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TomTurbo

unregistriert

1

Donnerstag, 22. September 2005, 13:23

Klasse A (un)beschränkt

Hallo Zusammen!

Mein Problem liegt auch bei der Beschränkung auf 25 KW. Es ist aber etwas komplizierter und sogar die Beamten bei der Führerscheinstelle konnten mir keine eindeutige Regelung sagen.

Folgendes:

Autoführerschein gemacht: 10/2001

Motorradführerschein gemacht: 05/2002

Führerschein abgeben müssen: 07/2003

(wegen Alkohol und ich musste ihn 14 Monate abgeben, weil ich noch Probezeit Hatte )

Führerschein wieder bekommen: 09/2004


So jetzt meine Frage:

Wann darf ich ohne Beschränkung (also über 25 KW) Motorrad fahren?

Ich hatte den A-Führerschein bevor ich meinen Schein abgeben musste 14 Monate und nachdem ich ihn wieder bekam weitere 12 Monate. Das sind also über 2 Jahre.

Oder muss man den A-Führerschein 2 Jahre am Stück haben?

Meine Führerscheinstelle wusste das eben auch nicht so genau und hat mir nicht helfen können.


Ich wäre allen sehr verbunden, die Rat wissen!


Vielen Dank schonmal!!!



PS.:
Auf meinem Führerschein sind nur Strenchen drauf. Sogar auf der Klasse M ist ein Sternchen, wobei ich den SChein schon mit 16 gemacht hab. Allerdings ist in der unteren Spalte der Klasse A gar nichts eingetragen. Das einzige Datum ist das Erstellungsdatum (09/04).

MichiGSX

unregistriert

2

Donnerstag, 22. September 2005, 14:15

Re: Klasse A (un)beschränkt

Hi,

meiner Meinung nach endete die Beschränkung automatisch in 05/2004. Da eine Leistungsbeschränkung unabhängig von der Probezeit zu sehen ist.
Da ich es aber nicht wirklich weis, würde ich gerne deine Frage in einem anderen Forum stellen, wenn du gestattest.

Kannst es aber auch selber machen unter:

Forum Verkehrsportal

und uns dann berichten.

Gib Bescheid, wenn ich deine Frage dort stellen soll/darf.

Gruss Michael

ApriliaKing

unregistriert

3

Donnerstag, 17. November 2005, 22:36

Re: Klasse A (un)beschränkt

Es heißt ganz klar " 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubniss..."
Ich bin mir sehr sehr sicher, dass solche Unterbrechungen keine beeinträchtigungen darauf haben, denn auf dem Führerschein ist ja hinten dieses Kleine Datum abgestempel, das zeigt z.b. bei einer Verkehrskontrolle, ob schon 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubniss vergangen sind und auch in Versicherungs-und Unfallfällen orientiert man sich daran.
Aber 14 Monate sind ja verdammt hart, trotz Probezeit.

4

Mittwoch, 25. Januar 2006, 21:34

Re: Klasse A (un)beschränkt

Hi,
frage doch einmal Dein ehemaligen Fahrlehrer. Ich denke, dass gerade in der Probezeit die Regelung härter ausfallen. Das Problem ist, dass Du in der Probezeit unter Alkoholeinfluss gefahren bist.
Trotzdem wünsche ich Dir viel Glück.

Gruß ohli1

iceBEAR

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5

Freitag, 27. Januar 2006, 16:03

Re: Klasse A (un)beschränkt

Kann zu deiner eigentlichen frage nichts sagen aber an deiner stelle würde ich unter alkoholeinfluss garnicht mehr fahren, nen kumpel von mir hat mit 0,85 nen unfall gebaut in dem sage und schreibe 13Autos und 1motorrad beteiligt waren. Es wurde festgestellt das er der unfallverursacher war,

!!!schaden ca. 28TAUSEND EURO!!!

Die Versicherung hat nicht gezahlt!

und schwub war sein konto im minus und der vater um weitere 10Tausend armer, diese darf er nun bei ihm wieder abzahlen und das ist garantiert nicht toll...
seit dem rät er mir und seinen anderen freunden allen, in meinem fall wenn ich die pappe hab, nicht unter Alkohol zu fahren...

Sollte nicht böse gemeint sein, aber einfach mal sonen kleiner punkt zum Überlegen.

