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Daelimler

unregistriert

1

Mittwoch, 17. August 2005, 14:13

gedrosselt zu schnell?

Hallo liebe Bikergemeinde!
Mich würde mal interessieren, was passiert wenn man auf ner 70er Landstraße mit einer gedrosselten 125er mit ca. 90 geblitzt wird. Würde das dann nur die normale Strafe geben oder mehr? Weil man ja offiziel nur 80km/h fahren kann- die gedrosselten Teile fahren ja aber immer noch ca. 90.
Vielleicht weiß ja jemand genaueres oder es ist schonmal passiert.

Fischi

Team MO24 - Technik

Beiträge: 16 479

Registriert: 09.04.2005

Region: Hessen

Motorrad: R1150GS, SR500

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2

Samstag, 20. August 2005, 12:12

Re: gedrosselt zu schnell?

Hallo Daelimler,

das Thema hatten wir schon mal guck mal hier rein

Grundsätzlich darfst Du nur 80km/h Spitze fahren, was machst Du sonst wenn es heißt nur 70km/h

In den meisten Fällen geben die Tachos aber eine zu hohe Geschwindigkeit vor, ich hab das bei mir mal mittels GPS getestet....bei neuen Reifen mag es noch gerade hinkommen, werden sie älter und abgenutzter dreht das Rad schneller und somit geht auch der Tacho etwas vor...


Fieser Raser

unregistriert

3

Sonntag, 21. August 2005, 03:01

Re: gedrosselt zu schnell?

Freund von mir ist auf ner offenen NSR die gedrosselt eingetragen war mit 130 durch die 50er Zone und ne Streife kam aus ner Seitenstraße ;D

Also selbst wenn deine Maschine wirklich gedrosselt ist bist du zu schnell gefahren, d.h. es ist egal ob du 15PS oder 200PS fährst, zu schnell ist zu schnell und dafür gibts haue vom grün-weißen

ThorsHammer

unregistriert

4

Donnerstag, 25. August 2005, 16:51

Re: gedrosselt zu schnell?

Grüß Dich

Habe gerade ein Gerichtsurteil vorliegen und werde es dir in den nächsten Tagen mal zukommen lassen.
Darin wird nun NUR auf die Drosselung eingegangen und darin heißt es Sinngemäß:

Wer eine Drosselung einbauen läßt, sie durch TÜV oder DEKRA eintragen und abnehmen läßt muß sich darauf verlassen können, das dies Ordnungsgemäß ist und auch tatsächlich den gewünschten Effekt erzielt.
Somit ist einem Fahrer nicht vorzuwerfen er hätte sich unkorrekt verhalten.

Werde Dir den Originaltext und Aktenzeichen zukommen lassen.

LG Michael

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