Abgebrochener Führerschein und doch eingetragen?

  • Hallo,
    wie einige hier vielleicht wissen, hat mein Freundin sich im letzten Jahr für den Auto UND Motorradführerschein angemeldet. Den Schein für das Auto hat sie dann auch im Jahr 2012 bestanden, kurz bevor jetzt die Praxisstunden mit dem Motorrad anstanden, haben dann diverse Gründe dazu geführt, dass sie sich dagegen entschieden hat. Zumindest vorläufig. Um nicht ständig mit dem vorläufigen Führerschein herumzulaufen, welcher alle 3 Monate verlängert werden muss, hat sie dann ihren Kartenführerschein beantragt und ihn vor ein paar Tagen erhalten. Auf dem Führerschein ist in der Spalte für A1 und A2 auch das Datum der bestanden Autoprüfung eingetragen, jedoch mit einem Zusatz, kann mir den jemand erklären?



    Vielen Dank,


    Tim :motorrad:

    CEO of West-Treffen®

  • Ich kenne auch jemanden, der nach der Ausstellung des Kartenführerscheins plötzlich im Besitz von LKW-Klassen war. ^^



    Diese Zusätze kenne ich leider nicht. Hast du bei Google was gefunden? :O

  • Ich hatte da etwas gelesen, das half mir aber nicht weiter. Hab jetzt unter einem anderen Link das hier gefunden.


    79.03
    Nur dreirädrige Fahrzeuge
    79.04
    Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg




    Das ergibt Sinn. :)

    CEO of West-Treffen®

  • Mit dem bestandenen Autoführerschein darf sie auch Fahrzeuge mit 3 Rädern fahren, die fallen aber irgendwie trotzdem in die Gruppe der Motorräder.

    CEO of West-Treffen®


  • "Yohh..?"


    Yohh!


    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Motorrad.htm


    :)


    Muss für "alte" Führerscheine seit Anfang diesen Jahres so vermerkt
    werden beim "Umtausch".

  • ...immer noch kein "Bobby - Car?"


    Der Töff.

    "Kein Herz für Arschlöcher!"

  • Stimmt - wer den B noch vor 19.1.2013 gemacht hat, darf noch Trike fahren. Nach 19.1. muss ein A oder A1 vorhanden sein (gemacht werden), damit Trike gefahren werden darf.


    Auf der andern Seite darf der nach-1980-vor-2013-erworbene Führerschein der Klasse B aber eben NUR für Trike verwendet werden. Und nicht wie bei B-vor-1980 auch als A1 für Zweiräder.


    Endgültig verwirrt? ^^


  • "Yohh..?"


    Du musst es langsam aber sicher einsehen: Wir (!) werden zu alt für den Sch...! :D


    Die Einschränkungen des A1 -> was sie eben noch mit der inzwischen alten Klasse B fahren darf. Lustig wird's dann in ein paar Jahren wenn sich nach und nach die Klasse-B-Inhaber einen neuen Kartenführerschein ausstellen lassen und glauben sie dürfen 125er fahren. :)


    Grüße, Martin

    • Offizieller Beitrag

    Manmanman, das wird ja drollig... Früher gab's ja nur die alten-Klasse-3-Leute, die kleine Lkw fahren durften. Jetzt kommt die neue Generation: alte-Klasse-B-Menschen. Wobei man mit dem "Trike-Führerschein" sicher nur bedingt so viel Sinnvolles anstellen kann, wie mit dem "7,5t-Führerschein" :thumbup:


    Gruß,
    Thomas


    Kleine Frage noch: hat der Lappen nicht auch schon ein Ablaufdatum? Warum steht der nicht hinten unter Nr. 11 oder steht das Datum vorne drauf?

  • Kleine Frage noch: hat der Lappen nicht auch schon ein Ablaufdatum? Warum steht der nicht hinten unter Nr. 11 oder steht das Datum vorne drauf?

    Moin


    Jupp sollte er haben,soweit wie ich weiß,ist das vorne vermerkt.


    Andi

  • Ja, da wiehrt der Amtsschimmel mächtig. Es wäre spannend, so einen Führerschein ein paar Mal international umschreiben zu lassen und zu gucken, was man danach dann so alles fahren darf ;)

    • Offizieller Beitrag

    Spanien und zurück gibt schonmal den A1 ^^


    Ich denke mal hauptsächlich würden da nur jede Menge Sonder-Regeln für alle möglichen Klein- und Leichtkrafträder zusammenkommen.. Nichts, was vielleicht doch nochwas bringen würde...


    Gruß,
    Thomas

  • Spanien und zurück gibt schonmal den A1 ^^


    Nur wenn man die benötigte Anzahl an Tagen vollbekommt.


    Meinen A1 habe ich damals in der Schweiz mitgenommen (Praxissemester während dem Studium).


    Grüße, Martin

    • Offizieller Beitrag

    Nur wenn man die benötigte Anzahl an Tagen vollbekommt.


    Die hat man mitunter sogar schon am 20. Geburtstag voll. Sollte jetzt eigentlich nicht so sehr das Drama sein. Wie bist Du an das Teil in der Schweiz drangekommen?


    Gruß,
    Thomas

  • Wie bist Du an das Teil in der Schweiz drangekommen?


    Ich war in der Schweiz gemeldet - inkl. »Ausländerausweis«. Ansonsten geht es nicht.



    Du musst im Ausland mindestens 185 Tage gemeldet sein, ansonsten wird die erworbene Klasse vom ausländischen Führerschein (Schweiz: Führerausweis) nicht übernommen.


    Ich war ein Praxissemester in der Schweiz, bin noch im Februar eingereist und habe die Papiere beantragt und am letztmöglichen Tag im August ausgereist -> mehr wie 185 Tage.


    Der Rest ist einfach: Führerschein in schweizerischen Führerausweis umschreiben lassen. Das die sonstigen Klassen des alten 3er fehlen macht nichts. Die bekommt man in Deutschland wieder zurück.



    Dann einen Lernfahrausweis beantragen.



    Dann einen gebrauchten Roller kaufen, Kontrollschild abholen und Steuern bezahlen.



    Anschließend noch ein »L-Schild« montieren und mit dem Ding dann herumfahren. Nach ein paar 100 km dann einen Termin mit einer Fahrschule ausmachen und die Pflichtstunden absolvieren.



    Wenn man dann im Lernfahrausweis die Bestätigung hat -> in den schweizerischen Führerschein übertragen lassen.


    Zurück in Deutschland wird dann die neu erworbene Klasse beim Umschreiben in einen deutschen Führerschein übernommen, ebenso die alten Klassen, welche ich mit der Klasse 3 hatte.



    Witzig dabei: Es wird nicht das originale Datum des Erwerbs übernommen, sondern das Datum eingetragen an welchem man in .de den Führerschein beim Amt abholt.


    Nicht witzig: In der Schweiz war meine Sehhilfe ausgetragen. In Deutschland hatte ich sie wieder drin, denn ich hätte ein augenärztliches Gutachten vorlegen müssen. Gesagt wird einem so etwas hinterher. Daher -> beim A direkt dann das Gutachten machen lassen, seit dem ist die Sehhilfe (wieder) draußen.


    Grüße, Martin

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