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Crosser06

Mo24-Hobbyist

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1

Dienstag, 30. Oktober 2007, 21:56

frage zum Blitzen

Tag zusammen,
ich hab da mal ne Frage zum Blitzen.

Bin an einem schönen Oktobertag auf einer beliebten Motorradstrecke von einem mobilen Blitzer (Blitzer im Wagen eingebaut) geblitzt worden, also von vorne......
Der Freund von der Rennleitung war so nett und hat sich mein Nummernschild wohl direkt notiert um mir anschließend die Zieldurchfahrt bildlich zu dokumentieren.
2 Fragen hab ich dazu:

1. ich gehe mal davon aus, dass es rechtens ist soweit, auch wenn man auf dem Foto natürlich nichts von meinem Nummernschild sieht werden die sich soweit abgesichert haben, dass sie 2 Zeugen im Auto sitzen haben, die sagen der war es 100%ig haben ihn beide gesesehn und das Nummernschild notiert. Richtig? oder dürfen die das gar nicht ohne direkten Beweis??

2. auf dem Foto ist die Front vom Moped meines Kollegens zu sehen, der hinter mir fuhr. Ich habe mal gehört, das es bei Autos der Fall sein soll, dass sobald 2 Fahrzeuge auf dem Bild erscheinen das Foto ungültig ist, weil man nicht mehr zweifelsfrei nachweisen kann, wer zu schnell gefahren ist. Stimmt das und trifft das für Motorradfahrer auch zu??

Ist das der Fall werde ich wohl mal Berufung einlegen :devil:
Andernfalls bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als die 10 € zu zahlen, die man im Märkischen Kreis zahlen muss, wenn man 59 km/h drauf hat, obwohl nur 50 km/h erlaubt sind..... :smirk:

einen schönen Abend .....
crosser06

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Crosser06« (30. Oktober 2007, 21:57)


matei

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2

Dienstag, 30. Oktober 2007, 22:00

das würde ich zahlen die 10€ sinds nicht wert aber ansonsten würd ich schon wiederspruch einlegen und einfach sagen das ich nicht gefahren bin wer soll dir beweisen das du das auf dem moped bist
Wer bremst verliert aber erst am Ende wird abgerechnet ;-)

Eckes

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3

Dienstag, 30. Oktober 2007, 22:04

die 10€ würde ich zahlen. Wenn du Pech hast, wandert das ganze vor Gericht oder sonstwas. Das kommt dich dann wesentlich teurer.
Nowadays people know the price of everything and the value of nothing.

- Oscar Wilde

Crosser06

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4

Dienstag, 30. Oktober 2007, 22:15

ja, ihr habt schon recht, is auch lächerlich wegen 10€ n aufstand zu machen, aber mich interessiert eigentlich nur wie die rechtliche Lage ist.....
Also ist das erlaubt was die da machen oder ziehen die mir den 10er aus der Tasche obwohl sie es eigentlich nicht dürften??

"ich war das nicht" kann man ja immer sagen, aber dann kriegt man ein Fahrtenbuch auferlegt, das ist auch nicht mein Ziel :P

LG

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Crosser06« (30. Oktober 2007, 22:17)


Maddock

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5

Dienstag, 30. Oktober 2007, 23:21

Servus.

Das, was sie dort tun, ist reales Handeln, welches gelegentlich als Realakt bezeichnet wird. Das Fotografieren und das Notieren Deines Kennzeichens entfaltet keine rechtliche Wirkung und ist als solches nicht angreifbar.

Du wirst wahrscheinlich ein Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung eines Bußgeldes bekommen. Das ist ein Verwaltungsakt. Der ist dann zu befolgen, wenn er rechtmäßig ist.

Rechtmäßig ist dieser, wenn er nicht gegen geltendes Recht und Gesetz verstößt - Sinn und Unsinn von diesen mal dahingestellt.

