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1

Montag, 26. September 2005, 22:51

überholen nur für autos erlaubt...

ich habe eine frage an meine landsleute (Schweiz) oder wer es weiss. ich habe in einem TV-beitrag mal eine reportage gesehen, in der erklärt wurde dass in Deutschland motorradfahrer im überholverbot autos etc. nicht überholen dürfen; soweit nichts neues. aber im überholverbot dürfen autos motorräder überholen! grund: autos sind 2-achsige fahrzeuge (bezieht sich auf die lenkenden räder/achse), aber motorräder sind 1-achsige fahrzeuge, welche im überholverbot überholt werden dürfen, da sie - wie gesagt - nicht 2-achsig sind gilt das überholverbot nicht. wie sinnvoll diese regelung ist, will ich nicht zur frage stellen (sollte jedem klar sein, dass es weniger gefährlich ist mit einem motorrad ein auto zu überholen als umgekehrt). nun meine frage, ist dieses hirnverbrannte gesetz auch in der Schweiz so geregelt oder gilt im überholverbot ein generelles überholverbot für alle fahrzeuge?

danke für antworten

easyridersw9

Kreiselbezwinger

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2

Dienstag, 27. September 2005, 04:48

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Hallo,

ich bin da jetzt nicht ganz sicher, aber heißt das Überholverbot nicht auch, daß ich nicht auf die Gegenfahrbahn fahren darf? Das dachte ich zumindest immer und oft ist dann ohnehin eine durchgezogene Linie in der Straßenmitte.

Und wenn es so ist, muß ja auf jeden Fall der Sicherheitsabstand eingehalten werden, 1,5 m glaube ich. Da bleibt dann für´s Auto nicht mehr genug Platz. Damit hat sich für das Auto das Überholen automatisch erledigt.

Los, hier gibt es doch so viele, die den Führerschein nicht schon vor 26 Jahren gemacht haben, so wie ich, sagt mal bitte was dazu!

Gruß

Thomas

Zottelc4

Die Mumie

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3

Dienstag, 27. September 2005, 07:35

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Das war jedenfalls mal so. Ich glaube nicht, dass das geändert wurde. Einspurige Fahrzeuge dürfen überolt werden, wenn keine durchgezogene Linie überfahren und der seitliche Sicherheitsabstand eingehalten wird. Sonst könntest Du kein Fahrrad überholen.
Wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht.

Chroessi

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4

Dienstag, 27. September 2005, 08:45

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Mooooooment....

...erstmal sorry, zu dem Schweiz-Thema kann ich leider auch nix sagen.

Aber ist es wirklich so, dass ich mit dem Moped kein Auto überholen darf,wenn dort ein Überholverbotszeichen (rundes Schild, links rotes Auto, rechts schwarzes Auto) steht und KEINE durchgezogene Linie ist?????????????????
Ich dachte immer, das gilt nur für andere 2 spurige Autos. Interessiert mich sehr, da ich ein paar hundert Meter vor meiner Haustür so ein Schild habe und immer lustig überhole (ausserorts 100Km/h, aber 80% fahren mit 70 da lang )

Ich war fest davon überzeugt,dass ich überholen darf, weil keine durchgezogene Linie vorhanden ist.Ich hätte auch das Schnittlauch an dieser Stelle überholt, wenn sie keine 100 fahren würden.

TurBini

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5

Dienstag, 27. September 2005, 09:02

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Hi Chroessi,

ich hab das ja vor kurzer Zeit in der Fahrschule wieder vertieft - es ist also wirklich so, daß du als Motorradfahrer (=einspuriges Fahrzeug) in der mit diesem Überholverbotsschild gekennzeichneten Zone kein Auto (=zweispuriges KFZ) überholen darfst, während ein Auto dich als einspuriges KFZ in dieser Zone überholen darf, sofern dabei keine durchgezogenen Fahrbahnmarkierungen überfahren werden.
Kann dich, wenn du es trotzdem tust und dich dabei erwischen lässt, von 40EUR/1 Punkt bis zu 125EUR/4 Punkte /1 Monat Busfahren kosten...

Sagga

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6

Dienstag, 27. September 2005, 09:33

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Hä?

Was soll den das?

Mein Führerschein liegt auch noch nicht sooo lange zurück, aber das hab ich noch nie gehört!
Wenn Überholverbot ist, dann gilt das für mich für alle Fahrzeuge.
Ausser Mofa und so, die sind ja meist eher behinderlich.

Seltsam!

