Der Begriff der "Jugendgefährdung" bezieht sich in dem Zusammenhang zunächst mal auf
Medien (Printmedien/TV/Internet sowie Bücher, Filme u.s.w.) und nicht auf ein Airbrush, dass als "Kunstwerk" auf dem
Tank nicht diesen Einschränkungen unterliegt.
Probleme wird es bei der Verwendung verbotener Zeichen (NS-Zeit/Verbotene Parteien oder Organisationen)
und anderen strafrechtlich verfolgbaren Darstellungen geben, die Du der Öffentlichkeit präsentierst.
Nebenher könnte ich mir denken, dass es da eher im Bereich des Urheberrechtes einiges zu beachten gibt,
wobei das wohl bei einem einzelnen bemalten Tank, auch eher zu vernachlässigen wäre!
LG! Mathias
Edit sagt: Was geschmacklos ist, muss nicht gleich verboiten sein!