MFG

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6

Freitag, 27. Januar 2006, 17:08

Re: Klasse A (un)beschränkt

Hallo TomTurbo,
bin mir nicht sicher, aber ich denke mal das du mit dem Führerscheinentzug gegen die Probezeit verstossen hast und nun wieder von vorne anfängst.

Umgeh doch das Problem einfach, wenn du 25 Jahre alt bist nimmst du ein paar Stunden auf einer offenen Maschine und du hast den Lappen.
Oder kommt das zeitlich nicht in Frage?

blahwas

Asphaltschinder

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7

Freitag, 27. Januar 2006, 23:09

Re: Klasse A (un)beschränkt

Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Sogar in Deutschland! Wenn dir also keiner darlegen kann, warum du nicht >34 PS fahren darfst, dann darfst du das.

Es kommt schon öfters vor, des es zu Einzelfällen auch bei Ämtern keine klare Regelung gibt. Da hängt es dann schwer vom persönlichen Einsatz und dem Verständnis des jeweiligen Sachbearbeiters/Chefs ab, was hinten dabei rauskommt. Bin aber froh, nicht in deiner Haut zu stecken...

oldman52

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8

Freitag, 27. Januar 2006, 23:51

Re: Klasse A (un)beschränkt

Hallo TomTurbo!

Toll! FS wegen Alkohol "verloren"!
Was soll das, wer bist Du,
was denkst Du, was erwartest Du, wie alt bist Du?

NEIN, NEIN, NEIN, gib´ mir keine Antwort.
Sollte ich Dich auf der Strasse sehen und erkennen, zieh´ Dich gaaaanz waaarm an!
Ich versprech´ Dir dann saumässigen Ärger!

WAS ERWARTEST DU?
Sternchen für optimales Verhalten im Strassenverkehr????

uncoolen Gruß

oldman52


leroy

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9

Samstag, 28. Januar 2006, 00:07

Re: Klasse A (un)beschränkt

Hey oldman,
bleib doch mal gelassen. Das können wir alten Säcke doch besser als der hoffnungsvolle Nachwuchs, oder? Sieh es einfach mal so: 12% aller Unfälle werden unter Einfluß von Alkohol verursacht. Das bedeutet, dass 88% aller Unfallverursacher nüchtern waren. Das sind die wirklich gefährlichen Zeitgenossen! Mal im Ernst: Manche müssen die Erfahrungen eben selbst machen, und wenn unsereins sich mit erhobenem Zeigefinger hinstellt und schimpft, wird das wenig bewirken, so schlimm das nun einmal ist. Ich finde, Leute, die mit Alkohol oder unter Drogeneinfluß fahren und womöglich noch Unfälle verursachen, sollten noch viel härter bestraft werden, weil sie es offensichtlich anders nicht lernen. Am besten den Führerschein ganz abgeben, dann brauchen sie sich auch keine Gedanken mehr um Probezeiten oder 34 PS zu machen. Ich habe mir bestimmt wieder mal keine Sympathien geschaffen hiermit, aber das mußte mal raus. Wer einen Führerschein hat, sollte soviel geistige Reife besitzen, um entweder vorher schon auf den Alkohol zu verzichten oder dann aufs Fahren. Das ist meine Meinung. Wer eine andere hat, kann sie gerne behalten, aber jammert nicht rum, wenn euch das dann viel Geld kostet oder ihr mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren müßt.
Gruß
Leroy

KlausBecker

unregistriert

10

Samstag, 28. Januar 2006, 10:28

Re: Klasse A (un)beschränkt

Moinmoin zusammen,

werft doch mal einen Blick auf das Datum des Ausgangsbeitrages.

oldman52

Mo24-Bewohner

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Registriert: 04.10.2005

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Motorrad: 1/2 xv 1600

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11

Samstag, 28. Januar 2006, 21:40

Re: Klasse A (un)beschränkt

@leroy:

yep, Du hast Recht!
Bin jetzt wieder gelassen!
Danke für Deine "Bremse".

@TomTurbo:

sorry, meine Reaktion war zu heftig!
Habe vor Jahren ´nen guten Kumpel durch einen alkoholisierten Autofahrer verloren, seitdem habe ich mit Alk-Fahrern grosse Probleme.

oldman52

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