänger und hab nen NRW Ticket. :grin: Wegen dem evtl. drohenden Fahrverbot also keine Option, zumal ichs ja nicht einsehe.


Das Schreiben bisher war wohl nur ein Anhörungsboden.
Sollte deine Mutter dich als Fahrer angeben, bekommst du extra Post.
(Dauert in Berlin um die 4 Wochen)
Ab da gilt eine Frist von 2 Wochen um sich zu äussern. Bezahlst du innerhalb der
14 Tage und siehst somit die Tat ein, gilt ab Datum des Zustellung des Bescheides.
Solltest du wirklich ein Fahrververbot bekommen, hast du 4 Monate Zeit den Schein auf
einer Polizeidienststelle abzugeben.
Kannst also locker den Schein auch im Winter abgeben.

Gruß Avi


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VXSteffen

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14

Mittwoch, 10. August 2011, 13:27

ZU 3.: Das Fahrtenbuch ist dann fast sicher. Das ganze hat aber einen anderen Haken: Wenn deine Mutter rechtens die Aussage verweigert, und klar ist daß sie selbst nicht gefahren ist (Frontfoto zeigt Mann nicht Frau), muss sie zugeben daß ein Verwandter gefahren ist, was zwangsläufig weitere Ermittlungen nach sich zieht. Wenn Du dann auf dem Foto gut zu erkennen bist, hast Du verloren. Solange das Verfahren läuft ist die Verjährung unterbrochen, auf Zeit spielen bringt also nix.


Stimmt so nicht.
Ein Fahrtenbuch wird nicht beim ersten ungeklärten Verstoß angeordnet.
Die Mutter muss keine Aussage machen, egal ob der Fahrer ein Verwandter ist oder nicht
Wenn Du nicht mit deiner Mutter an ihrem jetzigen Wohnort gelebt hast, kann es sein, daß Sie Dich nicht ermitteln

Also Muttern die Aussage verweigern lassen und sehen ob etwas nachkommt.
Noch eins, wenn die Polizei bei Dir klingelt, solltest nicht Du, sondern deine Frau aufmachen und ebenfalls die Aussage verweigern.

Viel Glück
Grüssli
Steffen

p.s.: zögere die Antwortschreiben und Gerichtstermine möglichst lange heraus, da das Verfahren nicht gegen Dich läuft und somit die Verjährung nicht unterbrochen wird.
Und im übrigen bin ich dafür, dass Deutschland überdacht und wohl temperiert wird

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »VXSteffen« (10. August 2011, 13:32)


Gansita

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15

Mittwoch, 10. August 2011, 13:30


Zitat

Wieviele männliche Familienmitglieder hast du den? Wenn es genug sind kann deine Mutter auf Zeit spielen und von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.

Nicht genug und keinen, der nicht selbst ähnliche Konsequenzen wegen Widerholung befüchten müsste. Also scheint das Aussageverweigerungsrecht auch keine Option zu sein.




Warum ist das keine Option? Wenn sie nichts sagt muss die Polizei sich einen Schuldigen suchen, wenn die dabei ein anderes Familienmitglied als dich Anhören, kann das auch wieder Wahrheitsgemäß sagen, dass es das nicht gewesen ist. Keine Konsequenzen also für Unschuldige. Ich finde es ist einen Versuch wert. Deine Mutter muss dich nicht belasten und die Behörde kann sich den Schuldigen selbst suchen, wenn sie Zufällig als erstet auf die stoßen musst du auch nix sagen, die können dann schauen, ob sie dich dem Foto zuordnen können.

sehe gerade das VXSteffen, schneller war.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gansita« (10. August 2011, 13:33)


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16

Mittwoch, 10. August 2011, 15:06

Mir graut es bei manchen Antworten hier im Thread.

Mir auch.

Zu schnell ist zu schnell, egal ob vor 'nem Kindergarten oder im Industriegebiet.


@Sporty: Zahlen und Du hast Ruhe. Bei einem mgl. Fahrverbot kannst Du Dir, wenn sich da nix geändert hat, die Kfz-lose Zeit aussuchen.
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

Gansita

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17

Mittwoch, 10. August 2011, 15:35

Natürlich ist zu schnell zu schnell, aber ich habe nun mal in Deutschland das Recht weder mich selbst noch meine Angehörigen belasten zu müssen, was ist so schlimm daran dies auch auszunutzen, sich nicht zur Sache Äußern ist nix illegales.

P.S. Würdet ihr allen ernstes, wenn so ein Anhörungsbogen bei euch landet, reinschreiben "nein dass war ich nicht aber meine Frau ist gefahren?"

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gansita« (10. August 2011, 15:40)


blahwas

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18

Mittwoch, 10. August 2011, 15:58

P.S. Würdet ihr allen ernstes, wenn so ein Anhörungsbogen bei euch landet, reinschreiben "nein dass war ich nicht aber meine Frau ist gefahren?"

Ja, sie (Freundin) ist alt genug, Schilder zu lesen und zu verstehen. Wer fährt trägt halt auch Verantwortung.
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Harti

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19

Mittwoch, 10. August 2011, 15:59

@Gansita

... wenn die Person mit in meinem Haushalt lebt, kann ich auch gleich angeben, wer Fahrzeugführer war,
weil nach Einwohnermeldeamtüberprüfung ... Nachbarschaftsbefragung ... und letztendlich die
Möglichkeit der Einsichtnahme der Passbilder der möglichen Kandidaten, hat sich das dann auch erledigt.
... soweit den das Bild von der Qualität eine relativ eindeutige Zuordnung möglich macht!

... wir sind alle keine Engel! ;)

LG! Mathias
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kleiner Chris

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20

Mittwoch, 10. August 2011, 16:16

Steht denn irgendwo geschrieben das nur an Unfallschwerpunkten gelasert werden darf? Glaube nicht denn sonst würd ich 90% der Blitzerstellen nicht verstehen.

@Sporty
Charakter zeigen, Strafe kassieren und draus lernen!
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