Da Du auf dem Foto nicht (ohne gutachterliche umfassende Prüfung) eindeutig zu erkennen bist (Helm), könntest Du ggf. mit einem Widerspruchsverfahren gegen diesen Verwaltungsakt ungeahndet herauskommen.

Dass da zwei Fahrzeuge erkennbar sind, kann unter Umständen die Messung angreifbar machen - Stichworte hier: Eichung und richtige Anwendung des Messgerätes. Mir ist nicht bekannt, dass das Ablichten zweier Fahrzeuge auf dem Foto gleichzeitig zu der Ungültigkeit des Bildes führt. Das ist für mich aber auch eher spekulativ, weswegen ich das hier nicht bewerte.

Jetzt kommt das fette Aber:
1. Wenn das häufiger mit Deinem Kraftrad passiert, kann unter Umständen die Führung des Kraftrades mit einer Auflage versehen werden - Fahrtenbuch.
2. Wenn die Ordnungsbehörde auf den Trichter kommt, das Widerspruchsverfahren nicht gegen sich verlaufen zu lassen, können die einen Gutachter einschalten, der aufgrund Deiner Sitzhaltung etc. analysiert, ob der Typ auf dem Foto nicht doch Du sein könnte. Kommt dieser zu einem solchen Ergebnis, kann das Widerspruchsverfahren zu Deinen Ungunsten verlaufen. Aus 10 Teuronen werden dann ganz plötzlich viel, viel, viel, viel ... viel, viel, viel mehr. (Verhältnismäßigkeit von Verwaltungshandlung hin oder her ...)

Fazit: Wegen 'nem 10er so ein Gewaltakt?!? Klar, wer gibt schon gerne Geld her. Aber lieber so, als den potentiellen Rattenschwanz hinterher ...

Grüße
Mad
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Er ist ein Phänomen, das Fälschungen ohne ein Original hervorgebracht hat - mit zwei Puzzleteilen, die nicht zusammenpassen: Wissen und Glauben.

matei

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6

Dienstag, 30. Oktober 2007, 23:24

aber beim ersten mal bekommst du nicht gleich ein Fahrtenbuch, weiß leider auch nicht genau wie das jetzt ist aber ich glaube schon das sie dir was können wenn sie dein kennzeichen haben aber wie es dann ist wenn man wiederspruch einlegt weiß ich nicht
Ich wurde auch vor ein paar wochen geblitzt und es ist garnichts gekommen, und ich kann mir bei dir vorstellen das bei dir auch nichts kommt weil sich für die der Aufwand für so eine kleine überschreitung auch nicht lohnt wenn sie kein verwertbares Foto mit dem Kennzeichen haben
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Maddock

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7

Dienstag, 30. Oktober 2007, 23:34

Servus.

@matei:
Einen Widerspruch formulierst Du an die Behörde, von der Du das Schreiben bekommst, indem Du einfach sagst, dass Du das nicht gewesen bist. Du 'widersprichst' schlicht der Behörde, indem Du Ihnen so deutlich machst, dass diese einem Irrtum erlegen sind.
Anschließend erhältst Du die Möglichkeit, dich ausführlich zu den Vorgängen zu äußern, wenn Du das im Widerspruchsschreiben noch nicht getan hast. Hierbei können dann auch Erwägungen eingebracht werden, dass das Messverfahren zweifelhaft sein könnte etc.
Dann wird erneut entschieden.
(So die Theorie, hab es selbst nie gemacht.)

Du hast in jedem Fall recht: Beim ersten Mal gibt es kein Fahrtenbuch. Beim zweiten und wahrscheinlich dritten Mal auch nicht - meine Einschätzung, da es keine in Stein gemeißelte Regel gibt, wann ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Eine solche Auflage muss also gut begründet werden, warum ein Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch führen muss. Im Zweifel, wenn die Auflage eines Fahrtenbuches übertrieben ist (unverhältnismäßig, ermessensfehlerhaft), wär' auch das angreifbar.
Somit, um das Staatssäckl auch zu schonen (Vermeidung von Verwaltungs- und Prozesskosten), würde ein Fahrtenbuch sehr wahrscheinlich nur bei wiederholten schweren Eingriffen als Auflage formuliert (erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, schwere Verstöße gegen das Befolgen von Verkehrszeichen wie STOP, rote Ampeln etc.).

