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nordicbiker

Mo24-Kultanhänger

  • »nordicbiker« ist der Autor dieses Themas

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Motorrad: KTM 690 Enduro R (2012)

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1

Mittwoch, 20. Juni 2012, 08:39

Dumme Gesetze gibts nicht nur bei uns!

Bisher dachte ich ja immer, die Amerikaner wären führend wenn es um da Erlassen von Gesetzen geht, die dem gesunden Menschenverstand widerstreben. Jetzt sind die Kanadier - genauer gesagt die Provinz British Columbia - dabei den Amerikanern den Rang abzulaufen...

Da wurde nämlich jetzt ein Gesetz verabschiedet, in dem nicht nur die Helmpflicht erweitert und genauer definiert wurde (was ja sehr lobenswert ist!), sondern auch festgeschrieben dass man nur SITZEND Motorrad fahren darf. Das erste was mir beigebracht wurde, also ich mit dem Fahren auch nicht asphaltierten Wegen begann, war dass das Motorrad bedeutend stabiler läuft, wenn man in den Fussrasten steht! Und das in einem Land, in dem der Grossteil der Strassen aus nichtasphaltieren Schotterwegen besteht (ähnlich wie hier in Schweden)! Offenbar hat man dabei nur an die Stuntfahrer gedacht, aber völlig vergessen, dass viele Situationen (denken wir auch mal an Baustellen ohne Asphaltbelag) stehendes Fahren sogar erfordern! Die Strafe für stehendes Fahren liegt bei stolzen 109 bis 129CD!

Wieso mich das überhaupt interessiert fragt ihr? Für meine geplante Canada-Durchquerung nächstes Jahr! Ausserdem ist es ein wunderbar erschreckendes Beispiel dafür wie schlecht Politiker manchmal über Sachverhalte informiert sind, über die sie Gesetze beschliessen!

Und mal so nebenbei: wer hier noch über zu hohe Strafen für zu schnelles Fahren klagt: in BC wird bei +40km/h über der beschilderten Geschwindigkeit das Motorrad zwingend an Ort und Stelle beschlagnahmt (hatten die Bayern das nicht schon mal verusucht?), abgeschleppt und für sieben Tage verwahrt. Damit wird der Polizeibeamte vor Ort zum Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person! Zu der Geldbusse kommen dann noch die Transport-und Verwahrungskosten! Aua, ich werd's da drüben wohl wirklich gemütlich angehen! :S
nordicbiker.se
Motorradabenteuer in Schweden

Coyote

flying on a wing and a prayer

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2

Mittwoch, 20. Juni 2012, 09:14

Nur, dass du da nirgendwo einen Polizisten sehen wirst... ist im eher ländlichen Schweden ja auch nicht anders, soweit ich mich erinnere.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

blahwas

eigenverantwortlich irrational

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3

Mittwoch, 20. Juni 2012, 09:33

Dann mal schönen Dank an die Stuntfahrer im Straßenverkehr :durchgeknallt:

In einigen US-Städten müssen bei der Fahrt auch immer beide Hände am Lenker sein. Ich wünsche viel Spaß mit dem Visier im Stadtverkehr :wacko:

Aber wie coyote schon sagte, wo kein Kläger, da kein Richter.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Coyote

flying on a wing and a prayer

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4

Mittwoch, 20. Juni 2012, 09:44

Da du eh alle 300 m an der Ampel halten musst, kannst du das Visier auch dann hochmachen. Davon abgesehen ist die Frage, ob das Gesetz auch so angewandt wird, wie es geschrieben wurde, oder ob die zur Fahrt nötigge "Bedienung" des Motorrads (Benzinhahn :p) ausgenommen ist.


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J.P.