LG,
Sagga


alex600ccm

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7

Dienstag, 27. September 2005, 09:46

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Hallo,

schau mal da nach: http://www.avd.de/recht/vorschriften/d_rt_besondere_verkehrsregeln.htm
Da sind die Abweichungen von den in Deutschland geltenden Verkehrsregeln fürs Ausland aufgeführt, und dort steht zumindest nicht, dass es in der Schweiz anders geregelt ist als in Deutschland. Also dürfen wohl bei Euch auch einspurige FZ (ohne Beiwagen) von mehrspurigen FZ und von anderen einspurigen FZ überholt werden, solange keine durchgezogene Linie überfahren wird. Hoffe, das hilft Dir weiter!

Alex


Chroessi

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8

Dienstag, 27. September 2005, 10:34

Re: überholen nur für autos erlaubt...

In Antwort auf:

Hi Chroessi,

ich hab das ja vor kurzer Zeit in der Fahrschule wieder vertieft - es ist also wirklich so, daß du als Motorradfahrer (=einspuriges Fahrzeug) in der mit diesem Überholverbotsschild gekennzeichneten Zone kein Auto (=zweispuriges KFZ) überholen darfst, während ein Auto dich als einspuriges KFZ in dieser Zone überholen darf, sofern dabei keine durchgezogenen Fahrbahnmarkierungen überfahren werden.
Kann dich, wenn du es trotzdem tust und dich dabei erwischen lässt, von 40EUR/1 Punkt bis zu 125EUR/4 Punkte /1 Monat Busfahren kosten...




Hi TurboBiene,

habe gerade auch nochmal die traurige Wahrheit nachgelesen
Ich war wirklich zu 1000% der festen Meinung,dass ich da überholen darf. Ich schwööööaaa eyyy!
Obwohl ich mich sonst sehr gut mit den Verkehrszeichen und -regeln auskenne. Sehr seltsam.

Na, dass wär ja was geworden, wenn ich die Streckenposten da kackendreist überholt hätte,weil ich gedacht habe ich mach alles richtig

Dann dank ich Dir mal....hast mich wahrscheinlich vor Punkten und Geldstrafe bewahrt

9

Dienstag, 27. September 2005, 11:25

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Habe auch mal ausserorts ein Auto mit dem Bike bei durchgez.Linie ueberholt. Auto fuhr rechts ich hatte fuers Ueberhohlen also viel Platz und musste die Linie nicht ueberfahren. 1km weiter hielt man mich an und sagte mir ich haette im Ueberhohlverbot ueberhohlt.Gab ihnen meine Papiere und merkte dabei das ich den Schein fuer mein Auto uebergab das aber zum Glueck keiner merkte ob wohl er nach dem Nr.Schield schaute,seltsam nicht?

10

Dienstag, 27. September 2005, 12:18

Re: überholen nur für autos erlaubt...

ooops, dachte nicht, dass ich eine solche lawine von antworten auslöse... nun ja, danke für die reaktionen.

@alex600cc: leider sehe ich unter "Schweiz" nichts stehen bezüglich dem überholen. und wenn ich deine formulierung durchlese, so entdecke ich leider keinen unterschied. schade

naja, ich überhole gelegentlich auch mal, wenn's nicht erlaubt ist. einfach safety first: auf manchen strecken, wo überholen erlaubt ist, will ich lieber nicht, weils zu brenzlig werden könnte, dafür dann lieber, wenn man alle zeit der welt hat und übersichtlich ist (auch wenn dann da überholverbot ist - legal, ilegal, sch** egal)

11

Mittwoch, 28. September 2005, 13:54

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Ja, ja, schon komisch diese Regelung. Aber wer hat schon mal ein Auto gesehen, dass (unter Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit) ein Motorrad überholt?


In dem Sinne

12

Mittwoch, 28. September 2005, 17:02

Re: überholen nur für autos erlaubt...

@Sproky: bezüglich überholen untereihaltung der max.-geschwindigkeit: ich glaube, das umgekehrte habe ich auch noch nie gesehen

Kampfnonne

unregistriert

13

Mittwoch, 28. September 2005, 19:52

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Natürlich ist es relativ selten das man als Motorradfahrer von Autos überholt wird. Das ganze bezieht sich wohl auch eher auf 50er/80er die auf Landstraßen zwar fahren dürfen aber dort eher ein mobiles Verkehrshindernis sind als ein flüssig am Straßenverkehr teilnehmendes Fahrzeug. Leider haben unsere Bürokraten mal wieder die Gunst der Stunde genutzt um den ach so bösen Motorradfahrern eins auszuwischen und haben das Gesetz gleich auch für Motorräder ausgeweitet. Früher durfte man als Motorradfahrer auf 2Spurigen Stadtstraßen nicht auf der linken Spur fahren (fragt nicht nach warum das so war) Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf......

BMW-Volker

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14

Mittwoch, 28. September 2005, 20:22

Re: überholen nur für autos erlaubt...

