
Zitat
Original von Serpent_Absäger
E - teile muss man ggfs eintragen lassen, wenn im gutachten gefordert wird, dass der TÜV sich das mal anschaut.
kann, muss aber nicht.
ABE ist anbauen und losfahren.
Zitat
Original von Eldariel
Und wozu gibt es EG-BE bzw. ABE wenn beides das selbe ist![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »RoteS4« (8. November 2007, 12:05)
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Registriert: 23.09.2005
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Motorrad: Yamaha XV1000 Black Betty Yamaha XJ900 31A Nr2
Zitat
Original von leroy
Na ja, Blödmänner gibt´s überall, da kannst du nichts machen. Wenn du in zwei Jahren wieder hinfährst und nen anderen Prüfer hast, der guckt vielleicht nichtmal nach deinem Scheinwerfer.
Gruß
Leroy
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Motorrad: TRIUMPH Speed Triple T300, YAMAHA DT 80 LC I
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Meise« (9. November 2007, 18:49)
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