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Douceur

unregistriert

1

Sonntag, 18. September 2005, 17:22

Fahrtenbuch!! Was nun

Meinem Freund wurde jezt für ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch auferlegt. Was mich dabei interessiert ist, muss er sich ein gedrucktes kaufen oder reicht ein normales Heft?
Und was passiert wenn er geblitzt wird? Muss der das Fahrtenbuch dann einschicken? Wenn ja, was passiert wenn dann ein ein Familienmitglied gefahren ist, wird im dann das Verweigerungsrecht genommen, muss er also dann das Familienmitglied "verraten"?
Das Recht kann man ihm doch nicht einfach nehmen?

Hm ist viel aber evlt kann mir ja doch jemand helfen... Bin halt neugierig


2

Sonntag, 18. September 2005, 18:27

Re: Fahrtenbuch!! Was nun

Zu Punkt 1: Ein normales Heft reicht. Keiner kann dir vorschreiben, irgendwas vorgedrucktes zu kaufen - warum auch?

Wenn jemand geblitzt wird, dann lässt sich zumindest in der Theorie ja ermitteln, wer gefahren ist.

Ob du das Ding dann einschicken musst, ob sie's abholen oder wie auch immer, kann ich dir nicht sagen. Es wird aber zu Rate gezogen werden, sonst wäre es ja nutzlos.

Der einzige problematische Fall, den ich mir vorstellen kann, ist folgender:
Du führst das Fahrtenbuch mit Fahrer- und Kilometerstandsangabe, jedoch ist in dem Kilometerbereich, in dem du (oder wer auch immer) geblitzt worden bist der Fahrername.
Hier würd ich vermuten, dass der Halter des Fahrzeuges zur Verantwortung gezogen wird, da er ja seinem Auftrag, das Buch zu führen nicht nachgegangen ist.

Hoffe, ich konnte dir ein bißchen weiterhelfen.

Viele Grüße

Nictom

Tom Rider

Beiträge: 4 245

Registriert: 08.07.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Tom

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3

Sonntag, 18. September 2005, 20:11

Re: Fahrtenbuch!! Was nun

Hallo Douceur,

ich kenne mich da auch nicht so aus. Nur würde ich mir für ein halbes Jahr nicht so einen Kopf machen. Anständig sollte man ja immer fahren...
Aber wie sieht es denn aus, wenn dein Freund einfach das Fahrzeug ummeldet, er muss doch sicherlich kein Fahrtenbuch schreiben, wenn er das Auto eines Freundes / Verwanten fährt, oder, solang es nicht durch die Firma vorgeschrieben ist, bei einem Firmenfahrzeug kein Fahrtenbuch schrieben. Also, wenn es deinen Freund so stört das Buch zu führen, würde ich mir überlegen, was passiert, wenn ich das Fahrzeug ummelde. War nur mal ne Idee. Ansonsten kenne ich mich da auch nicht mit aus.

Douceur

unregistriert

4

Montag, 19. September 2005, 21:24

Re: Fahrtenbuch!! Was nun

Joa das hört sich doch schon mal gut an.
Aber mal ein Fall ausgedacht:
1)die Maschine ist auf ihn zu gelassen.
2) ein Familienmitglied ist gefahren
3) auf dem Bild kann man nicht erkennen wer gefahren ist

OHNE BUCH: er kann sagen, es war ein Familienmitglied und ich möchte keine Aussage machen! ENDE

MIT BUCH: kann er da nicht auch sagen, er möchte keine Aussage machen wegen Familienmitglied? was bringt sonst das Aussageverweigerungsrecht??

Ich weiß klingt alles komisch aber ich hoffe auf Hilfe!!!

5

Montag, 19. September 2005, 23:26

Re: Fahrtenbuch!! Was nun

Ich bin kein Jurist, aber ein Fahrtenbuch hätte ja keine Relevanz, wenn das nicht möglich wär. Außerdem wirst du ja nicht gezwungen, dein Familienmitglied zu bezichtigen, sondern es wird lediglich die neutrale Institution "Fahrtenbuch" zu Rate gezogen. Ich sehe da kein Problem mit dem Zeugnisverweigerungsrecht.

Die werden dir (bzw. dem Halter) sagen: Zeig das Fahrtenbuch her, da steht ja drin, wer gefahren ist - fertig.

So ein Fahrtenbuch wird dir doch auferlegt, um eben den Fall der gegenseitigen Zeugnisverweigerung auszuschließen.

Und ich finde das aus Sicht der Justiz auch moralisch vertretbar.

Warte einfach, bis das halbe Jahr rum ist und bau keine Scheiße. Dauert ja nicht lange.

Grüße

sesth

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 117

Registriert: 06.06.2005

Region: Bayern

Motorrad: BMW R100CS + R80G/S PD

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6

Montag, 10. Oktober 2005, 14:59

Re: Fahrtenbuch!! Was nun

Wenn ich das richtig verstehe, wird das Fahrtenbuch einem Halter und nicht dem Fahrer auferlegt. Das kann sich dann auch auf mehrere Fahrzeuge beziehen. Vermutlich wird Ummelden nur was bringen, wenn man den Wohnort (= Zulassungsbehörde) wechselt. Siehe auch StVZO § 31a.

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