Hallo Fili,
hab vor kurzem aus einem Nachbarort ein gebrauchtes Moped gekauft, welches noch zugelassen war und ein Kennzeichen hatte, das auch für meinen Bereich gültig war. Also galt dies als "Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges, das im Zulassungsbezirk zugelassen ist" (O-Ton Infoblatt Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Karlsruhe). Somit konnte ich das Moped ummelden, sogar ohne daß ich das Kennzeichen mitnehmen mußte, brauchte also nur die Papiere.
Kommt das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk sieht es wieder anders aus. Das Möp selbst mußt Du jedoch nicht mitbringen, höchstens die alten Schilder.
Eine Aufstellung dessen, was man wann mitbringen muß, gibt es sicher auch von Deiner Zulassungsstelle im Internet. Ich denke jedoch, das ist überall gleich. Wenn Du also möchtest, kannst Du auf den Link
http://karlsruhe.advantic.de/index.phtml?NavID=1076.1gehen, dann kommst Du auf die Info "Was Sie mitbringen müssen" vom Landratsamt Karlsruhe.
Wobei zu bedenken ist - ich weiß ja nicht, was Du ins Auge gefaßt hast -, daß es für die "kleineren" Möps (manche würden sagen, das sind keine Motorräder

, falls Du sowas willst, laß Dich nicht beirren

), keinen Fahrzeugbrief, sondern nur eine "Bescheinigung der technischen Daten" oder vielleicht sowas ähnliches gibt.
Wegen der Doppelkarte: Da ich wußte, was ich ummelde, hat meine Versicherung die Daten gleich in die Doppelkarte eingetragen, doch ich denke, die gibt es auch blanko, mußt Du halt dann selbst ausfüllen.
Viel Erfolg
Anna