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sTa/

Mo24-Kultanhänger

  • »sTa/« ist der Autor dieses Themas

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1

Sonntag, 4. November 2007, 14:30

6 Jahre nicht beim Tüv

Hi

Ich hab gelesen, wenn man Tüv im August hat und erst im November hingeht, bekommt man trozdem nur eine Plakette bis zum August in 2 Jahren....

Wie sieht das aus, wenn das Motorrad 6 Jahre nicht beim Tüv war?
Muss ich irgendwas beachten, dass ich wieder Tüv bis 2009 bekomme oder geht das dann von alleine?

sTa

klanor

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2

Sonntag, 4. November 2007, 14:37

RE: 6 Jahre nicht beim Tüv

Wenn die Maschine zwischenzeitlich stillgelegt wurde, erhältst du nach erfolgreicher Abnahme eine Plakette mit 24 Monaten Gültigkeit.

Wenn nicht, musst du alle zwischenzeitlich angefallenen Prüfdurchgänge zahlen und erhältst bei erfolgreicher Abnahme eine Plakette mit evtl. weniger als 24 Monaten Gültigkeit.
Dann dürfte rein kostenmäßig eine temporäre Stillegung günstiger sein.

Meise

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3

Sonntag, 4. November 2007, 14:38

RE: 6 Jahre nicht beim Tüv

moin!

...bis zum letzen Jahr mußte man eine "Vollabnahme" machen lassen, was die Ausstellung eines neuen KFZ-Briefes nach sich zog.
Ab 2007 kann die "Vollabnahme" im Rahmen einer HU von einem anerkannten Sachverständigen oder den entsprechenden Institutionen wie TÜV, Dekra usw. vorgenommen werden. Nach erfolgter Abnahme gilt wieder der Turnus zur HU von 2 Jahren. Es werden dann die neuen KFZ-Zulassungspapiere ausgestellt.
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>





sTa/

Mo24-Kultanhänger

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4

Sonntag, 4. November 2007, 14:52

danke für die schnellen Antworten...

Das Möp war nicht stillgelegt, es stand einfach nur in der Garage.

@ Meise: Gilt das, wenn es stillgelegt war oder gilt das auch wenn es nicht stillgelegt war?

sTa

Meise

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5

Sonntag, 4. November 2007, 15:05

das Bike stand 6 Jahre angemeldet rum? Dann solltest du dich beim TÜV schlaufragen! Zu so einem Fall kann ich dir nix sagen! Ich habe zwar mal gehört, daß jemad ALLE zwischenzeitlich angefallenen HUs bezahlt haben soll, dh in deinem Fall wären das 3x, aber frage lieber einmal direkt nach!

Wenn das tatsächlich so sein sollte, könntest du das Bike abmelden und kurze Zeit später nach der einmaligenTÜV-Abnahme bzw Vollabnahme wieder neu zulassen. Dann hast du wieder einen neuen 2jahres Rhytmus.
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>




Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Meise« (4. November 2007, 15:07)


tdmdonner

unregistriert

6

Sonntag, 4. November 2007, 17:26

hi,
wenn sie zugelassen war must du mit dem möp zum tüv fahren und dies vorstellen. du bezahlst eine normale tüv-untersuchung und die plakette wird zurückgeklebt. ich glaube ein 1/4 oder 1/2 jahr??? wenn es ein saisonkennzeichen ist (z.B. 03-10) und du im März hinfährst wird es wohl nicht zurückgeklebt. ich würde auch einen termin mit dem tüv vereibaren. idealerweise auf einem tüv-terminzettel schriftlich aufschreiben lassen. stell dir vor du kommst bei der hinfahrt in eine kontrolle. reichen bei 6 jahren die punkte noch in flensburg???? dies erspart dir ggf. ein haufen erklärungsbedarf bei der grünen rennleitung.
viel spass beim tüven

mit T-otal D-ollen M-oppedgrüssen tdmdonner

und immer eine handbreit luft unter dem lenker

leroy

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7

Sonntag, 4. November 2007, 20:46

Meine Betty stand 5 Jahre rum, angemeldet und ohne TÜV. Sie hat 2 Jahre bekommen bei einer ganz normalen HU. Das war allerdings 2005. Ob das jetzt anders ist weiß ich nicht, aber ich denke nicht.

Gruß
Leroy

tdmdonner

unregistriert

8

Sonntag, 4. November 2007, 21:15

jo, wurde geändert. um die nach "hintenverschiebung" einzudämmen.
der tüv muss ja auch leben!

mit T-otal D-ollen M-oppedgrüssen tdmdonner

waschbaer

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9

Montag, 5. November 2007, 17:56

Ich habe heute mal unseren Dekraprüfer gefragt und folgende
Antwort bekommen:
Wichtig für die Erteilung der neuen Plakette ist die Gültigkeit
der letzten Plakette, das heißt, war die letzte HU gültig bis
Oktober 2001 wird die neue Plakette für 2Jahre erteilt.
Sollte der Termin im Dezember 2001 gewesen sein, dann
gibts die Plakette nur bis Dezember 2007. Es wird so gerechnet,
als wäre man zu jeder HU gewesen.
Die Berechnung aller verstrichener Termine ist laut seiner
Aussage nicht üblich und nicht vorgeschrieben, aber möglich.
:gruss:der Waschbaer

Steffen-W

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10

Dienstag, 6. November 2007, 11:39

Ich hatte eine ähnliches Erlebnis mit einem Traktor.
Der war 5 Jahre über dem TÜV Termin.
Der neue TÜV wurde dann nur für 1 1/2 Jahre gegeben und das wars auch schon.
Also keine Panik.

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