Mo24-Bewohner

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5

Mittwoch, 20. Juni 2012, 09:47

Für noch mehr verrückte Gesetze zu empfehlen: "nackt duschen streng verboten" klick

Ist echt zum Schießen....
"Failure is not an option" (Gene Krantz, Apollo 13 Flight Director)

"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin." (Albert Einstein)

Coyote

flying on a wing and a prayer

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6

Mittwoch, 20. Juni 2012, 10:23

Sowas passiert, wenn Leute bei jedem Mist sagen "da muss jemand was tun!". Dann tut jemand was und dann hat man solche Einzelfall-Gesetze. Unser Steuerrecht ist ja auch so entstanden. Wenn es nach manchen Leuten ginge, sähe unser Strafrecht ähnlich aus. :p


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X_FISH

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7

Mittwoch, 20. Juni 2012, 12:03

[...] In einigen US-Städten müssen bei der Fahrt auch immer beide Hände am Lenker sein. [...]


Nicht nur dort sondern auch in Italien. Wobei die Bedienung des Visiers ebenso wie die Bedienung von Choke und Blinker (da nimmt man ja den Daumen vom Griff) sicherlich in Ordnung sind.

Sich wie in .de allerdings üblich in den Kurven zu grüßen ist - ebenso wie auf geraden Strecken - nicht erlaubt. ;)

Grüße, Martin

blahwas

eigenverantwortlich irrational

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8

Mittwoch, 20. Juni 2012, 13:40

In Italien ist laut Aussage eines motorradfahrenden Italieneres nur verboten, beide Hände gleichzeitig vom Lenker zu nehmen.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Coyote

flying on a wing and a prayer

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9

Mittwoch, 20. Juni 2012, 15:00

Das wäre dann so wie hier.


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toms

Mo24-Kultanhänger

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10

Mittwoch, 20. Juni 2012, 16:52

Sowas können deutsche Bürokraten schon längst: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__23.html

Zitat

(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge
anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur
dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand
das erfordert.
Im Stau, bei roter Ampel oder geschlossener Bahnschranke muß man also stehend balancieren. :whistling:
Und wenn man dabei umfällt, bekommt man einen Strafzettel wegen unangepasster Geschwindigkeit (Defaultwert)! :rolleyes:
(Gerade wegen dieses Problems wurde der Piaggio MP3 mit seiner Roll-Lock Funktion erfunden. :grin: )
MfG
Thomas

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »toms« (20. Juni 2012, 16:55)


cbfandi

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Region: Hamburg

Motorrad: Honda CBR 600 F ( PC 41 )

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11

Mittwoch, 20. Juni 2012, 17:05


(Gerade wegen dieses Problems wurde der Piaggio MP3 mit seiner Roll-Lock Funktion erfunden. :grin: )

Moin

Wenn es den funktioniert :grin:

Andi
Motorcycling is the best thing you can do tightened :motorrad:

Der Töff

*Natural Born Eifel - Yeti*

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12

Mittwoch, 20. Juni 2012, 17:18

Coyote: Pahhh...die arbeiten d a mit allen Tricks, genau deswegen nämlich!

Nur, dass du da nirgendwo einen Polizisten sehen wirst... ist im eher ländlichen Schweden ja auch nicht anders, soweit ich mich erinnere.

Klar ist das unbewohnt...dort im Outback,
...aber "Undercover" - Elche und Bären..."Big Brother" is Everywhere!

Oh Manno, d a einmal querbeet rüber...? Einer meiner wilderen Träume!
Ich habe eine schöne Anlaufstelle für Dich, in Whitehorse...Hi hi hi!

Der Töff.
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"Proud, Loud, Slow and Dirty!"

J.P.

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13

Mittwoch, 20. Juni 2012, 17:28

Eine nette Auswahl armseliger Vorschriften findet sich auf giga.de:

Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.
(Bundesanstalt für Arbeit)

Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes.
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als "dauernde Berufsunfähigkeit" im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)

An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen.
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.
(Formular in Postgirodienst)

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
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Der Töff

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14

Mittwoch, 20. Juni 2012, 17:32

Während des lesens tauchte das Wort "Verwaltungsjurist" vor meinem geistigen Auge auf!

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Der Töff.
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15

Mittwoch, 20. Juni 2012, 18:53

Im Stau, bei roter Ampel oder geschlossener Bahnschranke muß man also stehend balancieren.