Grüße
Mad
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matei

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8

Dienstag, 30. Oktober 2007, 23:41

wie ist das dann mit dem Fahrtenbuch Muss ich eins Führen oder muss jeder eins Führen der mit dem Fahrzeug fährt wenn ja dann könnte ich ja einfach das moped mal im herbst abmelden und ihm früjahr dann wieder anmelden aber keine vorübergehende Stilllegung sondern richtig abmelden und wieder anmelden so das man ein neues kennzeichen, neue papuere usw bekommt
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Maddock

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9

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 00:17

Servus.

Guckst Du hier!

Kurz: Es liegt im Ermessen der Behörde und ist unabhängig davon, ob Du ein Fahrzeug abmeldest und später wieder in der Hoffnung anmeldest, ein vormals bestehendes Fahrtenbuch wieder auszulösen ... ;)

Grüße
Mad
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blahwas

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10

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 07:35

Zitat

Original von Crosser06
ja, ihr habt schon recht, is auch lächerlich wegen 10€ n aufstand zu machen

Stimmt!

Zitat

Also ist das erlaubt was die da machen oder ziehen die mir den 10er aus der Tasche obwohl sie es eigentlich nicht dürften??

Öhm, du hast was falsch gemacht, nicht die. Freu dich dass es nur 10€ sind und spar dir das Rumgewiesel auf für wenn sich's mal richtig lohnt.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

sideshowbob

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11

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 11:21

Hallo!
Ich denke, nach all den Meldungen ist schon mal klar, dass du die paar Euros bezahlst/ bezahlen solltest.
Wenn ich dich richtig verstehe, geht es dir aber (aus reinem Interesse) um die rechtliche Lage!

Ich bin in der Hinsicht ganz bei Maddock und glaube auch, dass solche "Realakte" nicht direkt angefochten werden können- außer eben durch einen Widerspruch --> viel mehr Kosten für dich, wenn es blöd läuft.

Auf dem Bild können zwar zwei Fahrzeuge zu sehen sein, weshalb sie, zumindest mit den derzeit verwendeten Radarkästen, gewöhnlich nicht zweifelsfrei erkennen können, wer zu schnell war. Da gäbe es vermutlich keine Konsequenzen für dich.
ABER: Wenn sie schon nahe genug dran waren, um dein Kennzeichen zu notieren, können sie bestimmt auch sagen, wer von euch der Schnellere war.
Da wirst du dann wohl nicht mehr viel einwenden können, außer vielleicht noch zu sagen, dass ein anderer mit deinem Möpp unterwegs war. Aber die möglichen Folgen davon wurden ja bereits erwähnt (Sachverständiger).

mfg

schokorossi

unregistriert

12

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 13:06

hm, bei mir waren´s in einem ähnlichen Fall glaub ich 15€ und ich hab sie bezahlt. Fahrtenbuch riskierende Einsprüche spar ich mir für Notfälle auf ;)


schokorossi

13

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 14:54

dachte immer folgendes:

Wenn man geblitzt wird und das nummernschild nicht zu erkennen ist (was beim motorrad ja fast immer der fall ist, außer sie blitzen nach hinten) können die das foto nicht verwenden. Sollte die Polizisten jetzt das nummernschild zwar aufgeschrieben haben, können sie dir ja nicht eindeutig beweisen dass es wirklich du und deine maschine warst. Kann ja sein das sie irgend einen mist aufgeschrieben haben
Heißt sie können dir in dem fall garnichts anhaben.

