Drosselung

  • Moin,
    Habe mir vor 2 Tagen meine Suzi RF 600 R Baujahr 1996 geholt. Sie hat immoment noch 98 PS und ich habe den A2 Führerschein. Ich melde sie morgen Beim Straßenverkehrsamt an und danach wollte ich Sie Drosseln lassen. Jetzt die Frage:
    1. Ist es Verboten die Maschine auf direktem Wege zur Werkstatt zu fahren obwohl ich "nur" den A2 Führerschein habe? (Weiß sonst noch nicht wie ich sie hinbekommen soll)
    2. Wie ist das mit den Eintrag für TÜV oder so? Macht das die Werkstatt gleich?


    MfG Simon :)

  • Ja natürlich ist das verboten. Fahren ohne Fahrerlaubnis. Außerdem zahlst du 2 mal fürs Straßenverkehrsamt.


    In so einem Fall bleibt dir nur der Anhänger oder Transporter. Oder du meldest sie an und ein Freund, der sie fahrern darf, fährt zur Werkstatt

  • 1. Ja. Hinbringen ginge über Hänger, Sprinter oder abholen lassen. Vermutlich nutzt du am besten einfach den selben Weg, wie für das Abholen...?
    2. Wenn du das alles in der Werkstatt machen lässt, ist es üblich, dass die auch den TÜV übernehmen. Alternativ alles selbst einbauen und vorführen, bzw. vorführen lassen.


    Gruß Max

    Gruß Max

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das auch für eine Maschine dieses Jahrgangs zutrifft. Mittlerweile ist es doch so, dass lediglich Maschinen mit bis zu 95 PS auf 48 PS gedrosselt werden dürfen.
    Die genauen Bestimmungen hierzu sind hier aber wohl schon mal erörtert worden.


    Max

  • Man darf jedes Motorrad auf 48PS drosseln. Man darf mit einem das undegrosselt über 95PS hat nicht im Ausland fahren, wenn man nur den A2 hat.
    Deutschland hat das nicht umgesetzt, deswegen ist es hier egal.

    Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
    André Heller

  • Vorschlag: mit der Werkstatt reden. Üblicherweise sind die in der Lage die Maschine auch abzuholen. Dann machen die den TÜV, und mit dem Papier rennt man dann zur Zulassungsstelle. Ist einfacher, als Anhänger leihen etc.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Ja, das mit dem "Auslandsverbot" hatten wir ja schon. Wenn der Anfrager also zu den 50 % gehört, die eh nur bis zum nächsten "Bikertreff" fahren gehört, kein Problem.
    Gehört er zu den weiteren 51 %, denen vieles egal ist, bzw. die es halt drauf ankommen lassen, auch kein Problem.
    Wenn ihm eh alles egal ist, kann er die Karre auch alleine hinfahren. :rolleyes:


    Schlimme Sache das.


    Max


    Edit: Schon beim ersten Schreiben: Max, du Lömmel, bist du nicht vor 50 Jahren auch mit deinem eigenen NSU Prima V Roller bereits hin zur Prüfung gefahren? :kiffer:


    Watt war det früher alles schön!

  • @Max
    Was soll denn der Sermon nun? Bzw. was hat das mit der sachlichen Antwort auf "darf man meines Wissens nicht zu tun" zu tun?


    Abgesehen davon ist Deutschland schön und groß ☺

    Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
    André Heller

  • Sermon? Was soll denn wieder dieses Abbürsten?
    Wir Motorradfahrer sind Gott sei Dank alle anders, das sieht man hier im Forum ja ständig.
    Der eine hält sich an alle Regeln, dem anderen ist alles scheiß egal nach dem Motto "Selbstverwirklichung" oder "Grundrecht auf Freiheit mich so zu benehmen, wie ich das will".
    Die meisten von uns gehen den Mittelweg. Man hält sich weitgehend an die Regeln, aber manchmal kommt halt - je nach Situation - der Mehrwertsteuerzuschlag hinzu.
    Und manchmal hat sogar der eher beschauliche alte Fahrer Max einfach den Hahn aufgerissen und in den Helm gebrüllt: Geil.!!!!!!! Ganz laut und ganz gedehnt. Trotzdem alles mit einer gewissen Verantwortung und Situationseinschätzung.
    Das Leben ist bisweilen traurig genug, warum sollen wir dann noch gegenseitig "Miesepetern"?


    Max

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