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Grimnok

unregistriert

1

Donnerstag, 25. August 2005, 17:10

Wie lange ohne TÜV fahren`?

Ok, vielleicht eine blöde Frage, aber in meinem Fall gar net so abwegig.

Also ich habe TÜV bis 05.07. Meinen Lappen hab ich seit dem 27.5.06.

Also dachte ich dran, in 2 Jahren meine GPZ zu entdrosseln, also gegen Ende Mai und dann Anfang Juni Drossel und TÜV gleich zusammen zu machen.

Is das konform?

Wawy

Team Mo24

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2

Donnerstag, 25. August 2005, 17:16

Re: Wie lange ohne TÜV fahren`?

wenn du noch in der probezeit bist, solltest du mal besser nachschauen, was für heftige strafen es dafür gibt ohne tüv zu fahren... es wird dich ( wenn ich mich richtig erinner) nich postiv überraschen :P

du würdest dann einen monat ohne tüv fahren, oder hab ich das falsch verstanden?

katyes

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3

Donnerstag, 25. August 2005, 17:19

Re: Wie lange ohne TÜV fahren`?

Deinen Lappen hast du seit dem 27.05.06???

Ich glaube man darf den Tüv 2 oder 3 Monate überziehen.
Bin mir aber nicht ganz sicher.

Grüsse


Fischi

Team MO24 - Technik

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4

Donnerstag, 25. August 2005, 17:20

Re: Wie lange ohne TÜV fahren`?

Das ist kein Thema, kein Streckenposten wird Dich bei den paar Tagen anhalten....aber der TÜV bleibt bei Mai stehen....gemein, ist aber so

Finanziell bringt es leider rein gar nix, Hauptuntersuchung kostet, der Eintrag kostet auch....der Gang zur Zulassungstelle mit dem Eintrag in den Brief und einen neuen Fahrzeugschein musst dann auch noch machen lassen....

Das Einzige was Du dir sparst ist der zweimalige Weg zum TÜV....aber ich würde es auch so machen...

Bei manchen kleinen TÜV´s muss man beachten dass da nicht immer ein Ingenieur vor Ort ist....und nur der darf Eintragungen vornehmen...Termine dafür erfragen

die es bald zu größerem hinzieht

Beiträge: 374

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5

Sonntag, 28. August 2005, 23:00

Re: Wie lange ohne TÜV fahren`?

Offiziell darfst du gar nicht überziehen.

Deinen Lappen hast du 27.05.2006 (?) also machst du den erst noch ... ne im Ernst, wenn du deinen Schein seit dem 27.05.05 hast und TÜV bis 05/07 hast, hast du 4 Tage Zeit um die Maschine entdrosseln und zum TÜV zu fahren.

Wenn du nach dem 31.05. ohne TÜV entdeckt wirst, werden 15,- € Spenden an die Grünen Hilforganisation fällig und eine Vorführung beim TÜV innerhalb von 7 Tagen fällig.


In Antwort auf:

Busgeldkatalog Nr 186

Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt
186.1 bei Fahrzeugen, die nach Nummer. 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
186.1.1 bis zu 2 Monate 15 €

186.1.2 mehr als 2 bis zu 4 Monate 25 €

186.1.3 mehr als 4 bis zu 8 Monate 40 € 1 Pkt.

186.1.4 mehr als 8 Monate 75 € 2 Pkt.

186.2 bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 €

186.2.2 mehr als 4 bis zu 8 Monate 25 €

186.2.3 mehr als 8 Monate 40 € 2 Pkt. B

187 Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 €



ThorsHammer

unregistriert

6

Samstag, 3. September 2005, 14:03

Re: Wie lange ohne TÜV fahren`?

Kompliziertes Denken scheint Mode zu sein ;-)


Warum schickst du nicht pünktlich zum Termin jemanden zum TÜV der eine offene fahren darf?
Mach alles soweit fertig und gut.
Nur fahre die restlichen Tage tatsächlich nicht sonst bist du dran wenn die Grünen Jungs das peilen...
Aber so hast du alles an einem Tag erledigt und mußt die keinen Stress machen wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Übrigens zieht man die Zeit von der neuen Plakette sozusagen ab, da bleibt nicht die Zeit stehen wie jemand schrieb:-)

LG Michael


ThorsHammer

unregistriert

7

Samstag, 3. September 2005, 14:05

Re: Wie lange ohne TÜV fahren`?

Sorry noch was....

DU hast doch sowieso 4 Tage Zeit...also warum die Panik??
Mai hat doch 31 Tage...

Grimnok

unregistriert

8

Samstag, 3. September 2005, 14:54

Re: Wie lange ohne TÜV fahren`?

hab nix von Panik gesagt, wollte nur mal nachfragen wie das so abläuft.

Ich hab jetzt noch net so wirklich ne Ahnung was ich im Mai 2007 mache, wird sich zeigen...

Beiträge: 374

Registriert: 27.10.2003

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Suzuki GS 500

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9

Samstag, 3. September 2005, 23:45

Re: Wie lange ohne TÜV fahren`?

Ich würde auch an den letzten Tagen im Mai zum TÜV fahren, passt doch zeitlich

10

Sonntag, 4. September 2005, 02:58

Re: Wie lange ohne TÜV fahren`?

In Antwort auf:


Wenn du nach dem 31.05. ohne TÜV entdeckt wirst, werden 15,- € Spenden an die Grünen Hilforganisation fällig und eine Vorführung beim TÜV innerhalb von 7 Tagen fällig.






... und dabei verstehen auch die Hilfsbüttel keinen Spaß - ich hatte nur mal kurz zum Zigaretten holen an der Kreuzungseinfahrt mit Warnblinker gehalten, zurück zum Auto gesaust, stand schon einer davor und hat hektisch in seinen Gameboy getippt.
Ich (entwaffnendes Sonntagslächeln): Bin schon wieder weg, nur mal eben Zigaretten holen...
Er (strenges Oberlehrergesicht): Das Halten in der Kreuzungseinfahrt interessiert mich wenig, aber Sie hätten vielleicht vor 4 Monaten mal zum TÜV fahren sollen...

Merke: Rauchen kann ihrem Geldbeutel schaden und zu Strafzetteln führen.

Grüße,

Nio

stefan73er

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 658

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Region: Schleswig-Holstein

Motorrad: Suzuki GSF1200S Bandit

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11

Freitag, 16. September 2005, 12:54

Re: Wie lange ohne TÜV fahren`?

hi,

also da du ja noch den kompletten Mai Tüv hast und erst ab 27.Mai entdrosselt fahren darfst ist doch da überhaupt kein problem. Du nimmst einfach Ende Mai oder Anfang Juni die Entdrosselung vor ... und fährst dann direkt zum Tüv oder wenn Du den Umbau in einer Fachwerkstatt machen lässt könne die meistens auch die Tüv angelegenheit dort direkt mitmachen ....

Ausserdem für den Fall das Du erst im Juni zum Tüv fährst gibt es meines Wissens eine Grauzone ... und zwar sind fahrten zum Tüv oder zur Zulassungsstelle auch ohne Tüv erlaubt ... ich glaube sogar mit abgemeldeten fahrzeugen geht das .... darfst dann aber keine Umwege fahren sondern musst den direkten Weg dort hin nehmen. Geregelt im §23 StVZO.

Gruß
Stefan

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