In Antwort auf:

Hi Chroessi,

ich hab das ja vor kurzer Zeit in der Fahrschule wieder vertieft - es ist also wirklich so, daß du als Motorradfahrer (=einspuriges Fahrzeug) in der mit diesem Überholverbotsschild gekennzeichneten Zone kein Auto (=zweispuriges KFZ) überholen darfst, während ein Auto dich als einspuriges KFZ in dieser Zone überholen darf, sofern dabei keine durchgezogenen Fahrbahnmarkierungen überfahren werden.
Kann dich, wenn du es trotzdem tust und dich dabei erwischen lässt, von 40EUR/1 Punkt bis zu 125EUR/4 Punkte /1 Monat Busfahren kosten...





So habe ich es auch gelernt. Was das Überholen bei einer durchgezogenen Linie angeht (vorausgesetzt kein Schild mit ÜBerholverbot, so darf man überholen (ob mit Motorrad oder Auto) sofern man dabei nicht die durchgezogene Linie überfährt.

a4r00n_tdr

unregistriert

15

Mittwoch, 28. September 2005, 20:29

Re: überholen nur für autos erlaubt...

is doch eigentlich unlogisch das autos moppeds überholen dürfen aber mopeds keine autos...
is doch im endeffekt dasselbe denn 2 spuriges Fahrzeug + 1 spuriges Fahrzeug= 1 spuriges +2 spuriges ...oder nich?
ich verstehs net klärt mich ma auf vll hab ich auch was überlesen...
mfg aaron

16

Mittwoch, 28. September 2005, 23:36

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Naja, dass ein Auto ein Motorrad überholt, ist wohl eher Theorie als Praxis.
Denn die einspurigen Fahrzeuge, um die es geht, sind wie schon gesagt Mofas, Fahrräder.
Das Gesetz hat ja in der Praxis folgende Auswirkung: Überholen generell verboten, nur an den Schleichern darf man vorbei.
Bei uns steht meistens auch dabei, dass Trekker überholt werden dürfen.

Grüße

blahwas

Asphaltschinder

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17

Donnerstag, 29. September 2005, 08:17

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Die deutsche Reglung macht schon irgendwie Sinn, schliesslich ist die Geschwindigkeitsdifferenz Auto-Mofa und Auto-Fahrrad größer als die Mopped/Auto (sein sollte). Klar wäre dem Umkehrschluss geil, überall freies Überholen für Moppeds, aber das wäre ja ZU schön. Immerhin dürfen auch Moppeds Mofas im Überholverbot aufschnupfen... Dass ein Auto auch ein Motorrad überholt kann man ganz gut verhindern indem man nicht äusserst rechts fährt, wenn man Oberlehrer spielen will. Nur dass man sich dabei dem Risiko aussetzt, beim Wiedereinscheren gefällt zu werden, was hier ja schon jemandem passiert ist.

Richtig Klasse finde ich, dass Gespanne als einspurige Fahrzeuge gelten, aber in jeder Reglung steht "einspurige Fahrzeug ohne Gespanne" oder "zweispurige Fahrzeuge und Gespanne". Danke, Gesetzgeber!


Fili

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18

Donnerstag, 29. September 2005, 19:37

Re: überholen nur für autos erlaubt...

hallo blahwas!

stimmt so aber net. mopeds mit beiwagen sind zweispurig, weil der beiwagen fest mit dem motorrad verbunden ist.

motorräder mit anhänger (solls wohl auch geben?! schonmal wer gesehen?? *neugier*) sind dagegen einspurig. auch wenn der anhänger links und rechts nen rad hat...

und fahrräder sind bei dem überholverbotsschildern sowieso ausgenommen, weil das schild sich nur auf "kraft"fahrzeuge bezieht... also, ne fette brauereikutsche darf man da überholen... auch als motorrad!

gesetze sind nämlich so logisch, das es schon wieder unlogisch wird...

gruss, Fili

19

Donnerstag, 29. September 2005, 20:47

Re: überholen nur für autos erlaubt...

ob ein fahrzeug 1- oder 2-achsig ist, hängt von der lenkenden achse ab: ein motorrad mit seitenwaren ist also 1-achsig. ausser sie haben die definition geändert..?

ps: goldwingfahrer haben gelegentlich anhänger und kleiner tip von mir: nie sowas in frage stellen auch nicht den preis für einen solchen anhänger; ich machte mal unliebe erfahrung damit

Fili

Mo24-Fan

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20

Donnerstag, 29. September 2005, 21:00

Re: überholen nur für autos erlaubt...

öhm... achsen sind doch quer und spuren längs?? oder so??

und nach deiner definition wär ja ein trike ein einspuriges fahrzeug. dann dürfte man es aber nicht mit dem normalen führerschein fahren...
neenee, möp mit beiwagen ist zweispurig, gaaanz sicher!!

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