Wenn sie mit der laserpistole dastehen und dich als zu schnell festlegen, könnte man eigentlich auch davon fahren, auch wenn es nicht ratsam ist. Falls man wirklich davon kommt haben sie ja auch nichts festes gegen dich in der hand. Heißt sie können dir auch nichts anhaben.

Ich meine also wenn sie kein eindeutigen beweis (foto oder video) haben können sie dir nichts anhaben.

Lass mich aber gern eines besseren belehren.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »meinereiner« (31. Oktober 2007, 14:55)


Maddock

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14

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 15:08

Servus.

Im Grunde hast Du recht - beim Motorrad ist die Sache mit dem Blitzen so eine Sache ... Aber betrachte es im gesamten Bild: Das Foto ist ein Teil einer Art "Ermittlungsverfahren" gegen Verkehrssünder. Wenn der Sheriff flink bei dem Feder ist (besser so als mit der Kanone...) und das Kennzeichen notiert, dann ergänzt dies das Ermittlungsverfahren; Sheriffs stehen im Verdacht, in einem Verfahren als besonders glaubwürdig zu gelten ...

Mal gesponnen:
Es kommt zu einem Zahlendreher, zu einem nicht eindeutig erkennbaren Buchstaben im notierten Kennzeichen... Ich glaube, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein beliebiges andere Fahrzeug mit einem lediglich in einem Buchstaben oder einer Zahl unterschiedlichen Kennzeichen zufällig baugleich mit dem geblitzten Motorrad ist, sehr gering ausfällt; insofern dürfte ein Blick in das Register, ein Vergleich des geblitzten und des zugelassenen Fahrzeuges hier Klarheit schaffen ...

Bei aller Unschärfe der Fotos kann man dann noch grundsätzlich gut genug Typ und Hersteller oder besondere Modifikationen erkennen ...

Summa summarum: Insgesamt betrachtet kann man weder das eine oder andere als grundsätzlich nicht zulässig verwerfen.

Aber dafür, wenn genügend Zweifel da sind, gibt es dann ja das Widerspruchsverfahren.

Bottom Line: 10 oder 15 Teuronen ... so what, wenn es hochkommt ist das eine halbe Tankfüllung ... Das lohnt nicht.

Grüße
Mad
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15

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 15:19

bei solchen kleinen beträgen lohnt es sicher nicht, aber wenn man doch mal "etwas" schneller war ist es vielleicht nicht ganz verkehrt soetwas zu wissen um eventuell das verfahren anzufechten. Denn jeder ist unschludig bis seine schuld EINDEUTIG bewiesen ist.

Maddock

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16

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 15:32

Ja.

Aber man sollte auch so geradlinig sein und zu seinen Fehlern stehen - gerade, wenn man dabei ertappt wird.

Grüße
Mad
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Crosser06

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17

Donnerstag, 1. November 2007, 14:46

Zitat

Original von Maddock
Bottom Line: 10 oder 15 Teuronen ... so what, wenn es hochkommt ist das eine halbe Tankfüllung ... Das lohnt nicht.


hey, bei mir ist das ne ganze Tankfüllung :P

nee klar, werds auch zahlen, lohnt ja nicht, war halt mehr aus interesse wie das rechtlich so aussieht, also vielen Dank,
schönen Gruß,
crosser06

Maddock

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18

Donnerstag, 1. November 2007, 15:49

Zitat

Original von Crosser06

Zitat

Original von Maddock
Bottom Line: 10 oder 15 Teuronen ... so what, wenn es hochkommt ist das eine halbe Tankfüllung ... Das lohnt nicht.


hey, bei mir ist das ne ganze Tankfüllung :P

nee klar, werds auch zahlen, lohnt ja nicht, war halt mehr aus interesse wie das rechtlich so aussieht, also vielen Dank,
schönen Gruß,
crosser06


Hehehe ... Es gibt halt Motorräder und ...

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andere Motorräder.

:grin: :grin: :grin: :grin: :grin: :grin:
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