"Fahren" steht da im Satz davor. Das mit den Füßen wird sich auf dieselbe Situation beziehen.

@J.P.
Mal davon abgesehen, dass ich die Echtheit mancher Sprüche anzweifle: da ist einiges nicht so unsinnig wie es zunächst scheint.
- Hat eine Witwe nach Tod ihres Mannes in jedem Fall Anspruch auf Witwenrente?
- Kann ich mich aus der Verantwortung für meinen Hund ziehen, indem ich behaupte, der Hundehaufen gehöre nach BGB nun dem Eigentümer der Wiese und der muss zusehen, wie er damit klarkommt? (Davon abgesehen war es ein Fallbeispiel, quasi eine Übungsaufgabe, keine Vorschrift)
- Können Erben die Auszahlung von Spesen über die gesamte Dauer der Reise des Verstorbenen verlangen?
- Was würdet ihr zum Thema "Gewürzmischung" in ein Glossar schreiben?

Und das erste ist ja nun auch eher ein Kommentar, der seinerseits auf die Unangemessenheit einer Vorschrift hinweist, und keine Vorschrift selbst.

:grin:

Über manches macht man sich so lange lustig, bis man am anderen Ende des Witzes steht und jemand Kohle sehen möchte.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (20. Juni 2012, 18:56)


J.P.

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Donnerstag, 21. Juni 2012, 02:56

Schon Recht, Coy, das ist mir durchaus klar. Diese -wie ich finde durchaus amüsanten (und es gibt noch mehr)- Beispiele für Vorschriften / Gestze / Kommentare resultieren natürlich aus der Notwendigkeit, scheinbar[i][/i] klare Begriffe schlussendlich zu definieren. Und zwar rechtssicher zu definieren. Gleichzeitig ist dieses Bedürfnis aber auch der Grund, warum die meiseten Bürger Schwierigkeiten haben, Gesetzestexte uä zu verstehen, weil sich Alltagsdefinitionen mit juristischen Definitionen vermischen. Hier muss eben (leider, aber notwendigerweise) scharf getrennt werden. deshalb lese ich bei Gesetzen und Verordnungen usw. immer die ersten paar Paragraphen (Gültigkeitsbereich und Begriffsbestimmungen), bevor ich mich mit dem eigentlichen Thema auseinanderstze.
Amüsanterweise gibt es trotz aller Versucher wasserdichter Formulierungen immer wieder Überschneidungen und Unklarheiten. Gerade in meinem Bereich (Veranstaltungstechnik) gibts da ne Menge.

ZB, wer weiß schon, dass Zebrakacke Sondermüll ist? Oder dass eine Kirche keine Versammlungsstätte im Sinne der Versammlungsstättenverordnung ist? Odre dass es für Mitarbeiterinnen aus der Gastronomie und Schauspielerei erhebliche Ausnahmen beim MschG gibt? ..... Lässt sich ohne Ende fortsetzen und macht die Sache unwahrscheinlich unterhaltsam....
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Coyote

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Donnerstag, 21. Juni 2012, 13:20

Mich nervts halt, wenn sich Leute, die keine Ahnung haben, sich über etwas lustig machen, was sie lediglich glauben selbst zu verstehen und natürlich besser zu wissen. Und dies ist nunmal ein Fall davon. Zumal noch Beispiele rangezogen werden, die mit dem Vorwurf nichts zu tun haben - da geht es nur darum, auf anderer Leute Kosten witzig zu sein, egal ob das gesagte jetzt wahr ist oder nicht. Die Juristen erklären wir für komplett deppert, weil wir sie nicht verstehen - dummerweise kann der Durchschnittsbürger mit "Pinlock", "Umlenkhebelei" und "Lenkimpuls" auch nichts anfangen. Sind wir also auch total doof?

(Und ich interessiere mich nichtmal für Jura. Aber ich kenne das Verhalten auch aus anderen Bereichen.)


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (21. Juni 2012, 13:23)


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