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1

Montag, 22. August 2011, 18:09

Zulassungsbestimmungen für Motorräder der 70er und 80er Jahre

Ich bin auf der Suche nach einer Auflistung, in der ich sehen kann, für welche Baujahre welche Bestimmungen gelten.

Wann wurden zum Beispiel in welchen Schritten die Laermemissionswerte herabgesetzt ?
Ab welchem Baujahr braucht man zwei Rückspiegel ?
Bis zu welchem Baujahr kann man sich die hinteren Blinker sparen ?????

Kennt jemand so eine Übersicht, die mir die Vorschriften/Zulassungsbestimmungen nach Baujahr aufgelistet angibt ?
Oder weiss das jemand aus dem Kopf ?

Gruß
-slowline-
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2

Montag, 22. August 2011, 19:00

Zur Geräuschemission habe ich schon was gefunden: Klick Klick
Schadstoffemissionen wären auch noch interessant.
Am meisten interessieren mich aber so Sachen wie Spiegel, Blinker, Signallampen, Rückstrahler, usw.

Wer weiss da was ?

Gruß
-slowline-
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »slowline« (22. August 2011, 19:06)


Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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3

Montag, 22. August 2011, 19:02

Ich weiß zumindest, dass es irgendwann auch noch EU-Richtlinien gibt, die anders aussehen als die StVZO. Da hängt es dann wieder von der Zulassung des Möps ab. Konkretes könnte ich suchen, aus dem Kopf weiß ich nichts.wäre vielleicht interessant, das tatsächlich alles mal zusammenzutragen.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

4

Montag, 22. August 2011, 19:10

Ja, ich dachte an eine Auflistung nach Baujahr. Also, dass abhaengig vom Zeitpunkt der Erstzulassung des Motorrads ersichtlich ist, welche Vorschriften und Zulassungsbestimmungen gelten.
So weit ich weiss gilt dann ja Bestandsschutz, so lange das Fahrzeug in den entscheidenden Punkten weiterhin dem Originalzustand entspricht.

EDIT:
So fand ich gerade, dass vor 1990 kein rechter Rueckspiegel noetig ist: Link zum Motorrad Wiki

Gruss
-slowline-
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »slowline« (22. August 2011, 19:13)


wheelyfahrer

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5

Montag, 22. August 2011, 23:37

Also eine solche Auflistung nach Baujahr wird schwierig, da zu umfangreich.
Allein bei den lichttechnischen Einrichtungen gibt es schon viele Unterschiede, ob nach nationalem Recht (StVZO) oder EG-Rili.
die wichtigsten Sachen dazu findest du hier ab Seit 16 fürs Krad:
http://www.michael-flammer.de/mf_schimmel/Lichttechnik.pdf

Vieles kann man aber auch in der StVZO und den Richtlinien dazu nachlesen.
Verheize deine Reifen, nicht deine Seele Gruß Wheelyfahrer

blahwas

Asphaltschinder

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Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

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6

Dienstag, 23. August 2011, 00:03

Ja, ich dachte an eine Auflistung nach Baujahr. Also, dass abhaengig vom Zeitpunkt der Erstzulassung des Motorrads ersichtlich ist, welche Vorschriften und Zulassungsbestimmungen gelten.
So weit ich weiss gilt dann ja Bestandsschutz, so lange das Fahrzeug in den entscheidenden Punkten weiterhin dem Originalzustand entspricht.

EDIT:
So fand ich gerade, dass vor 1990 kein rechter Rueckspiegel noetig ist: Link zum Motorrad Wiki

Gruss


Klick doch mal auf Baujahr, da findest du noch mehr Änderungen
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

7

Dienstag, 23. August 2011, 07:34

Vielen Dank wheelyfahrer :thumbup: und vielen Dank blahwas :thumbup:
Das sind doch zwei sehr hilfreiche Links, die - zumindest für mich - erstmal nahezu alle Fragen beantworten :)

Wer noch mehr Infos hat: Immer her damit :)

Gruß
-slowline-
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Meise

*Alter Sack*

Beiträge: 13 332

Registriert: 15.07.2006

Region: Niedersachsen

Motorrad: TRIUMPH Speed Triple T300, YAMAHA DT 80 LC I

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8

Dienstag, 23. August 2011, 08:24

Diese Kameraden werden dir bestimmt auch hilfreiche Informationen geben können: Veteranen Fahrzeug Verband
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>





86teufel

Mo24-Probefahrer

Beiträge: 3

Registriert: 13.05.2011

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: FZS600-AN650a

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9

Montag, 29. August 2011, 16:11

bestandsschutz

altfahrzeuge haben bestandsschutz ! und man kann sie ohne wenn und aber anmelden ! solange du tüv hast.mfg fritz

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