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Registriert: 10.07.2005
Region: Hamburg
Motorrad: Hornet 900, Speed Triple 1050 Carbon Edition, Schwalbe KR51
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Hi Chroessi,
ich hab das ja vor kurzer Zeit in der Fahrschule wieder vertieft - es ist also wirklich so, daß du als Motorradfahrer (=einspuriges Fahrzeug) in der mit diesem Überholverbotsschild gekennzeichneten Zone kein Auto (=zweispuriges KFZ) überholen darfst, während ein Auto dich als einspuriges KFZ in dieser Zone überholen darf, sofern dabei keine durchgezogenen Fahrbahnmarkierungen überfahren werden.
Kann dich, wenn du es trotzdem tust und dich dabei erwischen lässt, von 40EUR/1 Punkt bis zu 125EUR/4 Punkte /1 Monat Busfahren kosten...![]()


sagte mir ich haette im Ueberhohlverbot ueberhohlt.Gab ihnen meine Papiere und merkte dabei das ich den Schein fuer mein Auto uebergab das aber zum Glueck keiner merkte ob wohl er nach dem Nr.Schield schaute,seltsam nicht?

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Hi Chroessi,
ich hab das ja vor kurzer Zeit in der Fahrschule wieder vertieft - es ist also wirklich so, daß du als Motorradfahrer (=einspuriges Fahrzeug) in der mit diesem Überholverbotsschild gekennzeichneten Zone kein Auto (=zweispuriges KFZ) überholen darfst, während ein Auto dich als einspuriges KFZ in dieser Zone überholen darf, sofern dabei keine durchgezogenen Fahrbahnmarkierungen überfahren werden.
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Registriert: 17.07.2005
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

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