




Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »catweazle« (20. August 2007, 14:25)


Zitat
Original von Maddock
3. Einen versuchten Totschlag ( §§ 22, 23 I, 212 StGB ) oder sogar Mord ( §§ 22, 23 I, 211 StGB ) kann man ausschließen, da eine Tötungsabsicht sehr wahrscheinlich nicht gewollt ist. Man könnte zwar argumentieren, dass der Täter V es im sicheren Wissen über die gefährliche Situation es billigend in Kauf nimmt, dass sich Motorradfahrer zu Tode fahren; aber andererseits muss man auch anerkennen, dass sich Verkehrsteilnehmer an die Gebote der Straßenverkehrsregeln halten, mithin ihre Fahrweise an Sicht- und Fahrbahnbedingungen anpassen. Darauf kann der V ungeachtet seiner selbstjustitiellen Handlungsweise setzen, womit im Todesfall eher eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht kommen würde.
Zitat
Original von klanor
...nicht ganz zutreffend ist, wenn an Stellen mit Belästigung manipuliert wird, wo hohe Geschwindigkeiten (zulässig oder nicht) die Regel sind.
Dann nämlich kann der Täter nicht mehr davon ausgehen, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen eingehalten werden und nimmt Unfälle mit Todesfolge billigend in Kauf.

Zitat
3. Einen versuchten Totschlag ( §§ 22, 23 I, 212 StGB ) oder sogar Mord ( §§ 22, 23 I, 211 StGB ) kann man ausschließen, da eine Tötungsabsicht sehr wahrscheinlich nicht gewollt ist. Man könnte zwar argumentieren, dass der Täter V es im sicheren Wissen über die gefährliche Situation es billigend in Kauf nimmt, dass sich Motorradfahrer zu Tode fahren; aber andererseits muss man auch anerkennen, dass sich Verkehrsteilnehmer an die Gebote der Straßenverkehrsregeln halten, mithin ihre Fahrweise an Sicht- und Fahrbahnbedingungen anpassen. Darauf kann der V ungeachtet seiner selbstjustitiellen Handlungsweise setzen, womit im Todesfall eher eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht kommen würde.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »baser« (20. August 2007, 21:10)
Zitat
Original von Fischi
@baser
Naja Gemeinde X muss das aber begründen können...die Gelder dazu fließen ja aus öffentlicher Hand....
Da macht doch ein privater Doppelblitzer mehr Sinn...der bringt gleich noch Geld in die Kasse....

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